4.1 Brandschutz 4.1.1 Allgemeines Für den vorbeugenden baulichen Brandschutz gelten für mit Gitterträgern bewehrte SysproTEC-Qualitätsdecken die gleichen Regelungen wie für reine Ortbetondecken ([4.1], Abschnitt 3.5). 4.1.1.1 Vorschriften Die Anforderungen in bezug auf den baulichen Brandschutz für Decken und auch andere Bauteile sind in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt (z. B. feuerbeständige Ausführung). Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie diese Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes erfüllt werden, ist in DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - beschrieben. Für Stahlbetondecken sind besonders die Teile I, 2 und 4 von Bedeutung. 4.1.1.2 Begriffe und Klassifizierungen Baustoffe und Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten in unterschiedliche Baustoff- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Anforderungen und Prüfungen, die zu dieser Einteilung führen, sind in DIN 4102 angegeben. Parallel zur Klassifizierung nach DIN 4102 gibt es die bauaufsichtlichen Benennungen nach den Landesbauordnungen. Zunächst zur Einteilung der Baustoffe. Sie werden in die beiden Hauptklassen A - nichtbrennbare Baustoffe und B - brennbare Baustoffe unterteilt. Eine Gesamtdarstellung der Baustoffklassen zeigt Tab. 4.1. Tab. 4.1: Einteilung der Baustoffklassen nach DIN 4102 Teil I
Die Einteilung der Bauteile regelt Teil 2 von DIN 4102. Entsprechend der Widerstandsdauer gegenüber einer "genormten" Brandeinwirkung werden fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden. Praktisch wichtig sind im allgemeinen die Feuerwiderstandsklasssen F 30 und F 90 mit den bauaufsichtlichen Benennungen "feuerhemmend" und "feuerbeständig" (Tab. 4.2). Tab. 4.2: Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102 Teil 2 Neben der Feuerwiderstandsklasse wird bei der Bauteilklassifizierung auch noch die Einstufung nach den Baustoffklassen angegeben (Tab. 4.3). Zu den in Tab. 4.3 genannten wesentlichen Teilen gehören alle tragenden oder aussteifenden Teile. Mit diesen Benennungen oder Kurzbezeichnungen erhält der Anwender ein Bild über die brandschutztechnisch wichtigen Eigenschaften des Bauteils. Tab. 4.3: Bauaufsichtliche Benennungen und Benen nungen nach DIN 4102 Teil 2 für Bauteile
4.1.1.3 Achsabstände und Betondeckungen der Bewehrung Außer den Betondeckungen nach DIN 1045, Abs. 13.2 sind für die Bewehrung auch die Achsabstände einzuhalten. Der Achsabstand u ist ein Begriff aus DIN 4102 Teil 4 und bezeichnet den Abstand zwischen der Längsachse eines Bewehrungsstabes und der beflammten Betonoberfläche (Bild 4.1). Bei Platten wird dabei nach der Lage der Stäbe zwischen dem Achsabstand u nach unten und dem Achsabstand nach oben unterschieden. Bei einachsig gespannten Platten bezieht sich der Achsabstand immer auf die statisch erforderliche Tragbewehrung (Längsbewehrung), nicht auf die Querbewehrung. Handelt es sich um zweiachsig gespannte Platten, gilt der untere Achsabstand u für die unterste Lage der Feldbewehrung. Bei nicht raumgroßen Fertigplatten ist in [4.1] keine Angabe ü ber den Achsabstand der Feldbewehrung über den Fugen zwischen den Fertigplatten enthalten. Nach [4.2] brauchen keine besonderen Anforderungen an den Achsabstand der im Ortbeton liegenden -Feldbewehrung über den Plattenfugen gestellt zu werden, wenn die Fugenbreite nicht gr öß er als 5 mm ist und wenn für die in den Fertigplatten angeordnete -Feldbewehrung alle Anforderungen nach DIN 4102 Teil 4 erfüllt sind. Die nach DIN 1045 erforderliche Betondeckung über der Fuge reicht aus, eine Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F 90 zu gewährleisten. Ein Spezialspachtel für die Fuge ist also nicht erforderlich. Bei dreiseitig gelagerten Platten mit freiem Rand muß die erforderliche Bewehrung des freien Randes auch einen Mindestachsabstand von der Seite besitzen (bei F 90 u 0 > 3,5 cm). Die Achsabstände für die Bewehrungen von Flachdecken beziehen sich immer auf die Tragstäbe, die der beflammten Betonfläche am nächsten liegen. Bild 4.1 a): Achsabstände u und sowie Betondeckung nom c bei der SysproTEC-Qualitätsdecke
Bild 4.1 b): Achsabstände u und sowie Betondeckung nom c bei der SysproTEC-Qualitätsdecke 4.1.2 Feuerbeständige Ausbildung (F 90) der SysproTEC-Qualitätsdecke 4.1.2.1 Abmessungen und Achsabstände Die Einstufung in die jeweilige Feuerwiderstandsklasse ist im wesentlichen von den Querschnittsabmessungen und von den Achsabständen abhängig. Nachstehend wird die feuerbeständige Ausbildung für ein- und zweiachsig gespannte SysproTEC-Qualitätsdecken in tabellarischer Form dargestellt (Tab. 4.4). Es ist eine Zusammenstellung nach DIN 4102, Teil 4. Zugunsten der Übersichtlichkeit sind für die zweiachsig gespannten Platten nicht alle Seitenverhältnisse wie in DIN 4102, Teil 4, Abschnitt 3.4, aufgeführt. Bei Bedarf ist deshalb dieser Abschnitt der Norm heranzuziehen. Bei Flachdecken ist eine Mindestdicke von d = 20 cm erforderlich. Die Achsabstände betragen für unbekleidete Flachdecken unabhängig vom Stützweitenverhältnis u > 2,5 cm und > 1,5 cm. Bei Anbringen eines Putzes kann der Achsabstand auf u = 1,5 cm verringert werden. Über die Breite der Stützstreifen beider Richtungen ist eine durchgehende, oben liegende Mindestbewehrung von 20% der über den Stützpunkten erforderlichen Bewehrung anzuordnen.
Tab. 4.4: Feuerbeständige Ausbildung (F 90) von ein- und zweiachsig gespannten SysproTEC-Qualitätsdecken
4.1.2.2 Brandschutzbewehrung Eine Möglichkeit, bei durchlaufenden Platten kleinere Achsabstände u der Feldbewehrung zu erreichen, ist die Anordnung einer obenliegenden Brandschutzbewehrung nach DIN 4102, Teil 4, Abschnitt 3.4.5.3. Die Brandschutzbewehrung ist gegeben, wenn die Länge der statisch erforderlichen Stützbewehrung um 0,15 l gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Länge in jede Richtung vergrößert wird. Dabei ist l die Stützweite des größeren Feldes. Bild 4.2: Anrechenbarer Querschnitt der Gitterträger Obergurte für die Brandschutzbewehrung Die Abstände der Obergurte als durchgehende obere Brandschutzbewehrung unterliegen keinen Grenzmaßen ([4.3], S. 232). Es reicht aus, wenn die Gitterträger in normalen Abständen (i. a. st = 62,5 cm) angeordnet werden. Eine obenliegende Querbewehrung, wie sie im Bereich der Zwischenauflager eingelegt wird, ist für die oben durchlaufende Brandschutzbewehrung und damit für die Obergurte der Gitterträger nicht erforderlich.