Technische Richtlinie

Ähnliche Dokumente
Technische Richtlinie

Technische Richtlinie

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

PID: Leistungsverzeichnis Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein

21. Windenergietage vom November Mängel beim Fundamentbau und ihre Folgen

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen KC Bauwerksentwurf und Prüfingenieur

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)

HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG

Anhang 12 / 1 - BMVBW

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Ausschreibungstext. Vorbemerkungen Hohlboden

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten

Öffentliche Ausschreibung - Grünpflege Deponie Krölpa

KULMER HOLZLEIMBAU Ges.m.b.H. Positionsnummer ZA Positionstext P ZZ V w G K Menge EH Preisanteile Positionspreis

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH


EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Betriebsteil Rheinsberg Sonnenschutz Verwaltungsgebäude

VÖB-Richtlinie. 1. Vorbemerkungen. 2. Begriff. 3. Geltungsbereich. 4. Planung BETON.TECHNIK

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten

Winkelstützwandsystem gra-john entsprechend geprüfter Typenstatik nach Eurocode EC 2

HPQ - Lärmschutzwandelemente gem. DBS >>> Matrix zur Implementierung der Mindestanforderungen im QMS des Herstellers <<<

Zusammenfassung (Kurzform) zum Vortrag 7. Baurechtszirkel der Hochschule München am Thema: Spannungsfeld Sichtbeton

018. ABDICHTUNGSARBEITEN

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Fertigteile. VÖB-Richtlinie Sichtbeton. Stand: September 2009

Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen,

DEUTSCHE NORM DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

Besondere Vertragsbedingungen der Trevira GmbH für Bau-, Montage- und Fremdleistungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.

Vertrag über freie Mitarbeit

Pos. Menge Unverbindlicher Text einer Leistungsbeschreibung Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 EP GP

4. Andere»technische Regelwerke« V. Abbildungen E. Vorgaben der VOB/C für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung

Inhalt -- Ständige Vertragsbestimmung LB 2

Ausführung von Betonbauteilen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

Gutachtliche Stellungnahme

7. GALABAU- FORUM SÜDHESSEN Nachträge stellen, Nachträge durchsetzen Nachtragsmanagement aus Sicht des Auftragnehmers

Vertrag. VII.100ü. Zwischen. und. wird folgender. geschlossen: INHALT ANLAGEN. Leistungsbeschreibung. Honorarermittlung. Vertrags-Nr.

HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

Systematisierte Abnahme von Bauleistungen nach VOB.

1 Einleitung Regeln Baukonstruktion...15

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Maßtoleranzen im Hochbau

Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht

Ergänzungsregelung 1 Nr. B 003 zu Bremsanzeige- und Bremskontrolleinrichtungen

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen

Betonieren bei kaltem Wetter. Holcim (Deutschland) AG

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

DOPPELWAND- ANKER. DOPPELWAND-TRANSPORTANKER Der sichere Transportanker für Doppelwände. Wir heben ab TRANSPORTANKER

auftragsbestätigung vob-b

AUSSCHREIBUNG / ANGEBOT. Tischler Jahresausschreibung. Marktgemeinde Paternion. Tischler , 10 Uhr , 10 Uhr GESAMTSUMME...

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Erfahrungen eines Fachbetriebes mit Qualifizierungen mit RAL-Gütezeichen. Dipl. - Ing. Jan Wilkowski, Hamburg

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen

Ausschreigungstext. Estricharbeiten - Trocken-Verbund-Estrich. ThermoDyn Classic. Auftraggeber: Auftragnehmer:

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

Einbruchhemmende Verglasungen

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

Estricharbeiten. Toleranzen sind in den durch DIN und Toleranzen im Hochbau geregelten Grenzen zulässig (ATV DIN 18353, Abschnitt 3.1.3).

Ausschreibungstexte und Anmerkungen zur Richtlinie geschalte Betonflächen ÖVVB Ausgabe November 2009

dh WN 4.05: , SU4.5: , dh WN 4.05: ; dhwn 4.05: ; dhwn 4.05:

Betonierbarkeit von Betontragwerken Seite 1-5

2 Kommentar zur ATV DIN 18451

Leistungsverzeichnis für Putzarbeiten

8. Abrechnung von Bauleistungen

Landkreis Lüneburg. Leitfaden zum Bau und Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen

M. Brianza: Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA FSKB Frühjahrstagung FSKB Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA

Verpflichtungserklärung LTMG

VOB Baustellenhandbuch

AllMBl S I. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Verwertung. von Asphaltgranulat im Straßenbau in Bayern, ZTV VAG-StB 02

Format: 16 x 23 cm, 136 Seiten mit zahlreichen Abbildungen Bestellung bei Verlag Chmielorz, Marktplatz 13, Wiesbaden, FAX Preis:

Hilfestellung zur Hausübung im Fach Baubetriebslehre

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

10. Der Bauwerkvertrag

ATV DIN Mauerarbeiten

Seite 1. Position Leistungsbeschreibung Menge Einh. E-Preis G-Preis

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

BOORBERG. Auftrag. KEV 240 (B) Atr. Auftragsschreiben. Vergabe-/Projekt-Nr.: 1. Fertigung für Auftragnehmer. 2. Fertigung für Auftraggeber

Hinweise zum betrieblichen Auftrag der Konstruktionsberufe

6 LITERATUR UND INFORMATIONEN

DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Auflistung aller vom DBV herausgegebenen Merkblätter, Sachstandberichte, Richtlinien und Hefte

Praxis der Betonüberwachung Teil 2

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

Baustoffeingangsprüfungen

Leistungsverzeichnis Holz Beton Verbunddecke / Ingenieurleistung

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vom Plan zum Bauwerk Die Zeit. 1. Einleitung

Neues Konzept zur Betonbauqualität

Transkript:

Seite 1 von 7 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Beton- und Stahlbetonarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt. Name 00 22.11.2010 ET-CE Hr. Mois

Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Datum 22.11.2010 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis:... 2 1. Allgemeines, Einleitung... 3 2. Ausführung... 4 3. Zusätzliche Leistungen... 6 4. Aufmaß und Abrechnung... 7 Abkürzungsverzeichnis: In dieser Technischen Richtlinie werden folgende Abkürzungen und Anlagenbezeichnungen verwendet: ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten

Seite 3 von 7 1 Allgemeines, Einleitung Datum 22.11.2010 1. Allgemeines, Einleitung Die technische Richtlinie ersetzt nicht die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sondern ergänzt sie. Die technische Richtlinie ersetzt nicht die jeweils nach dem neuesten Stand der Technik geltenden Regelwerke, sondern konkretisiert sie in den einzelnen Punkten. Die technische Richtlinie enthält nur Mindestanforderungen. Ergänzende und zusätzliche Anforderungen sind in der Liefer- und Leistungsbeschreibung der Anfrage- oder der Vertragsunterlagen enthalten. Sollten bei der Anwendung Widersprüche auftreten, gilt die höherwertige Fassung. Die vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages übernommene Verpflichtung zur sach- und fachgerechten Planung und Ausführung bleibt unabhängig von der Anwendung dieser technischen Richtlinie in vollem Umfang erhalten.

Seite 4 von 7 2 Ausführung Datum 22.11.2010 2. Ausführung 2.1 Die nach DIN 1045-3 erforderlichen Anzeigen sind unverzüglich und unaufgefordert der Bauleitung des Auftraggebers vorzulegen. 2.2 Die vorgesehene Betonrezeptur ist dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen. Die Qualitätsnachweise der eingesetzten Materialien und aller Zusatzstoffe sind unaufgefordert vorzulegen. Ein Wechsel der Materialien ist nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sind vor dem Betonieren dem Auftraggeber zu übergeben. 2.3 Für die Festlegung der betontechnischen Daten sind die Zuordnungen zu den Expositionsklassen lt. DIN 1045-1 maßgebend. 2.4 Die Ergebnisse aller nach DIN 1045-3 erforderlichen Prüfungen sowie alle Lieferbescheinigungen für Transportbeton sind dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert einzureichen. Auf dem Lieferschein ist das betonierte Bauteil eindeutig zu kennzeichnen. 2.5 Für die Mindest-Betonüberdeckung gilt das Nennmaß, mindestens jedoch 5,0 cm, soweit nicht nach DIN 1045-1 oder aus betrieblichen Gründen eine größere Überdeckung erforderlich wird. Bei plattigen Stahlbetonfertigteilen bzw. Halbfertigteilen ist in Ausnahmefällen eine Reduktion der Betonmindestüberdeckung vom Auftraggeber freigeben zu lassen. 2.6 Kunststoff-Abstandshalter dürfen nicht eingebaut werden. 2.7 Die Schalung sichtbar bleibender Flächen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzuteilen. Alle Kanten sind durch Dreikantenleisten zu brechen. Scharfkantig ist nur auf Anordnung des Auftraggebers zu schalen. 2.8 Die erforderlichen Eigenschaften und Qualitäten von Sichtbetonflächen werden in der Leistungsbeschreibung vereinbart. 2.9 Die Schalung muss vor dem Betonieren frei von Verschmutzungen aller Art, insbesondere von Holzresten, Nägeln, Rödeldrahtenden o. ä. sein. Es sind Reinigungsöffnungen vorzusehen. 2.10 Schweißungen am Bewehrungsstahl sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Hierzu ist geeigneter Stahl einzusetzen. 2.11 Die vorgesehenen Maßnahmen für die Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045-3 sind vor dem Betonieren mit dem Auftraggeber abzustimmen. 2.12 Vor dem Betonieren ist die schriftliche Betonierfreigabe von der Bauleitung des Auftraggebers einzuholen. 2.13 Der Auftragnehmer hat bei massigen Bauteilen sowie bei Bauteilen mit hohem Bewehrungsgehalt geeignete Rezepturen zu wählen und weitere notwendige zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Hydratationswärme so gering wie möglich zu halten. 2.14 Arbeits- und Schwindfugen sind sach- und fachgerecht anzulegen und auszuführen. Die wesentlichen Anforderungen an die Qualität der Ausführung sind in einer gesonderten Arbeitsanweisung gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.

Seite 5 von 7 2 Ausführung Datum 22.11.2010 2.15 Bei der Herstellung von wasserundurchlässigem bzw. flüssigkeitsdichtem Beton ist auch die gesamte zugehörige Konstruktion wasserundurchlässig bzw. flüssigkeitsdicht auszubilden. 2.16 Fugenbänder sind, soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, in öl- und bitumenbeständiger Ausführung einzubauen. 2.17 Die Beseitigung von Mängeln oder Fehlstellen ist nur nach Abstimmung mit der Bauleitung des Auftraggebers zulässig. Es gelten die Bestimmungen der ZTV-ING. Es sind nur zertifizierte Stoffe und Stoffsysteme zugelassen. 2.18 Für die zulässigen Toleranzen der Betonbauteile gelten die Anforderungen der DIN 18202, sofern keine anderen Anforderungen vereinbart werden. Für die Grenzabmaße gilt Tabelle 1, jedoch mindestens unter Beachtung der Grenzabmaße für die Betondeckung DIN 1045-1 und die Tragsicherheit gemäß DIN 1045-3, für die Winkeltoleranzen gilt Tabelle 2, für die Ebenheitstoleranzen gilt Tabelle 3, Zeile 2.

Seite 6 von 7 3 Zusätzliche Leistungen Datum 22.11.2010 3. Zusätzliche Leistungen 3.1 Aussparungen und Öffnungen sind mit Bohlen unverrückbar abzudecken oder mit Geländern abzusperren. Bis zur Übergabe an die Montagefirmen sind diese Schutzmaßnahmen vorzuhalten, zu unterhalten und nach Montageende auf Anforderung durch den Auftraggeber zu entfernen. 3.2 Ankerlöcher und sonstige Aussparungen für Maschinen, Stahlkonstruktionen usw. sind gegen Schmutz und Tagwasser zu sichern. Einbauteile sind maßgerecht und unverrückbar einzubauen. 3.3 Die Rüstung und Schalung ist nach dem Ausschalen unverzüglich zu den angewiesenen Lagerplätzen zu schaffen oder abzutransportieren, wenn nicht im Einzelfall andere Regelungen mit der Bauleitung des Auftraggebers getroffen wurden.

Seite 7 von 7 4 Aufmaß und Abrechnung Datum 22.11.2010 4. Aufmaß und Abrechnung - Gilt nur bei Abrechnungsaufträgen Abweichungen von der VOB Teil C DIN 18331 4.1 Für die Abrechnung der Bewehrung wird die von der zuständigen Aufsichtsbehörde (ggf. Prüfingenieur) geprüfte und freigegebene Zeichnung zugrunde gelegt. Von der Behörde oder deren Vertreter eventuell auf der Baustelle zusätzlich angeordnete Bewehrung wird zu den Einheitspreisen der Hauptposition abgerechnet. 4.2 Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt jedoch ohne Berücksichtigung von Unterstützungen, z.b. Abstandshalter und Stahlböcke, Hilfseisen, Montageeisen u. ä. In den Bewehrungslisten sind die Unterstützungen gesondert aufzuführen. 4.3 Schraub-, Muffen- oder Schweißstöße, die nur zur Erleichterung der Ausführung des Auftragnehmers dienen, werden nicht vergütet, es sei denn der Prüfingenieur hat sie angeordnet. Die nach diesen Richtlinien erforderlichen Aufwendungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten, soweit keine andere Regelung getroffen ist.