Rundschreiben 42 / Erweiterung des Aktionsprogramms Kindertagespflege durch die Förderung von Festanstellungsmodellen

Ähnliche Dokumente
Aktionsprogramm Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Förderung von Festanstellungsmodellen

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege

Rundschreiben Nr. 42 / Verfahren und Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Trägerwechseln

Rundschreiben Nr. 42/ U3-Ausbau Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung und Kinderbetreuungsfinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeitshilfe Kooperationen zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Rundschreiben Nr. 42/794/2012

Rundschreiben Nr. 43/3/2018

der Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland

Rundschreiben Nr. 43/3/2017

Familienzentren NRW: Durchführung der Re- Zertifizierung der Pilotprojekte durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen. Komponente: Personalausgaben für festangestellte Tagespflegepersonen

Rundschreiben 42/923/2016

Rundschreiben Nr. 42/945/2016

Rundschreiben Nr. 42/

Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Rundschreiben Nr. 42/

Rundschreiben 43/1/2014

Rundschreiben Nr. 42/672/2010

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege. 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember Auf einen Blick

Rundschreiben 42 /

Rundschreiben Nr. 42/ Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen

Diese Umstrukturierung bringt regionale und örtliche Zuständigkeitsveränderungen mit sich, über die ich Sie informieren möchte.

Bundesprogramm ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt. Hinweise zum Förderantrag

Rundschreiben Nr. 42/758/2011

Rundschreiben Nr.42/937/2016

Rundschreiben 43/9/2017. Auswirkungen des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes auf die Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII

WPS 443 Berlin, 11. August 2017

Rundschreiben Nr. 42-9/2017

Rundschreiben Nr. 42/

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien für die Säule 2

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Rundschreiben Nr. 42/640/2009

Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung

Frühe Bildung : Gleiche Chancen - Bundesprogramm Kindertagespflege. - Leitfaden zur Förderung der Modellkommunen -

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Stadt- und Landkreise. und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Baden-Württemberg

Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung

Rundschreiben Nr. 42/ 489/ 2006

Aus der nachstehenden Zusammenfassung können Sie die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Förderrichtlinie vom entnehmen.

Betriebsnahe Kindertagesbetreuung

Rundschreiben 41/71/2007

Rundschreiben Nr. 43/10/2008

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Stufe 2 Berufsbegleitende Weiterbildung von Tagespflegepersonen

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Erlass vom Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 42/878/2015

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen

Rundschreiben Nr. 42/332/2002

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien zur Stufe 2 Berufsbegleitende Weiterbildung von Tagespflegepersonen

Modellförderung 2013

Rundschreiben Nr. 42/

Pflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:

Bundesprogramm ProKindertagespflege: Informationsveranstaltung Hannover

Aktionsprogramm Kindertagespflege Leitlinien für die Säule 2

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII (KJHG)

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

FAQ. Gemäß dem. (QHB) unter

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP), Pos Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Rundschreiben Nr. 42/

Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft

Wahlprüfsteine Fragen zur Kindertagespflege in Deutschland

Rundschreiben Nr. 42/

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus ( ) und Das Anschlussprogramm (ab 2021)

eine Zukunft bauen Anschlussqualifizierung im Bundesprogramm Kindertagespflege für bereits tätige Kindertagespflegepersonen

Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen 1, Kindertagespflegeangebote, mobile Angebote, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, etc.

ESF-Bundesprogramm Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende. Ziele, Konzeption, Programmumsetzung

Betriebliche Kinderbetreuung ein Gewinn für Beschäftigte und Unternehmen

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Rundschreiben 41/55/2005

Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert

Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt

Herzlich Willkommen. Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis

Vorhaben zur Verbesserung der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen. Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt

Rundschreiben Nr. 19/2006

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

JMD-Arbeitstreffen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg am 27. Oktober 2011

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.

Perspektive Wiedereinstieg Göttingen Gefördert durch:

Fördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen

Fragen und Antworten zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)

Antrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Kindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter?

Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen des Förderprogramms Beispielhafte Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung

Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung Förderprogramm Kinder und Jugendliche stärken

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Transkript:

LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamtim Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände Datum und Zeichen bitte stets angeben 03.05.2012 4/42.20 Frau Hahn Tel 0221 809-4046 Fax 0221 8284-1045 petra.hahn@lvr.de Rundschreiben 42 / 789-2012 Erweiterung des Aktionsprogramms Kindertagespflege durch die Förderung von Festanstellungsmodellen Sehr geehrte Damen und Herren, mit anliegendem Schreiben informiere ich Sie über die Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege. Anstellungsverhältnisse bei öffentlichen oder freien Trägern sind in der Kindertagespflege sehr selten. Eine Festanstellung kann für Tagespflegepersonen, für die die Selbstständigkeit gerade angesichts der zahlreichen rechtlichen Fragestellungen eine zu große Unsicherheit bedeutet, eine attraktive Option sein. Gleichzeitig bedeutet die Festanstellung von Tagespflegepersonen mehr Planungssicherheit für Jugendämter und Eltern. Dieses Modell kann für Kommunen ökonomische Vorteile bieten. Das Förderprogramm besteht aus zwei Komponenten: 1. Förderung der Personalkosten für die neu anzustellenden Kindertagespflegpersonen. 2. Förderung der Strukturen für eine niedrigschwellige Beratung sowie die Entwicklung und den anschließenden Aufbau von Festanstellungsmodellen. Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de 40-4000-05.2009 LVR Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln BIC: WELADEDD, IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061 LVR im Internet: www.lvr.de Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE 95 3701 0050 0000 564501

Seite 2 Die Anträge auf Fördermittel können ab sofort gestellt werden. Weiterführende Informationen gibt es unter: www.esf-regiestelle.eu/aktionsprogramm kindertagespflege/index ger.html Für inhaltliche Fragen: interessenbekundung@esf-regiestelle.eu telefonisch: 030-25 92 37 60 Für Fragen zur Abrechnung und zum Antrag: interessenbekundung@esf-regiestelle.eu telefonisch: 030-28 40 92 30 Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dr. Carola Schneider

NEU: Aktionsprogramm Kindertagespflege - Förderung von Festanstellungsmodellen - FRÜHE CHANCEN Was sind die Ziele des Programms? Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes finanzierte Aktionsprogramm Kindertagespflege begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Als familiennahe Betreuungsform trägt der Ausbau der Kindertagespflege zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen, am Arbeitsmarkt bei. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Kindertagespflege als wichtiger Baustein frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung den Kindern zugute. Ein Ziel der Förderung ist die Schaffung eines für die Eltern möglichst niedrigschwellig angelegten Beratungs- und Vermittlungssettings. Ein weiteres Ziel ist die Ansprache potentieller Tagespflegepersonen und die Erprobung von tragfähigen Modellen der Festanstellung in der Kindertagespflege. Kindertagespflege soll mittelfristig eine anerkannte und angemessen vergütete erzieherische Erwerbstätigkeit werden. Erfahrungen aus den bisherigen Aktivitäten im Aktionsprogramm Kindertagespflege zeigen, dass für die Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen sowie bei der Sicherung der vorhandenen Fachkräfte die Festanstellung von Kindertagespflegepersonen ein zielführender Ansatz sein kann. Die höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung (z. B. im Krankheitsfall oder bei Urlaub) sowie geregelte Abläufe und institutionalisierte Netzwerkstrukturen, die auch regelmäßige Zusammenkünfte und fachlichen Austausch begünstigen, können deutliche Vorteile für Kindertagespflegepersonen darstellen. Aus Sicht der Eltern und der Kinder können Festanstellungsmodelle eine größere Verlässlichkeit (auch im Hinblick auf die Qualitätssicherung) und Versorgungskontinuität gewährleisten. Auch den Kommunen bietet sich durch die Festanstellung eine den institutionellen Angeboten vergleichbare Zuverlässigkeit und Planbarkeit; die Vereinheitlichung und dauerhafte Verankerung von Qualitätsstandards. Was sind die Bestandteile des Programms? Die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Kindertagespflege startet am 01.08.2012. Das Programm besteht aus zwei Komponenten, die einzeln beantragt werden können. > Mit der ersten Komponente werden ausschließlich die Personalkosten für die neu anzustellenden Tagespflegepersonen gefördert. Arbeitgeber, die Kindertagespflegepersonen entsprechend den Förderbedingungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, erhalten eine Förderung für anteilige Personalausgaben und eine Pauschale für Verwaltungskosten. > Die zweite Komponente fördert die Strukturen für eine niedrigschwellige Beratung sowie die Entwicklung und den anschließenden Aufbau von Festanstellungsmodellen. Die Förderung knüpft an die in Säule 1 des Aktionsprogramms Kindertagespflege unterstützten Vorhaben an, deren Aufgabe in der Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung, Qualifizierung (nach einem einheitlichen Mindeststandard), Vermittlung und fachlichen Begleitung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Wirkungsfeld erforderlichen Personals bestand. Welche Personalausgaben können konkret gefördert werden? Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE1 mindestens nach Gruppe S 2 angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen. Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert. 1 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst 1

Die Eignungsfeststellung sowie die Vermittlung der angestellten Kindertagespflegepersonen erfolgt nachweislich durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch den beauftragten freien Träger. Es können sowohl selbständig tätige als auch neu gewonnene Kindertagespflegepersonen angestellt werden. Sie können im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen wie z. B. in Räumen des Anstellungsträgers tätig sein. Ein Zuschuss zu den Personalausgaben wird gewährt, sofern dadurch ein neuer Platz sowie ein neues Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege beim Anstellungsträger entsteht und dieser sich verpflichtet, die Kindertagespflegeperson auch nach Ablauf der geförderten Beschäftigungszeit mindestens für den gleichen Zeitraum weiter zu beschäftigen (mindestens 24-monatiges Arbeitsverhältnis). Von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Anstelle der Förderung mit Mitteln aus dem ESF kommt unter Umständen die vorrangige Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Grundsicherungsstellen mit einem Eingliederungszuschuss in Betracht. Ein Eingliederungszuschuss zum Ausgleich einer Minderleistung kann allerdings nur dann gewährt werden, wenn die Tagespflegeperson trotz der geforderten Mindestqualifizierung ein Leistungsdefizit in Bezug auf die stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes aufweist. Welche Maßnahmen zur Strukturförderung sind förderfähig? Zur Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes sollen Antragsteller gefördert werden, die bereits im öffentlichen Auftrag die Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung/Kindertagespflege und die Weiterentwicklung der lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung der Tagespflegepersonen und Beratung interessierter Eltern umsetzen. In gut erreichbarer Lage gewährleistet eine geeignete Fachkraft in einer niedrigschwelligen Beratungsstelle die Beratung und die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Zur Entwicklung eines nachhaltigen Konzeptes zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen kooperiert der Antragsteller mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter, insbesondere mit der/dem Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt sowie mit einschlägigen Partnern im Sozialraum. Das geplante Festanstellungsmodell ist oder wird Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung. Wie hoch sind die Zuwendungen für Personalausgaben der fest anzustellenden Kindertagespflegepersonen? Für die Komponente Personalausgaben für fest anzustellende Kindertagespflegepersonen im Rahmen des,aktionsprogramms Kindertagespflege - Festanstellung von Kindertagespflegepersonen" werden ab dem 01.08.2012 bis Iängstens 31.12.2014 Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse von Personalausgaben für Tagespflegepersonen in Höhe von maximal 50% des Arbeitgeber-Brutto für die Dauer von max. 12 Monaten in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage ist das zuwendungsfähige Arbeitgeber-Brutto. Für indirekte Ausgaben wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 7% des Gesamt-Arbeitgeber-Brutto für jede neu festangestellte Kindertagespflegeperson gewährt. Wie hoch ist die Strukturförderung des,,aktionsprogramms Kindertagespflege - Modelle der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen"? Für die Komponente Strukturförderung im Rahmen des,aktionsprogramms Kindertagespflege - Modelle der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen" werden in der Laufzeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und Bundesmitteln über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag von max. 30.000 Euro zur Verfügung. Die Bewilligung der Förderung beträgt 12 Monate. 2

Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt für beide Komponenten sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. auch Unternehmen) sowie Personengesellschaften. Was ist bei Antragstellung zur Strukturförderung zu beachten? Die Anträge müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: > Allgemeine Informationen zum Antragsteller/zur Antragstellerin > Darstellung der Verankerung/Vernetzung im Sozialraum, u. a. aktive Netzwerkarbeit mit kommunalen Einrichtungen, Arbeitsagentur, Jobcenter, Unternehmen Darstellung der Beratungssituation der Eltern bezüglich der Kindertagespflege > Situations- und Bedarfsanalyse der Kindertagespflege im Wirkungsfeld vor allem im Hinblick auf Festanstellung > Spezifische Zielsetzungen Detailliertes Konzept zur Umsetzung einer niedrigschwelligen Beratungsstruktur > Detailliertes Konzept zur Umsetzung eines Festanstellungsmodells (oder mehrerer) > Ausgaben- und Finanzierungsplan. Im Rahmen der Antragstellung ist zusätzlich eine selbstverpflichtende Absichtserklärung relevanten Kooperationspartner vor Ort einzubringen. der Wo gibt es weiterführende Informationen zur Förderung? > Im Internet: www.esf-reqiestelle.eu > Aktionsprogramm Kindertagespflege > Bei inhaltlichen Fragen: - per E-Mail unter: kindertagespflege@esf-regiestelle.eu - telefonisch unter: 030-25 92 37 60 > Bei Fragen zum Antrag bzw. zur Abrechnung: - per E-Mail unter: kindertagespflege@esf-regiestelle.eu telefonisch unter: 030-28 40 92 30 Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter sind bzw. werden über die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert und unterstützen das Programm an den Modellstandorten. Darüber hinaus können bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen zur Unterstützung der Initiative zur Förderung von Festanstellungen in der Kindertagespfiege beispielsweise auch innovative Projekte zur Fachkräftesicherung nach 135 SGB III seitens der Arbeitsagenturen unterstützt werden..k,k,k