Aktionsprogramm Kindertagespflege

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1 - Abteilung 6 Kinder- und Jugendhilfe - Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Interessenbekundungsverfahren Kontaktdaten Frau Dr. Miriam Saati Referatsleiterin Ausbau und Qualität der Kindertagesbetreuung Miriam.saati@bmfsfj.bund.de Stefan Haddick Stefan.haddick@bmfsfj.bund.de Christoph Schwamborn ESF-Regiestelle info@esf-regiestelle.eu Stand: 8. Oktober

2 1. Zielsetzung, Zielgruppen und Schwerpunkte des Programms Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege, das im Oktober 2008 starten wird, sollen in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die Qualität der Kindertagespflege gesichert und verbessert, das Personalangebot für die Tagespflege erweitert, die Infrastruktur der Kindertagespflege ausgebaut und verbessert und die Rolle der Eltern durch Optimierung des Vermittlungsprozesses gestärkt werden. Adressaten des Programms Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind potentielle Zuwendungsempfänger dieses Programms. Neue Tagespflegeplätze sollen durch Gewinnung neuer geeigneter Personen sowie die Erhöhung der Kinderzahlen bei bereits tätigen Tagespflegepersonen geschaffen werden. Hierfür sind innovative Strategien zu erproben, die einschlägige Kooperationspartner einbinden sowie Anreize für bereits aktive Tagspflegepersonen schaffen, mehr Kinder aufzunehmen. Neue Zielgruppen geeignete Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitssuchende Erzieher/-innen bzw. Kinderpfleger/innen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrer/-innen Potentielle Modellstandorte Modellstandorte müssen nicht zwangsläufig in solchen Kommunen angesiedelt sein, die alle Fragen rund um die Kindertagespflege bereits perfekt gelöst haben. Im Gegenteil: Gefragt sind Konzepte gerade solcher Kommunen, die noch einen hohen Bedarf an Tagespflegepersonen und Interesse an einer Weiterentwicklung der Kindertagespflege haben. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umsetzen. Aufgabe der Modellstandorte ist die Entwicklung eines regionalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Fördergebiet erforderlichen Personals. Grund- und Weiterqualifizierung unter Berücksichtigung des DJI-Curriculums (160 Stunden) sind ebenso notwendige Bestandteile des Konzepts wie eine bedarfsgerechte und niederschwellige Vermittlung. Die Betreuung der Kinder selbst ist nicht Gegenstand der Förderung, da diese zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zählt und deshalb nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden darf. 2

3 2. Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Förderung Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die mit Blick auf den erforderlichen Praxisbezug auch mit anderen Partnern, z.b. einer Kindertageseinrichtung, einem Tagespflegeverein oder einem Mehrgenerationenhaus eng kooperieren müssen. Die Bundesagentur für Arbeit begleitet das Aktionsprogramm ebenfalls. Zuwendungsvoraussetzungen Für eine Förderung im Rahmen des Programms ist erforderlich, dass die Kofinanzierung des Vorhabens gesichert ist und die Maßnahme durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrem Einzugsgebiet unterstützt wird. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als nationale Kofinanzierung zur ESF-Förderung durch den Bund sind im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 40% der Gesamtausgaben und im Zielgebiet Konvergenz mindestens 25% Prozent der Gesamtausgaben beizusteuern. Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag von insgesamt Euro zur Verfügung. Die Laufzeit der Förderung beträgt in der Regel zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen kann der Förderzeitraum um ein Jahr verlängert werden. Der Förderhöchstbetrag kann durch eine Verlängerung nicht erhöht werden. Kofinanzierung Der Eigenanteil der Antragsteller kann grundsätzlich auch durch andere öffentliche Mittel (z.b. gemeindliche Mittel, Landesmittel) erbracht werden, sofern diese Mittel nicht dem Europäischen Sozialfonds oder anderen EU-Fonds entstammen. 3

4 3. Interessenbekundungs-, Antrags- und Bewilligungsverfahren Notwendige Angaben Projektvorschläge im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens und Anträge auf Förderung an die ESF-Regiestelle müssen grundsätzlich Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: o Allgemeine Informationen zum Antragsteller/zur Antragstellerin o Situations- und Bedarfsanalyse der Kindertagespflege im Wirkungsfeld o Spezifische Zielsetzungen bzgl. der Tätigkeit als Tagespflegeperson o Übergreifende Zielsetzungen zur gesamten Weiterentwicklung des Kindertagespflegesystems im Wirkungsfeld o Entwicklungsplan o Ausgaben- und Finanzierungsplan o Selbstverpflichtende Absichtserklärung der relevanten Kooperationspartner vor Ort (erst im Antragsverfahren) Interessenbekundungsverfahren Ab dem 15. Oktober 2008 bis zum 15. November 2008, 15:00 Uhr, können Projektvorschläge bei der ESF-Regiestelle, Servicestelle Aktionsprogramm Kindertagespflege, Büro gsub, Oranienburgerstraße 65, Berlin eingereicht werden. Die Formblätter mit Erläuterungen für die Projektvorschläge werden im Internet unter zur Verfügung stehen. Antragsverfahren Die Träger der ausgewählten Projekte werden im Januar 2009 von der ESF-Regiestelle aufgefordert, innerhalb einer noch vorzugebenden Frist einen formellen Antrag auf Förderung vorzulegen. 4

5 4. Aufgaben der Modellstandorte Gewinnung neuer Personen bzw. Erweiterung der Anzahl der betreuten Kinder Hierfür gilt es insbesondere, Kooperationspartner einzubinden sowie Anreize für bereits aktive Tagspflegepersonen zu schaffen, mehr Kinder aufzunehmen. Als neue Zielgruppen sind in erster Linie,Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitsuchende Erzieher/-innen bzw. Kinderpfleger/innen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrer/-innen mit anderweitiger Ausbildung anzuvisieren. Qualifizierung Unabhängig von der persönlichen Vorqualifikation müssen alle Bewerberinnen und Bewerber einen Kurs wahrnehmen, dem das DJI-Curriculum zugrunde liegt (160 Stunden), sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung mitbringen. Bereits tätige Tagespflegepersonen, die den fachlich akzeptierten Mindeststandard von 160h noch nicht erfüllen, sollen in einem angemessenen Zeitraum auf dieses Qualifikationsniveau hin nachqualifiziert werden. Dafür sind entsprechende Angebote sowie Anreize zu schaffen. Zuständig für die Qualifizierungsanforderungen und die Bestätigung der Eignung der Bewerberinnen/Bewerber ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eignungsprüfung Alle beteiligten Kooperationspartner haben die besondere Verantwortung auf die Eignung der Personen zu achten. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Bewerberin bzw. den Bewerber anhand einer Eignungsfeststellung zu überprüfen. Bei der Entscheidung über die Aufnahme neuer Tagespflegepersonen in den Bewerberkreis ist auch die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragte Vermittlungsstelle für Angebote von Tagespflegeplätzen (z.b. Tagespflegebörsen) beratend mit einzubeziehen, um die Vermittlungsfähigkeit vorab sicher zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber sind in Form einer fachlichen Beratung bei ihrer Entscheidungsfindung zu begleiten. Vermittlung an Eltern Die Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die Grundqualifizierung erlangt haben, stehen dem örtlichen Träger der öffentliche Jugendhilfe bzw. der beauftragten örtlichen Vermittlungsagentur für die Vermittlung an Kinderbetreuung suchende Eltern zur Verfügung. Bei Interesse der Eltern sollen die Kooperationspartner Beratungsgespräche mit diesen und den Tagesmüttern/-vätern organisieren, um die Vorstellungen und Wünsche abzugleichen, damit passgenaue und kontinuierliche Betreuungsverhältnisse entstehen können. Weitere Aufgaben Neben der Qualifizierung ist eine zentrale Voraussetzung für die Qualitätsentwicklung und - sicherung in der Kindertagespflege der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung der lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung der Tagespflegepersonen sowie interessierter Eltern. Darüber hinaus werden im Aktionsprogramm Kindertagespflege Qualifizierungsmodule entwickelt, die vor Ort erprobt werden sollen. Die Modellstandorte erklären sich bereit, sich an der Entwicklung und Erprobung dieser Qualifikationsmodule zu beteiligen. Für diese Aufgaben sind ausreichende Personalkapazitäten vorzuhalten. Die Modellstandorte sind aufgerufen, für die genannten Aufgabenbereiche integrierte Modelle zu entwickeln. 5

6 - Abteilung 6 Kinder- und Jugendhilfe - Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Ziele, Instrumente, Akteure Stand: 8. Oktober

7 1. Ziele Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt mit dem Aktionsprogramm den Ausbau der Kindertagesbetreuung und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung der Bundesregierung. Eine gezielte Förderung der Kindertagespflege ist eine wesentliche Voraussetzung, um die frühkindlichen Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potentiellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Das Aktionsprogramm folgt damit den beschäftigungspolitischen Zielvorgaben der Europäischen Union und wird zu einem großen Teil aus ESF-Mitteln finanziert. Um die in der Tagespflege benötigten zusätzlichen Fachkräfte zu gewinnen, wird das Programm in enger Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. 2. Instrumente Das Aktionsprogramm besteht aus drei Säulen: Säule I (Modellstandorte) Säule II (Qualifizierung) Säule III (Online-Portal) ESF/ Kofinanzierung ESF/ Kofinanzierung KJP Akquisition, Qualifizierung, Beratung von Tagespflegepersonen Optimierung des Vermittlungsprozesses Strategische Partnerschaft mit Bundesagentur für Arbeit Kooperationsstrukturen vor Ort Auf- /Ausbau von Infrastruktur vor Ort Flächendeckende Förderung der Qualifizierung Grundqualifizierung Weiterbildungsmodule Förderung durch Kommune/ örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Bundesagentur für Arbeit - Verpflichtung auf gemeinsame Qualitätsstandards Informationen Vernetzung der Modellstandorte Tools zur Grundund Weiterbildung Austausch von Guter Fachpraxis Tagespflegebörse Vernetzung von Vor-Ort und - Online-Angeboten - Säule I: Modellstandorte Zur Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden entsprechend dem ESF-Verteilerschlüssel bundesweit 200 Modellstandorte gefördert. Diese müssen nicht zwangsläufig in solchen Kommunen angesiedelt sein, die alle Fragen rund um die Kindertagespflege bereits perfekt gelöst haben. Im Gegenteil: Gefragt sind Konzepte gerade solcher Kommunen, die noch einen hohen Bedarf an Tagespflegepersonen haben. Als Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen Ausbau der Kindertagespflege schaffen und die damit verbundenen arbeits- 7

8 marktpolitischen Zielsetzungen umsetzen. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung eines regionalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege im Fördergebiet erforderlichen Personals. Zielgruppen sind geeignete Berufseinsteiger/-innen mit pädagogischer Ausbildung, arbeitssuchende Erzieher/-innen bzw. Kinderpfleger/innen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrer/-innen. In jedem Fall erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit als Tagespflegeperson eine Eignungsfeststellung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. Grund- und Weiterqualifizierung des akquirierten Personals unter Berücksichtigung des DJI- Curriculums (160 h) sind ebenso notwendige Bestandteile des Konzepts wie eine bedarfsgerechte und niederschwellige Vermittlung. Die Betreuung der Kinder selbst ist nicht Gegenstand der Förderung, da diese zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zählt und deshalb nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden darf. Verfahren In einem ersten Interessenbekundungsverfahren, das am 15. Oktober 2008 starten wird, sollen die interessantesten Projekte unter enger Beteiligung der Länder und kommunalen Spitzenverbände identifiziert werden. Als Bewerber kommen ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Betracht, die mit Blick auf den erforderlichen Praxisbezug mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit anderen Partnern, z.b. einer Kindertageseinrichtung, einem Tagespflegeverein oder einem Mehrgenerationenhaus kooperieren. Kosten 20 Mio. Euro aus ESF-Mitteln Laufzeit 2 Jahre mit der Option, jeweils eine einjährige Verlängerung zu beantragen. Fördervolumen Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag von insgesamt Euro innerhalb der maximal 3 Jahre zur Verfügung. Verteilung der Modellstandorte Dem Verteilungsschlüssel liegen die ESF-Zielgebiete (einschließlich Übergangsregionen) und die Bevölkerungszahl 2007 zugrunde: 8

9 Bundesland Gesamtgebiete incl. ÜR Baden-Württemberg 25 Bayern 30 Berlin 8 Brandenburg 7 Bremen 2 Hamburg 4 Hessen 14 Mecklenburg-Vorpommern 5 Niedersachsen 20 Nordrhein-Westfalen 43 Rheinland-Pfalz 10 Saarland 2 Sachsen 11 Sachsen-Anhalt 6 Schleswig-Holstein 7 Thüringen 6 Insgesamt 200 Säule II: Qualifizierung in der Fläche Die zweite Zielsetzung des Aktionsprogramms besteht darin, eine flächendeckende Grundqualifizierung in der Kindertagespflege zu gewährleisten. Neu hinzu kommenden Tagespflegepersonen können die für die Kindertagespflege erforderlichen vertieften Kenntnisse in einem vorbereitenden Qualifizierungskurs vermittelt werden. Basis für die Grundqualifikation ist das DJI-Curriculum Kindertagespflege, das eine Qualifizierung im Umfang von 160 Stunden vorsieht. Die Finanzierung des vorbereitenden Qualifizierungskurses kann vor Ort durch die Kommunen bzw. die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Für Arbeitslose/-suchende kann bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen auch eine Förderung z.b. durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. In diesem Fall können grundsätzlich die Qualifizierungskurse nach 48 ff. SGB III als Trainingsmaßnahmen bzw. Maßnahme nach 46 SGB III (neu) oder nach 77 ff. SGB III als berufliche Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden. Sofern die Förderung über 77 Abs. 3 SGB III (Bildungsgutschein) erfolgt, müssen die Qualifizierungskurse und die Träger (Wohlfahrtsverbände, Familienbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Vereine, Tagespflegebüros) gem. 84, 85 SGB III von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Vergabemaßnahmen können grundsätzlich dann initiiert bzw. Bildungsgutscheine nur ausgegeben werden, wenn die Nachfrage nach Bewerbern in einer Region nicht durch geeignete Ar- 9

10 beitslose/-suchende gedeckt werden kann und die Maßnahmen der Kommunen/örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht ausreichen. Vor Ort ist diesbezüglich eine Abstimmung zwischen den betroffenen Akteuren erforderlich. Erfolgt die Finanzierung durch die Kommunen bzw. die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wird die Teilnahme an Schulungskursen sowie das Abrechnungsverfahren eigenständig organisiert und direkt mit den potenziellen Tagespflegepersonen besprochen. Für die Nach- und Weiterqualifizierung bereits tätiger Tagespflegepersonen werden Qualifizierungsmodule in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet. Partner sind dabei das Forum Frühkindliche Bildung, das DJI, die BAG FW und die bundesweiten Träger der Familienbildung. Diese Säule wird im Januar 2009 starten. Weitere Informationen werden rechtzeitig erfolgen. Säule III: Online-Portal zur Information, Vernetzung und Qualifizierung Mit dem Start der Modellstandorte wird ein Online-Portal eingerichtet. Das Portal bildet eine Plattform, insbesondere zur Information von Eltern, Tagespflegepersonen und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (insb. Online-Handbuch Kindertagespflege) Präsentation und Vernetzung der Modellstandorte Einstellung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmodulen (DJI-Curriculum, Fort- und Weiterbildungsmodule, bestehende Module der Länder), Angebote von Tagespflegeplätzen 10

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