Vereinbarung. zwischen. der Rehabilitationseinrichtung XY (nachfolgend Reha-Einrichtung genannt) und

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Transkript:

Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation zwischen der Rehabilitationseinrichtung XY (nachfolgend Reha-Einrichtung genannt) und der AOK - Die Gesundheitskasse für das Land Brandenburg (nachfolgend AOK genannt) auf der Grundlage des 137 f SGB V in Verbindung mit 137 g Abs. 1 SGB V

Präambel Der Diabetes mellitus und die damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen stellen angesichts ihrer Häufigkeit Volkskrankheiten dar, die zu einer erheblichen Reduzierung der Lebensqualität und in deren Folge zu einer erheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Erkrankten führen können. Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht. Epidemiologische Untersuchungen zur Prognose des Diabetes mellitus Typ 2 zeigen, dass durch eine adäquate Betreuung und kompetenten Umgang der Patienten mit der Erkrankung der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Folgekrankheiten positiv beeinflusst werden können. Durch Curaplan - ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) nach 137 f SGB V, das auf der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) beruht, soll die Versorgung der bei der AOK-versicherten und an diesem Programm teilnehmenden Typ-2-Diabetiker verbessert werden. In diesem Behandlungsprogramm hat unter Beachtung der entsprechenden Indikation auch die Reha-Einrichtung einen festen Platz. Insoweit wird durch diese Vereinbarung die medizinische Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auf der Basis der medizinischen Inhalte der RSAV auch im Rehabilitationsbereich sichergestellt. Im Übrigen bleibt der Versorgungsvertrag nach 111 SGB V unberührt.

1 - Ziel und Geltungsbereich (1) Ziel der Vereinbarung ist die Optimierung der Koordination und der Kooperation aller am Behandlungs- und Betreuungsprozess von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 Beteiligten. (2) Die Regelungen dieser Vereinbarung gelten für Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind, bei der AOK versichert sind und am Curaplan teilnehmen bzw. für Versicherte von AOKn anderer Bundesländer, die im Rahmen von Curaplan durch die AOK im Land Brandenburg betreut werden. (3) Darüber hinaus sollen AOK-versicherte Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die noch nicht am Curaplan teilnehmen, durch zielgerichtete Informationen zur Teilnahme am Curaplan motiviert werden. Dazu stellt die AOK der Reha-Einrichtung entsprechende Exemplare der strukturierten Patienteninformation (Anlage Patienteninformation ) zur Verfügung. (4) Im rehabilitativen Betreuungs- und Behandlungsprozess von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 sind die Ziele und Anforderungen, an der dem DMP-Curaplan zugrundeliegenden RSAV mit den entsprechenden medizinischen Grundlagen auszurichten. Entsprechend der Anlage 1 der RSAV (Anlage "Versorgungsinhalte") sind folgende Therapieziele auch für die Rehabilitationsmaßnahmen anzustreben: 1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen, 2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen, 3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation), 4. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen. Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit, z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele auch im Rahmen der Reha-Maßnahmen angestrebt. 2 - Strukturvoraussetzungen (1) Durch die Reha-Einrichtung werden die in der Anlage "Strukturqualität" aufgeführten personellen, technischen und räumlichen Anforderungen erfüllt. (2) Änderungen insbesondere hinsichtlich der in der Anlage "Strukturqualität" aufgeführten personellen Voraussetzungen sind der AOK unverzüglich mitzuteilen.

3 - Aufgaben (1) Durch die Reha-Einrichtung ist sicherzustellen, dass 1. bei der individuellen Planung der Reha-Maßnahme die zwischen dem koordinierenden Vertragsarzt und dem am DMP-teilnehmenden Versicherten vereinbarten Ziele zu beachten sind, 2. sofern diese vereinbarten Ziele von den allgemeinen Therapiezielen abweichen, der betreuende Arzt der Reha-Einrichtung Kontakt mit dem koordinierenden Vertragsarzt aufnimmt und gemeinsam mit diesem und dem Patienten das Ziel der Reha- Maßnahme festlegt, 3. im medizinischen Behandlungsprozess im Rahmen der Reha-Maßnahme die Versorgungsinhalte gemäß Anlage 1 Ziff. 1 der RSAV (Anlage "Versorgungsinhalte") insbesondere bzgl. medikamentöser Maßnahmen (Ziff. 1.5), der Behandlung hyperund hypoglykämischen Stoffwechselentgleisungen (Ziff. 1.6) und der Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen (Ziff. 1.7) beachtet werden. (Soweit die Vorgaben der Anlage Versorgungsinhalte dieser Vereinbarung Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.), 4. der koordinierende Vertragsarzt therapierelevante oder für die DMP-Dokumentation erforderlichen Informationen mit dem vorläufigen Entlassungsbericht, der dem Patienten mitzugeben ist, erhält, spätestens aber zusammen mit dem Entlassungsbericht, der 10 Tage nach Entlassung zu versenden ist, 5. in dem Reha-Entlassungsbericht bzgl. der medikamentösen Weiterbehandlung grundsätzlich die Wirkstoffe anzugeben sind. (2) Gemäß 135 a SGB V verpflichtet sich die Reha-Einrichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihr erbrachten Leistungen. Insbesondere verpflichtet sie sich zur Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung sofern die entsprechenden Maßnahmen nach 137 d Abs. 1 SGB V vereinbart sind. Ungeachtet der Regelung nach Satz 1 und Satz 2 sind durch die Reha-Einrichtung 1. im 14-tägigen Intervall einzelfallbezogene Teamberatungen zur Qualitätssicherung und 2. aktive bzw. passive Supervisionen nach DDG-Richtlinien, die mit einer von der DDG anerkannten stationären Behandlungseinrichtung zu vereinbaren sind, sicherzustellen. (3) Einmal jährlich erstellt die Reha-Einrichtung einen zusammenfassenden Bericht über die gemäß Abs. 2 durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen und stellt diesen der AOK zur Verfügung.

4 Regulierung von Vertragsverstößen Verletzt die Reha-Einrichtung sich aus dieser Vereinbarung ergebende Pflichten, wird die Reha-Einrichtung durch die AOK aufgefordert, die vertraglichen Pflichten einzuhalten. Sofern dieser Vertragsverstoß andauert, kann die Teilnahme der Reha-Einrichtung am Curaplan gemäß 8 Abs. 2 widerrufen werden. 5 Vergütung Die Vergütung (inklusive Kurtaxe) für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des 8 des Versorgungsvertrages nach 111 SGB V und in der Höhe der nach 111 Abs. 5 SGB V vereinbarten Kostensätze. 6 - Leistungserbringerverzeichnisse (1) Die Reha-Einrichtung ist mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Einrichtungen und mit der entsprechenden Information der anderen am DMP teilnehmenden Leistungserbringer, insbesondere der DMP- Vertragsärzte, einverstanden. (2) Die AOK stellt der Reha-Einrichtung quartalsweise ein Verzeichnis der am DMP teilnehmenden Vertragsärzte und Krankenhäuser zur Verfügung. 7 - Ärztliche Schweigepflicht Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der ärztlichen Berufsordnung und dem Strafgesetzbuch muss gewährleistet sein. 8 - Inkrafttreten und Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und endet am 30.06.2006, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Innerhalb dieser Laufzeit kann die Vereinbarung von jedem Partner der Vereinbarung innerhalb von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vereinbarung verständigen sich die Partner der Vereinbarung, ob und in welcher Form die Vereinbarung weitergeführt wird. (2) Die AOK behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende vor, wenn die Reha-Einrichtung ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung durch die AOK nicht einhält. (3) Die Partner der Vereinbarung sind sich darüber einig, dass erforderliche Änderungen, die durch eine nachfolgende RSAV-Änderungsverordnung oder sonstige gesetzliche, vertragliche, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Vereinbarungen auf Spitzenverbandsebene einschließlich der deutschen Rentenversicherung bedingt sind, unverzüglich verhandelt werden. 9 - Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10 - Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen der Partner der Vereinbarung sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht. Teltow,..., den AOK - Die Gesundheitskasse für das Land Brandenburg Reha-Einrichtung

Anlage Strukturqualität zur Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm Diabetes (DMP) mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation Personelle Voraussetzungen Qualifikation Diabetologin/Diabetologe (ggf. DDG) mit Nachweis, oder als Übergangslösung für 3 Jahre: FÄ/FA für Innere Medizin mit Nachweis 80-Stunden-Kurs und mindestens 1-jähriger Tätigkeit in Diabetologie in einer anerkannten Einrichtung der DDG angestellt am Haus x Konsiliarvertrag* DiabetesberaterIn DDG mit Nachweis oder als Übergangslösung für 3 Jahre: Beschäftigung einer Diabetesassistentin DiabetesassistentIn DDG mit Nachweis* oder als Übergangslösung für 1 Jahr Beschäftigung einer Diätassistentin * kann wahlweise auch mit einer Diabetesberaterin besetzt werden DiätassistentIn mit Qualifikationsnachweis Psychologe/Psychologin Ergotherapeut/Ergotherapeutin Podologe/Podologin x x x x x x Konsiliarverträge sind jeweils in Kopie beizufügen Räumliche Voraussetzungen Zusammenhängende Räumlichkeiten mit mindestens 12 Betten innerhalb des Hauses Raum (für mindestens 8 Personen) für Schulungen und die Zusammenstellung der Mahlzeiten mit Lebensmittelwaage Kochgelegenheit für praktische Übungen mit dem Patienten Technische Voraussetzungen Blutzuckermessung, qualitätsgesicherte Labormethode (Nasschemie) Bestimmung HbA1C-Wert Verbandswagen für diabetischen Fuß Stimmgabel (Rydel-Seiffer) Kalt-Warm-Test Nylonfilament 10g Langzeit-EKG 24 Std.-Blutdruckmessung

Anlage Versorgungsinhalte zur Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm Diabetes (DMP) mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation Versorgungsinhalte gemäß Anlage 1 Ziffer 1 der RSAV 1. Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors ( 137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1.1 Definition des Diabetes mellitus Typ 2 Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht 1. 1.2 Diagnostik (Eingangsdiagnose) Die Diagnose eines Diabetes mellitus gilt als gestellt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (z. B. Polyurie, Polydipsie, ansonsten unerklärlicher Gewichtsverlust) und - Nüchtern-Glukose im Plasma (i. P.) (bzw. im Serum) 7,0 mmol / l ( 126 mg / dl) oder Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. 11,1 mmol / l ( 200 mg / dl). Bei Abwesenheit diabetischer Symptome: Die Diagnose eines Diabetes mellitus wird unabhängig von Alter und Geschlecht durch Messung mehrfach erhöhter Nüchtern-Blutzuckerwerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen gestellt: - mindestens zweimaliger Nachweis von Nüchtern-Glukose i.p. 7,0 mmol/l ( 126 mg/dl), - mindestens zweimaliger Nachweis von Nicht-Nüchtern-Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl) oder - Nachweis von Glukose i.p. 11,1 mmol/l ( 200 mg/dl) / 2 Stunden nach oraler Glukosebelastung (75 g Glukose). Die Werte für venöses und kapilläres Vollblut ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 1. Tabelle 1 Interpretation eines Nüchtern-BZ-Wertes sowie Zwei-Stunden-BZ-Wertes nach oralem Glukosetoleranztest (75 g ogtt) Plasmaglukose Vollblutglukose venös kapillär venös Kapillär mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl Nüchtern 7,0 126 7,0 126 6,1 110 6,1 110 2 Std. nach ogtt 11,0 200 12,2 220 10,0 180 11,0 200 Bei verdächtigem klinischen Bild und widersprüchlichen Messergebnissen ist zusätzlich die Diagnosestellung mittels oralem Glukosetoleranztest möglich. Die zur Einschreibung führenden Messungen dürfen nicht während akuter Erkrankungen (z. B. Infektionen) oder während der Einnahme das Ergebnis verfälschender Medikamente (z. B. Glukokortikoide) durchgeführt werden, es sei denn, die Einnahme dieser Medikamente ist wegen einer 1 Die Definition basiert auf der WHO-Definition (World Health Organization. Definition, Diagnosis and Classification of Diabetes Mellitus and its ComplicationS. Report of a WHO Consultation. Part 1: Diagnosis and Classification of Diabetes MellituS. Geneva; 59 p, WHO/NCD/NCS/99.2).

chronischen Erkrankung langfristig erforderlich. Die Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 erfolgt anhand der Anamnese und des klinischen Bildes. Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer 3. Der Vertragsarzt/ Leistungserbringer soll prüfen, ob der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. 1.3 Therapie des Diabetes mellitus 1.3.1 Therapieziele Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung oder der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele, anzustreben: 1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen, 2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen, 3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation), 4. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen. 1.3.2 Differenzierte Therapieplanung Gemeinsam mit dem Patienten ist eine differenzierte Therapieplanung auf der Basis einer individuellen Risikoabschätzung vorzunehmen. Der Vertragsarzt/ Leistungserbringer hat zu prüfen, ob der Patient im Hinblick auf die in Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken. Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele sind gemeinsam mit dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. 1.4 Basistherapie 1.4.1 Ernährungsberatung Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erhalten im Rahmen des strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms eine qualifizierte krankheitsspezifische Ernährungsberatung. 1.4.2 Raucherberatung Im Rahmen des Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patienten über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker informiert werden, insbesondere im Hinblick auf makro- und mikroangiopathische Komplikationen, verbunden mit der dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben.

1.4.3 Körperliche Aktivitäten Der Arzt überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Patient von einer Steigerung der körperlichen Aktivität profitiert. Mögliche Interventionen müssen darauf ausgerichtet sein, den Patienten zu motivieren, das erwünschte positive Bewegungsverhalten eigenverantwortlich und nachhaltig in seinen Lebensstil zu integrieren. 1.4.4 Stoffwechselselbstkontrolle Im Rahmen des strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patienten mit der Durchführung sowie der Interpretation der Ergebnisse der Stoffwechselselbstkontrolle vertraut gemacht werden. 1.5 Medikamentöse Maßnahmen Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nichtmedikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden. Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutzuckersenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden. Es handelt sich in Monotherapie hierbei um folgende Wirkstoffgruppen zur blutzuckersenkenden Behandlung: - Insulin, - Sulfonylharnstoffe, - Biguanide. Nutzen und Sicherheit folgender Medikamente sind in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen: Human- oder Schweine-Insulin, Glibenclamid (als Monotherapie) und Metformin (beim adipösen Patienten; als Monotherapie). 1.6 Behandlung hyper- und hypoglykämischer Stoffwechselentgleisungen Bei typischen Symptomen der Hyperglykämie (z. B. Gewichtsverlust, Durst, Polyurie, Mykosen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit) ist eine Verbesserung der Blutzucker-Einstellung anzustreben. 2 Vorrangig sollen zur Blutzuckersenkung Medikamente verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden. Das Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert eine entsprechende Therapieanpassung. 2 Vgl. hierzu 1. Testa MA, Simonson DC. Health Economic Benefits and Quality of Life During Improved Glycemic Control in Patients With Type 2 Diabetes MellituS. A Randomized, Controlled, Double-Blind Trial. JAMA 1998; 280:1490-96. und 2. U.K. Prospective Diabetes Study Group. Quality of Life in Type 2 Diabetic Patients is affected by Complications but not by intensive Policies to improve Blood Glucose or Blood Pressure Control (UKPDS 37). Diabetes Care 1999; 22:1125-36.

1.7 Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus 1.7.1 Makroangiopathie Die Makroangiopathie stellt das Hauptproblem des Diabetikers Typ 2 dar. Unabhängig von der blutzuckersenkenden Therapie reduziert die blutdrucksenkende Therapie bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 die Morbidität und Mortalität. Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung erfolgen. Primär sollen zur Beeinflussung makroangiopatischer Begleit- und Folgeerkrankungen Interventionen durchgeführt werden, deren positiver Effekt auf Mortalität und Morbidität, wie sie in den Therapiezielen formuliert wurden, nachgewiesen ist. Insbesondere folgende Maßnahmen sind neben der Basistherapie und der unter Ziffer 1.5 genannten Therapie anzubieten: - Antihypertensive Therapie, - Lipidmodifizierende Therapie. 1.7.1.1 Antihypertensive Therapie Arterielle Hypertonie bei Diabetes mellitus Typ 2: Definition und Diagnosestellung Wenn nicht bereits eine Hypertonie bekannt ist, kann die Diagnose wie folgt gestellt werden: Eine Hypertonie liegt vor, wenn bei mindestens zwei Gelegenheitsblutdruckmessungen an zwei unterschiedlichen Tagen Blutdruckwerte von > 140 mmhg systolisch und/oder > 90 mmhg diastolisch vorliegen. Diese Definition bezieht sich auf manuelle auskultatorische Messungen im klinischen Umfeld, die durch einen Arzt oder geschultes medizinisches Personal durchgeführt werden, und gilt unabhängig von Alter oder vorliegenden Begleiterkrankungen. Tabelle 2: Normotone vs. hypertone Blutdruckwerte Definition Blutdruck systolisch (mmhg) Blutdruck diastolisch (mmhg) Normoton < 140 und < 90 Hyperton 140 und/oder 90 systolisch hyperton 140 und < 90 Die Blutdruckmessung ist methodisch standardisiert durchzuführen. Es sind entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen der Blutdruckmessung vorzusehen, die gewährleisten, dass die Durchführung der Blutdruckmessung gemäß der nationalen und internationalen Leitlinien erfolgt. Sekundäre Hypertonie Bei Hinweisen auf das Vorliegen einer sekundären Hypertonie ist eine sorgfältige Abklärung erforderlich. Der Arzt soll die Notwendigkeit der gezielten Weiterleitung des Patienten an einen in der Hypertoniediagnostik besonders qualifizierten Arzt prüfen. Therapeutische Maßnahmen Therapieziele Durch die antihypertensive Therapie soll die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Punkt 2 und 3) angestrebt werden. Hierfür ist eine Senkung des

Blutdruckes auf Werte systolisch unter 140 mmhg und diastolisch unter 90 mmhg anzustreben. Basistherapie Bei der Auswahl der unter Ziffer 1.4 genannten Maßnahmen ist das Vorliegen einer arteriellen Hypertonie gesondert zu berücksichtigen. Bei der Ernährungsberatung (Ziffer 1.4.1) sollten dem Patienten praktikable Hinweise zur Reduktion einer übermäßigen Kochsalzaufnahme gegeben werden. Strukturiertes Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm Jeder Patient mit Diabetes mellitus und arterieller Hypertonie soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Im Übrigen gelten die unter Ziffer 4.2 der RSAV genannten Zugangs- und Qualitätssicherungskriterien. Medikamentöse Maßnahmen Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutdrucksenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Punkt 2 und 3) in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich, in Monotherapie oder in Kombination, um folgende Wirkstoffgruppen: - Thiaziddiuretika, - ß1-Rezeptor-selektive Betablocker, - Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer). Nutzen und Sicherheit folgender Medikamente sind in prospektiven, randomisierten Langzeit-Studien nachgewiesen: - Thiaziddiuretika: Hydrochlorothiazid ggf. in Kombination mit kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren), - ß1-Rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol, - Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril. 1.7.1.2 Lipidmodifizierende Therapie Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur lipidmodifizierenden Therapie verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Punkt 2 und 3) in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich in Monotherapie oder in Kombination um folgende Wirkstoffgruppen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine). Nutzen und Sicherheit folgender Wirkstoffe sind in prospektiven, randomisierten Langzeit- Studien nachgewiesen: - Pravastatin, - Simvastatin. 1.7.2 Mikrovaskuläre Komplikationen 1.7.2.1 Allgemeinmaßnahmen Bei Vorliegen von mikrovaskulären Komplikationen sollte der Arzt überprüfen, ob der Patient zu einer Untergruppe gehört, die von einer normnahen Blutzucker-Einstellung profitiert.

1.7.2.2 Diabetische Nephropathie Bei etwa 10 % der Typ-2-Diabetiker entsteht im Verlauf der Erkrankung innerhalb von zehn Jahren eine diabetische Nephropathie, die bei ca. 10 % der Patienten mit Nephropathie zum terminalen Nierenversagen führt. Der Patient mit einer diabetischen Nephropathie bedarf daher einer spezialisierten und strukturierten Behandlung. Diese erfordert die enge Kooperation zwischen Hausarzt, diabetologisch qualifiziertem Arzt und nephrologisch qualifiziertem Arzt unter Beteiligung diabetesrelevanter Fachberufe im Gesundheitswesen. Bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 kann der dringende Verdacht auf eine diabetische Nephropathie insbesondere dann geäußert werden, wenn eine diabetische Retinopathie eine pathologisch erhöhte Eiweiß-Ausscheidungsrate im Urin festgestellt werden. Patienten mit einer diabetischen Retinopathie erhalten daher einmal jährlich eine Untersuchung auf das Vorliegen einer pathologisch erhöhten Eiweiß-Ausscheidungsrate im Urin bis zur Diagnose einer manifesten diabetischen Nephropathie. Darüber hinaus entscheidet der Vertragsarzt/ Leistungserbringer, ob im Einzelfall die Bestimmung der Eiweiß-Ausscheidungsrate indiziert ist. 1.7.2.3 Diabetische Retinopathie Diabetiker können im Erkrankungsverlauf diabetesassoziierte Augenkomplikationen (z. B. diabetisch bedingte Retinopathie und Makulopathie) erleiden. Zur Früherkennung ist für alle in strukturierten Behandlungsprogrammen eingeschriebenen Versicherten mindestens einmal im Jahr eine ophthalmologische Netzhaut-Untersuchung in Mydriasis oder eine Netzhaut-Photographie (Fundus-Photographie) durchzuführen. Wenn eine diabetesassoziierte Augenkomplikation diagnostiziert wurde, sind Interventionen vorzusehen, für die ein positiver Nutzennachweis im Hinblick auf die Vermeidung der Erblindung erbracht ist. Dazu zählt insbesondere die retinale Laser-Photokoagulation. 1.7.2.4 Diabetische Neuropathie Sofern keine Kontraindikationen vorliegen sind für die Behandlung der symptomatischen diabetischen Neuropathie vorrangig Maßnahmen vorzusehen, für die ein positiver Nutzennachweis erbracht ist: - Optimierung der Stoffwechseleinstellung, - Amitriptylin (jeweils entsprechend dem arzneimittelrechtlichen Zulassungsstatus), - Carbamazepin, Gabapentin. Bei Hinweisen auf eine autonome diabetische Neuropathie (z. B. Blasenentleerungsstörungen, erektile Dysfunktion, Magenentleerungsstörungen, stummer Herzinfarkt) ist eine spezialisierte weiterführende Diagnostik und ggf. Therapie einzuleiten. 1.7.2.5 Das diabetische Fußsyndrom Ein Teil von Patienten mit Typ-2-Diabetes ist durch die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms mit einem erhöhten Amputationsrisiko gefährdet. Es ist bei allen Patienten eine routinemäßige Inspektion der Füße einschließlich Prüfung auf Neuropathie, Prüfung des Pulsstatus und Prüfung der Schuhversorgung mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei Hinweisen auf das Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms oder eines Hochrisikofußes ist die Überweisung an eine auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisierte Einrichtung erforderlich.

1.8 Kooperation der Versorgungssektoren 1.8.1 Überweisung vom Hausarzt zum jeweils qualifizierten Facharzt oder in eine diabetologische Schwerpunktpraxis bzw. diabetologisch spezialisierte Einrichtung. Bei Vorliegen folgender Indikationen muss eine Überweisung des Patienten zum jeweils qualifizierten Facharzt und/oder in eine diabetologische Schwerpunktpraxis bzw. diabetologisch spezialisierte Einrichtung erfolgen: - zur jährlichen augenärztlichen Kontrolluntersuchung (insbesondere Funduskopie) oder jährlichen Netzhautuntersuchung mittels Netzhautphotographie, - Patienten mit Retinopathie und erhöhter Eiweißausscheidungsrate im Urin an den nephrologisch qualifizierten Arzt und an eine diabetologisch spezialisierte Einrichtung, - Nicht-Erreichen des individuell vereinbarten Ziel-Blutdruckwertes innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten an einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt, - Nicht-Erreichen des individuellen HbA1c-Zielwertes (nach spätestens sechs Monaten), - bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft, Im Übrigen entscheidet der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. 1.8.2 Überweisung an eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung Bei Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms oder eines Hochrisikofußes muss im Hinblick auf eine fußerhaltende Therapie eine Überweisung an eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung erfolgen. 1.8.3 Einweisung in ein Krankenhaus Bei Vorliegen folgender Indikationen muss eine Einweisung des Patienten in ein geeignetes Krankenhaus erfolgen: - bei Notfallindikation (in jedes Krankenhaus), - bei bedrohlichen Stoffwechselentgleisungen, - bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z.b. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen), - bei infiziertem diabetischen Fuß neuropatischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopatischer Fußkomplikationen. 1.8.4 Indikation für die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist zu prüfen, ob der Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 von einer Rehabilitationsmaßnahme profitieren kann. 1.8.5 Indikation für die Durchführung psychotherapeutischer Maßnahmen Auf Grund des komplexen Zusammenwirkens von pathophysiologischen, psychologischen und sozialen Faktoren bei Diabetes mellitus ist durch den Arzt zu prüfen, inwieweit Patienten von psychologisch-psychotherapeutischen und/oder verhaltensmedizinischen Maßnahmen profitieren können.

Anlage Patienteninformation zur Vereinbarung über die Betreuung von am Disease-Management-Programm Diabetes (DMP) mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten im Rahmen der stationären Rehabilitation Strukturiertes Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 (DMP Diabetes mellitus Typ 2) Eine Information für Patienten DMP Diabetes mellitus Typ 2 ist ein spezielles Behandlungsprogramm für Versicherte, die an der chronischen Krankheit Diabetes mellitus Typ 2 leiden. Es bietet eine besonders umfassende Betreuung zur Verbesserung der Lebensqualität. Durch Ihre aktive Teilnahme an diesem Programm wird Ihre Behandlung optimiert und Sie werden gut informiert sowie umfassend beraten. Deshalb sollten Sie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 mit all seinen Vorteilen nutzen. Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt des DMP Diabetes mellitus Typ 2. Sie werden durch intensive Beratung, qualifizierte Schulungen und umfassende Informationen in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Arzt Ihres Vertrauens individuelle Therapieziele festzulegen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, Senkung des Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos, Vermeidung von Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, Vermeidung von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß-Syndrom, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z.b. Unterzuckerung), Dieses Behandlungsprogramm, das auch Disease-Management-Programm genannt wird, basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig von einer neutralen Stelle überprüft werden. Die medizinische Behandlung Im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 2 sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in dem Programm auch Wirkstoffe zur Blutdrucksenkung, Blutzuckereinstellung und zur Behandlung von erhöhten Blutfettwerten sowie von diabetischen Nervenschäden genannt, die vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: Insulin, Sulfonylharnstoffe, Biguanide Thiaziddiuretika, Betablocker, ACE-Hemmer Provastatin, Simvastatin Amitryptilin, Carbamazepin, Gabapentin Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm. Sie wählen einen Arzt Ihres Vertrauens, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Verlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können.

Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Darüber hinaus übernimmt Ihr Arzt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten. Dies wird im DMP Diabetes mellitus Typ 2 durch Beschreibungen zur Zusammenarbeit der Ärzte untereinander oder auch mit Krankenhäusern unterstützt. Außerdem prüft Ihr Arzt regelmäßig, ob Sie eine Behandlung durch weitere qualifizierte Spezialisten benötigen. So ist beispielsweise mindestens einmal im Jahr eine augenärztliche Untersuchung im Programm vorgesehen. Im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 2 erstellt Ihr Arzt regelmäßig eine ausführliche Dokumentation mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten. Sie erhalten jeweils eine Ausfertigung, die Ihnen jederzeit den Überblick über Ihre Behandlung ermöglicht. Die von Ihrem Arzt unterschriebenen Dokumentationsbögen werden an eine beauftragte Datenstelle übermittelt. Die Daten werden je nach Zuständigkeit an Ihre oder die Sie im Programm betreuende Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und eine gemeinsame, von Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung Brandenburg beauftragte Einrichtung weitergeleitet. Die Daten aller teilnehmenden Ärzte und eingeschriebenen Versicherten werden in der gemeinsam getragenen Einrichtung nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. Ihr Arzt erhält halbjährlich einen Bericht über die Ergebnisse dieser Auswertung. Patientenschulungen In qualifizierten Schulungen lernen Sie, Ihr Leben und Ihre Erkrankung besser aufeinander abzustimmen. Dabei geht es z. B. um die richtige Ernährung, die Blutdruck- und Blutzucker- Selbstkontrolle, die Interpretation der Werte und die richtigen Folgerungen aus den Messungen. Wann können Sie teilnehmen? Voraussetzung für Ihre Teilnahme an dem DMP Diabetes mellitus Typ 2 ist, dass Sie bei einer an diesem Programm teilnehmenden Krankenkasse versichert sind, dass Ihre Diabeteserkrankung eindeutig diagnostiziert ist, dass Sie grundsätzlich bereit sind, aktiv am Programm mitzuwirken, dass Sie schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung erklären. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder von Ihrem Arzt. Ihre Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 ist freiwillig und für Sie kostenlos. Die Teilnahme am Programm kann jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber sieht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Programm vor, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei veranlasste Schulungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen haben. Deshalb ist Ihre aktive Mitarbeit von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Ihre Krankenkasse möchte, dass Sie wieder unbeschwerter am Alltagsleben teilnehmen können. Dabei hilft Ihnen dieses Behandlungsprogramm.