Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA)

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Sanktionen Die Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran: Perspektiven durch das Nuklearabkommen (JCPOA) Gina Schmied, Stv. Leiterin Ressort Sanktionen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Exportdialog der IHZ, Luzern, 17.3.2016

Inhalte Sanktionen der Schweiz gegenüber der Islamischen Republik Iran Der Joint Comprehensive Plan of Action («JCPOA») und der Abbau von Sanktionen Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Wichtige Informationsquellen 2

Sanktionen der Schweiz gegenüber Iran 2012 EU-Sanktionen 2011 Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) UNO-Sanktionen 2007 Verordnung vom 14. Februar 2007 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz; SR 946.231) 3

Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) 4

Abbau der Sanktionen gegenüber Iran JPOA: 20.1.2014 JCPOA: Finalization Day 14.7.2015 Adoption Day 18.10.2015 Implementation Day 16.1.2016 29.1.2014 Suspendierung gewisser Massnahmen 13.8 / 5.12. 2014 Verlängerung der Suspendierung 12.8.2015 Aufhebung bisher suspendierter Massnahmen 21.10.2015 Grundsatzentscheid: Aufhebung von Sanktionen 11.11.2015 Totalrevision Sanktionsverordnung 17.1.2016 Inkrafttreten der totalrevidierten Verordnung Verordnung vom 11. November 2015 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) Zukunft: 2023 : Transition Day 2025 : Termination Day 5

Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Was wurde in der Schweiz aufgehoben? Handelsverbote bzw. Meldepflichten (Güter im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich, Öl, Diamanten, Banknoten und Münzen) Investitionsverbote im Öl-, Gas- und petrochemischen Bereich Finanzsanktionen (Geldtransferbeschränkungen, Verbote neuer Bankbeziehungen, sanktionsspezifische Sorgfaltspflichten, Verbote betreffend staatliche Anleihen) Versicherungs-, Rückversicherungsverbote sowie Beschränkungen bezüglich der Unterstützung des Handels 6

Aufhebung von Sanktionen anlässlich des Implementation Day Welche Sanktionen verbleiben? Verbote betreffend Trägersysteme (MTCR), Rüstungsgütern, Gütern zur internen Repression, Ausrüstung zu Überwachungszwecken Bewilligungspflichten für Nuklear- und Dual-Use Güter (NSG Part 1 und Part 2) sowie für entsprechende Dienstleistungen, Investitionen und Beteiligungen («Procurement Channel») Finanzsanktionen: Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot sowie entsprechende Meldepflicht Reisesanktionen, Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen, Verbot bestimmter Wartungsdienste 7

«Procurement Channel» für Nuklear- und Dual-Use Güter 8

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Schweiz - Iran Handelsvolumen Schweiz- Iran Rückgang nach 2008 Wiederanstieg seit 2014 Schweizer Direktinvestitionen Bilaterale Wirtschaftsverträge Investitionsschutzabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Flugverkehrsabkommen Besuch von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann in Iran mit Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation (26.-28. Februar 2016) «Road Map» Dialoge in verschiedenen Bereichen, inkl. Wirtschaftsdialog und Finanzdialog 9

Wichtige Informationsquellen: 10

Wichtige Informationsquellen: 11

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg 36 3003 Bern sanctions@seco.admin.ch 12