Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die freiwillige Versicherung. Die freiwillige Versicherung bei der VBL bietet provisionsfreie Versicherungsverträge mit staatlicher Förderung und niedrigen Verwaltungskosten. Bei der Kapitalanlage legt die VBL höchste Priorität auf langfristige Sicherheit und Verlässlichkeit. Der andauernde Rückgang des globalen Zinsniveaus ist aufgrund der Sicherheitsorientierung bei der freiwilligen Versicherung zu berücksichtigen. Die VBL bereitet daher die notwendigen Anpassungen in der freiwilligen Versicherung vor, um auch zukünftig ein Maximum an sicherer und verlässlicher betrieblicher Altersversorgung gewährleisten zu können. VBLextra Die VBL beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra einen neuen Tarif AVBextra 04 einzuführen. Kernstück des neuen Tarifs ist die Kalkulation auf Basis eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25 Prozent. Weitere Änderungen betreffen insbesondere die Zuschläge auf die Versorgungspunkte bei Ausschluss des Erwerbsminderungsrisikos und der Hinterbliebenenrente. Die VBLextra wird hierdurch an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst. Der abgesenkte Garantiezins ermöglicht eine flexiblere Kapitalanlagestrategie und damit die Möglichkeit, auf zukünftige Veränderungen am Kapitalmarkt sicher und verlässlich zu reagieren. Mit den Versicherungsbedingungen AVBextra 04 wird eine Betriebsrentenleistung garantiert, die oberhalb einer reinen Beitragszusage mit Mindestleistung liegt. Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Leistungen hängt auch künftig von der zustehenden Überschussverteilung ab. Der Tarif soll nach Genehmigung durch die BaFin und vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands- und Verwaltungsrats der VBL frühestens zum 1. April 2016 in Kraft treten. Sobald uns die Zustimmung der Aufsichtsbehörde und der VBL-Gremien vorliegt, werden wir hierüber kurzfristig informieren. Von der Neuregelung betroffen: Verträge zur VBLextra mit Versicherungsbeginn nach Tarifumstellung, insbesondere Versicherungsverträge mit staatlicher Riesterförderung oder im Wege der Entgeltumwandlung, für befristet wissenschaftlich Beschäftigte nach 28 Abs. 1 VBLS, für Beiträge wegen höherer Entgelte nach 82 Abs. 1 VBLS, zu sonstigen erhöhten Versorgungszusagen der Arbeitgeber. Von der Neuregelung nicht betroffen: Verträge zur VBLextra mit Versicherungsbeginn vor Tarifumstellung sind von den Änderungen nicht betroffen; hier bleiben die zum Zeitpunkt des jeweiligen Versicherungsbeginns geltenden AVBextra auch zukünftig erhalten. Hinweis: Bis zur Tarifumstellung können Verträge zur freiwilligen Versicherung VBLextra auf der Grundlage der zurzeit noch geltenden AVBextra 03 abgeschlossen werden. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Ersten des Monats, der in dem Antrag bestimmt wird, frühestens aber mit Beginn des Monats, in dem der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag bei der VBL eingeht. Die bei der VBL beteiligten Arbeitgeber werden daher mit Blick auf die Tarifumstellung gebeten, die Vertragsunterlagen rechtzeitig der VBL zuzusenden. Für die Anmeldung von befristet wissenschaftlich Beschäftigten ( 28 Abs. 1 VBLS) und von Beiträgen nach 82
Abs. 1 VBLS zur VBLextra wird grundsätzlich auf den Stichtag abgestellt, zu dem die Voraussetzungen für die Anmeldung erstmals vorlagen. VBLdynamik Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 werden bis auf Weiteres keine Neuverträge zur VBLdynamik mehr angeboten. Für die Dauer der anhaltenden Niedrigzinsphase hat der VBL-Verwaltungsrat entschieden, den Abschluss von Neuverträgen für das Produkt VBLdynamik in der jetzigen Gestaltung im Interesse der Versicherten einzustellen. Die VBLdynamik in dem zuletzt aktuellen Tarif AVBdynamik 03 war mit einem Rechnungszins von 1,75 Prozent kalkuliert. Aufgrund des Rückgangs des allgemeinen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten ist jedoch ein Zinssatz in dieser Höhe aus Sicht der VBL unter dem Gesichtspunkt langfristiger Sicherheit nicht länger aufrecht zu erhalten. Er müsste deutlich abgesenkt werden. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wirkt sich die Höhe des Rechnungszinses auf die Beitragszerlegung in den Sparbeitrag und den Anlagebeitrag aus. Bei einem deutlich abgesenkten Rechnungszins wäre der für den Aufbau des Fondskapitals zur Verfügung stehende Anlagebeitrag so gering, dass die VBLdynamik kein attraktives Produkt mehr darstellen würde. Bei dieser Sachlage war es geboten, die VBLdynamik in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den Versicherten nicht mehr anzubieten. Hinweis: Verträge zur VBLdynamik mit Versicherungsbeginn vor 1. Januar 2016 sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Hier bleiben die zum Zeitpunkt des jeweiligen Versicherungsbeginns geltenden Versicherungsbedingungen auch zukünftig erhalten.
Für Arbeitgeber. Rechengrößen 2016. Die für die Zusatzversorgung ab 1. Januar 2016 relevanten Rechengrößen der Sozialversicherung sind inzwischen verbindlich. Die von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und zur freiwilligen Versicherung bei der VBL zu beachtenden Grenzwerte richten sich zum Teil nach den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen. Da der Bundesrat der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 am 27. November 2015 zugestimmt hat, sind die bislang nur im Entwurf bekannten Werte verbindlich. Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2016 ergeben für die Zusatzversorgung im nächsten Jahr folgende Änderungen: Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Umlage des Arbeitgebers Erhöhung des Steuerfreibetrages für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts Erhöhung des Mindestbeitrages zur freiwilligen Versicherung Erhöhung des Grenzbetrages für die Abfindung von Kleinbetragsrenten Diese Änderungen können Sie unserer Aufstellung über die aktuellen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016 entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die aufgeführten Werte je nach gesetzlicher oder tarifvertraglicher Entwicklung auch während des laufenden Jahres ändern können. Download: Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016, PDF, 59 KB
VBL-Rente: In 2015 erstmals 100.000 Rentenanträge. Zugangszahlen bleiben auf hohem Niveau. Erstmals erwarten wir für das Jahr 2015 an die 100.000 erledigte Rentenanträge. Bis 17. Dezember wurden bereits 98.846 Anträge bearbeitet. Das sind über 30 Prozent mehr als in den letzten Jahren. Geschafft wurde dies in einer beispiellosen Aktion unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte und unter Zurückstellen anderer Aufgaben. Unser Ziel ist es, den Versicherten möglichst rasch nach Beendigung des Berufslebens ihre Betriebsrente zur Verfügung zu stellen. Die Zahl der Rentenanträge ist seit Mitte letzten Jahres stark angestiegen und verharrt derzeit auf hohem Niveau. Von 65.000 bzw. knapp 70.000 Anträgen in 2012 bzw. 2013 stieg die Zahl auf fast 77.000 in 2014. Für 2015 erwarten wir über 87.000 Neuanträge. Grund ist die Rente mit 63 und der damit verbundene frühere Rentenbeginn bei geburtenstarken Versichertenjahrgängen. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen, wie die Grafik zur Altersstruktur der Versicherten zeigt. Die VBL setzt zur Bewältigung dieser Herausforderung auf eine verstärkte Nutzung der Antragstellung über das Kundenportal Meine VBL und eine weitere Automatisierung der Bearbeitung. Download: VBLspezial Hinweise zur Betriebsrente, PDF, 1,9 MB
Kapitalauszahlung oder Rente? Bei der VBLextra und VBLdynamik können sich die Versicherten zwischen Kapitalauszahlung und lebenslanger Rentenzahlung entscheiden. Darüber hinaus haben die Versicherten auch die Möglichkeit, sich lediglich einen Teilbetrag auszahlen zu lassen und das Restkapital für die monatliche Rente einzusetzen.
Wie produktiv sind unsere Rentnerinnen und Rentner? Nach einer Studie vom Institut Allensbach fühlen sie sich auf jeden Fall extrem jung. Zwischen tatsächlichem und gefühltem Alter liegen heute glatte 10 Jahre. Insgesamt übernehmen 45 Prozent der Senioren Aufgaben für die Gesellschaft. Laut Studie ergibt das hochgerechnet auf alle 65- bis 85-Jährigen ein Zeitkonto von 1,48 Milliarden Stunden pro Jahr. Das klingt viel und entspricht einer Arbeitszeit von ca. 870.000 Vollzeitbeschäftigten. Zusätzlich unterstützen die Alten die Jungen finanziell: Die jährlichen Summen liegen insgesamt bei knapp zehn Milliarden Euro. 7 Was wir uns wünschen. Ein langes, zufriedenes und gesundes Leben für unsere Versicherten. Wir hoffen, diese Gruppe als Botschafter zu gewinnen, die ihren Kindern und Enkeln die Notwendigkeit einer umfassenden Altersvorsorge näherbringen. Ansonsten versuchen wir, den Versicherten den Übergang vom Arbeitnehmer zum Rentner möglichst einfach zu machen, zum Beispiel mit dem Online-Rentenantrag. Denn eine rechtzeitige Beantragung der Betriebsrente ist eine Grundvoraussetzung. Dann kommt die VBL-Rente überall pünktlich und im Voraus in Wanne-Eickel genau wie im europäischen Ausland.