Studienkonzept für die Bildungsgänge

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Transkript:

Studienkonzept für die Bildungsgänge Sozialpädagogik HF Kindererziehung HF Gültig für alle Studiengänge mit Beginn ab August 2010 Aktualisierte 6. Ausgabe vom Juni 2014 In Kraft gesetzt durch den Abteilungsleiter am 30.06.2014 Impressum Herausgeber: BFF Bern, Abteilung Höhere Fachschule Dr. Thomas Roth, Abteilungsleiter HF 5. Ausgabe, 1. Juli 2014 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 1/36

Inhaltsverzeichnis 1. Über dieses Konzept... 3 1.1. Geltungsbereich 3 1.2. Zielgruppe 3 2. Gesetzliche Grundlagen... 3 3. Anspruchsniveau auf HF-Stufe... 3 3.1. Einbettung in der schweizerischen Berufsbildungssystematik 3 3.2. Anspruchsniveau 4 4. Berufsbild... 4 4.1. Sozialpädagogik 4 4.2. Kindererziehung 5 5. Bildungsgang... 5 5.1. Begriffe 5 5.2. Studiengänge und Adressatinnen bzw. Adressaten 6 5.3. Duale Struktur der Ausbildung 7 5.4. Ausbildungsverständnis 8 5.5. Ziele der Ausbildung 9 5.6. Ausbildungsvoraussetzungen 9 5.7. Schulische Ausbildung 11 5.8. Praxisausbildung 13 6. Curriculum... 16 6.1. Tronc commun und Spezifizierungen 16 6.2. Aufbau des Curriculums 16 6.3. Allgemeine Systematik des Curriculums 17 6.4. Beschreibung der Lerneinheiten 18 6.5. Allgemeine Bildungsinhalte 19 7. Qualifikationsverfahren... 20 7.1. Begriffe 20 7.2. Gültigkeit und Zweck 20 7.3. Gesetzliche Grundlagen 20 7.4. Grundsätze 21 7.5. Übersicht über die Elemente des Qualifikationsverfahrens 21 7.6. Leistungsnachweise 21 7.7. Präsenznachweise 24 7.8. Absenzen 25 7.9. Studienportfolio 26 7.10. Projektarbeit / Konzeptarbeit 27 7.11. Praxisqualifikation 28 7.12. Jahrespromotion 30 7.13. Ausschluss- und Wiederholungsverfahren 30 7.14. Beurteilungen und Beurteilungskriterien 30 7.15. Diplomprüfungen 31 7.16. Diplomierung 33 8. Auftrag, Rolle der Lehrpersonen (pädagogisches Konzept)... 33 9. Evaluation... 33 9.1. Auswertung des Unterrichts durch die Lehrpersonen 33 9.2. Auswertung der Studiengänge durch Befragung verschiedener Anspruchsgruppen 33 9.3. Auswertung auf der gesamtschulischen Ebene 34 9.4. Anerkennung des Studiums durch das SFBI 34 10. Dokumentationssystem... 35 10.1. Pädagogisches Konzept der Abteilung Höhere Fachschulen 35 10.2. Studienreglement 35 10.3. Studienkonzept 35 10.4. Richtlinien und Merkblätter 35 10.5. Informationsdokumente 35 10.6. Formulare 36 10.7. Lehrplandokumente 36 10.8. übrige Dokumente 36 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 2/36

1. Über dieses Konzept 1.1. Geltungsbereich Das vorliegende Konzept beschreibt die Anlage, die Struktur und den Aufbau der Bildungsgänge in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF. Es wurde von der Schulleitung am 10.05.2010 genehmigt und gilt ab Sommer 2010 für alle Studiengänge mit Beginn 2010 und später. Die vorliegende Fassung wurde am 30.06.2013 aktualisiert. Es stützt sich auf das vom Erziehungsdirektor des Kantons Bern unterschriebene Studienreglement vom 26.3.2013. Das Studienkonzept wird bei Bedarf aktualisiert und durch die Abteilungsleitung HF in Kraft gesetzt. Als öffentliches Dokument ist es auf der Website der BFF Bern www.bffbern.ch als Download erhältlich. Das Studienkonzept ergänzt das Studienreglement. Im Zweifelsfall gehen die Bestimmungen gemäss Studienreglement vor. 1.2. Zielgruppe Das Studienkonzept richtet sich an: Studierende Lehrpersonen Aktuelle und zukünftige Praxisausbildungsinstitutionen Schulleitungen Behörden weitere Interessierte 2. Gesetzliche Grundlagen Die Bildungsgänge in Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF basieren auf den folgenden gesetzlichen und reglementarischen Grundlagen: Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 Berufsbildungsverordnung (BBV) vom 19. November 2003 Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) vom 11. März 2005 Leitfaden Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 23. Mai 2007 Studienreglement dipl. SP/KE HF vom 26.03.2012 Der Bildungsgang HF richtet sich nach dem Rahmenlehrplan dipl. Sozialpädagogin / dipl. Sozialpädagoge HF (RLP SP) vom 21. Dezember 2007 bzw. der Bildungsgang in Kindererziehung nach dem Rahmenlehrplan dipl. Kindererzieherin / dipl. Kindererzieher HF (RLP KE) vom 21. Dezember 2007. 3. Anspruchsniveau auf HF-Stufe 3.1. Einbettung in der schweizerischen Berufsbildungssystematik Höhere Fachschulen stellen laut schweizerischer Berufsbildungssystematik eine höhere Berufsausbildung auf der nicht hochschulischen Tertiärstufe (Tertiär B) dar. Die Höhere Fachschule schliesst an die berufliche Grundbildung (Abschlüsse auf der Sekundarstufe II) an und unterscheidet sich dadurch von den Hochschulen (Tertiär A), welche als Zugangsvoraussetzung den Abschluss einer Maturität (Berufsmaturität, gymnasiale Maturität) erfordern. Ein Abschluss auf der Stufe Höhere Fachschule stellt höhere Ansprüche an Kognition, Leistung und Aufwand als ein Abschluss auf der Sekundarstufe II. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 3/36

3.2. Anspruchsniveau Auf dem Anspruchsniveau der Höheren Fachschulen werden Qualifikationen vermittelt, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvoller Berufstätigkeit erforderlich sind (vgl. BBG, Art, 26). Die Bildungsangebote der Höheren Fachschulen vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen 1. Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse. Gemäss RLP SP und KE werden von den diplomierten Berufsleuten eine selbständige Problemlösung wie auch das Finden und Anpassen neuer Lösungswege erwartet. Die zu bewältigenden Situationen sind komplex, verändern sich laufend und können nur beschränkt vorausgesehen werden. Kennzeichnend sind somit situativ wechselnde Komplexitätsstufen der Tätigkeit bei durchgängig hoher Verantwortung. Die RLP SP und KE streben das Zielniveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) 2 an. Dieses Niveau betrifft die folgenden Kompetenzen: Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen Diese Kompetenzen wiederum umfassen: Kenntnisse: Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen Fertigkeiten: Fortgeschrittene Fertigkeiten, die zur Beherrschung des Faches und für Innovationen erforderlich sind sowie zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits- oder Lernbereich taugen Zielniveau 6 wird in einzelnen Studienbereichen über die Vorstufe 5 erreicht. Für diese gelten folgende Kompetenzen: Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Diese Kompetenzen beinhalten: Kenntnisse: Umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fertigkeiten: Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten 4. Berufsbild 4.1. Sozialpädagogik 4.1.1. Berufsverständnis und Einsatzgebiete 3 Die zentrale Aufgabe von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF besteht in der professionellen Begleitung, Aktivierung, Förderung von Einzelnen oder Gruppen, deren selbständige Lebensgestaltung und soziale Integration erschwert, gefährdet oder verunmöglicht ist. Die Ausbildung befähigt zur sozialpädagogischen Arbeit mit Menschen jeden Lebensalters, die in den Bereichen Lernen, Sozialverhalten, Alltagsbewältigung, Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft infolge sozialer, geistiger, psychischer 1 Mindestvorschriften MiVo Artikel 2 2 Europäische Gemeinschaften: Europäischer Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR). Luxemburg, 2008 3 Die nachfolgenden Ausführungen sind identisch mit den Formulierungen im Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF (RLP SP). BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 4/36

oder körperlicher Umstände, Benachteiligung oder Behinderung einer Betreuung, Begleitung, Förderung und/oder Erziehung bedürfen. Die Begleitung zielt darauf ab, Menschen, die ihr soziales Umfeld überfordern oder von diesem überfordert sind, durch stützende, ergänzende oder ersetzende Strukturen zu entlasten und ihren Ressourcen entsprechend in der eigenständigen Bewältigung des Alltags zu fördern. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF nehmen direkt teil am Leben ihrer Klientinnen und Klienten und gestalten mit ihnen den Alltag. Ihre Arbeit hilft den Menschen, sich in die Gesellschaft integrieren zu können. Das Arbeitsfeld der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF ist sehr vielfältig. Sie arbeiten in Wohnheimen, Wohngruppen und Grossfamilien für Menschen mit einer Behinderung, in Wohn- und Schulheimen für Kinder und Jugendliche, in Einrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen, in Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs, in psychiatrischen Kliniken, in Beschäftigungsstätten und geschützten Werkstätten, in Frauen- und Kinderhäusern und in Einrichtungen für Flüchtlinge und Asyl Suchende. 4.1.2. Aufgaben und Tätigkeiten Die Aufgaben von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF lassen sich verschiedenen Bereichen zuordnen. Im Rahmenlehrplan sind die entsprechenden Arbeitsprozesse im Einzelnen beschrieben. 4 Wesentliche berufliche Tätigkeiten und Aufgaben von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind in der Informationsbroschüre SP beschrieben. 5 4.2. Kindererziehung 4.2.1. Berufsverständnis und Einsatzgebiete 6 Kindererzieherinnen und Kindererzieher HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 0-15 Jahren. Sie sind im pädagogischen und sozialen Bereich in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung tätig. Ihre Aufgaben nehmen sie in privaten oder öffentlichen Institutionen der Betreuung von Vorschulkindern (Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten usw.), in Angeboten der Betreuung von Schulkindern (Mittagstischen, Horten usw.) oder auch in stationären und soziokulturellen Einrichtungen wahr. Sie verstehen sich als Ergänzung zum familiären oder schulischen Umfeld und ihre Arbeit ist auf das Wohl, die individuelle Entwicklung, die Förderung, die Integration und den Schutz der Kinder ausgerichtet. 4.2.2. Aufgaben und Tätigkeiten Die Aufgaben von Kindererzieherinnen und Kindererziehern HF lassen sich verschiedenen Aufgabenund Tätigkeitsbereichen zuordnen. Im Rahmenlehrplan sind die entsprechenden Arbeitsprozesse im Einzelnen beschrieben. 7 Wesentliche berufliche Tätigkeiten und Aufgaben von Kindererzieherinnen und Kindererziehern HF sind in der Informationsbroschüre KE beschrieben. 5. Bildungsgang In diesem Kapitel werden der Aufbau und die Struktur des Bildungsgangs in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF beschrieben. 5.1. Begriffe Einleitend sind Begriffe zu klären: Unter Bildungsgang wird die Ausbildung als Ganzes verstanden. Als Synonym wird auch der Begriff Ausbildung verwendet. Er umfasst sowohl den schulischen als auch den praktischen Teil. 4 vgl. RLP SP s. 7 5 s. www.bffbern.ch 6 Die nachfolgenden Ausführungen sind identisch mit den Formulierungen im Rahmenlehrplan Kindererziehung HF (RLP KE). 7 vgl. RLP KE s. 6 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 5/36

Der Begriff Studiengang 8 bezieht sich auf die unterschiedlichen Formen, das Studium zu organisieren und zu absolvieren. Die einzelnen Studiengänge werden wie folgt beschrieben. 5.2. Studiengänge und Adressatinnen bzw. Adressaten Das Studium wird in unterschiedlich angelegten Studiengängen angeboten. Nach dem Grundsatz "andersartig aber gleichwertig" führen sie bei unterschiedlichem Verlauf, unterschiedlichem zeitlichem Umfang, unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichem Stoffumfang zum gleichen Ziel. Inhalte, Qualifikation, Promotion und Diplomierung sind vergleichbar. Innerhalb der Bildungsgänge werden folgende Studiengänge angeboten: Vollzeit (3 Jahre) Praxisbegleitend (4 Jahre) Praxisbegleitend, verkürzt (3 Jahre) Sozialpädagogik HF Ja Ja Ja Kindererziehung HF Ja Nein Ja 5.2.1. Vollzeitstudiengang Der Vollzeitstudiengang dauert 3 Jahre. Der schulische Unterricht konzentriert sich auf das erste und dritte Studienjahr. Im zweiten Studienjahr wird ein Praxisjahr (100%) in einer sozialpädagogischen (SP) bzw. pädagogischen (KE) Organisation durchgeführt. 5.2.2. Praxisbegleitender Studiengang Der praxisbegleitende Studiengang dauert 4 Jahre und wird nur in der Studienrichtung der Sozialpädagogik angeboten. Die Studierenden arbeiten parallel zum Unterricht zu mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution. Der empfohlene Anstellungsgrad beträgt 60 bis 80%. 5.2.3. Verkürzter praxisbegleitender Studiengang Der verkürzte Studiengang findet ebenfalls praxisbegleitend statt. Er dauert 3 Jahre. Die Studierenden arbeiten parallel zum Unterricht zu mindestens 50% in einer sozialpädagogischen (SP) bzw. pädagogischen (KE) Ausbildungsinstitution. Zugelassen zum verkürzten praxisbegleitenden Studiengang sind Personen mit einem einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau / Fachmann Betreuung (FaBe) oder gleichwertiger Vorbildung im Sozialbereich 9. Dieser Studiengang eignet sich auch für Wiedereinsteigende mit einschlägiger Vorbildung und Berufserfahrung. Für Personen mit mindestens 6jähriger Berufserfahrung im Berufsfeld Kindererziehung, Erfahrung als Praxisausbilder/in und mindestens 10tägiger Weiterbildung als Praxisausbildner/in ist eine zusätzliche Anrechnung der bereits erbrachten Lernleistungen im Umfang von Maximum einem Jahr möglich. 5.2.4. Übersicht über Dauer und Umfang der Studiengänge Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Dauer und den minimalen Umfang der Studiengänge 10. Speziell geregelt ist der minimale Umfang der Ausbildung für Personen mit anderen anrechenbaren Bildungsleistungen; wobei die Anrechnungen den Umfang von 1200 Lernstunden nicht überschreiten dürfen. 8 der Begriff Studiengang bezeichnet die einzelnen Studienverläufe des Bildungsgangs (gemäss SBFI) und bezeichnet alle Studiengänge je Studienrichtung (d.h. es gibt 5 Studienrichtungen aber zur 2 Bildungsgänge). 9 Als gleichwertig gelten: Abschluss als Kleinkinderzieherin und Kleinkinderzieher, Sozialagogin und Sozialagoge, Kinderpflegerin und Kinderpfleger, Behindertenbetreuerin und Behindertenbetreuer (für das Vorgehen bei anderen vergleichbaren Abschlüssen vgl. Kap. 5.6.2). 10 Vgl. Rahmenlehrpläne Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF, Kap. 7.1. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 6/36

Sozialpädagogik Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Kindererziehung Vollzeit Praxisbegleitend, verkürzt Anzahl Jahre 3 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Kontaktstunden 11 1800 Std. 1800 Std. 1200 Std. 1800 Std. 1200 Std. Selbststudium 1200 Std. 900 Std. 600 Std. 1200 Std. 600 Std. Praxisausbildung 1800 Std. 1020 Std. 480 Std. 1800 Std. 480 Std. Berufstätigkeit 12-1080 Std. 720 Std. - 720 Std. Diplomprüfung 13 600 Std. 600 Std. 600 Std. 600 Std. 600 Std. Total Lernstunden 14 5400 Std. 5400 Std. 3600 Std. 5400 Std. 3600 Std. Als Lernstunden gelten sowohl der eigentliche Unterricht (Kontaktstunden) sowie die aufgeführten weiteren Bereiche, in denen Lernprozesse mit oder ohne Anleitung von Ausbildenden stattfinden. Der genaue Umfang der Kontaktstunden ist aus dem Studienführer ersichtlich. Die Totale der übrigen Bereiche ergeben sich aus den im Unterricht erteilten Aufträgen (vgl. ausführliche Lerneinheitsbeschreibungen) sowie aus den Vorgaben über die Praxisausbildung und die Diplomierung. 5.3. Duale Struktur der Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist dual angelegt. Im dualen Ausbildungssystem ergänzen sich schulische und praktische Ausbildung. Im Falle des Studiums in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF wird der schulische Teil durch die BFF Bern und der praktische Teil durch die Ausbildungsinstitutionen abgedeckt. Die praktische Ausbildung wird je nach Studiengang entweder durch das Praxisjahr, das die Studierenden absolvieren oder durch eine Anstellung in einer entsprechenden Ausbildungsinstitution ermöglicht. Die BFF Bern ist für die Organisation des gesamten Studiums verantwortlich. Sie vermittelt Fachwissen, Fähigkeiten und Haltungen. Sie bietet den Studierenden Gelegenheit, sich vielfältig und systematisch mit Wissens- und Berufsfragen auseinander zu setzen. Sie legt das Qualifikationsverfahren fest und stellt die Diplome aus. Demgegenüber erlaubt die Ausbildungsinstitution den Studierenden die Entwicklung und Reflexion des beruflichen Handelns. Im täglichen Arbeitsvollzug fördert sie den Aufbau professionellen Fach- und Handlungswissens. Sie unterstützt und begleitet den Transfer der in der Schule erworbenen Grundlagen in den beruflichen Alltag. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen setzt sie eigene inhaltliche Schwerpunkte und Akzente. Die BFF Bern und die Ausbildungsinstitution stehen in einem laufenden Dialog. Der Rahmenlehrplan, das Studienkonzept und das Studienreglement gelten für beide Seiten gleichermassen. 11 Der Begriff Kontaktstunden bezieht sich nur auf die Lernstunden an der Schule (Präsenz) und bildet hier das vom RLP vorgegebene Minimum ab. Die effektive Kontaktstundenzahl liegt zurzeit bi ca. 1840 (reguläre) bzw. 1340 (verkürzte Studiengänge) Stunden. 12 Als Berufstätigkeit wird die gemäss MiVo-HF maximal anrechenbare Zahl von Lernstunden bezeichnet. In allen Studiengängen im Sozialbereich werden jedoch keine eigentlichen berufsbegleitenden Studiengänge angeboten, in denen die HF- Ausbildung neben der eigentlichen Berufstätigkeit absolviert wird. Gemäss Absprache zwischen der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich (SPAS) und dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gelten deshalb alle entsprechenden Studiengänge grundsätzlich als Studiengänge mit integrierter Praxisausbildung, in denen sämtliche Berufstätigkeit als angeleitete Praxisausbildung stattfindet. Die Lernstunden für Praxisausbildung und Berufstätigkeit sind deshalb gemeinsam zu betrachten. Somit ergeben sich für den praxisbegleitenden Studiengang insgesamt 2100, für den verkürzten praxisbegleitenden Studiengang insgesamt 1200 Lernstunden für die Praxisausbildung. 13 Zur Diplomprüfung gehören die Projekt-/Konzeptarbeit inkl. Präsentation sowie das Studienportfolio und das dazugehörige Prüfungsgespräch. 14 Mindestumfang, die effektive Stundenzahl kann somit auch höher liegen.. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 7/36

5.4. Ausbildungsverständnis 5.4.1. Allgemeine Merkmale der Ausbildung In Anlehnung an die RLP SP und KE lässt sich das Ausbildungsverständnis des Studiums in Sozialpädagogik und Kindererziehung auf der Ebene der Höheren Fachschule durch einen engen Praxisbezug und die gute Koordination mit dem Arbeitsort charakterisieren. Eine Ausbildung auf der HF-Stufe fördert die reflektierende Analyse des eigenen beruflichen Handelns. Es berücksichtigt das methodische und interdisziplinäre Arbeiten. Der Unterricht erfolgt nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung. Das zeigt sich in der aktiven Mitarbeit der Studierenden und im Einbezug ihrer Erfahrungen. Denn die Adressatinnen und Adressaten der Ausbildung in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF bringen bereits bei Ausbildungsbeginn Vorwissen und vielfältige Erfahrungen mit. Die Ausbildung knüpft dort an und beinhaltet Persönlichkeit bildende Elemente. Die Persönlichkeitsbildung ist jedoch nicht Selbstzweck, sondern dient der Weiterentwicklung, Festigung und Reflexion von eigenen Haltungen sowie deren Auswirkungen auf das berufliche Handeln. Weitere Merkmale und Ziele der Ausbildung auf HF-Stufe sind: Erweiterung der beruflichen Kenntnisse Verbesserung der Reflexionsfähigkeit Förderung der Lernfähigkeit und des eigenständigen Lernens Förderung der Teamarbeit Förderung projektbezogener Arbeitsformen Befähigung zu professionellem, selbständigem und verantwortungsvollem Berufshandeln 5.4.2. Fachwissen und Berufs- sowie Handlungsbezug Im Vordergrund der Ausbildung steht die Vermittlung von aktuellem Fachwissen. Dieses wird, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse, fortlaufend reflektiert und weiterentwickelt. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Gegebenheiten und Anforderungen des beruflichen Alltags. Sie berücksichtigen die vielfältigen Situationen, die die angehenden Fachleute tagtäglich an ihrem Arbeitsplatz gestalten und bewältigen. Die Ausbildung ist somit handlungsorientiert und berufsbezogen. 5.4.3. Erwachsenenbildung Die Höhere Fachschule wendet sich an erwachsene Studierende ab 18 Jahren. Die Ausbildung und die Unterrichtsgestaltung sind deshalb dem Alter und dem Erfahrungshorizont der Studierenden angepasst. Die Lehrpersonen ermöglichen einen lebendigen Dialog mit den Studierenden. Sie stellen eine erwachsenengerechte Lernumgebung bereit, die reflexives Lernen unterstützt selbständiges, eigenständiges und selbstgesteuertes Lernen fördert kommunikatives und kooperatives Lernen ermöglicht und eine Integration von Denken, Fühlen und Handeln zulässt Dabei wird Unterricht als ein von Lehrpersonen und Studierenden gemeinsam verantwortetes Geschehen verstanden, in welchem die Lehrpersonen für das Lehren und die Studierenden für das Lernen die Verantwortung tragen. Regelmässige Unterrichtsevaluationen, Standortgespräche und andere Rückmeldeformen tragen dem Umstand Rechnung, dass Lehrende und Studierende gemeinsam zum Unterricht beitragen 15. 5.4.4. Kreativität und Auftreten Der Förderung der musischen und gestalterischen Fähigkeiten sowie der Fähigkeit zum bewussten und sicheren Auftreten kommt in der Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF eine besondere Bedeutung zu. Denn diese Fähigkeiten spielen im beruflichen Alltag der angehenden Fachleute eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind sie auch für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Studierenden relevant, so dass die Anregung von entsprechenden Prozessen ein methodisches Prinzip zur Unterrichtsgestaltung darstellt. Seine Umsetzung wird innerhalb des gesamten Curriculums in Form 15 vgl. hierzu auch Kap. 5.7 und 9. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 8/36

verschiedener Zugänge und mit Hilfe verschiedener Medien systematisch berücksichtigt. Einzelne Lerneinheiten sind explizit auf musische, gestalterische oder theaterpädagogische Inhalte ausgerichtet. 5.5. Ziele der Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF verfolgt verschiedene Ziele. Diese sind: Ermöglichung eines Berufsabschlusses: Die Ausbildung führt die Studierenden zu einem Berufsabschluss. Sie erhalten ein eidgenössisch anerkanntes Diplom und sind berechtigt, den geschützten Titel "Diplomierte Sozialpädagogin HF / Diplomierter Sozialpädagoge HF" bzw. Diplomierte Kindererzieher HF / diplomierter Kindererzieher HF zu verwenden. Aufbau von beruflicher Identität und eines beruflichen Selbstverständnis : Die Studierenden entwickeln eine berufliche Identität. Diese stützt sich einerseits auf fachliche und methodische Handlungskompetenzen und berufsbezogenes Grundlagewissen, anderseits auf verschiedene Sozial- und Selbstkompetenzen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verfügen die diplomierten Fachleute über ein individuelles, berufliches Selbstverständnis. Entwicklung professioneller Handlungskompetenz: Die Ausbildung vermittelt Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, die zur Entwicklung von professionellem, beruflichen Handeln beitragen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gewährleistet, dass die diplomierten Fachleute professionelle Arbeit leisten. Vermittlung und Gewährleistung von beruflicher Vielseitigkeit: Das Studium ermöglicht eine breite und vielseitige Berufsausübung nach erfolgreichem Studienabschluss. Die Inhalte sowohl der schulischen Ausbildung wie auch der Praxisausbildung unterstützen den Einsatz in verschiedenen Arbeitsfeldern. Praxisjahre oder Anstellungen sind in allen Arbeitsfeldern möglich. Entwicklung einer guten Grundlage für die berufliche Karriere: Die Ausbildung verhilft den Studierenden zu einer guten Basis für eine berufliche Karriere. Im Anschluss an die Ausbildung wissen die diplomierten Fachleute um die Bedeutung individueller Weiterbildung und kennen verschiedene berufliche Karrieremöglichkeiten. Der schulische Unterricht und die damit verbundenen fachlichen Auseinandersetzungen, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Ausbildungsinstitution, das Lernen am Modell anderer Fachleute, die Beschäftigung mit sozial- und bildungspolitischen sowie berufsethischen Fragen, die Supervision, die Studienwochen und vieles andere mehr tragen dazu bei, dass diese Ziele erreicht werden können. 5.6. Ausbildungsvoraussetzungen 5.6.1. Zugang zum Studium Der Zugang zur Ausbildung Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist an die Erfüllung folgender Voraussetzungen geknüpft: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Mittelschul- oder höherer Abschluss. Bei rein schulischer Vorbildung ist zudem der Nachweis einer mindestens 1jährigen Tätigkeit im Umfang von mindestens 80% erforderlich. Das Vorpraktikum wird dazu angerechnet. Bei der Schule angemeldetes Vorpraktikum im Mindestumfang von 800 Stunden und einer Mindestdauer von 6 Monaten; zusammenhängend absolviert in einer frei gewählten Institution mit einem sozialpädagogischen bzw. pädagogischen Auftrag; begleitet durch eine qualifizierte Fachperson; beurteilt nach Vorgaben der Schule Keine mit der Berufsausübung unvereinbaren Verurteilungen oder laufenden Strafverfahren Keine mit der Berufsausübung unvereinbaren gesundheitlichen Einschränkungen Keine Suchtmittelabhängigkeit und/oder Medikamentenmissbrauch bzw. -abhängigkeit. Einzelheiten zu den Zugangsbestimmungen finden sich in den einzelnen Dokumenten und Formularen für das Aufnahmeverfahren. 5.6.2. Zugangsausnahmen Personen ab dem zurückgelegten 22. Altersjahr, die keinen anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können, können sur dossier zum Aufnahmeverfahren des Vollzeit- bzw. des regulären praxisbegleitenden Studiengangs zugelassen werden. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 9/36

Personen, die ein einschlägiges eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Betreuung oder eine gleichwertige Vorbildung im Sozialbereich 16 vorweisen können, wird das Vorpraktikum erlassen. Sie können den Studiengang in verkürzter praxisbegleitender Form absolvieren. Personen mit folgenden Berufsabschlüssen und sozialpädagogischer bzw. pädagogischer Berufserfahrung können mit schriftlichem Antrag ebenfalls zum verkürzten Studiengang zugelassen werden: Lehrerinnen und Lehrer; Kindergärtnerinnen und Kindergärtner; Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen; Pflegefachpersonen mit Schwerpunkt Psychiatrie; andere gleichwertige Ausbildungen. Die Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung der Lerninhalte ihrer Grundausbildung und ihrer bisherigen beruflichen Erfahrung. 5.6.3. Berufseignung Die Aufnahme in den Studiengang ist abhängig vom positiven Ergebnis einer Abklärung der Berufseignung. Diese beinhaltet in Anlehnung an den RLP SP und KE die Prüfung der Eignung zur Berufsausübung und zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen Berufs- und Ausbildungsmotivation Eignung zum Bestehen der schulischen Ausbildung und der Leistungsnachweise (schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit / Nachweis der HF-adäquaten persönlichen, sozialen und fachlichen Voraussetzungen zur Kommunikation, zur Kooperation und zur Reflexion) Personen, die sich für die Ausbildung an der BFF interessieren, weisen ihre Eignung wie folgt nach: Nachweis über berufspraktische Erfahrung als Berufstätige im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung oder eines Vorpraktikums Erfolgreiche Lösung schriftlicher Aufgaben Überzeugende Darstellung des Ausbildungsinteresses im Anmeldedossier, evtl. ergänzt durch noch einzureichende Dokumente (Stellungnahme etc.) und/oder ein persönliches Gespräch mit der für die Aufnahme verantwortlichen Person Nur im praxisbegleitenden Studiengang und im verkürzten praxisbegleitenden Studiengang: Anstellungsvertrag mit einer sozialpädagogischen (SP) oder pädagogischen (KE) Ausbildungsinstitution 5.6.4. Zusätzliche Bedingungen je nach Studiengang Für die einzelnen Studiengänge gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: Vollzeitstudiengang: Personen, welche den Vollzeitstudiengang absolvieren wollen, müssen nachweisen, dass sie während mindestens 12 Monaten und bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 80% einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Bei geringerem Beschäftigungsgrad (jedoch nicht unter 50%) verlängert sich die Zeit der Erwerbstätigkeit entsprechend. Das Vorpraktikum wird an diese Zeit angerechnet. Praxisbegleitender Studiengang: Personen, welche den praxisbegleitenden Studiengang - das gilt auch für den verkürzten Studiengang - absolvieren wollen, müssen eine vertraglich zugesicherte Anstellung in einer Institution mit sozialpädagogischem bzw. pädagogischem Auftrag nachweisen. Der Stellenantritt erfolgt spätestens bei Studienbeginn. Die Ausbildungsinstitution muss eine Praxisausbildung gewährleisten, die durch eine qualifizierte Fachperson durchgeführt wird und in einem eigenen Praxisausbildungskonzept geregelt ist. 5.6.5. Verfügbare Studienplätze Die Aufnahme in einen Studiengang ist durch die Anzahl der verfügbaren Studienplätze begrenzt. Die Ausbildungsplätze werden entsprechend dem in der Eignungsabklärung erzielten Ergebnis zugeteilt. Wenn die Anzahl der die Aufnahmebedingungen erfüllenden Interessierten die Anzahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, wird eine Warteliste geführt. 16 Als gleichwertig gelten: Abschluss als Fachfrau / Fachmann Betreuung, Kleinkinderzieherin und Kleinkinderzieher, Sozialagogin und Sozialagoge, Kinderpflegerin und Kinderpfleger, Behindertenbetreuerin und Behindertenbetreuer. Ebenfalls als gleichwertet gelten FaGe mit mindestens 1jähriger Berufserfahrung in der stationären Betreuung von Kinder, psychisch erkrankten Menschen oder anderen Erfahrungen mit klarem (sozial)pädagogischen Bezug BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 10/36

5.7. Schulische Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF setzt sich aus dem schulischen Ausbildungsteil und dem praktischen Ausbildungsteil (Praxisausbildung) zusammen. Im Folgenden wird zuerst die schulische Ausbildung, anschliessend die praktische Ausbildung beschrieben. 5.7.1. Lerneinheiten Lerneinheiten sind kleine, thematisch eigenständige, teilweise aufeinander Bezug nehmende Einheiten, die zwischen 16 und 80 Kontaktstunden umfassen. Mit einigen Ausnahmen werden sie in den Räumlichkeiten der BFF Bern entweder als Blöcke von unmittelbar nacheinander folgenden Tagen oder als Abfolge von Einzeltagen im Wochenrhythmus oder als Abfolge von Halbtagen durchgeführt. Einige Lerneinheiten werden als auswärtige Studienwochen angeboten. Bildungsgang Total Lerneinheiten SP Vollzeitstudiengang 62 SP praxisbegleitend (4 Jahre) 62 SP praxisbegleitend kurz (3 Jahre) 52 KE Vollzeitstudiengang 62 KE praxisbegleitend kurz (3 Jahre) 52 Ebenfalls als Lerneinheit gelten die Studientage, welche die Studierenden zur Reflexion über die Praxisausbildung und zur Herstellung von Verbindungen zwischen der schulischen und der praktischen Ausbildung anregen. Sie finden im Vollzeitstudiengang im 2. Studienjahr an 3 Tagen oder 6 Halbtagen, in den praxisbegleitenden Studiengängen in den ersten drei Studienjahren jeweils an einem Tag oder zwei Halbtagen im Umfang von insgesamt 24 Kontaktstunden statt. Jede Lerneinheit wird im Studienführer und in einer eigenen Lerneinheitsbeschreibung ausführlich dargestellt. 5.7.2. Kontaktstudium, Kontaktstunden und Unterrichtszeiten Die Zeit, welche Studierende effektiv im Unterricht anwesend sind, wird als Kontaktstudium bezeichnet. Ihr zeitlicher Umfang ist mit sog. Kontaktstunden angegeben und dotiert. Ein schulischer Halbtag umfasst eine Kontaktzeit von 4 Stunden. Der Unterricht dauert in der Regel von 8.30 12.00 und von 13.00 16.30 Uhr. Die Studierenden sind angehalten, sich für Absprachen untereinander und mit den Lehrpersonen je 15 Minuten vor und nachher vor Ort aufzuhalten. Während eines Studienjahrs finden ca. 3-6 Studienwochen statt. Ein Teil wird in externen Lokalitäten durchgeführt und beinhaltet neben den Lernveranstaltungen auch das gemeinsame Gestalten des Tagesablaufes (inkl. Übernachtung). Die externen Studienwochen dienen neben dem Erwerb fachlicher Kompetenzen auch der Entwicklung der eigenen Sozial- und Selbstkompetenzen. Die effektive Zahl der Kontaktstunden kann dabei sehr viel höher ausfallen. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind in einem eigenen Merkblatt (s. Kap. 10.3) beschrieben. Der wöchentliche Unterricht wird vorwiegend in ganztägigen, ausnahmsweise in halbtägigen Lerneinheiten durchgeführt. Er umfasst höchstens 40 Wochen pro Jahr. Maximal zwei dieser 40 Wochen finden während der an der BFF Bern unterrichtsfreien Zeit statt. Der Unterricht kann teilweise auch an Samstagen erfolgen. Die folgende Grafik zeigt auf, wie sich wöchentlicher Unterricht, Studienwochen und Praxisausbildung in den einzelnen Studiengängen verteilen. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 11/36

Vollzeitbildungsgang Mit einschlägigem Ohne einschlägiges EFZ EFZ wird zurzeit nicht angeboten Praxisbegleitender Bildungsgang Mit einschlägigem Ohne einschlägiges EFZ EFZ 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre Unterricht: 2 bis 5 Tage/Woche an max. 40 Wochen inkl. ca. externen 2 Studienwochen Praxisjahr (Ausbildung in der Praxis) 100% (inkl. 1 Studienwoche sowie ca. 5 Einzeltage und 10 Halbtage für Supervision) Unterricht: bis 40 Unterrichtswochen zu bis 5 Tagen /Woche (inkl. ca. externe 2 Studienwochen) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Unterricht: Unterricht: 1 Tag/Woche und ca. 3 Samstage an max. 40 Wochen inkl. ca. 6 Studienwochen* 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* Unterricht: 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* Unterricht: 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* * die Studienwochen im praxisbegleitenden Studium finden intern oder extern statt Ausbildung in der Praxis mindestens 50% (in der Regel 60% - 80%) 5.7.3. Selbststudium Das Selbststudium der Studierenden hat einen hohen Stellenwert und wird als Bestandteil der Ausbildung ausgewiesen. Es umfasst die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lerneinheiten. Die Studierenden bereiten den Stoff vor und nach - sowohl eigenständig als auch nach Aufträgen der Lehrpersonen - und erbringen die Leistungsnachweise. Jede Beschreibung einer Lerneinheit enthält Angaben zur Selbststudienzeit, die bei einem durchschnittlichen Lern- und Arbeitstempo für die entsprechende Lerneinheit einzusetzen ist. Das Selbststudium umfasst in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF folgende Mindestzahl an Lernstunden: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Selbststudium SP 1200 Std. 900 Std. 600 Std. Selbststudium KE 1200 Std. nicht im BFF-Angebot 600 Std. 5.7.4. Zeitlicher Umfang der Diplomprüfung Der zeitliche Aufwand für die Diplomprüfung ist für sämtliche Studiengänge identisch, da es sich dabei um eine Abschlussqualifikation zwecks Erlangung des eidg. HF-Diploms handelt. Neben dem Zeitaufwand für die Präsentationen und Kolloquien im Rahmen der Prüfung selber handelt es sich in erster Linie um die individuelle Prüfungsvorbereitung (Selbststudium) und umfasst die Erbringung der für die Diplomprüfung geforderten Leistungen. Folgende Mindestzahl Lernstunden ist vorgesehen: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Diplomprüfung 600 Std. 600 Std. 600 Std. 5.7.5. Supervision Die Ausbildung beinhaltet die für HF-Ausbildungen im Sozialbereich erforderliche Ausbildungssupervision. Diese umfasst 30 Stunden, aufgeteilt in 10 Sitzungen, bei einer Gruppengrösse von in der Regel 4-6 Personen. Sie unterstützt den Theorie- und Praxistransfer. Sie fördert die Reflexion der eigenen BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 12/36

Rolle, Funktion und Tätigkeit. Sie trägt zur Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten und der Entwicklung der beruflichen Identität der Studierenden bei. Ihr Durchführungszeitpunkt variiert je Studiengang: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Supervision 2. Studienjahr 2. und 3. Studienjahr 1, 2. und 3. Studienjahr 5.7.6. Begleitung der Studierenden, Begleitfunktionen Innerhalb des schulischen Teils der Ausbildung werden die Studierenden in verschiedenen Studienbereichen von dafür zuständigen Personen begleitet. Die BFF Bern unterscheidet 4 Begleitfunktionen: Studienbegleitung Begleitung Projekt- bzw. Konzeptarbeit Begleitung Studienportfolio Praxisbegleitung Innerhalb des praktischen Teils der Ausbildung, also in der Ausbildungsinstitution, gibt es zudem die Funktion der Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner. Die Begleitung Studienportfolio sowie die Begleitung Projekt- bzw. Konzeptarbeit sind qualifizierende Begleitfunktionen. Das heisst, dass die dafür zuständigen Personen eine Verantwortung im Qualifikationsverfahren tragen. Die beiden anderen Begleitfunktionen (Studien- und Praxisbegleitung) beinhalten keine qualifizierenden Aufgaben. Die Studienbegleitung und die Praxisbegleitung werden in den nächsten beiden Kapiteln, die Portfoliound die Projekt- bzw. Konzeptbegleitung im Kapitel über das Qualifikationsverfahren (siehe Kap. 7) beschrieben. 5.7.7. Studienbegleitung Jeder Klasse steht eine Studienbegleiterin, ein Studienbegleiter zur Verfügung. Diese/r moderiert zu Beginn der Ausbildung die Klassengespräche und ist Ansprechperson für die Studierenden ihrer Klasse sowie für andere Lehrpersonen, die an derselben Klasse unterrichten. Sie informiert die Studierenden nach Bedarf; sie berät und unterstützt die Klasse oder einzelne Studierende bei Anliegen, Schwierigkeiten und Konflikten; und sie leitet Gesuche und Anträge einzelner Studierender an die Abteilungsleitung weiter. Die Studienbegleiterin oder der Studienbegleiter ist zudem verantwortlich für die Zusammenstellung der Semester- bzw. Jahresnoten und deren sach- und termingerechte Eingabe. 5.7.8. Praxisbegleitung Die Praxisbegleiter/-innen begleiten den Ausbildungsverlauf in der Praxis bzw. in den Ausbildungsinstitutionen als Vertretungen der BFF Bern. Sie wirken als Ansprechpersonen für die Studierenden in Belangen, die die Praxisausbildung betreffen. Sie gewährleisten den Kontakt und Austausch zwischen Schule und Ausbildungsinstitution. Bei Schwierigkeiten und/oder ungenügenden Leistungen werden sie möglichst frühzeitig informiert und von den Studierenden oder von der Ausbildungsinstitution informiert und beigezogen. Zudem überprüfen sie dabei die Einhaltung der Vorgaben und die Umsetzung des betrieblichen Ausbildungskonzepts Die Praxisbegleiter/-innen führen Praxisgespräche mit allen Beteiligten in der Ausbildungsinstitution oder an der Schule durch. Die Termine für die Praxisbesuche werden von der Praxisausbildnerin bzw. dem Praxisausbildner, den Studierenden und der zuständigen Praxisbegleiterin bzw. dem zuständigen Praxisbegleiter bilateral festgelegt. 5.8. Praxisausbildung 5.8.1. Ausbildungsinstitutionen Die Ausbildungsinstitutionen erfüllen einen sozialpädagogischen bzw. pädagogischen Auftrag. Sie bieten in Form von Praxisjahr- und/oder Teilzeitstellen Ausbildungsplätze für die Studierenden an. Zudem stellen sie die Praxisausbildnerin bzw. den Praxisausbildner zur Verfügung. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 13/36

Im Bereich der Sozialpädagogik setzt sich das Betreuungspersonal meist aus sozialpädagogisch ausgebildeten Fachleuten mit einem HF- oder FH-Abschluss zusammen. Im Bereich der Kindererziehung bringt das Personal in der Regel einen Abschluss auf der Sekundarstufe 2 mit. Daher ist es für eine längere Übergangszeit nicht möglich, auf ausgebildete Kindererzieher/innen HF zurückzugreifen. Auch sind heute nicht beliebig viele Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen HF oder Absolventinnen bzw. Absolventen verwandter pädagogischer Ausbildungen verfügbar. Aus diesem Grund besteht ein Äquivalenzverfahren als Praxisausbildner/in, in dem sowohl die Berufserfahrung wie auch andere Ausund Weiterbildungen angerechnet werden können 17. 5.8.2. Ausbildungsvereinbarung Für die Dauer der Ausbildung am Arbeitsplatz wird zwischen der BFF Bern, der Ausbildungsinstitution und den Studierenden eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser werden alle wesentlichen Punkte und Bedingungen, denen die Praxisausbildung unterliegt, verbindlich festgehalten. Die Ausbildungsinstitutionen arbeiten mit der BFF Bern zusammen und erfüllen deren Bestimmungen für die Praxisausbildung. Innerhalb dieser sind sie in der Gestaltung der Praxisausbildung autonom, orientieren sich aber am eigenen Ausbildungskonzept. 5.8.3. Ausbildungskonzept Institutionen, die einen Ausbildungsplatz für die HF-Ausbildung anbieten wollen, müssen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens ein Ausbildungskonzept vorlegen. Dieses wird von der BFF Bern vorgängig geprüft und jeweils für eine Dauer von 5 Jahren anerkannt. Die BFF Bern anerkennt auch Ausbildungskonzepte, die von anderen Höheren Fachschulen anerkannt worden sind. Die entsprechende Liste der anerkannten Institutionen auf www.spas-edu.ch einsehbar. Das Ausbildungskonzept gilt für die betroffenen Studierenden, für die Institution und die BFF Bern als verbindliche Grundlage der Praxisausbildung. Das betriebliche Ausbildungskonzept zeigt auf, wie die im Rahmenlehrplan SP und KE beschriebenen Kompetenzen in und durch die Ausbildungsinstitution entwickelt und vermittelt werden. Es macht deutlich, dass die praktische Ausbildung den im RLP erwähnten Anforderungen entspricht und den geforderten Umfang erreicht. Darüber hinaus wird in ihm dargestellt, wie die Bestimmungen der BFF Bern berücksichtigt und das Anspruchsniveau einer HF-Ausbildung gewährleistet werden. Inhalte des Ausbildungskonzepts der Ausbildungsinstitution sind 18 : Kurzbeschrieb der Ausbildungsinstitution Institution als Arbeitsplatz Zuständigkeiten und Kompetenzen Rahmenbedingungen für die praktische Ausbildung Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsstruktur Zusammenarbeit mit den höheren Fachschulen Überprüfung des Ausbildungskonzepts 5.8.4. Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner Die Studierenden werden im Rahmen ihrer Anstellung in der Ausbildungsinstitution von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet. Diese unterstützen, beraten, fördern, fordern und qualifizieren die Studierenden im beruflichen Alltag (vgl. Richtlinien für die Ausbildung in der Praxis). Die Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner verfügen über einen HF- oder FH-Abschluss in Sozialpädagogik, Kindererziehung oder über andere gleichwertig anerkannte Berufsabschlüsse oder Studien. 17 Das entsprechende Verfahren ist zwischen den drei Anbietern der HF Kindererziehung in der deutschen Schweiz (Zug, Sozialberufe Zürich und BFF Bern) koordiniert und baut auf dem bereits seit 2005 etablierten analogen Äquivalenzverfahren der Deutschschweizer Sozialpädagogik-Schulen auf. Es beinhaltet auch eine Rekursmöglichkeit an eine Rekurskommission, die aus Vertreter/innen der Schulen und der Praxis zusammengesetzt ist. 18 In Anlehnung an das Merkblatt zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts (vgl. Downloadbereich www.bffbern.ch), das von verschiedenen Höheren Fachschulen erlassen wurde. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 14/36

Die Anerkennung als Praxisausbildnerin und Praxisausbildner ist zudem auch über die Anerkennung von Äquivalenzen möglich 19. Die Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner haben zudem entweder eine anerkannte Weiterbildung zur Praxisausbildner/in im Sozialbereich 20 oder eine andere als gleichwertig anerkannte Weiterbildung (Umfang mindestens 300 Lernstunden) abgeschlossen. Falls noch keine entsprechende Weiterbildung vorliegt, absolvieren sie diese bei Aufnahme ihrer Tätigkeit als Praxisausbildnerin oder Praxisausbildner 21. 5.8.5. Sinn, Zweck und Umfang der Praxisausbildung Die Praxisausbildung wird als angeleitetes berufliches Handeln mit folgenden Aspekten verstanden: Lernen am Modell des beruflichen Alltags Einübung von Handlungskompetenzen Übertragung und Übersetzung von schulischen Lerninhalten in den beruflichen Alltag Anwendung von Wissen, Fähigkeiten und Haltungen in beruflichen Situationen Übertragung von Handlungsweisen aus bekannten Situationen auf neue Situationen Ein wesentliches Element der Praxisausbildung sind die regelmässigen Ausbildungsgespräche. Diese sog. "PA-Gespräche" finden im zeitlichen Umfang von ca. 1½ Std. möglichst alle 2 Wochen statt. Je nach Intensität der Praxisausbildung (z.b. bei einer täglichen Zusammenarbeit von praxisausbildenden Personen und Studierenden) können die formellen Ausbildungsgespräche auch weniger häufig angesetzt werden. Umgekehrt kann es sein, dass praxisausbildende Personen und Studierende sich nur monatlich, dafür aber für eine längere Zeitdauer (z.b. für einen Halbtag) treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Praxisausbildende und Studierende nicht am gleichen Standort tätig sind. Der Mindestumfang der Praxisausbildung ist in der Übersicht in Kap. 5.2.4 ausgewiesen. Die Praxisausbildung erfolgt bei den Vollzeit-Studiengängen im Rahmen des Praxisjahres. Um den Mindestumfang der Lernstunden in der Praxisausbildung im Praxisjahr zu erreichen, ist eine Praktikumsvereinbarung mit einem Beschäftigungsgrad von 100% über die Dauer von 12 Monaten erforderlich. Bei den praxisbegleitenden Studiengängen sind tiefere Anstellungsgrade möglich. Gestützt auf die Vorgaben der Rahmenlehrpläne beträgt der minimale Anstellungsgrad 50% über die gesamte Studiendauer (36 bzw. 48 Monate). 5.8.6. Praxisbesuche Die Studierenden und ihre Praxisausbildnerinnen bzw. Praxisausbildner werden regelmässig durch eine Praxisbegleiterin bzw. einen Praxisbegleiter der BFF Bern besucht. Dabei findet ein Praxisgespräch statt, an dem ausser den drei genannten Personen auch die Institutionsleitung teilnehmen kann. Ab dem zweiten Besuch kann das Gespräch auch an der Schule stattfinden. Die Besuche und Gespräche dienen folgenden Zwecken: Pflege des Kontaktes und Dialogs zwischen Schule und Ausbildungsinstitution Kennenlernen des Ausbildungsplatzes Einblick in das Ausbildungsgeschehen und die Praxisqualifikation Hilfestellung bei Schwierigkeiten Austausch von Anregungen und Wünschen Sichtbar machen des Lernprozesses der/des Studierenden/s 19 Entsprechende Äquivalenzen werden gestützt auf das für alle HF-Schulen in der Deutschschweiz standardisierte Formular beurteilt (Eingabe bei der Schule, bei der die Praxisausbildung vorgesehen ist). Bei erfolgter Ablehnung eines Gesuchs kann ein Rekurs bei der gesamtschweizerischen Fachkommission Praxisausbildung der SPAS eingereicht werden. 20 Die SPAS anerkennt zurzeit die entsprechenden Kurse der Schulen in Zürich (Agogis), Luzern (HSL), Dornach/Epalinges (anthroposophische Anbieter) und Bern (BFF Bern) sowie die analogen Ausbildungen der Fachhochschulen an, soweit diese die erforderliche Zahl der Lernstunden umfasst. 21 Bedingung für die Absolvierung eines Kurses in Praxisausbildung ist, dass parallel dazu eine Studierende bzw. ein Studierender am Arbeitsplatz begleitet werden kann. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 15/36

Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Anzahl Besuche 2 4 3 Zeitpunkt (Semester) 3 und 4 jährlich jährlich 5.8.7. Richtlinien für die Praxisausbildung Weitere Modalitäten und Einzelheiten der Praxisausbildung sind in den Richtlinien für die Praxisausbildung festgehalten. 6. Curriculum Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF basiert auf einem systematisch entwickelten Curriculum. Unter Curriculum wird hier zweierlei verstanden: Einerseits der gesamte Lehrplan, der für die Organisation der Ausbildung entwickelt worden ist und der konzeptuelle, inhaltliche, strukturelle, formale und andere Ebenen umfasst. Anderseits das schriftlich vorhandene Dokument, welches Ziele, Inhalte und Organisation der Ausbildung umfassend darstellt und abbildet 22. Ein Curriculum ist somit ein Hilfsmittel, das die Organisation der Ausbildung systematisch zu gestalten und zu steuern vermag. 6.1. Tronc commun und Spezifizierungen Besonders am Curriculum der Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist der teilweise gemeinsame Unterricht von Studierenden der Sozialpädagogik und der Kindererziehung in Form eines tronc communs 23. Grundlage für den gemeinsamen Unterricht sind identische Lernziele, Inhalte und Lehrmittel der beiden Studienrichtungen. Diese Gemeinsamkeiten ergeben sich insbesondere dort, wo Fachwissen mit einem hohen Allgemeinheitsgrad zur Vermittlung gelangt. In der Regel ist solcherart vorhandenes Fachwissen ein Grundlagen- und Einführungswissen. Auch wenn die Unterrichtsthemen in einem tronc commun eher allgemein gehalten sind und eine gewisse Unabhängigkeit von fachspezifischen Eigenheiten besteht, erfolgt der Unterricht so weit wie möglich fach- und umsetzungsbezogen. Ein tronc commun bereitet die Grundlagen für nachfolgende Spezifizierungen vor. Die Spezifizierungen richten sich auf die Studienrichtungen und Fachgebiete der Sozialpädagogik bzw. Kindererziehung aus. Bezogen auf das jeweilige Berufsfeld erlauben sie die nötigen Vertiefungen und Konkretisierungen. In ihnen wird das im tronc commun vermittelte Grundlagenwissen berufsfeldorientiert präzisiert. Sie dienen der Klärung von berufs- und handlungsbezogenen Frage- und Problemstellungen. Sie tragen dazu bei, dass sich ein spezifisches Berufsverständnis und Berufsbild entwickeln kann und der Transfer der Theorie in die Praxis gelingt. 6.2. Aufbau des Curriculums Das Curriculum umfasst die beiden Studienrichtungen Sozialpädagogik und Kindererziehung HF und bildet die verschiedenen Studiengänge sowie den tronc commun (TC) und die Spezifizierungen (SP / KE) ab. Der zeitliche Umfang der Lerneinheiten ist sowohl im Bereich des tronc communs als auch bei den Spezifizierungen mit den jeweiligen Kontaktstunden (KS) dotiert. Im Vollzeitstudiengang und im praxisbegleitenden Studiengang macht der tronc commun ca. die Hälfte aller Kontaktstunden aus. Im verkürzten praxisbegleitenden Studiengang sind es ca. 2/5 der Kontaktstunden, die auf den tronc commun entfallen. 22 Das an der BFF Bern entwickelte schriftliche Dokument liegt als umfassende Excel-Datei vor. In dieser sind sowohl Grundlagen als auch Details des Curriculums erfasst. Dieses Dokument ist nicht öffentlich. 23 Tronc commun bedeutet gemeinsamer Studienteil. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 16/36