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Transkript:

Glossar Arzneimitteldokumentation/Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) In einer für einen späteren Zeitpunkt geplanten Ausbaustufe der elektronischen Gesundheitskarte können auf freiwilliger Basis alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen Überblick über die Arzneimittel, die der Patient einnimmt. Das Risiko, dass Medikamente verschrieben oder verkauft werden, die Wechselwirkungen zu anderen eingenommenen Arzneimitteln haben, wird so verringert. Arztbrief Die elektronische Gesundheitskarte ist technisch so ausgestattet, dass sie in Zukunft den elektronischen Arztbrief unterstützen kann. Ziel ist es, den mitbehandelnden Arzt zeitnäher als bisher über das Krankheitsgeschehen eines Versicherten zu informieren. Ein Beispiel ist der Krankenhausentlassungsbrief. Basis-Rollout Der Basis-Rollout beinhaltet die Ausstattung der Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Krankenhäuser mit egk-fähigen Kartenterminals sowie die Ausgabe der Gesundheitskarten durch die Krankenkassen an die Versicherten. Datenschutz Der Schutz vor Missbrauch bei der Verarbeitung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten hat bei der elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten wird durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt. Mit Hilfe des Mikroprozessorchips können die Informationen verschlüsselt übertragen werden; sie können nur gelesen werden, wenn der Arzt seinen Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal stecken. Den Zugriff auf medizinische Daten muss der Patient zusätzlich durch Eingabe einer PIN freigeben. Beim Zugriff auf die Notfalldaten ist keine PIN erforderlich. Elektronische Fallakte (efa) Als eine weitere Anwendung wird die einrichtungsübergreifende Behandlungsdokumentation zu einem Patienten eingeführt werden, die in Fachkreisen auch als elektronische Fallakte bezeichnet wird. Dabei sind mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung des Patienten eingebunden. So können sich die behandelnden Ärzte stets einen aktuellen Überblick über den bisherigen konkreten Behandlungsverlauf (z.b. Glossar Seite 1 / 5

Arztbriefe, OP-Berichte, Verordnungen, Therapiepläne, Bilddaten) verschaffen. Das Ziel ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor deutlich zu verbessern. Elektronische Gesundheitskarte (egk) Die elektronische Gesundheitskarte wird die heutige Krankenversichertenkarte ersetzen. Ab Oktober 2011 geben die Krankenkassen schrittweise die egk mit Lichtbild an ihre Versicherten aus. Auf einem Mikroprozessorchip sind zunächst die Versichertenstammdaten gespeichert. Die Gesundheitskarte ist technisch darauf ausgerichtet, weitere Anwendungen aufzunehmen, sobald sich diese in Tests als nutzerfreundlich und sicher erwiesen haben. Geplant ist zunächst ein Online- Abgleich der Versichertenstammdaten. Ferner sollen medizinische Anwendungen, wie z.b. die Speicherung von Notfalldaten umgesetzt werden, die für den Versicherten freiwillig sind. Elektronische Patientenakte (epa) Die epa soll im Zuge künftiger Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden. Der Patient kann entscheiden, ob er diese Möglichkeit nutzen möchte. In der epa könnten auf Wunsch des Patienten seine Krankengeschichte, Laborbefunde, Operationsberichte sowie Röntgenbilder gespeichert werden. Elektronische Signatur Eine elektronische Signatur ist das digitale Gegenstück einer handschriftlichen Unterschrift. Einsatzgebiet der elektronischen Signatur ist z.b. die Kommunikation zwischen den Ärzten (Arztbrief) und die Unterzeichnung der medizinischen Dokumente durch den Arzt. Eine elektronische Signatur stellt eindeutig den Unterzeichner fest und garantiert, dass das signierte Dokument nicht verändert wurde. Zunächst wird nur der Heilberufsausweis der Ärzte/Ärztinnen (HBA) mit dieser Funktionalität ausgestattet sein. Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) Auf die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC European Health Insurance Card) gedruckt werden. Die EHIC berechtigt zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im europäischen Ausland. Die EHIC ist in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt. gematik gematik steht für Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen. Gesellschafter der gematik sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV- Glossar Seite 2 / 5

Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Heilberufsausweis (HBA) Der Heilberufsausweis ist eine Chipkarte mit elektronischer Signaturmöglichkeit, mit dem sich Angehörige der Heilberufe (z.b. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen. Er ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Gesundheitskarte. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf medizinische Daten über die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem Heilberufsausweis zu authentifizieren. Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, medizinische Daten zu lesen oder zu speichern. Kartenterminal Um Zugang zu den gespeicherten Daten zu bekommen, muss die elektronische Gesundheitskarte in ein geeignetes Lesegerät (Kartenterminal) eingeführt werden. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser benötigen dazu neue Terminals. Diese können auch die alte Krankenversichertenkarte lesen. Die Krankenkassen zahlen Pauschalen für die Anschaffung der neuen Geräte und deren Installation. Konnektor Das technische Verbindungsglied zwischen dem so genannten Primärsystem des Leistungserbringers (z.b. die Software eines Arztes oder Krankenhauses) und der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens wird als Konnektor bezeichnet. Er steuert den Datenaustausch zwischen Primärsystemen, Karten und Diensten und ist der Sicherheitsanker beim Leistungserbringer. Mit Hilfe des Konnektors werden im Online-Betrieb zum Beispiel die Zugriffe auf die elektronische Gesundheitskarte koordiniert und auch die Arztpraxis im Rahmen der Online-Anbindung gesichert. Krankenversichertenkarte Die Krankenversichertenkarte ist eine Speicherkarte, die Verwaltungsdaten des Patienten enthält. Sie soll ab Oktober 2011 schrittweise von der elektronischen Gesundheitskarte abgelöst werden. Dies erhöht die Datensicherheit: Die Krankenversichertenkarte enthält einen einfachen Speicherchip, die elektronische Gesundheitskarte hingegen ist mit einem Mikroprozessorchip ausgestattet, der die Daten verschlüsseln kann und es auch möglich macht, medizinische Daten aufzunehmen. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Zukünftig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten entsprechend. Glossar Seite 3 / 5

Notfalldaten Notfalldaten können zu einem späteren Zeitpunkt auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Der Datensatz enthält zum Beispiel Informationen über Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronische Erkrankungen. Im Notfall kann die behandelnde Person mit ihrem Heilberufsausweis auf die Daten zugreifen. Online-Aktualisierung In Zukunft soll es möglich sein, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Verwaltungsdaten des Versicherten online zu aktualisieren. So muss z.b. bei einer Adressänderung keine neue Karte mehr ausgegeben werden. Online-Rollout Der Online-Rollout bezeichnet die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur und neuer Anwendungen, z.b. die adressierte Kommunikation zwischen Ärzte oder auch die elektronische Fallakte. Organspendeerklärung/Patientenverfügung Die Gesundheitskarte soll zunächst die Möglichkeit bieten, einen Hinweis auf das Vorhandensein eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung aufzunehmen. Dieser gibt an, wo diese Dokumente in Papierform hinterlegt sind. PIN PIN steht für Persönliche Identifikationsnummer. Entscheidet sich der Versicherte, medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, muss er seine PIN eingeben, um dem Arzt den Zugriff auf die Informationen zu erlauben. Das funktioniert so ähnlich wie bei einer Bankkarte. Eine Ausnahme werden hier die Notfalldaten sein, die auch ohne Mitwirken des Patienten in Notfallsituationen von Ärzten abrufbar sein müssen. Die Ausgabe der PIN regeln die Krankenkassen. Prozessor Die elektronische Gesundheitskarte verfügt im Gegensatz zur Krankenversichertenkarte über einen Mikroprozessorchip. Wie ein Minicomputer kann er Daten und Informationen verarbeiten. Er ermöglicht, dass zukünftig sensible Gesundheitsinformationen verschlüsselt und gegen unberechtigten Zugriff geschützt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Rollout Gleichbedeutend mit flächendeckender Einführung. Glossar Seite 4 / 5

Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in Deutschland durch eigenständige Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit umgesetzt. Nach den Grundsätzen demokratischer Selbstverwaltung erfüllen die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ihre Aufgabe der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die Selbstverwaltung hat den gesetzlichen Auftrag, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Sie hat hierzu eine Gesellschaft gegründet, die gematik. Telematik/Telematikinfrastruktur (TI) Das Wort Telematik setzt sich aus Telekommunikation und Informatik zusammen. Alle elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die medizinische Daten speichern und übermitteln, gehören zur Telematik im Gesundheitswesen. Auch die elektronische Gesundheitskarte ist Teil der Telematikinfrastruktur, die wie ein Netz zu verstehen ist, in dem Daten bewegt werden und in dem alle dafür notwendigen Dienste und Komponenten verfügbar sind. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen wird die Grundlage für einen sicheren Austausch wichtiger medizinischer Daten geschaffen. Hierbei haben die Sicherheit der Daten und die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten höchste Priorität. Versichertenstammdaten/Verwaltungsdaten Die elektronische Gesundheitskarte enthält von Beginn an sogenannte administrative Daten, wie sie bereits auf der bisherigen Krankenversichertenkarte gespeichert sind. Dies sind Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus finden sich Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der Zuzahlungsstatus. Vorgesehen ist die Möglichkeit, künftig die Verwaltungsdaten der Versicherten online abzugleichen und ggf. zu aktualisieren. Zwei-Schlüssel-Prinzip Der Zugriff auf die medizinischen Gesundheitsdaten wird über das Zwei-Schlüssel- Prinzip geregelt. Ein Zugriff kann nur erfolgen, wenn ein elektronischer Heilberufsausweis des Arztes (1. Schlüssel) sowie die persönliche Gesundheitskarte des Versicherten (2. Schlüssel) in das Kartenlesegerät geschoben werden und der Patient seine PIN eingibt. Für den Zugriff auf die Notfalldaten muss keine PIN eingegeben werden. Glossar Seite 5 / 5