TOP 8.1 Gesellschafterbeschluss für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 - sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Vorlage: BV-StRQ/038/09 : Der wird beauftragt und bevollmächtigt in der Gesellschafterversammlung der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. den Jahresabschluss zum 31.12.2008 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 festzustellen, 2. den Verlustvortrag von 16.391.132,98 gemäß 20 und 21 des Gesellschaftsvertrages mit der Sonderrücklage gemäß 27 Abs. 2 DMBilG zu verrechnen, 3. den nach erfolgter Verrechnung des Verlustvortrages mit der Sonderrücklage ausgewiesenen Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 55.926,73 in die anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft einzustellen, 4. dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen, 5. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen. geändert endgültig beschlossen Ja 33 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.2 Gesellschafterbeschluss für die Stadtwerke Quedlinburg GmbH - Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2008 sowie die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Vorlage: BV-StRQ/042/09 : Der wird beauftragt und bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Quedlinburg GmbH nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2008 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 festzustellen. 2. Den Jahresüberschuss in Höhe von 1.479.954,39 wie folgt aufzuteilen: Einen Betrag in Höhe von 1.179.954,39 an die Gesellschafter auszuschütten. Den verbleibenden Betrag in Höhe von 300.000 in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft einzustellen. Bei zukünftigen Jahresabschlüssen ist die Eigenkapitalquote der Gesellschaft mit zu beachten. 3. Dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen. 4. Dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen. geändert endgültig beschlossen Ja 31 Nein 0 Enthaltung 2
TOP 8.3 Gesellschafterbeschluss für die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Jahr 2008 Vorlage: BV-StRQ/035/09 : Der beschließt, den zu beauftragen und zu bevollmächtigen, in der Gesellschafterversammlung der QTM GmbH nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. den Jahresabschluss nebst Lagebericht der QTM GmbH zum 31.12.2008 festzustellen; 2. dass die Gesellschafterin einen Betrag in Höhe von 167.000 als Verlustabdeckung in die Gesellschaft einlegt; 3. den Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.133,60 auf die neue Rechnung vorzutragen; 4. dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen; 5. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen. Ja 30 Nein 0 Enthaltung 3 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.4 Gesellschafterbeschluss für die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH - Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2009 1. Änderung Vorlage: BV-StRQ/037/09 : Der Stadtrat beschließt, den zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der QTM GmbH die Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2009 gem. beiliegender Anlage vorzunehmen. Ja 20 Nein 0 Enthaltung 13 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.5 Umsetzung des es des Stadtrates vom 14.05.2009 (BV-StRQ/019/09) zur Maßnahmenliste zum Konjunkturpaket II sowie den weiteren Fördermöglichkeiten per 31.07.2009 Vorlage: BV-StRQ/044/09 : Der Stadtrat beschließt in Änderung des es BV-StRQ/009/09 vom 14.05.2009 die Mittel der Maßnahme Nummer 6a zugunsten der Maßnahme Nr. 5 entsprechend der Sachverhaltsbegründung zu Punkt 2, Nr. 5 einzusetzen. Ja 33 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.6 "Investitionsprogramm nationale Welterbestätte" - Finanzierungsanteil Bund Vorlage: BV-StRQ/043/09 : Der beschließt,: 1. aus der Liste zur Beantragung von Fördermitteln für das Investitionsprogramm nationale Welterbestätten (Anlage 1) zunächst folgende Maßnahmen entsprechend Anlage 2 zu beantragen: Niederschlagswasserableitung Schlossberg Stützmauersanierungen Nordost-Ecke und Südterrasse Brandschutz Auslagerung hochwertiger Kulturgüter Brandschutz Verbesserung der Löschwasserversorgung Schwammsanierung Stiftskirche vorbereitende Planungen für baulichen Brandschutz und Stützmauersanierung Nordseite Sanierung Marktplatz 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Finanzierung der Maßnahmen der Teilprojekte 1 8 bei Bedarf untereinander auszugleichen sowie die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Schritte zu veranlassen. Ja 33 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.9 1. Änderung der Rahmenrichtlinie der Beteiligungen der Stadt Quedlinburg (Beteiligungsrichtlinie) vom 22.12.2008 Vorlage: BV-StRQ/034/09 : Der Stadtrat beschließt die erste Änderung zur Beteiligungsrichtlinie der Stadt Quedlinburg vom 22.12.2008 gemäß der als Anlage 1 zur BV StRQ/034/09 vorgelegten Entwurfsfassung. Ja 32 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.10 Marktsatzung der Stadt Quedlinburg Vorlage: BV-StRQ/039/09 : Der beschließt die Satzung über die Teilnahme an Märkten in der Stadt Quedlinburg Marktsatzung in beiliegender Fassung (Anlage 1). Ja 31 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.11 Verwendung der Einnahmen der Stadt Quedlinburg aus der Kurtaxe Vorlage: BV-StRQ/041/09 : Der beschließt, die Einnahmen aus der Kurtaxe gem. Anlage 1 einschließlich der Ergänzung, dass der konkrete Einsatz der unter Anlage 1b aufgeführten 84.000 im Einvernehmen mit dem KTSQ erfolgt, zu verwenden. geändert endgültig beschlossen Ja 32 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.12 Änderung zum Treuhändervertrag Vorlage: BV-StRQ/040/09 vorschlag: Der Stadtrat beschließt die Änderung des Treuhändervertrages über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für Quedlinburg zwischen der Stadt Quedlinburg und der BauBeCon Sanierungsträger GmbH vom 14.01.1991 gemäß beiliegender Anlage 1 (3. Nachtrag). Ja 32 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0
TOP 8.13 Widmung und Umstufung einer Straße Vorlage: BV-StRQ/020/09 vorschlag: Der Stadtrat beschließt: 1.) den 2009 erstmals hergestellten Teil der Verbindungsstraße zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet Magdeburger Straße und ihrer Einmündung in die Landesstraße 66 gemäß 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) dem öffentlichen Verkehr zu widmen und ihm die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA zuzuordnen, 2.) die bisherigen Beschränkungen hinsichtlich des Benutzerkreises auf den Werkverkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr der 2004 als sonstige öffentliche Straße eingestuften Straße mit Ausnahme des Teils dieser Straße, der vom neuen Kreisverkehr zur Straßenbrücke über die Bode führt, aufzuheben, 3.) die bisherige sonstige öffentliche Straße mit Ausnahme des Teils, der vom neuen Kreisverkehr zur Straßenbrücke über die Bode führt, nach 7 StrG LSA zur Gemeindestraße aufzustufen. Ja 31 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0
TOP 9.4 Kommunale Gebietsreform in Sachsen-Anhalt Vorlage: FA-StRQ/011/09 : Der spricht sich für eine Einheitsgemeinde Quedlinburg mit den Orten Gernrode und Bad Suderode aus. Die bisher mit dieser Zielstellung geführten Gespräche von, Verwaltungsmitarbeitern und Stadträten mit Vertretern aus Gernrode und Bad Suderode werden ausdrücklich unterstützt und sollen fortgeführt werden. Der Stadtrat ist offen für Verhandlungen über einen Vertragsabschluss zu den Bedingungen einer Eingemeindung der Orte Gernrode und Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg. Ziel der Verhandlungen soll sein, noch vor einer Gebietsneuordnung durch den Landtag zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. geändert endgültig beschlossen Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0 Mitwirkungsverbot 0