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Transkript:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen FQA Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentw. und Aufsicht- Landratsamt Postfach 1563 82455 Garmisch-Partenkirchen Postzustellungsurkunde Bellevue Privates Seniorenheim Riesserseestr. 9 S (08821) 751-1 Telefax (08821) 751-384 X Guido.Bechmann@LRA-GAP.de X Sozialamt@LRA-GAP.de Sachbearbeiter/in: Herr Bechmann Telefon-Durchwahl: (08821)751-224 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht Bitte bei Antwort angeb.jn Gebäude/Zimmer-Nr.. Datum 23/FQA B/005 11.10.2011 Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG und Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Bellevue Privates Seniorenheim, Riesserseestr. 9, Geprüfte Einrichtung: Bellevue Privates Seniorenheim, Riesserseestr. 9, In der Einrichtung wurde am 07.09.2011 von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht-(FQA): Koordinator: Verwaltung: Pflegefachkraft: Sozialpädagogin: Sozialpädagogin: Herr Bechmann Herr Bechmann Frau Majchrzak Frau Kögler Frau Röckl Hausadresse und Hauptgebäude Olympiastraße 10 Besuchsanschritt Kfe.- u. Führerscheinstelle Partenkirchner Str. 52 82490 Farchant Besuchszeiten: Mo. -Do. 8.00-12.30 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr Kfz.- u. Führerscheinstelle zusätzlich Mi. bis 17.00 Uhr durchgehend Bauamt: Nur donnerstags 8.00-17.00 Uhr und im Übrigen nach Terminvereinbarung Kreissparkasse Garmisch-Partenk. Nr. 28001 (BLZ 703 500 00) IBAN: DE87703500000000028001 SWIFT-BIG: BYLADEM1GAP Postbank München Nr. 292-802 (BLZ 700 100 80)

Von Seiten der Einrichtung: Einrichtungsleitung: Herr Kitzinger Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: - Wohnqualität - Verpflegung - Pflege und Dokumentation - Arzneimittel - Freiheit einschränkende Maßnahmen - Soziale Betreuung - Qualitätsmanagement - Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Daten zur Einrichtung: Internet-Adresse: www.seniorenheim-bellevue.de Einrichtungsart: 7 Stationäre Einrichtung für ältere Menschen ~ Stationäre Pflegeeinrichtung i7 Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz n Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung (für alte Menschen/ für Menschen mit Behinderung) Therapieangebote: 7 Logopädie n Ergotherapie Angebotene Plätze: 42 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 6 Belegte Plätze: 41 Einzelzimmerquote: 36,00 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 49,40 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte in der Einrichtung: -

II. Informationen zur Einrichtung 11.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen Die Dokumentationsmappen der Einrichtung zeichnen sich durch besondere Sauberkeit und Überschaubarkeit aus. Die Mappen sind farblich den entsprechenden Bezugspflegekräften zugeordnet. Klarsichthüllen verhindern das Einreißen der Formulare. Die begutachteten Bewohner fanden sich in einem augenscheinlich gepflegten Zustand. Die Kleidung war adäquat und sauber. Befragte Bewohner äußerten sich durchweg positiv über die Versorgung und Betreuung in der Einrichtung. Im Rahmen der Begehung fiel besonders die wohnliche Atmosphäre auf. Es wurde deutlich, dass die Einrichtung ein Ort des Lebens ist. Die persönlichen Bedürfnisse der Bewohner werden ernst genommen. So wird farbige teils private Bettwäsche verwendet. Die Essenswünsche der Bewohner fließen in den Speiseplan ein. Die Angebote der sozialen Betreuung sind sehr umfangreich. Der Großteil der Bewohner, auch immobile, erhalten täglich 3 verschiedene Angebote, bsw. Musik, Gespräch, Bewegungsübungen. Die soziale Betreuung erfolgt an den Wochenenden in der gleichen Intensität wie werktags. Die abendlichen Angebote werden gut angenommen. Angehörige äußerten sich sehr positiv zur Einrichtung. Sie sind mit der Betreuung und mit der Unterstützung durch die Einrichtung äußerst zufrieden. Eine effiziente, übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation ermöglichte einen raschen Überblick über die soziale Betreuung einzelner Bewohner. Als besonders praktikabel ist die Legende zu erwähnen, die mit 4 Abstufungen die aktive oder passive Teilnahme an einem Angebot dokumentiert. Während des Hausrundganges fielen vor allem die schön gestalteten Wände in den Fluren auf. Diese waren mit verschiedenen selbstgebastelten Bildern der Bewohner geschmückt. Der Garten wurde sehr schön gestaltet. Auch finden sich an verschiedenen Stellen im Garten kleine Sitzgelegenheiten zum Verweilen und ein kleiner Teich. Die Abschiedskultur bei verstorbenen Bewohnern ist positiv gelungen. Es gibt einen kleinen Tisch in der nähe des Eingangsbereiches, welcher mit Blumen, Kerze und Steinen dekoriert wurde. Zudem wird ein großer Stein, welcher mit Namen und Daten des Verstorbenen versehen wurde, dort aufgestellt. Im Rahmen der Heimnachschau wurde ein Bewohner befragt. Dieser äusserte sich positiv über die Einrichtung. Ihm gefalle es dort sehr gut und er fühle sich wohl. Ausserdem sei es sehr sauber und die Mitarbeiter seien sehr nett und hilfsbereit. Auch schmecke ihm das Essen gut und das Angebot sei auch abwechslungsreich. Er nehme

auch regelmäßig an verschiedenen Beschäftigungsangeboten teil, welche ihn sehr ansprechen würden. 11.2 Qualitätsentwicklung Eine positive Entwicklung ließ sich hinsichtlich der Konzepte und der Wochenpläne beobachten. Dem Mitarbeiter in der sozialen Betreuung waren in diesem Jahr die Konzepte zu verschiedenen Aspekten der sozialen Betreuung bekannt. In jedem Stockwerk hing gut einsehbar ein Wochenplan aus. 11.3. Qualitätsempfehlungen Im Medikamentenkühlschrank finden sich ausschließlich kühl zu lagernde Arzneimittel. Um stets eine optimale Lagerung zu gewährleisten wird empfohlen, die Kühlschranktemperatur regelmäßig zu erfassen und in einem Protokoll festzuhalten. In den Stammblättern einer Bewohnerin fehlten das Erstellungsdatum sowie das Handzeichen der zuständigen Mitarbeiterin. Hier wird empfohlen, die Stammblätter der Bewohner entsprechend zu vervollständigen. Bei einer immobilen Bewohnerin waren Fotos der Familie am Kopfende des Bettes angebracht. Es erfolgte bereits eine mündliche Empfehlung, die Fotos an eine Wand zu hängen, auf die die Bewohnerin einen guten Blick hat. Es wurde bereits während der Prüfung mit der Angehörigen der Bewohnerin gesprochen. Diese ist der Empfehlung positiv eingestellt. Die Heimleitung hat zugesichert, dass die Bilder umgehängt werden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt 111.1. Qualitätsbereich: Arzneimittel 111.1.1. Sachverhalt: Bei der Überprüfung der gestellten Arzneimittel musste bei einer Bewohnerin festgestellt werden, dass die gestellten Medikamente mit der ärztlichen Verordnung nicht stimmig waren. Die für die Morgenmedikation verordnete Tablette eines Antidepressiva war nicht gestellt worden. 111.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWogG). 111.1.3. Es wird angeraten, die Pflegefachkräfte in Bezug auf einen gewissenhaften Umgang mit ärztlichen Anordnungen zu sensibilisieren. Ein klärendes Gespräch mit

der Pflegefachkraft, welche für das fehlerhafte Stellen verantwortlich ist, fand umgehend statt. III.2. Qualitätsbereich Personal: 111.2.1. Sachverhalt: Für den Tag der Begehung errechnet sich ein Stellenbedarf von 14,17. Tatsächlich waren 15,03 Pflegekräfte in der Einrichtung tätig, von denen 7,0 Fachkräfte waren. Somit war unter Berücksichtigung des vereinbarten Pflegeschlüssels das Planstellensoll (+0,86) erfüllt. Die Fachkraftquote hat 49,40 % betragen. 111.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, Pflege- und Betreuungskräfte in ausreichender Zahl für die zu leistenden Tätigkeiten vorzuhalten (Art. 3 Absatz 3 Pfle- WoqG). Gemäß 5 Absatz 1 Satz 2 HeimPersV verlangt der Gesetzgeber eine Fachkraftquote von mindestens 50 %. 111.2.3. Durch die beabsichtigte Einstellung einer Fachkraft kann die gesetzliche Mindestvorgabe wieder eingehalten werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG zu den im jeweiligen mangelrelevanten Sachverhalt getroffenen Mängelfeststellungen und Einholung des Einverständnisses zur Veröffentlichung der unter II.3. ausgesprochenen Qualitätsempfehlungen Dem Träger wird Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten mangelrelevanten Sachverhalten und den entscheidungserheblichen Tatsachen bis zum 27.10.2011 zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem am Tag der Einrichtungsbegehung bzw. Prüfung festgestellten Sachverhalt um eine Momentaufnahme handelt, sodass ein im Nachgang zu der Prüfung evtl. erfolgtes Abstellen von Mängeln im Rahmen des Anhörungsverfahrens unberücksichtigt bleiben muss.

Der Träger wird um Mitteilung gebeten, ob das Einverständnis zur Veröffentlichung der unter 11.3. dieses Prüfberichts ausgesprochenen Qualitätsempfehlungen Einverständnis besteht. Mit freundlichen Grüßen Bechmann