Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt (MUM)

Ähnliche Dokumente
Evaluation Pro Aktives Arbeiten 2011

Frauen helfen Frauen e.v. Tätigkeitsbericht des Bereichs Krisenintervention

Standards der Beratungs- und Interventionsstellen in Hessen 1. Einführung 1.1 Definition Häusliche Gewalt 1.2 Zielgruppen

BERATUNG FÜR FRAUEN UND MÄDCHEN. Sachbericht 2012

Landesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt

Der rechtliche Rahmen, in den die Interventionsarbeit eingebunden ist, ist von Bundes- und Landesgesetzen geprägt.

Es war das erste Mal!

Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt

Das Kooperationsgremium Für Lippe gegen häusliche Gewalt ein Beispiel für interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Intervention und Prävention

Proaktive Beratung. - Herausforderung an Frauenhäuser?! Michaele Gabel, November 2008

Häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen

Rahmenkonzeption. Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz

Informationen zum Thema Häusliche Gewalt. Frauenprojekte des Paritätischen Cuxhaven

Das Modell Integrierte psychosoziale Beratung im Rahmen des FamBeFöG. Umsetzungsstand aus Sicht der LIGA Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen

Polizeipräsidium Mannheim Kriminalprävention Tanja Kramper Mannheim, L 6,12 Tel.: 0621 /

Grundsätze zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen

Rechtliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Mütter oder Väter

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode


Statistische Angaben für das Jahr 2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen und der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Täterarbeit und Opferschutz Hannover Arbeit mit Tätern - Sicht der Frauenunterstützungseinrichtungen

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/109 Landtag (zu Drs. 16/76) 16. Wahlperiode

HÄUSLICHE GEWALT. Wir möchten Sie mit dem Problem nicht allein lassen!

Caritas. Beratung für Schwangere und Familien. Jahresbericht Not sehen und handeln!

Einblicke in die Praxis

Allgemeinverbindliche Grundlagen der Arbeit von INTERVENTIONSSTELLEN in Thüringen

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim

Kindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention

Unterstützung tzung von Kindern misshandelter Mütter

Traumatisierung durch Gewalt

Interventionsstelle STA

Fachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel

Täterarbeit und Opferschutz Tagung in Hannover

Paarberatung bei Häuslicher Gewalt ein Tabu?! Fachtagung Uster

Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt

Beratungsstellen für ältere Menschen und ihre Angehörigen in München

Informationen zum Platzverweis bei häuslicher Gewalt

Situation zum Umgang mit dem Thema häusliche Gewalt im Landkreis Konstanz

Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen

Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen Interventionskette bei häuslicher Gewalt. - bei polizeilicher Erstintervention (angezeigte Fälle) -

phoenix Kinder- und Jugendberatung bei sexueller und häuslicher Gewalt, Göttingen Kinderschutzkonferenz Hannover 02. April 2014 Ute Zillig

Verzahnung von Frauenschutz und Jugendhilfe in Thüringen Ein Überblick

Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz

Was wirkt in der Unterstützung der Gewalt miterlebenden Kinder? Kooperations- und Vernetzungsstrukturen

BISS HAIP. Jahresbericht der Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) in der Landeshauptstadt Hannover. HAnnoversches InterventionsProgramm

Gewalt in der Familie wer muss helfen? Marina Sorgo, MA

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Häusliche Gewalt Management von Hochrisikofällen

Partnergewalt (häusliche und sexualisierte Gewalt)

Workshop Alter-Armut-Schulden der BAG SB. Hannover, Maike Cohrs und Birgit Bürkin

Gerichtsort: Kennzeichnung: Aktenzeichen (freiwillig): (wird von KSR-Gruppe vorgenommen) Ausgefüllt von: Frauenhaus/ Beratungsstelle/RAIn.in..

Frankfurter Interventionskonzept Ha usliche Gewalt Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel

Hilfen für Frauen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Häusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)

Schadenshergangsbericht

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene

Hilfen für Frauen bei Gewalt

Mobile Intervention Ergebnis der Evaluation aus dem Jahr 2011

in engen sozialen Beziehungen Informationen für Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Betroffene

Den Opfern Gesicht und Stimme geben. Aufgaben einer systematischen Opferbetreuung Sabine Seyb ReachOut Berlin

Krisenberatungsstelle

Patientenbefragung zur Zufriedenheit mit der Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst. am Universitätsklinikum Münster

WAS TUN BEI STALKING? Informationen und Hilfe

Tätigkeitsbericht 2010

Inhalt des Vortrages:

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene

MENSCHENRECHTSBEIRAT. Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Fachtagung Psychiatrie der LHP

Häusliche. Häusliche Gewalt? Holen Sie sich Hilfe von außen. Hilfe und Beratungsangebote. im Rems-Murr-Kreis. Sie können die Situation ändern!

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Anlage 3 Stand:

Sexuelle und häusliche Gewalt Erkennen und Handeln. Das Projekt ProBeweis der MHH

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Bildungskonferenz Altona

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3291. Unterrichtung

Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst

k ontakt-, i nformations- und b eratungss telle AG 1 - Jungen und Männer als Opfer sexualisierter Gewalt GUTEN Morgen! GUTEN Morgen! Guten Morgen!

Beratung, Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Tätigkeitsbericht 2009

Aggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe

Die wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem

SUANA Beratungsstelle für von Gewaltbetroffene Migrantinnen

Fragebogen zu familienspezifischen Angeboten von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen

Gewaltbetroffenheit und Versorgung von Frauen mit psychischen- und Suchterkrankungen

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen

Jahresbericht Wildwasser & FrauenNotruf. Beratungsstelle. Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.v.

Forum 8: Wie sind Säuglinge und Kleinkinder im Blick? Erfahrungen aus einem Kooperationsprojekt zu häuslicher Gewalt am Beispiel M-V

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main

Transkript:

Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt (MUM) Waltraud Dürmeier Seit 01. Juli 2004 bietet ein Zusammenschluss von Münchner Beratungseinrichtungen gemeinsam mit dem Opferschutzkommissariat des Polizeipräsidiums München Opfern von häuslicher Gewalt proaktiv Erstinformation und Beratung. In dem Zeitraum 01.07.04-31.12.05 konnten von insgesamt 1.451 Fällen 1.071 Betroffene mit dem pro-aktiven Angebot der telefonischen Erstberatung erreicht werden. Über 95 % der Opfer waren Frauen. Körperverletzung war der häufigste Straftatbestand, gefolgt von Bedrohung und Beleidigung (Statistik Projekt MUM, Polizeipräsidium München). Wir sehen es als großen Erfolg, dass MUM zustande gekommen ist und weitergeführt werden kann. Die Betroffenen nehmen das Beratungsangebot gerne an und sind erleichtert über die unbürokratische Hilfe. Die Anträge der Betroffenen und damit die richterlichen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz nahmen deutlich zu. Im Jahr 2003 waren 86 richterliche Anordnungen zu verzeichnen, in 2004 mit dem Start von MUM ab 01. Juli bereits 171 Anordnungen und in 2005 insgesamt 298 Anordnungen. (Statistik Projekt MUM, Polizeipräsidium München). Somit bewährt sich die pro-aktive Beratungsarbeit des Projektes MUM als flankierende Maßnahme zur Umset zung des GewSchG. Die Kooperation zwischen Polizei, Beratungsstellen und dem Amtsgericht hat sich entscheidend zugunsten der Opfer verbessert. Entstehungshintergrund Im Jahr 2002 ist das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz GewSchG) in Kraft getreten. Betroffene können als Opfer von Partnergewalt die Wohnungszuweisung und Schutzanordnungen für den Zeitraum von 6 Monaten erwirken. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, ist es für die Betroffenen wichtig, dass sie über das gültige Recht und das Verfahren der Antragstellung informiert sind und Unterstützung bei der persönlichen Entscheidungsfindung erhalten. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, hatten bereits mehrere Bundesländer bzw. Kommunen Interventionsstellen eingerichtet. Das Projekt MUM konnte auf deren Erfahrungen aufbauen. An dem Projekt MUM beteiligen sich das Fachkommissariat für verhaltensorientierte Prävention und Opferschutz K 314 und sechs Kooperationspartner/innen Sozialdienst Katholischer Frauen e.v. Frauen helfen Frauen e.v. Frauennotruf München Kinder- und Mutterschutz e.v. Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises München (bis 31.12.05) und die Beratungsstelle der Frauenhilfe München. Mit Ausnahme der Beratungsstelle des Landkreises werden alle Einrichtungen von der LH München bezuschusst. Im Projektvorlauf fanden verschiedene Aktivitäten statt. Die Beauftrage für Frauen und Kinder des Polizeipräsidiums München machte in der AG des Runden Tisches Polizei die erste am Tatort im Sommer 2003 eine erste Anfrage, was die Fraueneinrichtungen vom pro-aktiven Ansatz halten. Sie informierte über die anstehende Planung und die Gründe für das neue Projekt. Nach den Erfahrungen des Fachkommissariats erfolgten in München ca. 1200 Einsätze bei häuslicher Gewalt pro Jahr, bei allen wurde das Fachkommissariat zugeschaltet. Aufgrund seiner Kapazitäten konnte es jedoch nur bei ca. 20 % der Fälle Beratung leisten. Sowohl der Frauennotruf als auch die Beratungsstelle der Frauenhilfe begrüßten in der Arbeitsgruppe die Projektidee. Beide Einrichtungen wie auch Frauen helfen Frauen hatten sich bereits zu dieser neuen Interventionsform fortgebildet. Die Beratungsstelle der Frau- Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt 1

enhilfe als einzige spezialisierte ambulante Stelle machte bereits seit Einführung des GewSchG die Erfahrung, wie notwendig eine strukturierte Zusammenarbeit mit der Polizei zugunsten der Opfer ist, damit die Betroffenen ihre Rechte nutzen können. Im Rückblick läßt sich sagen, dass die langjährigen beruflichen Kontakte im Rahmen des Runden Tisches gegen Männergewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen und die bilaterale Zusammenarbeit eine stabile Basis für das geplante Projekt geschaffen haben. Zudem unterstützten die Gleichstellungsstelle der LHM und die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises München alle Beteiligten am Runden Tisch in der Vorlauf- und Projektphase von MUM mit ihrer Fachberatung. Das Polizeipräsidium lud im Frühjahr 2004 Einrichtungen zu einer Informationsveranstaltung zum Konzept MUM ein und machte den Vorschlag einer neuen Kooperationsform, um eine entsprechende Beratungskapazität zu schaffen. Da es ausgeschlossen war, kurzfristig eine Finanzierungsmöglichkeit für diese zusätzlichen Beratungsangebote zu erreichen, mussten die beteiligten Einrichtungen bereit sein, zunächst auf eigene Kosten das Projekt zu starten. In der Beratungsstelle der Frauenhilfe wurden zugunsten der neuen Aufgabe die Angebote für die Selbstmelderinnen gekürzt. Ein Ergebnis der Vorlaufphase war eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Polizeipräsidium München und den beteiligten Einrichtungen. Ein weiteres Ergebnis war ein Fortbildungskonzept für alle Beteiligten, das die Frauenbeauftragte mit der Beratungsstelle der Frauenhilfe und dem Frauennotruf erstellte. Inhalte der Fortbildungen waren u.a. Informationen zur Dynamik von häuslicher Gewalt, zu Kindern als Betroffene der gewaltgeprägten Familiensituation, zum rechtlichen Rahmen, zur Sicherheitsberatung, methodische Hinweise zur pro-aktiven Erstberatung und Informationen zur Angebotsstruktur in München für die Weitervermittlung der Betroffenen. Mit der Fortbildung wurde ein Mindeststandard der Fachkompetenz für die Beraterinnen und Berater der verschiedenen Einrichtungen erreicht, um die pro-aktive Erstberatung und die Weitervermittlung durchzuführen. Alle Beteiligten lernten sich persönlich kennen. Die Fortbildung war eine wesentliche Voraussetzung dafür, eine gemeinsame Sprachkultur zu entwickeln. Das zunächst beteiligte Kreisjugendamt konnte klären, dass es die pro-aktive Erstberatung nicht übernehmen kann. Die Kollegen und Kolleginnen erkannten einen Konflikt zwischen dem Unterstützungsauftrag des Kreisjugendamtes und der parteilichen pro-aktiven Erstberatung für das Opfer. Unsere Empfehlung ist, vor Start der Praxis für alle Beteiligten eine gemeinsame Fortbildung zu den Kernthemen durchzuführen. Damit können Qualitätsstandards formuliert und die Qualitätssicherung in der Praxis gewährleistet werden. Unserer Erfahrung nach ist es unbedingt erforderlich, dass die Frauenhäuser bzw. ihre angegliederten Beratungsstellen mit ihrer Fachkompetenz am Projekt beteiligt sind. Projektrahmen Die von allen beteiligten Einrichtungen unterzeichnete Kooperationsvereinbarung ist die Basis der Zusammenarbeit. Die Vereinbarung regelt den Beratungsauftrag, den Ablauf nach Erhalt des Kurzberichtes Häusliche Gewalt von der Polizei die statistische Erhebung, den Datenschutz, die verbindlichen Arbeitstreffen und die Form der Öffentlichkeitsarbeit für MUM. Beratungspraxis des pro-aktiven Beratungsangebotes Ich verwende im Folgenden aufgrund des hohen Anteils von Frauen vor allem die weibliche Form. Die pro-aktive Beratungsarbeit ist das Verbindungsglied zwischen polizeilichem Einsatz mit erfolgtem Platzverweis und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten durch das GewSchG. Das Beratungsangebot muss strukturell in das Platzverweisverfahren integriert sein. Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt 2

Im Projekt MUM sieht das folgendermaßen aus: Die PolizeibeamtInnen informieren bei den Einsätzen in Fällen häuslicher Gewalt das/die Opfer über die Beratungsmöglichkeit. Sie fragen nach dem Einverständnis, an die entsprechende Beratungsstelle einen kurzen Bericht und die erforderlichen persönlichen Daten weitergeben zu dürfen. Das ist die Einverständniserklärung. Das Opferschutzkommissariat erhält von den Erstzugriffsbeamten den Kurzbericht Häusliche Gewalt und faxt den Bericht an die zuständige KooperationspartnerIn. Die Zuweisung erfolgt nach einem gemeinsam erarbeiteten Fallverteilungsschlüssel. Vor der Datenübermittlung werden die Daten weiterer Beteiligter wie Beschuldigte, Zeugen etc. unkenntlich gemacht. Mit dem Kurzbericht Häusliche Gewalt erhält die Beraterin wichtige Vorinformationen wie den Sachverhalt beim Einsatz, sichtbare körperliche Verletzungen, den Zustand der Wohnung, Alkoholisierung der Beteiligten, Angaben zu Kindern und weitere Maßnahmen wie Platzverweis oder In- Gewahrsamnahme. Die Beraterin der jeweiligen Einrichtung nimmt nach Erhalt des Falles innerhalb von drei Werktagen mit dem Opfer telefonisch Kontakt auf. Sie stellt sich vor und vergewissert sich, dass die gewaltbetroffene Person am Apparat ist. Bei der Kontaktaufnahme wird klar gemacht, dass im Rahmen von MUM angerufen wird und die Beraterin ihre Unterstützung anbietet. Die Erfahrung zeigt, dass die Glaubwürdigkeit und Freundlichkeit der Beraterin entscheidend für die Kontaktaufnahme ist. Sie zeigt aktiv ihr Interesse für die Situation der betroffenen Frau. Zu den primären Aufgaben der Erstberatung gehören laut MUM-Checkliste: Die Beraterin erkundigt sich nach der aktuellen Befindlichkeit. Sie berät zu medizinischer und psychosozialer Versorgung, aber auch zu Beweissicherung bei Verletzungen. Eine krisenhafte Situation hat in der Erstberatung immer Vorrang. Damit kann auch sichergestellt werden, dass die Frau in der Lage ist, Informationen aufzunehmen und für sich zu verwerten. Sind Kinder im Haushalt, wird nach deren Befindlichkeit und möglichen Bedarf gefragt und es werden Hinweise für Hilfe gegeben. Um die aktuelle Gefährdung abzuklären, unterstützt die Beraterin die Frau, Befürchtungen zu formulieren. Entscheidend sind das persönliche Sicherheitsempfinden der Frau und die Fachkompetenz der Beraterin, um die Gefährdungslage einzuschätzen. Ein gewisses Maß an freundlicher Konfrontation kann nötig sein, um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Fragen nach Suchtproblematik, Waffenbesitz, Dauer und Ausmaß der Gewalt oder nach Gewalthandlungen auch außerhalb der Familie helfen, die Gesamtsituation zu erfassen. Die Entwicklung eines Sicherheitsplanes umfasst konkrete Vorschläge, die sich direkt auf die geäußerten Befürchtungen beziehen. So kann mit einem Anrufbeantworter der telefonische Kontakt mit dem Täter vermieden werden. Ein Handy erleichtert, schnell Hilfe zu holen. Möglicherweise kann mit Nachbarn oder FreundInnen die eigene Lage besprochen und Codes für Notlagen vereinbart werden. Bei hoher Gefährdungslage wird das Frauenhaus als Option und/oder die enge Zusammenarbeit mit der Polizei empfohlen. Die Beratung zu den gesetzlichen Möglichkeiten nach dem GewSchG enthält neben Basisinformationen alle Informationen darüber, wo und wie der Antrag gestellt wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind. Die Informationen müssen gut verständlich vermittelt werden. Auch persönliche Hindernisgründe der Frau dafür, keinen Antrag zu stellen, werden angesprochen und berücksichtigt. Innerhalb der Erstberatung sind konkrete Fragen und Probleme zu klären wie Er ist weg. Ich habe kein Geld und muss die Miete bezahlen. Ich möchte ihm noch eine Chance geben. Kann ich ihn in die Wohnung lassen? Er hat seine Sachen in der Wohnung. Soll ich ihn reinlassen oder wie soll ich ihm seine Sachen geben? Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt 3

Ich habe mich mit ihm versöhnt. Ich weiß aber nicht, ob es gut geht. Er tut mir leid, hat selbst so viele Probleme. Wo kann er denn hingehen? Die Informationen über weitere Beratungsangebote oder über die Möglichkeit eines followup-kontaktes eröffnen für die Betroffene eine weiterführende Hilfe. Wesentlich ist, dass die Frau das Gefühl bekommt, sie kann wieder anrufen oder Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn sie sich nicht klar entschieden hat. Werden die Betroffenen nach mindestens drei Kontaktversuchen telefonisch nicht erreicht, erhalten sie ein schriftliches Beratungsangebot. Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen das Beratungsangebot i.d.r. gerne annehmen und erleichtert sind über die unbürokratische Hilfe. Die Dauer der pro-aktiven Erstberatung, die Inhalte und Themen sind flexibel je nach Bedarf und Wünschen der Frau. Während sich die KooperationspartnerInnen von MUM auf den Rahmen der telefonischen Beratung konzentrieren, bietet die Beratungsstelle der Frauenhilfe auch persönliche Folgeberatungen an. Darauf verweisen die anderen Kooperationspartner. Sog. follow-up- Termine und/oder der Verweis auf die persönliche Fachberatung in der Frauenhilfe sind sinnvoll, da in der Erstberatung oftmals weniger Information mehr Nutzen für die Betroffene hat. Weniger ist mehr bedeutet: die Unterbreitung des Beratungsangebotes, die Abklärung der Anliegen, die Orientierungshilfe, das Besprechen und Einleiten erster Maßnahmen und die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts. Dies bestätigten auch die Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung des Projektes. Die Beratung sollte so weit wie möglich ergebnisoffen sein. Die Beraterin unterstützt die Betroffenen in der Entscheidungsfindung und respektiert Ambivalenzen. Die Beratung kann nur durch geschulte Fachkräfte mit Beratungskompetenz geleistet werden. Die Zeitkapazität für die proaktive Beratung muss in der Einrichtung vorgehalten werden. Aufgaben für die Zukunft Ein Problem war, dass der Zeitraum des Platzverweises bereits abgelaufen war, bevor die Frau erreicht werden konnte. Dieses Problem kann durch eine Effektivierung der Abläufe verringert werden. Trotzdem bleibt es ein Anliegen, dass eine Verlängerung des Platzverweises möglich und nicht ein erneuter Vorfall für einen Platzverweis notwendig ist. Bei 974 Fällen im Rahmen von MUM lebten insgesamt 1.370 Kinder im Haushalt (Erhebungszeitraum 01.07.2004 bis 31.12.2005). Die Mehrzahl der Kinder war jünger als 14 Jahre. 54 % der Kinder waren während der Tatzeit anwesend (Statistik Projekt MUM, Polizeipräsidium München). Ein ausreichender Schutz und die Unterstützung für die Kinder als unmittelbar Betroffene von häuslicher Gewalt werden durch die pro-aktive Erstberatung in der jetzigen Form kaum erreicht. Zurzeit gilt die Vereinbarung, dass bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Meldung an das K 314 zurückgeht. Das Fachkommissariat gibt den Fall an das Stadtjugendamt bzw. die Bezirkssozialarbeit weiter. Alle Beteiligten messen diesem Problemfeld eine hohe Bedeutung bei. Deshalb fand im Dezember ein erstes Kooperationstreffen mit Vertreterinnen des Stadtjugendamtes statt, um die Problemanzeige zu formulieren und mögliche Zugangswege zu den Kindern und zu den Müttern als i.d.r. erste Bezugspersonen auszuloten. Allen Beteiligten ist folgendes fachliches Dilemma klar: Welche Interventionen zugunsten des Kindes sind vertretbar, selbst wenn sie gegen den Willen der Frau stehen? Eine weitere Frage ist, welche Hilfen sind für die betroffenen Kinder notwendig und welche Stellen bieten sie an? Eine weitere fachliche Frage, die uns beschäftigt, ist: Wie kann die Schnittstelle zwischen pro-aktiver Erstberatung und weiterführender Beratung für die Betroffenen in der Frauenberatungsstelle mit Komm-Struktur verbessert werden? Denn das Projekt MUM leistet nicht die Arbeit einer Interventionsstelle, die i.d.r. follow-up-kontakte, längerfristige Beratung, Prozess- Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt 4

begleitung und das notwendige case-management anbietet. Zusammenfassend lässt sich für das Projekt MUM formulieren: Den Betroffenen wird zeitnah Orientierung geboten, damit sie ihre Rechte innerhalb des schmalen Zeitkorridors von 10 Tagen (= Dauer des Platzverweises) nutzen können. Durch die aktive Kontaktaufnahme erhalten sie unbürokratisch Hilfe. Damit werden sie in der meist krisenhaften, oft als chaotisch erlebten Situation entlastet, sich selbst die nötige Information beschaffen zu müssen. Die pro-aktive Beratung eröffnet den Zugang zu Information und Unterstützung, selbst wenn die Betroffenen sich zunächst nicht als unterstützungsbedürftig definieren, gleichzeitig aber Bedarf besteht. In ihrer Mobilität eingeschränkte Frauen, z.b. wegen Krankheit, Behinderung oder weil sie Kinder betreuen, erhalten niedrigschwellig die notwendige Beratung. Die Kooperation zwischen Polizei und Beratungsstellen ist zugunsten der Opfer verbessert. Die gemeinsame Praxis zugunsten der Opfer erhöht das Verständnis für die unterschiedlichen Arbeitsweisen von Polizei und Beratungsstellen wie aber auch der Beratungsstellen untereinander. Das erhöht sowohl die Fachkompetenz als auch die Vernetzung zugunsten der Betroffenen. Die pro-aktive Beratung schafft Entlastung für die Einsatzpolizei und für das Opferschutzkommissariat. Lücken in der Interventions- bzw. Unterstützungskette werden identifiziert. Damit verbessern sich der Schutz und die Sicherheit für die Betroffenen. Die Fachkompetenz aller Beteiligten für das Feld häusliche Gewalt erhöht sich weiter durch den gemeinsamen Austausch und durch Fortbildung. Die in diesem Katalog enthaltenen Ziele und Aufgaben werden weiterhin eine Leitlinie für die gemeinsame Praxis in München bilden. Das Projekt MUM wird nach Ablauf der vereinbarten Projektphase bis 31.12.2005 fortgesetzt. Der Fallverteilungsschlüssel für die Einrichtungen wurde geändert, die Beratungsstelle der Frauenhilfe, der SKF und der Frauennotruf erhöhten die Fallzahl, da der Kinder- und Mutterschutz die Fallzahl verringerte und die Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises München die Kooperation beendete. Die momentanen Finanzierungsformen umfassen den Einsatz von Eigenmittel und Spenden sowie in der Beratungsstelle der Frauenhilfe die Reduzierung der Angebote für die Selbstmelderinnen. Die Frage der Finanzierung wird die beteiligten Einrichtungen trotz den nun gefundenen Lösungen weiter beschäftigen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden im Frühjahr 2006 vorliegen. Wir erwarten, dass mit den Erkenntnissen das Angebot weiter optimiert werden kann und gleichzeitig die Kostenträger für eine Finanzierung gewonnen werden können. Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt 5