Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

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Transkript:

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Historie Foto: H. Matthes 2

Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA) Deutschlandweit ca. 10 12 Fledermäuse je WEA und Jahr Foto: H. Matthes 3

Überblick artenschutzrechtliche Verbote WEA dürfen nur genehmigt werden, wenn Rechtsvorschriften nicht verletzt werden ( 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) und müssen so betrieben werden, dass keine schädlichen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden ( 5 Abs. 1 BImSchG). Alle Fledermausarten und alle Vögel nach 7 Abs. 2 Nr. 13 besonders geschützte Arten Für diese gelten die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG: Tötungsverbot (an WEA: Kollisionen) Störungsverbot (z.b. bei Meidung des WEA-Umfeldes) Schädigungsverbot (z.b. Aufgabe des Horstes) 4

Fledermäuse 5

Kollisionsrisiko: Artenspektrum Foto: H. Matthes Abb.: Göttsche et al. 2011, Daten aus Dürr 2011 6

Kollisionsrisiko: Einfluss Landschaftsstruktur Kollisionsrisiko im Umfeld bedeutender Lebensräume höher Abb.: Seiche et al. 2008 7

Kollisionsrisiko: Einfluss Windgeschwindigkeit Aktivität sinkt mit zunehmender Windgeschwindigkeit Abb.: Brinkmann et al. 2011 8

Kollisionsrisiko: Einfluss der Jahreszeit Kollisionsrisiko zeitlich begrenzt Abb.: Dürr 2011 Darstellung der Probleme mit Fledermäusen an WEA, Schloß Griebenow, 10.10.2012 9

Exkurs: nur Durchzügler? Abb.: Voigt et al. 2012 10

Funde je WEA & Jahr Kollisionsrisiko: Einfluss Anlagenhöhe Bisher keine Abnahme des Kollisionsrisikos bei höheren Anlagen nachgewiesen Fledermausfunde an WEA in Brandenburg in Abhängigkeit von der Nabenhöhe 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,282 0,2 0,0 31-40 41-50 51-60 61-70 71-80 81-90 91-100 101-110 111-120 121-130 k.a. 131-140 141-150 0,000 151-160 Mi-We Nabenhöhe (m) Abb.: Dürr 2011 11

Zusammenfassung Kollisionsrisiko Tötungsverbot individuenbezogen 7 Arten in M-V relevant Kollisionsrisiko im Umfeld bedeutender Lebensräume höher Aktivität sinkt mit zunehmender Windgeschwindigkeit Kollisionsrisiko zeitlich begrenzt Tötungsverbot kann immer durch Abstandsregelung und/oder Abschaltzeiten vermieden werden 12

Brutvögel Foto: Carsten Rohde 13

Brutvögel Tötungsverbot: - Individuenbezogen -Kollisionsgefährdete Arten -Seeadler, Fischadler, Milane, Weichen, Falken Vermeidung: Tabubereich um Horst, Prüfbereich mit Tabuzonen Lenkungsmaßnahmen Störungsverbot: - Lokale Population -störungsempfindliche Arten -Schwarzstorch, Wachtelkönig, Kranich Vermeidung: Tabubereich um Horst Ausgleich für gestörte Nahrungsflächen Schädigungsverbot: -Horst, Nest -Kollisionsgefährdete und störungsempfindliche Arten Vermeidung: Tabubereich um Horst CEF 14

Buchfink Fasan Feldsperling Rohrweihe Uhu Rotkehlchen Höckerschwan Rauchschwalbe Goldregenpfeifer Neuntöter Kolkrabe Mehlschwalbe Schwarzmilan Aaskrähe Goldammer Weißstorch Star Grauammer Wintergoldhähnchen Sturmmöwe Stockente Haustaube Silbermöwe Mauersegler Turmfalke Ringeltaube Feldlerche Seeadler Lachmöwe Rotmilan Mäusebussard Tötungsverbot 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 Anzahl Abb.: Göttsche et al. 2011, Daten aus Dürr 2011 15

Rotmilan: aktueller Kenntnisstand Ca. 0,15 bis 0,2 Rotmilan Schlagopfer / WEA / Jahr (Querfurther Platte, Mammen 2011a). Aufenthaltswahrscheinlichkeit in 1 km Radius: 50% (Mammen 2011b) Kollisionsrisiko abhängig von Distanz zum Horst (Rasran et al. 2011) Arbeitshilfe für Artenschutzfachbeiträge bei WEA-Planungen in M-V 16

Tötungsverbot: LAG VSW 2007 17

Tötungsverbot: Seeadler Hohes Kollisionsrisiko, keine Meidung Großer Aktionsraum Hohe Aktivitätsdichte im Umfeld des Horstes Nutzt relativ geradlinige Korridore zu und zwischen Gewässern Im Winter weniger gewässergebunden Foto: H. Matthes 18

Tötungsverbot: Seeadler 19

Zug- und Gastvögel 20

Zugvögel: Eintreten Verbotstatbestände 21

Konfliktbewältigung Raumordnung: Multifunktionale Kriterien Räume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung werden freigehalten 22

Raumordnung: Eignungsgebiete Naturschutzfachliche Ausschlusskriterien 23

Raumordnung: Eignungsgebiete Naturschutzfachliche Ausschlusskriterien 24

Konfliktbewältigung Raumordnung: Multifunktionale Kriterien Räume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung werden freigehalten Genehmigungsverfahren: Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz einzelner Arten / Individuen 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26

Fazit 27