PERSÖNLICH. An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen. Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung

Ähnliche Dokumente
1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Entscheidungserhebliche Gründe

Rundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Gebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind

V e r t r a g ü b e r d e n H o n o r a r v e r t e i l u n g s m a ß s t a b

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag: Kassenärztliche Bundesvereinigung

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2018 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016

MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN AKTUELL STATISTISCHE INFORMATIONEN ZUM STICHTAG

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Arznei- und Verbandmittel)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

RUNDSCHREIBEN D3 184 VII 32/2008 Az.: S

Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

Des Weiteren hat es zum Quartal 1/2015 eine Reihe von Änderungen gegeben, über die wir Sie nachstehend informieren möchten:

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Heilmittel)

Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Honorarverteilung 2017

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

Vereinbarung nach 84 Abs. 6 und 8 SGB V über fallbezogene, arztgruppenspezifische Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

Erratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015

Durchschnittliche RLV-Fallzahlen und Fallwerte in Euro

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar mit Wirkung zum 1.

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen

Durchschnittliche RLV-Fallzahlen und Fallwerte in Euro

II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 303. Sitzung am 21. Mai 2013

B E S C H L U S S. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015

Strukturreform Psychotherapie

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2012 (Arznei- und Verbandmittel)

1 Abrechnung notfallmedizinischer. EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April

Änderungen des Überweisungsvorbehalts beim weiterführenden geriatrischen Assessment ab 1. Oktober 2017 und ergänzende Abrechnungshinweise

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

Entscheidungserhebliche Gründe

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

Buchstabe D, Sonstige Kosten. Bitte legen Sie in diesen Fällen die Genehmigung der Kasse als Abrechnungsbegründung bei.

Beschluss. Anlage 2 Beschlüsse zur Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie

Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands

Honorarbericht. KV-Blatt BUDGET

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

6. Bayerische Tag der Telemedizin Der Patient im Mittelpunkt gemeinschaftliche Betreuung ohne Gemeinschaftspraxis

Dipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen - Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. -

B E S C H L U S S. zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.

Struktur der abgerechneten ärztlichen Leistungsbereiche (ambulant) der Vertragsärzte, Land Sachsen-Anhalt,

Quelle: (Herausgeber: Bayerisches Landessozialgericht) Bundessozialgericht. Urteil vom

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen

Regionalkonferenz Weimarer Land

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM

Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI)

Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013

Honorarbericht für das Quartal 1/2017

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Leseprobe zum Download

Erläuterungen Seite 2. Angaben zum Zertifizierungsverfahren Seite 3 5. Begleitende und supervidierte Visitation Seite 6

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion

Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag

Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst

Erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 4 SGB V - 8. Sitzung, 23. Oktober 2008 BESCHLUSS

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE

des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 4 SGB V in seiner 36. Sitzung am 19. August 2013

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung

Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses Baden- Württemberg Stand I. Kammerstruktur Übersicht über die Zuständigkeiten der K

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016

Transkript:

KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt PERSÖNLICH An alle Ärzte im ÄBD sowie Krankenhäuser mit Notfallabrechnungen Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, der EBM wird im Abschnitt 1.2 Notfallleistungen und 1.4 Besuche angepasst. Mit dem abrechnungs.letter erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Gebührenordnungsziffern, den Abrechnungsbedingungen und der Vergütung. Selbstverständlich stehen Ihnen zu allen Fragen auch persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die EBM-Hotline der KV Hessen. Eine Aufstellung Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der letzten Seite. Januar 2015 Tel 069 79502-602 Fax 069 79502-640 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Georg-Voigt-Straße 15 l 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 l 60062 Frankfurt www.kvhessen.de Mit freundlichen Grüßen Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist ein Mehrfachversand dieses Schreibens möglich. Seite 1 von 2

abrechnungs.letter Geänderte Abrechnungssystematik in der ambulanten Notfallversorgung Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, der EBM wird im Abschnitt 1.2 Notfallleistungen und 1.4 Besuche angepasst. Die Leistungen zur Besuchsbereitschaft werden gestrichen. Die Änderungen betreffen die Notfallpauschale für den Erstkontakt, die in eine Tagesund eine Nachtpauschale unterteilt wird. Darüber hinaus wird der Besuch im organisierten Notfalldienst in eine neue Gebührenordnungsposition überführt. Die Umsetzung in Hessen erfolgt ab dem 01.01.2015 im 1. Quartal 2015 durch die KV Hessen, sofern Sie die neuen Leistungen nicht bereits eingetragen haben ab 2. Quartal 2015 durch Sie KV ändert Abrechnung des 1. Quartals 2015 Die Neuregelung gilt für alle am ÄBD teilnehmenden Ärzte sowie für an der Notfallversorgung teilnehmende Krankenhäuser und Institute. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen und angepassten Gebührenordnungspositionen, den Abrechnungsbedingungen und der Bewertung zusammengestellt: Seite 1 von 5

Notfallpauschalen Die bisherige Notfallpauschale nach der GOP 01210 wird in eine Tagesund eine Nachtpauschale aufgeteilt. Je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme wird für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entweder die GOP 01210 oder die GOP 01212 im Behandlungsfall abgerechnet. Die GOP 01210 und 01212 sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig. Notfallpauschalen GOP 01210 oder GOP 01212 Notfallpauschalen GOP Leistung 01210 Notfallpauschale im organisierten Not(- fall)dienst und Notfallpauschale für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei Inanspruchnahme - Zwischen 07:00 und 19:00 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12.) 01212 Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser bei Inanspruchnahme - zwischen 19:00 und 07:00 Uhr des Folgetages - ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und 24.12. und 31.12. Bewertung 127 Punkte 195 Punkte Die neue GOP 01212 soll dem besonderen Mehraufwand der Notfallversorgung in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gerecht werden. Seite 2 von 5

Notfallkonsultationspauschalen Die Notfallkonsultationspauschalen für weitere persönliche oder telefonische und andere mittelbare Arzt-Patienten-Kontakte im Notfall bleiben inhaltlich unverändert. Die GOP 01214, 01216 und 01218 werden jedoch neu bewertet. Notfallkonsultationspauschalen neu bewertet Bewertung der Notfallkonsultationspauschalen GOP Leistung Bewertung 01214 Notfallkonsultationspauschale I : 50 Punkte Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt außerhalb der in den GOP 01216 und 01218 angegebenen Zeiten, 01216 Notfallkonsultationspauschale II : 140 Punkte Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt - zwischen 19.00 und 22.00 Uhr - an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am 24.12. und 31.12. zwischen 07.00 und 19.00 Uhr 01218 Notfallkonsultationspauschale III : Weiterer persönlicher oder anderer Arzt- Patienten-Kontakt - zwischen 22.00 und 07.00 Uhr - an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19.00 und 07.00 Uhr 170 Punkte Besuch im Notfalldienst Der Besuch im ärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Notfallversorgung wird ausschließlich über die neue GOP 01418 berechnet. Der Besuch im Rahmen der Notfallbehandlung wurde aus der bisherigen GOP 01411 ausgegliedert. Neu für Besuche GOP 01418 Dringender Besuch GOP Leistung Bewertung 01418 Besuch im organisierten Not(- fall)dienst bzw. im Rahmen der Notfallversorgung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser 778 Punkte Seite 3 von 5

Der Mitbesuch in der Notfallversorgung wird weiterhin nach der GOP 01413 berechnet. Besuchsbereitschaft Die Pauschalen für die Vergütung der Besuchsbereitschaft nach der GOP 01211, 01215, 01217 und 01219 werden gestrichen. Diese wurden bisher automatisch von der KV Hessen zugesetzt. Wichtige Hinweise für Ihre Abrechnung Bitte beachten Sie, dass in Hessen weiterhin jede einzelne Leistung in der Notfallversorgung mit einer Uhrzeit gekennzeichnet werden muss (Feldkennung 5006 Um-Uhrzeit). Die vorgestellten EBM-Änderungen müssen Sie in Ihrer Abrechnung des 1. Quartals 2015 noch nicht berücksichtigen. Bitte rechnen Sie erst ab dem 2. Quartal 2015 nach den neuen Vorgaben ab. Aufgrund der kurzfristig beschlossenen Änderungen übernimmt die KV Hessen für Sie die Änderung der Notfallleistungen in Ihrer Abrechnung des 1. Quartals 2015. Dies ist möglich, da Sie im Notfalldienst erbrachte Leistungen, bereits seit dem 1. Quartal 2014 unter Angabe der Uhrzeit abrechnen. Uhrzeitangabe erforderlich KV ändert Abrechnung des 1. Quartals 2015 Im Laufe des 1. Quartals 2015 erhalten Sie die Updates Ihrer Praxis- Softwarehersteller, so dass Sie ab dem darauffolgenden Quartal nach den neuen Vorgaben abrechnen können. Hintergrund Hintergrund der EBM Änderungen ist ein Urteil des BSG, nach dem der Bewertungsausschuss die Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser neu zu regeln hat. Das Urteil verlangt die Gleichstellung der Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen im Krankenhaus und durch Vertragsärzte. Knackpunkt waren die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung, welche laut BSG zu einer Benachteiligung von Krankenhausambulanzen führten. Weitere Informationen zur Abrechnung von Notfalldienstleistungen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.kvhessen.de/fuer-unseremitglieder/abrechnung-und-honorar/alles-fuer-ihre-abrechnung/ebmaenderungen-und-beschluesse-01012015/. Sie haben Fragen zur Abrechnung der Leistungen im Notfalldienst? Gerne können Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der EBM-Hotline wenden. Eine Aufstellung Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der folgenden Seite. BSG-Urteil Anlass der EBM Änderung Weitere Informationen & Ansprechpartner Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen Seite 4 von 5

EBM-Hotline Tel: 069 79502- Allgemeinmediziner (BSNR 39..., 43..., 45...) Anästhesisten Chirurgen HNO-Ärzte Hautärzte/Dermatologen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Neurochirurgen Orthopäden Urologen Schmerztherapeuten Ärztlicher Bereitschaftsdienst Krankenhäuser Neurologen Psychiater Kinder- und Jugendpsychiater Ärztliche Psychotherapeuten Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Psychologische Ausbildungsinstitute Allgemeinmediziner (BSNR 42...) Augenärzte Gynäkologen Kinder- und Jugendmediziner Radiologen Nuklearmediziner Mammographie Allgemeinmediziner (BSNR 40..., 41..., 44...) Fachärztliche Internisten Hausärztlich tätige Internisten Laborärzte/Laborgemeinschaften Lungenärzte Pathologen Humangenetiker/Transfusionsmediziner KFH/PHV Dialyse Hotline-Nr. AV-Help (Abrechnungsvorbereitung) Probleme bei der Erstellung der Abrechnung Abrechnungsabgabe Sammelerklärung KVDT (Datensatzbeschreibung) KBV Krypto- und Prüfmodul Stammdaten -172-170 -173-174 -175-321 (Fax) Seite 5 von 5