Konzept Integrative Fördermassnahmen IFM

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Konzept Integrative Fördermassnahmen IFM Prozessverantwortung: Schulleitungskonferenz Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Verantwortlichkeiten an der Berufsfachschule Langenthal 3. Früherfassung und Begleitung während der Ausbildung 4. Stütz- und Förderunterricht 5. Fachkundige individuelle Betreuung FiB 6. Beratung 7. Inkrafttreten 1. Einleitung Die angebotenen Massnahmen im Bereich integrative und pädagogische Fördermassnahmen an der Berufsfachschule Langenthal (bfsl) sollen die Lernenden befähigen, die Grundbildung erfolgreich zu durchlaufen und abzuschliessen. Dabei sind neben methodisch-didaktischen auch psycho-soziale Massnahmen zu berücksichtigen, welche über die rein schulischen Aufgaben hinausgehen. Lernstärken, Lernschwächen und Lernrückstände werden möglichst früh erkannt und angegangen. Alle Mitarbeitenden der bfsl nehmen Einfluss. 2. Verantwortlichkeiten an der Berufsfachschule Langenthal Das Gesamtkonzept steht unter der Verantwortung einer schulinternen Fachperson. Ihre Aufgaben werden in der Stellenbeschreibung Leitung Integrative Fördermassnahmen IFM festgelegt. Sie informiert die Schulleitung einmal pro Semester oder bei Bedarf. Sie verfügt über besonderes Wissen in lerntheoretischen Grundlagen und besondere Kompetenzen in Lernförderung, Kommunikation und Coaching. Anforderungen an die Funktionsträger Lehrpersonen und Funktionsträger im Bereich IFM verfügen über besonderes Wissen in lerntheoretischen Grundlagen und Kompetenzen in Lernförderung. Organisation Integrative Fördermassnahmen IFM können von der Berufsfachschule selber angeboten oder an externe Fachstellen weitergegeben werden. Information Das Schulkonzept wird unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen angewendet. Eine umfassende Information der Lernenden erfolgt beim Eintritt in die Berufsfachschule. Die gesetzlichen Vertreter und die Lehrbetriebe werden über die Möglichkeiten vor den ersten Massnahmen informiert. Versionsdatum: 14.09.2015 Seite 1 von 6 /Users/accorda/Desktop/Konzept Integrative Fördermassnahmen IFM.docx

Die Lehrpersonen werden in die Information mit einbezogen. 3. Früherfassung und Begleitung während der Ausbildung 3.1 Ziel Innerhalb der ersten 10 Schulwochen sind Leistungsvermögen und allfällige Lücken, die den Ausbildungserfolg eines/einer Lernenden beeinflussen können, erfasst. Die Lernenden sind spätestens bis DIN Woche 50 in das ihnen entsprechende Fördergefäss eingeteilt, alle Fördermassnahmen im Umfeld des/der Lernenden sind koordiniert und eingeleitet. Ausbildungsgefährdende Einflüsse aus dem Umfeld des/der Lernenden werden laufend erfasst und die notwendigen Massnahmen eingeleitet (= Begleitung). 3.2 Zielpublikum Früherfassung: Alle Lernenden des ersten Lehrjahres und der Brückenangebote. Begleitung: Alle Lernenden, inkl. Brückenangebote. 3.3 Angebot Die Früherfassung umfasst: Das Erkennen von Leistungsdefiziten sowie besonderen Begabungen. Die Analyse der persönlichen Lebenssituation (pädagogische, sozialpädagogische und psychosoziale Gesichtspunkte, Stressdiagnose usw). Den flächendeckenden Einsatz von förderorientierten Diagnoseinstrumenten. Die Begleitung umfasst: Das frühzeitige Erkennen von erfolgshemmenden Faktoren und das Einleiten von Hilfestellungen. 3.4 Aufgaben 3.4.1 Am Anfang der Ausbildung Die Abteilungsleitung sorgt dafür, dass im Klassenteam der Lehrpersonen (= pädagogische Konferenz) die wichtigsten Informationen über die Lernenden zusammengetragen werden. Folgende Instrumente werden dazu beigezogen: Tests um den Wissensstand in Mathematik und Deutsch der Lernenden zu klären. Gespräche um die persönliche Situation der Lernenden zu klären. Bis DIN Woche 45: Kontakt zu den anderen Lernorten und den Erziehungsberechtigten knüpfen. 3.4.2 Erfassung von Lernstärken/Lernschwächen in höheren Lehrjahren Im Klassenteam der Lehrpersonen wird für jede Lernende/jeden Lernenden, welche/r von einer Massnahme wegen Lernstärke oder Lernschwäche betroffen ist, ein Dossier geführt. Lehrpersonen halten ihre Beobachtungen via verantwortliche Klassenlehrperson im Dossier fest. Die verantwortliche Klassenlehrperson lädt einmal pro Semester alle direkt Betroffenen zu einer pädagogischen Konferenz ein und leitet diese 3.5 Entschädigung/Entlastung Erfolgt im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung und der Entlastung als Klassenlehrperson. 3.6 Evaluation/Controlling Die/der Verantwortliche IFM ist für die Evaluation der Früherfassung verantwortlich. Sie/er führt jährlich ein Reporting durch und leitet daraus allfällige Massnahmen ab. Das Reporting enthält eine Uebersicht über die erbrachten Leistungen in ausgewählten Fächern aller neuen Lernenden und listet die daraus abgeleiteten Massnahmen auf. Seite 2 von 6

4. Stütz- und Förderunterricht (Weitere Angaben sind im. Konzept Förderunterricht, Version 01. Juli 2013, ersichtlich.) 4.1. Zielsetzung Erfolgreiche Teilnahme am Pflichtunterricht. Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung (berufliche Grundbildung). Nachhaltige Verbesserung von Lern- und Problemlösestrategien (der Lernenden). Aufarbeiten und schliessen von Lücken im Basiswissen aus der Volksschule. Aufarbeiten und schliessen von Lücken im Unterrichtsstoff der beruflichen Grundbildung. Positive Entwicklung und Erlangen eines fundierten Standes an persönlichen Kompetenzen (selbstgesteuertes Lernen, Lernmotivation, realistische Selbsteinschätzung der eigenen Lernvoraussetzungen etc.). 4.2. Zielpublikum Lernende (der bfsl / der beruflichen Grundbildung), deren Ausbildungserfolg infolge von Leistungsdefiziten gefährdet ist. Lernende (der bfsl / der beruflichen Grundbildung), deren Ausbildungserfolg infolge von Lernschwierigkeiten und ungünstigen Lernvoraussetzungen stark beeinträchtigt wird. 4.3. Entschädigung Unterricht an Förderkursen wird im Rahmen des bewilligten Schulbudgets gemäss Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte LAG entschädigt. 4.4. Angebot 4.4.1 Inhalt Grundkurse Bei neu eintretenden Lernenden sollen Rückstände in den schulischen Grundlagen und Lernschwierigkeiten möglichst früh erkannt und behoben werden (Früherfassung). Das Schwergewicht der Grundkurse liegt im Bereich Sprache (Rezeption, Produktion und Interaktion) und Mathematik, sowie Aufbau erfolgreicheren Lern- und Arbeitsverhaltens. Konsolidierender und nacharbeitender Unterricht Bei ungenügenden Leistungen in allgemeinen oder berufsspezifischen Fächern werden die im Pflichtunterricht aufgebauten und durchgearbeiteten Inhalte wiederholt, vertieft und gefestigt. Aufgetretene Lernschwierigkeiten werden analysiert und durch den Aufbau geeigneter Strategien verringert. Ergänzender Unterricht Dieser ermöglicht einen längerfristigen Aufbau von grundlegenden Inhalten und spezifischen Lerndefiziten (z. B. Sprache, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik) in einem aufbauenden Lernprogramm. Aufgabenunterstützender Unterricht Unterstützt und begleitet die Lernenden bei der Arbeit an Hausaufgaben oder an Vertiefungsarbeiten. 4.4.2 Organisation, Aufgaben, zeitliche Dauer Massgebend für die Dauer des Stütz- und Förderunterrichts ist das Erreichen der gesetzten Ziele. In der Regel soll der Zusatzunterricht nicht länger als zwei Semester dauern. Ausgenommen von dieser Regel sind Immigrierte mit Defiziten in der Sprachkompetenz. Zur Förderung der lokalen Standardsprache und Sachhilfe im Aufbau der Fachkompetenz können sie den Zusatzunterricht im Rahmen von insgesamt 4 Lektionen pro Woche während der ganzen Dauer der Ausbildung besuchen. Seite 3 von 6

4.4.3 Rahmenbedingungen Gruppengrösse Die Gruppengrösse im Stütz- und Förderunterricht beträgt im Durchschnitt der Schule mindestens 6. Ab 12 Lernenden kann die Gruppe geteilt werden. In grösseren Gruppen können die Lehrpersonen im Team eingesetzt werden. Termin (zu berücksichtigen BBV Art. 18) Stütz- und Förderunterricht findet nicht am ordentlichen Schultag des obligatorischen Unterrichts statt. Ausnahmen sind zu begründen. Die Lernenden besuchen den Stütz- und Förderunterricht in der am Wohn- oder Arbeitsort am nächsten gelegenen Berufsfachschule. 4.5 Evaluation/Controlling Erhobene Daten über den Stütz- und Förderunterricht bilden die Grundlage für die Entwicklung und Steuerung des Angebots Für das externe Controlling gegenüber der vorgesetzten Behörde wird das nötige Datenmaterial erhoben. Die Vorgaben zum Datenmaterial werden vom MBA definiert. 4.6 Nahtstellen Nahtstellen werden aktiv gepflegt zwischen Förderkurslehrpersonen und Regellehrpersonen. Förderkurslehrpersonen und Abteilungsleiter(in). Förderkurslehrpersonen und IFM Verantwortlichen. Förderkurslehrpersonen und anderen Lernorten (Betrieb/ÜK). 5. Fachkundige individuelle Begleitung FiB 5.1 Zielsetzungen FiB leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Lern- und Leistungsfähigkeit und der Arbeitsresultate der Lernenden mit den folgenden Massnahmen: Fördern von Stärken der Lernenden. Unterstützung der Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Anregen und Begleiten einer Entwicklung der Lern- und Leistungsmotivation. Einsatz von Mitteln zur Verbesserung der Lern- und Problemlösestrategien. Anleitung zum Entwickeln eigener realistischer Zielsetzungen und Überprüfung deren Erfüllung. Erkennen der Notwendigkeit und Einleiten weiterer Massnahmen wie z.b. Besuch von Stützunterricht oder Beratung durch interne oder externe Fachstellen (im Einverständnis mit der lernenden Person und des Lehrbetriebes). 5.2 Zielpublikum und Anspruchsberechtigte Lernende der zweijährigen Grundbildung (EBA). 5.3 Angebot FiB wird an den Klassen mit zweijähriger Grundbildung auf zwei Ebenen umgesetzt: Klassen-Teamteaching durch die Regellehrpersonen Fachkundige individuelle Begleitung von einzelnen Lernenden 5.4 Umsetzung Die Regellehrpersonen arbeiten im Klassen-Teamteaching wie folgt: schaffen Gefässe für die individuelle Betreuung der Lernenden während des Unterrichts reflektieren regelmässig gemeinsam die zurückliegende Ausbildungsphase, diskutieren Lösungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten und legen das weitere Vorgehen fest. Führen mit den Lernenden regelmässig Standortgespräche und vereinbaren Ziele. Überprüfen den Grad der Zielerreichung periodisch, halten diesen schriftlich fest und legen ihn in der Schülerakte ab. Seite 4 von 6

Pflegen den Kontakt zu den anderen Lernorten. Laden zum Runden Tisch ein, wenn das von einem der Ausbildungsbeteiligten gewünscht wird. 5.5 Rahmenbedingungen FiB wird während der ganzen Ausbildungsdauer sichergestellt. 5.6 Entschädigung Pro geführte Klasse in der zweijährigen Grundbildung EBA wird ½ Wochenlektion für die FiB eingesetzt. Besondere Aufwendungen für die Begleitung von einzelnen Lernenden werden nach Antrag an den IFM-Verantwortlichen entschädigt. 5.7 Evaluation/Controlling FiB-Beauftragte sind gegenüber der/dem IFM-Verantwortlichen der bfsl rechenschaftspflichtig. Die/der IFM-Verantwortliche ist für die Evaluation der Angebote verantwortlich. Sie/er führt jährlich ein Reporting durch und leitet daraus allfällige Massnahmen. 5.8 Nahtstellen 6. Beratung Nahtstellen werden aktiv gepflegt zwischen FiB-Beauftragte/r und Abteilungsleiter/in FiB-Beauftragte/r und IFM-Verantwortliche/r FiB-Beauftragte/r und anderen Lehrpersonen, Lernorten (Betrieb/ÜK) FiB-Beauftragte/r und schulinterner Beratungsstelle/ CASE Management Berufsberatung 6.1. Zielsetzung 1.1 Aktuelle Probleme und Bedürfnisse von Lernenden klären. 1.2 Bei Bedarf die Ratsuchenden den entsprechenden Fachstellen in der Region zuweisen. 6.2. Zielpublikum Lernende der beruflichen Grundbildung. 6.3. Entschädigung Die Entlastung zu Gunsten des Beratungsteams wird dem Schuladministrationspool SA belastet. 6.4. Angebot 6.4.1 Inhalte Die Beratungsstelle übernimmt u.a. schwergewichtig die folgenden Aufgaben: Klärt im Sinne einer Triagestelle die aktuellen psychosozialen Probleme von Lernenden in einer Erstberatung. Führt die Lernenden mit ihrem Einverständnis einer Fachstelle zu, in der die Probleme weiter bearbeitet werden. Beantragt die Einberufung eines runden Tisches, wenn der Ausbildungserfolg gefährdet ist. Wirkt dahingehend, dass die Ausbildung weiter geführt wird, wenn Aussicht auf erfolgreiches Bestehen des Qualifikationsverfahrens besteht. Sorgt für die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren. 6.4.2 Zeitliche Dauer In der Regel umfasst die (Erst-)Beratung 1 5 Termine. Auf Grund der Einschätzung der bestehenden Problematik sollen die Lernenden den bestehenden Fachstellen der Region zugewiesen werden;; dies bedeutet, dass die Beratungsstelle keinen Therapieauftrag hat. 6.4.3 Rahmenbedingungen Seite 5 von 6

Die Beratungsstelle führt eine E-Mail Hotline. Während den offiziellen Unterrichtszeiten ist zudem eine Person des Präventionsteams innert 45 Minuten in einem bfsl-gebäude anwesend. Jede/r Lernende/r hat die Möglichkeit, an seinem/ihrem Schultag das Angebot in einem der bfsl-gebäude zu einer bestimmten Zeit zu nutzen. 6.4.4 Controlling 6.5 Nahtstellen Die Berater/innen erfassen mindestens die Termine, die Dauer der Beratung, sowie die wichtigsten getroffenen Entscheidungen. Die Schulleitung führt mindestens jährlich ein Reporting-Gespräch mit den operativ verantwortlichen Personen. Die Berater/innen erstellen eine jährliche Fallstatistik gemäss kant. Vorgaben. Die erhobenen Daten über die Beratungen bilden die Grundlage für die Entwicklung, Steuerung und Koordination des Beratungsangebots. Im Rahmen ihrer Arbeit pflegt die Beratungsstelle Kontakte zu Institutionen, die Jugendliche beraten. 6.6 Anforderungen an die Beratungspersonen Fachkompetenz in sozialer Arbeit und Recht. Psychologische Kompetenz. Einhalten der Geheimhaltungspflicht. Verfügen über eine 360 Grad Sicht und geben Informationen unter Absprache mit den Beratenen weiter. 6.7 Zusammensetzung der Beratungsstelle Da sich Die nötigen Fachkompetenzen lassen sich in einem Beratungsteam (zwingend Frau und Mann) besser abdecken als von einer Einzelperson. 7. Inkrafttreten Das Konzept Integrative Fördermassnahmen bfsl tritt am 01. August 2012 in Kraft Mitgeltende Unterlagen BS 2.3.4-2 Konzept Früherfassung BS 2.3.4-3 Konzept Stütz- und Förderunterricht BS 2.3.4-4 Konzept Fachkundige individuelle Betreuung BS 2.3.4-5 Konzept Beratung FO 2.3.4-1 Anmeldeformular Lernatelier FO 2.3.4-2 Anmeldeformular Förderkurs Mathematik FO 2.3.4-3 Anmeldeformular Förderkurs Deutsch FO 2.3.4-4 Vorlage Portfolio Förderunterricht FO 2.3.4-5 Zielvereinbarung Förderunterricht FO 2.3.4-6 Austrittsschreiben Lernatelier bei Beendigung ohne Empfehlung FO 2.3.4-7 Beantragung thematischer Förderkurs FO 2.3.4-8 Planungsvorlage thematischer Förderkurs FO 2.3.4-9 Einladung thematischer Förderkurs FO 2.3.4-10 Evaluation thematischer Förderkurs FO 2.3.4-11 Stammblatt FO 2.3.4-12 Ablauf der Früherfassung FO 2.3.4-13 Checkliste pädagogische Klassenkonferenz FO 2.3.4-14 Stellenbeschreibung FiB-Beauftragte bfsl Seite 6 von 6