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Nummer 4 Donnerstag 28. Januar 2016 BÜRGER FÜR DAS BIET lädt ein zum Neujahrsempfang am Sonntag, 31. Januar 2016 um 10.30 Uhr im Schwalbennest in Neuhausen. Der diesjährige Neujahrsempfang steht unter dem Motto: "Gemeinsam Denkmale erhalten". Nach einem Grußwort unseres Bürgermeisters Herrn Oliver Korz werden zunächst Beispiele gelungener Restaurierungen von Privathäusern in Hamberg und in Neuhausen vorgestellt. Anschließend präsentiert das Architekturbüro Herbert und Florian Jost aus Tiefenbronn ein ansprechendes Sanierungsprojekt in Lienzingen, das Anregungen für die Umnutzung des Gemmingschen Amtshauses bei der Germania in Neuhausen bieten kann. Der Neujahrsempfang wird musikalisch umrahmt von einem Jazz-Ensemble um Walter Beer. Anschließend haben Sie Gelegenheit, bei einem kleinen Imbiss miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Ihre Wählervereinigung Bürger für das Biet

Seite 2 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016 Die Gemeinde Neuhausen trauert um ihren langjährigen Gemeinderat Gustav Kern der am 20. Januar 2016 im Alter von 60 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben ist. Der Verstorbene war von 1984 bis zu seinem Tod Mitglied des Gemeinderates und seit 2009 stellvertretender Bürgermeister. Ebenso übte er viele Jahre sein ehrenamtliches Mandat im Finanzausschuss und Schulverband Neuhausen aus. Mit seinem engagierten und bürgernahen Wirken hat sich Gustav Kern um das Gemeinwohl in seiner Heimatgemeinde besonders verdient gemacht. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Ehefrau und Familie. Für die Gemeinde Neuhausen Oliver Korz Bürgermeister NACHRUF Am 20.01.2016 hat uns nach kurzer, leidensvoller Krankheit unser allseits geschätzter Gemeinderatskollege für immer verlassen. GUSTAV KERN Er war mehr als 30 Jahre ununterbrochen ehrenamtlich als Gemeinderat mit der Gemeinde Neuhausen verbunden. Mit seiner ruhigen, stets vermittelnden Art hatte er immer das Wohl der Gemeinde Neuhausen im Blick. Über Parteien hinweg waren sein Rat und seine Beiträge stets wertvolle Hilfe bei Entscheidungen. Wir trauern mit seiner Ehefrau Lioba, seinen Kindem Kathrin und Johannes allen Verwandten und Angehörigen sowie mit der ganzen Gemeinde Neuhausen. Die Freien Wähler- Neuhausen Die CDU Die Bürger für das Biet Die SPD Wir werden Ihn vermissen. Neuhausen, 21.01.2016

Donnerstag, 28. Januar 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 4 / Seite 3 Freuen Sie sich mit uns über das eblättle Liebe Abonnenten, wie gewohnt informiert die Gemeinde Sie über das Amtsblatt mit den wichtigsten Neuigkeiten. Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen ab sofort die amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektronischer Form zur Verfügung. Das von uns entwickelte eblättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eblättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Donnerstag um 10 Uhr. Damit steht das Amtsblatt allen Abonnenten nicht nur zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Verfügung. Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht mehr auf Ihr Amtsblatt zu verzichten und Sie können es zum Beispiel auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen Internetzugang. Darüber hinaus bietet das eblättle komfortable Funktionen, die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann: Suchalarm Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel! Artikel ausschneiden Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren! Komfortable Volltextsuche Mit dieser finden Sie Stichwörter und ganze Sätze! Jeder Abonnent des Amtsblattes, dessen Bezugsgebühren über das Lastschriftverfahren bezahlt werden, erhält auf Wunsch Zugang zur elektronischen Amtsblattausgabe. Hierzu ist lediglich eine Registrierung auf der Seite www.eblättle.de erforderlich. Die Nutzung des eblättle ist im Rahmen des Printabonnements enthalten. Aus steuerrechtlichen Gründen sind wir jedoch gehalten, das eblättle mit einer separaten Position auf seiner Abrechnung auszuweisen, weil dieses nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Drucksachen (7 %), sondern mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % zu versteuern ist. Deshalb wird bei den Aborechnungen der bisherige Betrag für das Printabonnement in zwei getrennt abzurechnende Positionen für Print und Online aufgeteilt. In der Summe zahlen Sie aber nicht mehr als bisher. Die steuerliche Mehrbelastung übernehmen wir. Gewerbliche Kunden erhalten deshalb zwei getrennte Rechnungen. Privatkunden finden auf ihrem Kontoauszug zwei Abbuchungen. Natürlich wissen wir, dass das gedruckte Amtsblatt bei vielen Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens geworden ist. Das ist gut so und soll auch so bleiben. Jedoch soll Ihnen das eblättle den jederzeitigen Zugriff auf alle Inhalte des Amtsblattes ermöglichen und Ihnen die oben aufgezeigten Vorteile entsprechend des aktuellen Standes der technischen Möglichkeiten bieten. Weitere Informationen zum eblättle erhalten Sie direkt bei uns oder online unter www.nussbaummedien.de/eblaettle_anleitung. Mit freundlichen Grüßen Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG Öffentliche Bekanntmachung Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Gewerbegebiet Zeil, Ortsteil Neuhausen, mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet Zeil Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hatte bereits in seiner Sitzung am 10.November 2015 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Zeil, Ortsteil Neuhausen, mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet Zeil in der Fassung vom 10. November 2015 gebilligt und beschlossen, diesen nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs i.d.f. vom 10.11.2015 einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan i.d.f. vom 10.11.2015, spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen i.d.f. vom 30.10.2015, Baugrunderkundung und Gründungsberatung i.d.f. vom 22.10.2015, Niederschrift über die Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, Niederschrift über den Scopingtermin gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden eingegangenen Stellungnahmen und die hierzu vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.11.2015 gefassten Abwägungsbeschlüsse erfolgte in der Zeit vom 30. November 2015 bis 30. Dezember 2015. Aufgrund von verschiedenen während der vorgenannten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Januar 2016 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zu ändern. Das Ratsgremium hat hierbei den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Zeil mit örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet Zeil i.d.f. vom 26. Januar 2016 gebilligt und beschlossen, diesen nach 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Nachdem die Änderungen primär die Entwässerungsplanung sowie in geringem Umfang auch den Umweltbericht betreffen, hat der Gemeinderat eine verkürzte Offenlage von 14 Tagen für ausreichend erachtet. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26. Januar 2016. (siehe Seite 4) Der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Zeil mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 26. Januar 2016 wird in der Zeit vom 05. Februar 2016 bis einschließlich Freitag 19. Februar 2016 im Rathaus Neuhausen, Flur im Erdgeschoss, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, während der Dienststunden Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind: 1. Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Landratsamt Enzkreis: Amt für Baurecht und Naturschutz (Artenschutz, Biotopschutz, Denkmalschutz), Landwirtschaftsamt, Umweltamt (Bodenschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Arbeitsschutz) Privatpersonen Anregung bei Tiefbauplanung darauf zu achten, dass die Quellfassung des Wasenbrunnens nicht beeinträchtigt wird; ferner Anregung, als Ausgleichsmaßnahme Erweiterung der Wacholderheide am Galgenberg vorzunehmen. 2. Umweltbericht gemäß 2a BauGB (Stand: 26.01.2016) mit integriertem Grünordnungsplan (Stand: 26.01.2016) Beschreibung der Vorhabens- und der Planungsziele des Bebauungsplanes Darstellung der übergeordneten Fachziele und Planungen des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung Bestandsaufnahme und bewertung einschließlich Vorbelastungen und Empfindlichkeit der Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter) Fortsetzung Seite 5

Seite 4 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016

Donnerstag, 28. Januar 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 4 / Seite 5 Prognose der Wirkfaktoren der Planung / erheblicher Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgüter Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts 3. Untersuchungen und Fachbeiträge zum Artenschutz: Allgemeine und spezielle artenschutzrechtliche Bewertung, 30.10.2015 Diese enthalten: Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen (Wirbellose Tiere, Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Farn- und Blütenpflanzen) und spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen (Reptilien, Vögel) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) 4. Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung, 22.10.2015 Diese enthalten: Geologie, Baugrundbeschreibung Grundwasser / Schichtenwasser Einfluss der geplanten Bebauung auf die Quellfassung Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 5, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrollklage nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Neuhausen, den 28. Januar 2016 gez. Korz, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsanzeige in den Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen Messstrecke: Neuhausen, Pforzheimer Straße (beim Sportplatz) erlb.km/h 50 vom 11.01.2016 bis 18.01.2016 km / h Fahrzeuge < 16 453 16-20 363 21-25 1122 26-30 2337 31-35 2826 36-40 2390 41-45 3131 46-50 3902 51-55 2774 56-60 1385 61-65 561 66-70 209 71-75 67 76-80 21 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen - Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim oder - Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.v., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117. Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis e.v. lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Siloah St. Trudpert Klinikum: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Klinikum Pforzheim: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621-38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 30. Januar 2016 Reuchlin-Apotheke, Westliche 10 gegenüber Kaufhof, Pforzheim, Tel. 07231/ 10 20 94 Sonntag, den 31. Januar 2016 Christoph-Apotheke, Christoph-Allee 11, Pforzheim, Tel. 07231/ 31 21 40 Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaummedien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Bezugspreis: halbjährlich 13,05. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de Diese Ausgabe erscheint auch online Das eblättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen.

Seite 6 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016 Ihre Ansprechpartner: Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/9510-0 Sprechzeiten: Fax: 07234/9510-50 Montag - Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr Internet www.neuhausen-enzkreis.de Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr 18.30 Uhr E-Mail: mail@neuhausen-enzkreis.de Abendsprechstunde des Bürgermeisters am Donnerstag, den 04. Februar 2016 fällt wegen des Schmotzigen Donnerstags aus. Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Heute am Donnerstag, den 28. Januar 2016 findet die Ortsteil-Sprechstunde in HAMBERG statt. Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Bianca Fröschle 9510-11 sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt Hannelore Lorenz 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Hannelore Lorenz 9510-21 lorenz@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Beate Ostenrieder 9510-13 meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 standesamt@neuhausen-enzkreis.de 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 scherzinger@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Joachim Metzenbauer 9510-24 metzenbauer@neuhausen-enzkreis.de Abfallentsorgung 03 (EG) Grundbuchamt und Beate Philipp 9510-25 philipp@neuhausen-enzkreis.de Nachlassangelegenheiten 12 (OG) Leiter Kämmerei Martin Schuler 9510-30 schuler@neuhausen-enzkreis.de 16 (DG) Ralf Hildinger 9510-34 hildinger@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann 9510-31 mail@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren Ludmilla Saitz 9510-32 kasse@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer / Martin Wagner 9510-33 personalamt@neuhausen-enzkreis.de Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Heinz Gerber 942800 oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de 01727183265 Wassermeister Patrick Raisch 01727183316 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn 4248 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 18.00 Uhr 0723170045 Martin.Fischer@enzkreis.de Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom - ENBW 0800 3629477 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k

Donnerstag, 28. Januar 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 4 / Seite 7 Aus der Sitzung des Bauausschusses am 19. Januar 2016 Folgenden Bauvorhaben wurde zugestimmt: Ortsteil Neuhausen a) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport Brunnenwiesen 14 Flst.Nr. 5719 Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die im Bebauungsplan Großer Brühl enthaltenen Festsetzungen über die Gestaltung von Dachgauben und Zwerchgiebeln eingehalten werden. b) Außenlager für bestehenden Baustoffhandel mit Errichtung eines Zaunes - geänderte Bauausführung - Am Sägewerk 12 Flst.Nr. 5826 Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass mit der geplanten Einfriedigung die Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West eingehalten werden. c) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage Galgenbergstraße 2 Flst.Nr. 86 d) Abbruch eines Schuppens Galgenbergstraße 2 Flst.Nr. 86 - Kenntnisgabeverfahren - e) Abbruch Scheune und Garage Pforzheimer Straße 28 Flst.Nr. 220 - Kenntnisgabeverfahren - f) Anbau an bestehendes Wohnhaus Neubau einer Garage Pforzheimer Straße 28 Flst.Nr. 220 g) Errichtung von 6 Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen Gartenstraße 2/3 2/8 Flst.Nr. 920/4 Die Zustimmung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass im Hinblick auf die Dimensionierung des zwischen Gartenund Blumenstraße verlaufenden Abwasserkanals die Erschließung gesichert ist. h) Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes Gartenstraße 2/3 2/8 Flst.Nr. 920/4 - Kenntnisgabeverfahren - Ortsteil Schellbronn i) Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen Schönblickstraße 78 Flst.Nr. 2056 Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die im Bebauungsplan Lauwiesen festgesetzte Geschoßflächenzahl sowie die max. Firsthöhe eingehalten werden. Ortsteil Hamberg j) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohnungen, Nebenräumen und Stellplätzen - geänderte Bauausführung - Neuhausener Straße 1/1 Flst.Nr. 271 k) Umbau und Anbau des bestehenden Wohnhauses - geänderte Bauausführung - Neuhausener Straße 1 Flst.Nr. 271 l) Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes Grüner Wald, Teilabbruch und neue Gebäudeteile, Einbau einer Hausbrauerei, Anlage eines Biergartens - geänderte Bauausführung - Hauptstraße 2 Flst.Nr. 270 Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden. m) Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Pool Schloßstraße 17 Flst.Nr. 2793 n) Umnutzung einer Scheune und eines Schuppens in eine Einrichtung für soziale Zwecke mit Bewegungs-, Werkund Schulungsräumen - Bauvoranfrage - Steinegger Straße 8 Flst.Nr. 285 Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden und es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine nach 4 Baunutzungsverordnung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Einrichtung für soziale Zwecke handelt. Ortsteil Steinegg o) Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens mit Holzlege Schillerstraße 19 Flst.Nr. 1392 Jahrestreffen Obst- und Gartenbauvereine Gemeinde Neuhausen Auf Einladung der Gemeinde Neuhausen trafen sich am vergangenen Donnerstag wieder über 50 Mitglieder der vier örtlichen Obst- und Gartenbauvereine (OGV) zum traditionellen Jahrestreffen im Katholischen Gemeindezentrum St.- Wolfgang-Zentrum in Hamberg. Bürgermeister Oliver Korz dankte den Anwesenden sehr herzlich für deren geleistete ehrenamtliche Arbeit an und in den öffentlichen Grünanlagen (über 700 Stunden!) und für ihren ganz persönlichen Beitrag zur Verschönerung unserer Gemeinde im Jahre 2015. Herr Eugen Bogner und Herr Heinz Berger haben mittels einer Multimediapräsentation über die Freilegung und Wiederinstantsetzung des ehemaligen Eis- und Bierkellers im Gewann Kalkofen im Jahre 1990 sowie über den Heustockbrand in Neuhausen im Jahre 1966 referiert. Familie Ochs aus Hamberg übernahm freundlicherweise wieder die Bewirtung.

Seite 8 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016 Faschingsdienstag, 09. Februar 2016, ist das Rathaus Neuhausen geschlossen Wir bitten um Beachtung, dass das Rathaus Neuhausen am Faschingsdienstag, den 09. Februar 2016 geschlossen ist. Ihre Gemeindeverwaltung Neuhausen Arbeitsagentur Fortbildungen für Ehrenamtliche PFORZHEIM/ENZKREIS. Die Freiwilligen Agentur Pforzheim-Enzkreis bietet für ehrenamtlich tätige Menschen vielfältige Fortbildungen und Informationsveranstaltungen an. Das umfangreiche Jahresprogramm ist in einer jetzt erschienenen Broschüre zusammengefasst. Enthalten sind günstige Qualifizierungsangebote für Vereinsmitglieder, Selbsthilfegruppen und Menschen, die freiwillig in karitativen und kommunalen Einrichtungen mitarbeiten. Neben Seminaren zur Buchführung und Kassenprüfung für Vereine gibt es einen Abend zur Praxisorientierten Unterstützung im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen. Außerdem bietet die Freiwilligen Agentur eine Kunstführung und Workshops wie Kreativer kommunizieren und Das 1x1 erfolgreicher Pressearbeit an. Das Programm ist zusammen mit den Stellen Bürgerschaftliches Engagement Stadt Pforzheim und Forum 21 Bürgerschaftliches Engagement im Enzkreis entstanden und liegt an vielen öffentlichen Stellen, wie Rathaus, Landratsamt und vhshaus, aus. Es lässt sich auch per Post anfordern und ist im Internet unter www.vhs-pforzheim.de bei der Freiwilligen Agentur unter Fortbildung nachzulesen. Die Freiwilligen Agentur ist zu erreichen unter Telefon (0 72 31) 38 00 16 oder per E-Mail: frag@vhs-pforzheim.de. Asylbewerber erhalten ähnlich viel wie Hartz IV-Empfänger Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten die Menschen, über deren Asylantrag noch nicht abschließend entschieden wurde, sowie diejenigen, deren Antrag zwar abgelehnt wurde, die jedoch aus humanitären oder anderen Gründen in Deutschland bleiben dürfen ( Duldung ). Der Enzkreis stellt die Unterkunft zur Verfügung. An Geldmitteln erhält eine alleinstehende Person derzeit monatlich 359 Euro, ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern 1.080 Euro. Die Beträge verringern sich, wenn es in der Unterkunft keine Kochmöglichkeit gibt und deshalb eine Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird. Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das Existenzminimum sichern; sie orientieren sich weitgehend an den Hartz IV-Sätzen, liegen aber um etwa 10 Prozent niedriger. Das liegt daran, dass Asylbewerber die Küchenausstattung und die notwendigen Geräte wie Spüle, Herd, Kühlschrank und Waschmaschine in den Unterkünften gestellt bekommen. Hartz IV-Empfänger können für die Anschaffungen zwar einen Zuschuss beantragen, müssen sie jedoch in der Regel ansparen. Leistungen, die über das Taschengeld und die Grundversorgung hinausgehen zum Beispiel ein sogenanntes Begrüßungsgeld gibt es für Asylbewerber nicht. Aufgrund der Gleichbehandlung stellt das Landratsamt in den Unterkünften auch keine Ausstattung (z.b. TV-Geräte) zur Verfügung, die Hartz IV-Empfänger selbst bezahlen müssten. Aus dem gleichen Grund werden auch keine Haftpflichtversicherungen abgeschlossen oder Internetzugänge und WLAN-Netze eingerichtet: Für die digitale Kommunikation ist ein Teil des monatlichen Taschengelds vorgesehen. Schulen Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/kreis-verwaltung/aktuelles Flüchtlinge im Enzkreis Teil 22: Welche Leistungen bekommen die Flüchtlinge? Viele Tausend Menschen suchen zurzeit Zuflucht in Deutschland. Woher kommen diese Menschen, wo und wie werden sie untergebracht, dürfen sie arbeiten und wenn ja, ab wann? Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen gibt eine Artikelserie, die im Mitteilungsblatt erscheint. Anerkannte erhalten Leistungen nach Hartz IV Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, solange sie nicht selbst über ein Einkommen verfügen. Die Beträge in der Regel handelt es sich um die sogenannten Hartz IV-Bezüge sind ebenso hoch wie bei deutschen Staatsangehörigen. Das Jobcenter im Landratsamt bezahlt feste Sätze für Ernährung, Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse. Bei der Höhe spielt es eine Rolle, ob es sich um Kinder oder um Erwachsene handelt und ob die Menschen alleine leben oder gemeinsam mit ihrer Familie oder anderen einen Haushalt führen. Außerdem bezahlt das Amt die Kosten für Unterkunft und Heizung. Allerdings muss die Miete der Wohnung angemessen sein; überdurchschnittliche Mieten werden nicht übernommen. Deshalb müssen anerkannte Asylbewerber, die Hartz IV-Leistungen erhalten, mit dem Jobcenter sprechen, ehe sie einen Vertrag für eine eigene Wohnung unterschreiben. Im Landratsamt bekommen Flüchtlinge Hilfe bei der Suche nach den eigenen vier Wänden; Ansprechpartner ist Lothar Schweitzer, Tel. 07231 308-1534. Verbandsschule im Biet Grund- und Werkrealschule Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102 Website: www.vib-neuhausen.de E-Mail: info@vib-neuhausen.de Bürozeiten der Schule Montag - Freitag 07.30 Uhr 12.00 Uhr Ferienverteilung und schulfreie Tage bis zu den Sommerferien im Jahr 2017 bewegl. Ferientage und 08.02.2016 12.02.2016 unterrichtsfreier Tag Osterferien (und unterrichtsfreier Tag) 23.03.2016 02.04.2016 unterrichtsfreier Tag 06.05.2016 Pfingstferien 17.05.2016 28.05.2016 Sommerferien 28.07.2016 10.09.2016 Herbstferien 31.10.2016 04.11.2016 Weihnachtsferien 23.12.2016 05.01.2017 bewegl. Ferientage (Fasching) 27.02.2017 03.03.2017 Osterferien 10.04.2017 21.04.2017 bewegl. Ferientag 26.05.2017 Pfingstferien 06.06.2017 16.06.2017 Sommerferien 27.07.2017 08.09.2017 Aktuelles der Jugendsozialarbeit Liebe Kinder und Jugendliche der Gemeinde Neuhausen und Tiefenbronn, ihr seid kreativ, engagiert und wolltet schon immer mal im Rampenlicht stehen? Dann passt gut auf! Kommenden Mittwoch startet die Theater AG erneut. Nachdem die AG letztes Jahr sehr erfolgreich war und auch außerhalb der Schule auftreten durfte (u.a. beim Grünprojekt Mühlacker und im Kulturhaus Osterfeld), freuen wir uns, dass wir dieses Jahr durch das Förderprogramm Vielfalt in Partizipation vom Landesjugendring Baden-Württemberg e.v. finanziell großzügig unterstützt werden, so dass wir erneut durchstarten können und an den vorangegangenen Erfolg anknüpfen können!

Donnerstag, 28. Januar 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 4 / Seite 9 Wir freuen uns, wenn sich alle interessierten Kinder und Jugendlichen (Kl.5-10) aus dem Biet (egal, auf welche Schule ihr geht) bei uns meldet und laden euch herzlich ein, bei der AG mitzumachen! Die AG wird geleitet von Linda Münte vom Kulturhaus Osterfeld e.v. und findet immer mittwochs von 13.45 Uhr 15.15 Uhr an der Verbandsschule im Biet statt.!!! Das Angebot ist für euch kostenlos!!! Wenn ihr gerne mitmachen wollt oder noch weitere Fragen habt, freue ich mich, wenn ihr mich anruft oder mir per Whats App schreibt. Eure Nora Witteborg; & miteinanderleben e.v. Verbandsschule im Biet; Liebenzeller Str. 30; 75242 Neuhausen; Tel.: 07234 / 318 99 19 Am nächsten Tag lernten die Kinder die Polizisten und ihre Handpuppe Heini kennen, die doch in einigen Situationen eine andere, oftmals auch falsche Einschätzung der Situation hatte. So erzählte Frau Schwarz-Thron zunächst, was sie vor ein paar Tagen gemeinsam erlebt hatten und wie der fremde Mann (es war glücklicherweise der Postbote) in ihre Wohnung gelangt war. Dieses Problem aufgreifend zogen sich die obengenannten Fragen mit entsprechenden Handzeichen durch den Vormittag, bei dem die Kinder ganz aufmerksam und interessiert bei der Problematik blieben und auch brenzlige Situationen übten. Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Kindergarten Hamberg Hauptstr. 61, 75242 Neuhausen-Hamberg, Leitung Claudia Huck; Tel. 07234/8967, E-Mail: kindergarten-hamberg@web.de Gewaltprävention Das Programm der Polizei möchte den Kindern hauptsächlich drei Fragen vermitteln: Habe ich ein gutes oder ein schlechtes Gefühl? Wissen Mama und Papa immer wo ich bin? Wo kann ich Hilfe holen? So trafen sich die Vorschulkinder und die Eltern der vier Gemeindekindergärten von Neuhausen in Hamberg, um Genaueres von Frau Schwarz-Thron und Herrn Keller von der Polizei Pforzheim zu erfahren. Am Montag, 18.1.2016 ging es, beim gemeinsamen Elternabend, um die Theorie, die hinter den Fragen steckt. Den Eltern wurde auf anschauliche und lebendige Weise erläutert, wie ihre Kinder die Prävention gegen sexuelle Gewalt umsetzen können. Vielerlei Fragen konnten beantwortet werden, wie z.b.: Wo und wie entstehen schlechte und gute Gefühle?, Wie reagiere ich am Besten in Situationen, die mir ein schlechtes Gefühl geben? ; Wer ist eigentlich ein Fremder?, Wie viele Täter gibt es, die keine Fremden sind? Wie und wo hole ich mir am schnellsten Hilfe, wenn ich sie brauche? Welche Sätze lernen die Kinder, bzw. warum sind diese so wichtig? Am Ende wurden die drei Hauptfragen nochmals wiederholt und alle Kinder konnten sehr sicher und bestimmt Nein sagen. Verabschiedet wurden die Kinder mit der Aufgabe, doch mal irgendwann in der nächsten Zeit bei den Eltern nachzufragen, ob auch die Eltern am Vorabend aufgepasst hatten. Vielen Dank an Frau Schwarz-Thron, Herrn Keller und ihre Handpuppe Heini, die davon ausgehen können, dass die Teilnehmer von diesem Programm jetzt noch sensibler mit dem Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Missbrauch umgehen. Wir blicken sicher gerne nochmal zurück auf einen kurzweiligen, aber dennoch mit einem ernsten Thema gefüllten Abend und Vormittag. Die Kinder, Eltern und Erzieherinnen der Kindergärten in Neuhausen, Steinegg, Schellbronn und Hamberg Bezirks-Schornsteinfegermeister Richard Wagner, Schillerstr. 46 75417 Mühlacker Tel. 07041 8160852, Fax 07041 8160853 Die Schornsteinreinigung von Holz und Kohlefeuerstätten beginnt am Dienstag, den 02.02.2016 in Hamberg durch SFM Wagner. Die Gebäudeeigentümer werden gebeten, während der üblichen Arbeitszeit für Zugang in ihre Gebäude zu sorgen.

Seite 10 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016 ORTSTEIL NEUHAUSEN Krabbelgruppe Herzliche Einladung an alle Mütter und Väter mit Ihren Kindern zwischen null und drei Jahren zur KRABBELGRUPPE im Schwalbennest. Treffpunkt ist jeden Donnerstag von 10-11 Uhr im Dachgeschoß des Schwalbennests. Nach unseren Begrüßungs- und Anfangsliedern ist Zeit zum Spielen, Reden, Basteln, gemeinsamen Singen und näheren Kennenlernen. Geburtstage Wir freuen uns genauso auf neue Gesichter wie auf alte Bekannte, damit wir gemeinsam Spaß haben beim Singen und Spielen! Kontakt: Ruth Steininger 959 0742 Wir gratulieren: am 29.01. Frau Mechthilde Stotz, Waldstr. 17 zum 85. Geburtstag am 02.02. Herrn Eduard Borer, Rheinstr. 21 zum 70. Geburtstag ORTSTEIL SCHELLBRONN Kindergarten Schellbronn Lauwiesen 12, 75242 Neuhausen-Schellbronn, Leitung: Lolita Sabisch; Tel. 07234/4231, E-Mail: kindergarten-schellbronn@web.de Besuch der Verkehrspolizei Pforzheim Am 20. Januar bekamen unsere Riesen Besuch von der Verkehrspolizei aus Pforzheim. In einem kleinen theoretischem Teil wurden folgende Dinge besprochen: Wie heiße und wo wohne ich? Welche Kleidung trägt man bei Dunkelheit? Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr? Zum Abschluss gab es für alle noch ein Übungsheft zum Kleben und Ausmalen geschenkt. Wir sagen Danke an Herrn Becker und seinen Kollegen von der Verkehrspolizei Pforzheim, die Riesen und Erzieherinnen vom Kindergarten Schellbronn Bezirks-Schornsteinfegermeister Richard Wagner, Schillerstr. 46 75417 Mühlacker Tel. 07041 8160852, Fax 07041 8160853 Die Schornsteinreinigung von Holz und Kohlefeuerstätten beginnt am Donnerstag, den 28.01.2016 in Schellbronn durch SFM Wagner. Die Gebäudeeigentümer werden gebeten, während der üblichen Arbeitszeit für Zugang in ihre Gebäude zu sorgen. ORTSTEIL STEINEGG Kindergarten Steinegg Schauinslandstr. 5, 75242 Neuhausen-Steinegg, Leitung: Veronique Picardat Tel. 07234/8844, E-Mail: kindergarten-steinegg@web.de Hurra, es hat geschneit, endlich Schnee, auf den wir in diesem Jahr wirklich lange warten mussten. Kein Wunder, dass wir in der letzten Woche nichts anderes im Kopf hatten, als Schlitten zu fahren. So packten wir täglich unsere Poporutscher und zogen los, um an unserem Lieblingshang hinunterzuschlittern. Danach folgte der praktische Teil und die Kinder konnten zusammen mit den Polizisten üben, wie man die Straße überquert und wie man sich bei Schnee im Straßenverkehr verhält. Höhepunkt bildete dann der Donnerstag, an dem wir bei perfektem Rodelwetter mit den Riesen und Wichteln zum Friedhofshang zogen, den die Feuerwehr ja schon in der Woche vorher mit Strohballen gesichert hatte. Da flitzten die mitge-

Donnerstag, 28. Januar 2016 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 4 / Seite 11 brachten Schlitten und Bobs den Berg herunter und wir hatten echt Spaß. Richtig warm wurde es uns dann wieder, als Fam. Miketta kam, um uns mit Kinderpunsch zu versorgen. Schön, dass dann immer mehr Eltern kamen, um unserem lustigen Treiben zuzuschauen. Das war ein schöner Morgen. Die Tigerentenbande vom Kindergarten Steinegg Geburtstage Wir gratulieren: am 28.01. Herrn Ottmar Stengele, Gemmingenstr. 8 zum 75. Geburtstag am 01.02. Frau Veronika Bubser, Finkenstr. 18 zum 70. Geburtstag Soziale Einrichtungen Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 Liebenzeller Straße 28; 75242 Neuhausen-Steinegg 07234/9451201 Pflegedienstleitung: Maria Gutsch, maria.gutsch@st-josef-apd.de Stellvertretende Pflegedienstleitung: Elvira Maisenbacher, elvira.maisenbacher@st-josef-apd.de Wir bieten für die Gemeinde Neuhausen und den Stadtteil Pforzheim-Hohenwart an: Kranken-, Behandlungs- und Altenpflege Verhinderungspflege Hauswirtschaftliche Versorgung Nachbarschaftshilfe Fahrdienste Vermittlung weitergehender Hilfen Betreuung von Demenzkranken 24 Stunden Rufbereitschaft Beratungsbesuche zu Qualitätssicherung nach 37 Absatz 3 SGB XI Ambulanter Hospizdienst in Kooperation mit Krankenpflegeverein Tiefenbronn Beratungsstelle Hilfen im Alter Sprechzeiten: Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung in den Räumen des Ambulanten Pflegedienstes St. Josef Liebenzeller Straße 28; Neuhausen-Steinegg Markus Schweizer, Dipl. Sozialarbeiter (FH) Tel.: 07231/ 12 81 30 Markus.Schweizer@Caritas-Pforzheim.de Krankenpflegeverein e.v. Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459 Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123 Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg Offenes Frauenfrühstück Dienstag, den 02.01.2016, ab 9.00 Uhr Ort: Mehrgenerationencafé Steinegg Mittagstreff für Jung und Alt Mittwoch, den 10.02.2016, ab 14.30 Uhr Ort: Mehrgenerationencafé Steinegg auf Wunsch Bildung von Gruppen mit gemeinsamen Interessen (z.b. Spiele-Schach-Computer-Basteln, Stricken, Lesen usw.) Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 07234-98 11 23 (Fahrdienst nach telef. Anmeldung möglich) Vorankündigung: Yoga-Schnupperkurs am Montag, den 01.02.16 am Montag, den 08.02.16 am Montag, den 15.02.16 Anmeldung bei Kataharina Waibel, Tel: 07234-98 11 23 Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28; 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Die Ambulante Hospizgruppe Biet In Kooperation mit dem Krankenpflegeverein Tiefenbronn, dem ambulanten Pflegedienst St. Josef und dem Caritasverband Pforzheim betreuen wir Menschen am Lebensende und Schwerstkranke in ihrer häuslichen Umgebung. Die geschulten Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich und ersetzen kein Pflegepersonal und hauswirtschaftliche Hilfen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne in der schweren Zeit des Lebens bei. Kontakt über: Einsatzleitung Hospiz Biet: Andrea Raible-Kardinal Krankenpflegeverein Tiefenbronn E-Mail: kpv1978@t-online.de Zur Tränke 2; 75233 Tiefenbronn Tel.: 07234/1419, 0162/5696532 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de Bohrmaschine gesucht Die Asylbewerber in Steinegg werden in Zukunft kleinere Reparaturen in ihrer Unterkunft selbst reparieren. Dafür brauchen sie eine elektrische Handbohrmaschine. Wenn Sie so eine abgeben können, melden Sie sich doch bitte bei Wolfgang Schmidt, Tel.: 7691 Herzlichen Dank

Seite 12 / Nummer 4 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 28. Januar 2016 Pro Familia Kinder gut versorgen auch bei Paar-Konflikten Ein Stärke-Kurs für Eltern mit Beziehungsproblemen Kosten: dieser Kurs ist für Sie kostenfrei Dieser wöchentliche Kurs von 5 Abenden wendet sich an Eltern oder einzelne Personen mit Kindern, die Konflikte mit ihrem Partner oder Partnerin haben oder bereits getrennt sind. Sie bekommen Unterstützung und Begleitung für Ihre Situation und werden darin unterstützt so zu handeln, dass die Kinder möglichst wenig unter der Situation leiden. Leitung: Anna Krieb, Diplom-Psychologin Termine: vom 17.02. bis zum 30.03.2016, jeweils 18:00 bis 20:30 Uhr Ort: pro familia e.v., Parkstr. 19-21, 75175 Pforzheim Anmeldung: Tel: 07231-6075860, Mo.-Fr. 9:00 12:00 Uhr, Mo., Di und-do. 14:00-15:00 Uhr oder pforzheim@profamilia.de bwlv - Zentrum Pforzheim im Haus der seelischen Gesundheit Lore Perls, Fachstelle für psychisch kranke Menschen, Tagesklinik Offene Sprechstunde (Mo. 13.00 15.00 Uhr). Arbeitskreis Leben Pforzheim und Region Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr. Luisenstr. 54 56; 75172 Pforzheim Tel.: 07231 1394080, Fax.: 07231 13940899