Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 512 19. 09. 2011 Antrag der Abg. Dr. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Situation und Perspektive der medizinnahen Berufe und Studiengänge in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welcher Bedarf für medizinnahe Berufe im Gesundheitswesen, insbesondere in der Kranken- und Altenpflege angesichts der demografischen Entwicklung auf welchen Gebieten (Gesundheits-, Behandlungs- und Betreuungspflege, Pflegemanagement ) gesehen wird; 2. wie hoch der Akademikeranteil in medizinnahen Berufen derzeit ist und mit welcher Prognose für die nächsten 15 Jahre gerechnet wird; 3. wie Ärzte-, Pflege-, Krankenhaus-, Kur- und Krankenkassenverbände einem zusätzlichen Studienangebot an medizinnahen Berufen gegenüberstehen; 4. welche staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen bislang medizinnahe Studiengänge anbieten und ihr Angebot in welchen Bereichen künftig ausbauen wollen; 5. ob und in welchem Rahmen Bachelor- und Masterstudiengänge bei den medizinnahen Berufen ausgebaut werden sollen; 6. welche Bedeutung den medizinnahen Studiengängen im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 beigemessen wird; 7. welche Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung und Weiterentwicklung von medizinnahen Studiengängen vorgenommen werden; Eingegangen: 19. 09. 2011 / Ausgegeben: 18. 10. 2011 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. inwieweit internationale, europäische (EU-Raum) und nationale Berufsabschlüsse bzw. berufliche Vorkenntnisse zur Aufnahme eines medizinnahen Studiengangs in Deutschland anerkannt werden; 9. wie eine verstärkte hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei den medizinnahen Berufen unterstützt wird; II. ein mit den betroffenen Verbänden und Trägern im Gesundheits-, Alten- und Pflegebereich abgestimmtes Konzept für den Ausbau der medizinnahen Stu - diengänge in Baden-Württemberg vorzulegen. 16. 09. 2011 Dr. Birk, Dr. Stolz, Röhm, Wacker, Schütz, Kurtz, Deuschle CDU Begründung Das Gesundheits- und Pflegewesen ist im Umbruch: der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt und veränderte gesellschaftliche Anforderungen an Gesundheit und Pflege haben grundlegende Auswirkungen auf den Fachkräfte - bedarf der unterschiedlichen Tätigkeitsprofile im Gesundheitsbereich. Diese Auswirkungen müssen sich sowohl in der dualen Ausbildung als auch in der Studienausbildung der medizinnahen Berufe widerspiegeln. Baden-Württemberg muss eine aktive Vorreiterrolle auf diesem Gebiet einnehmen, um die Herausforderungen der Demografie bestehen zu können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 Nr. 21-621.1-11/740 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Sozialministe - rium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welcher Bedarf für medizinnahe Berufe im Gesundheitswesen, insbesondere in der Kranken- und Altenpflege angesichts der demografischen Entwicklung auf welchen Gebieten (Gesundheits-, Behandlungs- und Betreuungspflege, Pflegemanagement ) gesehen wird; Angesichts der demografischen Entwicklung steigt der Bedarf für medizinnahe Berufe allgemein an, mit besonderer Zuspitzung im pflegerischen Bereich. Die Auswirkungen der demografischen Veränderung sind sowohl quantitativer als auch qualitativer Art, sie treffen nicht jeden Bereich gleichmäßig. Die Bedeutung der Langzeit- und Chronischkrankenpflege wird gegenüber der Versorgung im Akutbereich zunehmen, ebenso die Bedeutung von Steuerungsfunktionen und damit Pflegemanagementaufgaben sowohl innerhalb der Einrichtungen im Pflege- und Behandlungsprozess als auch bei den Schnittstellen zwischen Akut- und Langzeitversorgung, zwischen Akutversorgung und Rehabilita - tion sowie zwischen Akutversorgung und ambulanter Versorgung. Ein zentrales Steuerungsinstrument stellt das Case Management dar. Speziell ausgebildete Pfle- 2
gefachkräfte sind in der Lage, immer kompleer werdende Fragestellungen systematisch zu bearbeiten und Versorgungsprozesse über professionelle und institutionelle Grenzen hinweg zu steuern. Ein höherer Bedarf wird sich des Weiteren auf den Feldern der Prävention und Gesundheitsberatung sowie der geriatrischen Rehabilitation ergeben. Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. zeitlich möglichst weit hinauszuschieben kann dem prognostizierten starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen entgegenwirken und ist daher zu intensivieren. In der klinischen Akutversorgung besteht ein hoher Bedarf an Intensivpflegekräften, da die zunehmende Zahl hochbetagter Personen mit Mehrfacherkrankungen im Akutfall eine intensivpflegerische Betreuung benötigt. Steigender Bedarf wird auch im Bereich der Versorgung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Störungen und im Bereich der Palliativversorgung erwartet. 2. wie hoch der Akademikeranteil in medizinnahen Berufen derzeit ist und mit welcher Prognose für die nächsten 15 Jahre gerechnet wird; Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Im Bereich der Pflege wird sich der Akademikeranteil in den nächsten Jahren erhöhen. Dies betrifft insbesondere eine Zunahme von (ausbildungsintegrierten) Pflegestudien - gängen, die auf Basis der im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz des Bundes verankerten Modellklauseln vermehrt angeboten werden. Die Landes - regierung geht davon aus, dass auch die reformierte Pflegeausbildung eine Möglichkeit zur akademischen Ausbildung vorsehen wird. 3. wie Ärzte-, Pflege-, Krankenhaus-, Kur- und Krankenkassenverbände einem zusätzlichen Studienangebot an medizinnahen Berufen gegenüberstehen; Die Landesärztekammer weist darauf hin, dass keine weitere Hierarchieebene durch die Schaffung medizinnaher Berufe eingezogen werden sollte. Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung müsse bei ärztlichen Leistungen wie Anamneseerhebung, Diagnose und Untersuchung weiterhin gewährleistet werden. Der Landespflegerat als Zusammenschluss der Pflegeberufsverbände spricht sich dafür aus, die berufliche Erstausbildung von Pflegefachpersonen erstens zu generalisieren und zweitens an Hochschulen zu platzieren. Zumindest müssten beide Qualifizierungswege nebeneinander gleichwertig möglich sein. Das würde bedeuten, dass ein Studiengang Bachelor of Science in Nursing ebenfalls zur Berufsqualifizierung, sprich der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung führt. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) erklärt, dass viele deutsche Berufsausbildungen und -weiterbildungen im medizinnahen Bereich einen sehr hohen fachlichen Standard haben, der sich durchaus mit der Qualität von vergleichbaren Bachelor-Abschlüssen im europäischen Ausland messen lassen könne. Um mehr junge Leute mit Hochschulreife anzusprechen, begrüßt die BWKG die Einführung zusätzlicher Studienangebote im medizinnahen Bereich, sofern diese zu einem Mehr an Qualifikation führen. Die AOK bewertet die Weiterentwicklung der Ausbildungen in diesem Bereich grundsätzlich positiv, sieht es jedoch für notwendig an, vorher die Rahmenbedingungen, etwa die Frage der Delegation ärztlicher Leistungen auf die Pflege, zu klären. 4. welche staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen bislang medizinnahe Studiengänge anbieten und ihr Angebot in welchen Bereichen künftig ausbauen wollen; Folgende staatlichen Hochschulen haben ein Studienangebot in medizinnahen Studiengängen und werden im Rahmen des Programms Hochschule 2012 dieses bis zum Studienjahr 2012/2013 noch ausbauen: 3
bestehendes medizinnahe Studiengänge Studienangebot Ausbau ohne Fokus Hochschule mit Fokus auf ab 01.09.2011 auf dem (Stand: dem Dienst Dienst am 30.08.2011) am Patienten Patienten Universität Freiburg Universität Heidelberg Universität Hohenheim Universität Stuttgart Universität Tübingen Universität Ulm Hochschule Aalen Hochschule Biberach Hochschule Esslingen Hochschule Furtwangen Hochschule Mannheim Hochschule Nürtingen-Geislingen Hochschule Offenburg Hochschule Ravensburg-Weingarten Hochschule Ulm Pädagogische Hochschule Freiburg Pädagogische Hochschule Heidelberg Pädagogische Hochschule Karlsruhe Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd DHBW Heidenheim DHBW Karlsruhe DHBW Lörrach DBHW Mannheim DBHW Mosbach DHBW Ravensburg DHBW Stuttgart DHBW Villingen-Schwenningen Über weitere Ausbauplanungen liegen der Landesregierung gegenwärtig keine Informationen vor. 5. ob und in welchem Rahmen Bachelor- und Masterstudiengänge bei den me - dizinnahen Berufen ausgebaut werden sollen; Im Rahmen des Programms Hochschule 2012 wurden medizinnahe Bachelorstudiengänge an den Landeshochschulen ausgebaut. Von den bis zu 22.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen wurden bislang rd. 19.100 fest an die Hochschulen verteilt. Davon entfallen 800 auf medizinnahe Studiengänge. Die bis zur vollständigen Erreichung der Ausbauzielzahl noch zu vergebenden Plätze der fleiblen Ausbaureserve werden im 1. Quartal 2012 zur Stärkung von Bereichen mit besonders hoher Studiennachfrage an die Hochschulen vergeben. 4
Ausbauprogramm Hochschule 2012 Ausbau von Studienanfängerplätzen 2007 2012 in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften Studiengang Ergebnis Angewandte Gesundheitswissenschaft 100 Arztassistent 30 Gesundheits- und Tourismusmanagement 75 Gesundheitsberufe 25 Gesundheitsbildung 30 Gesundheitsförderung 35 Gesundheitsmanagement 36 Gesundheitsökonomie 30 Gesundheitspädagogik 58 Humanmedizin 73 Informationsmanagement im Gesundheitswesen 40 Medizin und Gesundheitswissenschaften 30 Molekulare Medizin 60 Molekulare und Technische Medizin 83 Pflegemanagement 12 Pflegepädagogik 12 Pflegewissenschaft 30 Physiotherapie 30 Zahnmedizin 11 Summe 800 Anteil am Gesamtausbau (aktuell 19.093 zusätzliche Studienanfängerplätze konkretisiert) 4,2 % Mit Blick auf den Bedarf an Masterstudiengängen bereitet das Wissenschafts - ministerium derzeit ein Konzept für das geplante Ausbaubauprogramm Master 2016 vor. Dabei wird auch zu klären sein, wie ein etwaiger Ausbau auf die Fächergruppen verteilt werden soll. 6. welche Bedeutung den medizinnahen Studiengängen im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 beigemessen wird; 7. welche Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung und Weiterentwicklung von medizinnahen Studiengängen vorgenommen werden; Das Ausbauprogramm Hochschule 2012 zielt unter anderem darauf ab, Stu - dienmöglichkeiten in zukünftig arbeitsmarktrelevanten Bereichen zu schaffen. Die Hochschulen wurden ermuntert, im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 auch Anträge zur Einrichtung von medizinnahen Studiengängen zu stellen. Im Bereich der medizinnahen Studiengänge wurden bislang 4,2 % der zusätzlichen Studienanfängerplätze eingerichtet. Gemessen am Anteil der Fächergruppe an allen Studienanfängern 3,6 % im Jahr 2006 vor dem Ausbau wurde die Fächergruppe überdurchschnittlich beteiligt. 8. inwieweit internationale, europäische (EU-Raum) und nationale Berufsabschlüsse bzw. berufliche Vorkenntnisse zur Aufnahme eines medizinnahen Studiengangs in Deutschland anerkannt werden; Das Landeshochschulgesetz (LHG) erkennt berufliche Qualifikationen als Hochschulzugangsberechtigung auf verschiedenen Wegen an. 59 Absatz 1 LHG sieht für eine Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung vor. Gleichwertige berufliche Fortbildungen aus dem medizinnahen Bereich sind Fortbildungen nach 19 Landespflegegesetz, beispielsweise im Bereich der Intensivpflege, der Gerontopsychiatrie oder der Altenpflege. Fachgebundene Zugangsberechtigungen für medizinnahe Studien - 5
gänge an allen Hochschularten können darüber hinaus nach 59 Absatz 2 LHG mit einer Berufsausbildung und fachlich entsprechender, mindestens dreijähriger Berufserfahrung über eine Eignungsprüfung erworben werden. Für einzelne Berufsgruppen, namentlich Altenpfleger/-innen mit staatlicher Anerkennung, Krankenpfleger/-innen, Kinderkrankenpfleger/-innen, Hebammen und Entbindungspfleger, jeweils mit mittlerem Bildungsabschluss und einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung, besteht zudem nach 59 Absatz 4 LHG die Möglichkeit, über eine besondere Eignungsprüfung die Qualifikation für pflegewissenschaft - liche Studiengänge zu erlangen. Ausländische gleichwertige Qualifikationen werden entsprechend anerkannt. 9. wie eine verstärkte hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei den medizinnahen Berufen unterstützt wird; Die Hochschulpolitik des Landes trägt dem sich verändernden Bedarf an nichtärztlichen, medizinnahen Tätigkeiten durch eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Studienangebots an den Hochschulen Rechnung. Dabei wird auch eine Intensivierung der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit in diesem Bereich angestrebt. Zu nennen sind etwa der Bachelorstudiengang Physiotherapie, der in Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, der Hochschule Reutlingen, der Knowledge Foundation der Hochschule Reutlingen und der Schulen für Physiotherapie der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Tübingen und Ludwigshafen (BG Kliniken) angeboten wird, oder der Bachelorstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften in Kooperation zwischen dem Universitätsklinikum Ulm und der DHBW Heidenheim, dessen Start zum WS 2012/2013 geplant ist. II. ein mit den betroffenen Verbänden und Trägern im Gesundheits-, Alten- und Pflegebereich abgestimmtes Konzept für den Ausbau der medizinnahen Stu - diengänge in Baden-Württemberg vorzulegen. Aus der Sicht der Landesregierung wäre die Erstellung eines derartigen Konzepts zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Sowohl die Berufsgesetze in der Altenpflege und (Kinder-)Krankenpflege als auch in einigen Gesundheitsfachberufen sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Modellstudiengängen vor. Die Umsetzung dieser Modellklauseln befindet sich erst am Anfang, für ein abgestimmtes Konzept sollten erste Erfahrungen der Hoch schulen abgewartet werden. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot medizinnaher, nichtärztlicher Studiengänge an den Hochschulen des Landes kein Paradigmenwechsel verbunden ist. In der Breite soll auch künftig an der bewährten Ausbildung der nichtärztlichen Berufe (z. B. Pflege, Ergotherapie etc.) an den Berufsfachschulen festgehalten werden. Darüber hinaus entwickelt derzeit der erweiterte Ausschuss Medizin des Wissenschaftsrats eine Stellungnahme zu den hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen. Dabei wird sich der Ausschuss schwerpunktmäßig mit der Frage befassen, welche Qualifikationen für die zukünftige gesundheitliche Versorgung in den relevanten Studiengängen vermittelt werden müssen. Dies betrifft nach Aussage des Wissenschaftsrats alle akademischen Gesundheitsberufe, d. h. auch die Qualifizierungswege für die nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufe, für die die Hochschulen die Verantwortung übernehmen. Die Stellungnahme soll in der ersten Jahreshälfte 2012 vorgelegt werden. Eine abschließende Entscheidung, ob in Baden-Württemberg darüber hinaus konzeptionelle Planungen erstellt werden müssen, kann erst nach der Vorlage der Stellungnahme des Wissenschaftsrats gefällt werden. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6