Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Prinzipien. Diese beziehen sich auf: 1. Generelles Management, 2. Ausgestaltung von Standards, 3. Allokation von Kompetenzen als auch 4. die Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche. 1
I Umweltmanagement Prinzip der Prävention: Politische Maßnahmen sollen grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, die Entstehung von Umweltschäden bereits im Vorfeld zu verhindern (vs. Reaktiv, welche auf die Beseitigung bereits eingetretener Umweltschäden ausgerichteten Maßnahmen ausgerichtet ist) 2
Grund: Die Verhinderung von Umweltschäden verursacht meist geringere Kosten als deren nachträgliche Beseitigung und Bekämpfung Beispiel: Chemikalienkontrolle die Hersteller chemischer Produkte werden verpflichtet, potentielle Gefährdungen, die bei der Verbreitung und dem Transport dieser Produkte entstehen können, zu identifizieren und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen 3
Ursprungsprinzip (begünstigt emissionsbezogenes Verständnis von Umweltschutz): Umweltbeeinträchtigungen sollen direkt an der Quelle bekämpft werden, an der sie entstehen. Ziel: Umweltverschmutzung soweit als möglich an der Entstehungsquelle zu reduzieren, unabhängig vom jeweiligen Zustand der Umwelt im Umfeld der Quelle Beispiel: Einheitliche Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen 4
Integrierter Umweltschutz: Das Integrationsprinzip beinhaltet, dass Umweltbelange in allen politischen Entscheidungsprozessen, Zielsetzungen und Politikfeldern berücksichtigt werden. Beispiel: Es soll vermieden werden, dass mit der Installation von Filtertechnologien zur Reinhaltung der Luft gleichzeitig eine erhöhte Gewässerverschmutzung einhergeht, indem die der Luft entzogenen Schadstoffe stattdessen im Abwasser eines Industriebetriebes entsorgt werden. 5
II Ausgestaltung von Umweltstandards: Ressourcenschonung: Schonende Nutzung natürlicher Ressourcen (Art. 174 Abs. 1 EEA) Hohes Schutzniveau: Hohes Schutzniveau umweltpolitischer Harmonisierung, welches zusätzlich im Hinblick auf die Verwirklichung des Binnenmarktes zu beachten ist nicht nur die Angleichung nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist zu beachten, sondern es werden umweltpolitische Maßnahmen gestellt, die es zu beachten gilt Umweltschutz als eigenständiges Regulierungsziel neben dem Ziel der ökonomischen Integration 6
Vorsorgeprinzip: Im Falle des Mangels an zuverlässigen wissenschaftlichen Risikoabschätzungen ist im Zweifel eine Entscheidung zugunsten des Verbots einer Betätigung oder Produktentwicklung zu treffen. Beispiel: Saurer Regen in den 80er Jahren Ist trotz fehlender gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse, eine Verschärfung von Umweltstandards geeignet, bestimmte Probleme zu lösen? 7
III Kompetenzverteilung: Die Definition umweltpolitischer Standards sollte grundsätzlich auf der Ebene erfolgen, die am besten in der Lage ist, ein konkretes Problem zu bewältigen. Prinzip der angemessenen Handlungsebene: Für jede Kategorie umweltpolitischer Probleme ist diejenige Handlungsebene zu wählen, die in Anbetracht der Reichweite und Natur des Problems am ehesten geeignet ist, die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen. 8
Grund: Anerkennung der nationalen, regionalen, lokal variierenden Umweltbedingungen und Problemkonstellationen erfordern unterschiedliche politische Aktivitäten und Maßnahmen (seit EEA vertraglich festgelegt). Subsidiaritätsprinzip: Seit EEA (Art. 174) erstmals eingeführt und mit Maastricht (Art. 3b) zu einem generellen Prinzip gemeinschaftlichen Handelns erhoben. Die Tätigkeit der Gemeinschaft setzt ein, wenn die angestrebten Ziele besser erreicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. 9
IV Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche Verursacherprinzip Das Verursacherprinzip besagt, dass der Urheber einer Umweltbelastung auch die Kosten für die Beseitigung tragen soll. Integrationsprinzip: Das Integrationsprinzip beinhaltet, dass Umweltbelange in allen politischen Entscheidungsprozessen, Zielsetzungen und Politikfeldern berücksichtigt werden. 10
Auswahl europäischer Umweltmaßnahmen Kfz-Emissionen (1970) Seit 1970: Verabschiedung einer Serie von Maßnahmen zur Begrenzung von Schadstoffemission von Kraftfahrzeugen, insbesondere Kohlenmonoxsid, Nitrogenoxide und Staub Badegewässer (1976) Richtlinie zur Verbesserung der Qualität von Badegewässern durch eine verbesserte Kontrolle von Abwassereinleitungen. Die Richtlinie definiert maximal zulässige Konzentrationen für 19 verschieden Schadstoffe in Badegewässern Umweltverträglichkeitsprüfung UVP (1985) Die Richtlinie verlangt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, bevor Projekte mit potentiell weit reichenden Auswirkungen auf die Umwelt genehmigt werden können. Emissionen aus Großfeuerungsanlagen (1988) Ziel ist es, den Ausstoß von Schadstoffemissionen aus stationären Quellen (z.b. Kraftwerken) zu begrenzen. Die MS werden verpflichtet, nationale Pläne für die 11
Reduktion von Emissionen zu erstellen und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für alle Anlagen, die nach 1987 in Betrieb gegangen sind, sicherzustellen Genetisch veränderte Organismen (1990) Maßstäbe werden durch diese Maßnahme definiert bezüglich der öffentlichen Benachrichtigung und Bereitstellung technischer Informationen bei der Freisetzung genetisch veränderter Substanzen. Zugang zu Umweltinformationen (1990) Transparenz umweltpolitischer Regulierung und eine breitere Verfahrensbeteiligung der Öffentlichkeit. Jeder Person ist auf Antrag ohne Nachweis eines besonderen Interesses freier Zugang zu allen bei den nationalen Behörden vorhanden umweltrelevanten Informationen gewährt werden muss Verpackungsabfall (1994) Reduktion von Verpackungsabfall; Mitgliedstaaten werden zugleich verpflichtet, Systeme für die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu etablieren. Außerdem werden Zielvorgaben für die Wiederverwertung definiert Quelle: Knill 2003: 40 Prinzipien europäischer Umweltpolitik (Quelle: Weale et al. 2000, 62-63) 12
Umweltmanagement Ausgestaltung von Umweltstandards Kompetenzverteilung Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche Quelle: Knill 2003 - Prävention - Ursprungsprinzip - Integrierter Umweltschutz - Ressourcenschonung - Hohes Schutzniveau - Vorsorgeprinzip - Angemessene Handlungsebene - Subsidiaritätsprinzip - Verursacherprinzip - Integrationsprinzip 13