Asylbewerber in Weilheim Chancen, Aufgabe und Herausforderung Chancen, Aufgabe und Herausforderung für Bürger und Verantwortliche
Asylbewerber in Weilheim Stadt Weilheim: 113 Asylbewerber Herkunftsländer Syrien, Afghanistan, Pakistan, Senegal, Nigeria, Mali, Tschetschenien, h Eritrea, Irak, Sierra Leone, Somalia Unterkunftsart eine größere Unterkunft (40), 11 dezentrale Unterkünfte mit je 5-12 Personen Überwiegend Männer, einige i Familien; ein paar Frauen mit Töchtern; unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge
Asylbewerber im Landkreis Landkreis: 360 in Peißenberg (50), Schongau (50), Seeshaupt (24), Wildsteig (40), Bernbeuren (3) Penzberg (6) Weilheim (114) Hohenpeißenberg (25) Böbing(3) Ziel für Dezember 2014: 500
Herkunftsländer BRD 8.2014 (Quelle: Bundesamt) Anerkennung 1. Syrien 3308 87% 2. Eritrea (21%) (12%) 1923 42% 3. Serbien 1573 0,2 4. Afghanistan 690 38% 5. Albanien 549 2.7 % 7. Mazedonien 479 0,4 % 9. Kosovo 438 4,4 % 6. Bosnien 484 0,3% 8. Somalia 478 19% 10. Nigeria 419 58 %
Fluchtwege Einige kommen mit dem Schiff in Hamburrg an Wenige kommen mit dem Flugzeug Ein großer Teil kommt über Türkei, Griechenland nach Europa. Ein weiterer große Teil über das Mittelmeer nach Italien oder Spanien Einige i kommen vom Osten über Polen Manchen gelingt die Flucht über eine spanische Enklave
Aufnahme- länder pro Kopf Deutschland im oberen Mittelfeld Weit hinter Schweden, Schweiz, Norwegen, Österreich, Ungarn Quelle SZ 5.8.2014
Grundlage Asyl Asyl kommt aus dem griechischen und heißt Zufluchtsort (für Politisch- Verfolgte) Viele Religionen und Gesellschaften kennen Asyl In der Bibel findet z.b. die Familie von Jesus Zuflucht vor Herodes in Ägypten
Grundlage Asyl in Deutschland 16 Grundgesetz: Politisch Verfolgte genießen Asyl (1949) Einschränkung: sichere Herkunftsländer Einschränkung: sichere Herkunftsländer (1993)
Grundlage Asyl in Deutschland Artikel 1: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Definition Flüchtling: Drohende Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politische Einstellung, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppe. Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann und will
Artikel 60 (1): GFK kein Flüchtling (nach Art 1 GFK) darf in sein Heimatland zurückgeschickt werden Ausnahme: Gefahr für Gastland (Verbrechen) Artikel 60 (2-7) GFK Menschen die Folter, Todesurteil, Verstoß gegen Menschenrechtskonvention, Gefahr für Leib, Leben und Freiheit it in ihrem Heimatland zu erwarten haben;
Leistungen d. Staates Beispiel Alleinstehender Ernährung 135,94 Kleidung 32,98 Gesundheit/Körperpflege 16,78 Taschengeld 140,49 (Vergleich Hartz IV 391 ) Krankenverischerung Unterbingung g 296,12
Pflichten der Asylbewerber Leben in einer zugewiesenen Unterkunft Ausnahme: können selber für Unterhalt sorgen Aufenthalt im Bezirk des Ausländeramtes Dürfen Regierungsbezirk i nicht verlassen Ausnahme mit Genehmigung: z.b. Ferien; OAL
Arbeitserlaubnis Asylbewerber dürfen/sollen Arbeitsgelegenheiten (1 -Jobs) annehmen (Kirche, gemeinnützige Vereine, pol. Gemeinde, Staat) Bewilligung Ausländeramt Neu: Nach 3 Monaten: Nachrangige gg Arbeit,, falls nachweislich kein EU-Bürger diese Arbeit verrichten will/kann Bewilligung: Bundeagentur für Arbeit Einkommen wird auf staatl. Leistungen angerechnet Neu: Nach 15 Monaten: normaler Arbeitsmarktzugang mit Genehmigung des Arbeitsamtes t in München (über LRA)
Verfahren 1. Einreise nach Deutschland: Asylantrag 2. Aufnahme in einer Erstaufnahmestelle Zirndorf, München (mit Außenstellen) 3. Verteilung nach bestimmten Schlüssel auf die Landkreise 4. Interview zum Reiseweg, zur Situation und Gründe des Asylantrags
Verfahren 5. Nachforschung, ob Fingerabdruck in einem sicheren Drittland abgegeben wurde Falls ja: Rückführung ins Drittland (Dublin)
Entscheidung 2013 16a GG: ja: Aufenthaltsgenehmigung h für 3 Jahre (Asylberechtigung; 0,8% der Anträge) 16a GG: nein; 60 (1) GFK ja: Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre (Flüchtlingsschutz, 13,2% d. Anträge) 16 a GG: nein; 60 (1) GFK: nein; 60 (2) GFK: ja: 16 a GG: nein; 60 (1) GFK: nein; 60 (2) GFK: ja: Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr (subsidärer Schutz, (11,6% d. Anträge) Alle drei! nein: (38,3%) Abschiebung Duldung (weil man nicht weiß, wohin) Verfahrenseinstellung: Sonstiges: (36,2 %)
Unterstützerkreise im Landkreis Weilheim, ca 80 Personen; Koordinatoren: Annette Herrmann, Gudrun Grill, Jost Herrmann Peißenberg, ca 60 Personen Koordinatoren: Lisa Hogger, Rainer Mogk Seeshaupt, Gudrun Grill, außerdem: Wildsteig, Schongau, Bernbeuren, Hohenpeißenberg, Peiting, Penzberg
Aufgaben Unterstützerkreise Sprachkurse Dolmetscher Übersetzungen Schulbegleitung Bildung Nachhilfe Arbeitsmöglichkeiten Arztbesuche Behördengänge Polizei Vereine Ausflüge, Aktionen Öffentlichkeitsarbeit Beschaffung v. Fahrräder, Möbel, Kleidung, TV Fahrradkurs Wohnungssuche h Begleitung bei drohender Abschiebung Konfliktmanagement Integration Aquirierung/Verwaltung von Geldern