Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen

Ähnliche Dokumente
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Workshop: Gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht quo vadis? - Impulsvortrag -

Ergebnisse der Evaluation des Zweiten

Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Betreuungsrecht, Sachwalterschaft und Vormundschaft im Kontext der UN-BRK. Stand der aktuellen Diskussion in Deutschland.

Deutscher Fürsorgetag 2018 Stuttgart Rolle der Betreuungsbehörde

Betreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen

Kritik und Reform des Betreuungsrechts

Kreis Segeberg Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts

BGT e.v. Kurt-Schumacher-Platz Bochum Tel Fax Web:

Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken


Betreuungsvereine in der BAGFW

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Informationen zur rechtlichen Betreuung

1. Vergangenheit : Ein Blick zurück

Fachtag Betreuungsrecht am 10. Oktober 2015 im Justizzentrum Heidelberg

Rechtliche Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben. Wir bieten Rat Hilfe. Betreuungsverein im Landkreis Rotenburg/Wümme e.v.

Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was sollte ich wissen?

Fachtag. Regionale Netzwerke und Kooperationen in der Rechtlichen Betreuung in Bayern. am Beispiel der Arbeit der LH München.

Stellung und aktuelle Situation der Betreuungsvereine

Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf

Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Grußwort zum Fachtag Querschnittsarbeit 2017 im Betreuungswesen

2) Zu Artikel 2 (Änderung des Betreuungsbehördengesetzes)

Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang

Fachtag Betreuungsrecht am 10. Oktober 2015 im Justizzentrum Heidelberg

Vorsorge für Alter und Krankheit

Rede des Fraktionssprechers für Rechts- und Verfassungsfragen

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen

Ihr Recht Gut vertreten!

AG 7: Abgrenzung soziale Betreuung und rechtliche Betreuung

Begrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung:

Projektbeschreibung. KVJS - Forschungsvorhaben. Strukturen der rechtlichen Betreuung in Baden-Württemberg und Chancen der Weiterentwicklung

10. Badischer Betreuungsgerichtstag 11. April 2014

Qualitätsgesicherte Querschnittsarbeit Strukturen und Prozesse als Chance für gelingende Ehrenamtliche Betreuung. 15. Juni 2015 Augsburg

25 Jahre Betreuungsvereine in TF

Betreuung wo nötig, niederschwellige Hilfen wo möglich für ein verlässliches und wirksames Betreuungsrecht im Interesse der Selbstbestimmung

2. Fachtagung der Engagementwerkstatt Berlin Freiwilligendienste und Pflege

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-

Dietmar Moriz, Kommunalbeamter a.d., Bielefeld Bernhard Ortseifen, Geschäftsführer SKM Heidelberg e.v., Betreuungsverein im Stadtgebiet

JAHRE BETREUUNGSRECHT VERTRETUNG. VERTRETUNG UNTERSTÜTZUNG. UNTERSTÜTZUNG. BEGLEITUNG. BEGLEITUNG.

Die gesetzliche Betreuung

Demenz und Migration. Workshop am in Kiel Uhr. Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

Ausgangslage und Problematik

Selbst-Bestimmt im Alter! Vorsorge-Unterstützung im Team. Sozialwerk Berlin e.v. Margit Hankewitz

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Einleitung 17. A Rahmenbedingungen der Gesundheitssorge 19

KVJS-Forschungsvorhaben Strukturen der rechtlichen Betreuung in Baden-Württemberg und Chancen der Weiterentwicklung ( )

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Weiterentwicklung der Psychiatrie in Deutschland: Eine menschenrechtliche Perspektive. Bremen 3.-4.November 2016

4. Bayerischer Betreuungsgerichtstag Für mehr Qualität im Betreuungsverfahren. Veranstaltung in München am 25. Juli 2013

Rechtliche Betreuung Ehrenamtliche Betreuung und selbstbestimmte Vorsorge fördern

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie

WER BESTIMMT? Freier Wille und Verantwortung. Erfahrungen mit Grenzen 7. Mai 2014, Stadtallendorf

Rechtsfürsorge im Sozialstaat

Das Institut der gesetzlichen Angehörigenvertretung in Österreich. Ausgestaltung und Reformvorhaben

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers

1.Vormundschaftsgerichtstag Sachsen -Anhalt

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Stellungnahme des Vormundschaftsgerichtstag e.v. zur Evaluation des Landesbetreuungsgesetzes NRW zum

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwurf eines

KVJS - Statistik der örtlichen Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg 2015

Die Zukunft der Betreuungsvereine

Zusammenwirken von Sozialraum und Menschen mit Behinderung Empfehlungen aus der Berliner Kundenstudie

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht

Schulbegleitung aus juristischer Sicht

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Unser Leitbild. Individuelle Wohnangebote für Menschen mit Behinderung

Grußwort von Herrn Ministerialdirigenten Lotz zum 11. Württembergischen Betreuungsgerichtstag am 10. März 2017 in Weingarten.

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Qualitätsgesicherte Querschnittsarbeit

AQUA- NetOH. Arbeitshilfe zur Qualifizierung von örtlichen Netzwerken Offener Hilfen für Menschen mit Behinderungen

VORLAGE 16/ O. NOV, 2[n Düsseldorf. 5.,Vorstellung des Aktionsplans zur Stärkung des selbstbestimmten. Anlagen

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern

Betreuung - wer, wie, wann in welcher Form?

Gesunde Kommune. Kooperationsprojekt zur Gesundheitsförderung in Ihrer Kommune

Thesenpapier der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. zur politischen Beratung und Landesförderung

Beschlussempfehlung und Bericht

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Altenpolitik in NRW. Markus Leßmann Leiter der Abteilung "Pflege, Alter, demographische Entwicklung"

Chancen der Pflegereform

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK

F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht. am 10. Oktober :30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg

Konzept Seniorenfreundliches Hamburg. Demographie-Plattform am 25. November 2010

Aktive Unterstützung von Betreuern durch die örtliche Sozialverwaltung

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Nebenabreden Verfügungen für den Todesfall etc Eik Schieferdecker

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses Frau Barbara Ostmeier des Schleswig-Holsteinischen Landtages über L 21. im H a u s e

Wählen Sie die Überschrift aus.

Die neue Förderphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Transkript:

Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen

Gliederung I. Stand des Betreuungswesens 22 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts II. Politische Zielvorgaben des Koalitionsvertrages III. Entstehung und Selbstverständnis des Aktionsplans IV. Überblick über die einzelnen Handlungsansätze 2 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

I. Stand des Betreuungswesens 1992 löste das Betreuungsrecht die Entmündigung mit dem Anspruch ab, mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Gesetzliche Eckpunkte waren: Betreuung nicht als tatsächliche Hilfestellung im Alltag, sondern als Rechtsfürsorge ausgestaltet, d.h. Hilfebedürftige erhalten einen rechtlichen Stellvertreter Betreuungsanordnung nur als ultima ratio Ehrenamtliche Führung der Betreuung 3 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

I. Stand des Betreuungswesens Die Gesetzessystematik des Betreuungsrechts erfüllt den selbst gestellten Anspruch aber wie hat sich das Betreuungswesen in tatsächlicher Hinsicht entwickelt? Zahlen anhängiger Betreuungsverfahren in NRW: 31.12.1992: 122.117 (BW 1992: 40.315) 31.12.2013: 296.651 (BW 2013: 111.072) bei gesunkener Bevölkerungszahl 143 %-Anstieg Die Quote ehrenamtlich bestellter Betreuer ist seit Jahren rückläufig (2012: 59%; 2013: 52 %). 4 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

I. Stand des Betreuungswesens Kosten des Betreuungswesens in NRW: 31.12.1992: 1,3 Mio. (BW 1992: 0,3 Mio. ) 31.12.2013: 218,1 Mio. (BW 2013: 56,1 Mio. ) Gründe für das Abweichen von Anspruch und Wirklichkeit: Demographische Entwicklung Wegfall von Familienstrukturen/Vereinzelung Zunahme psychischer Krankheiten Komplexität des Geschäftsverkehrs und Rechtssystems 5 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

I. Stand des Betreuungswesens Tatsächliche Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund der seit 2009 geltenden UN-BRK zu hinterfragen, durch die die Vertragsstaaten verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung soweit wie möglich effektive Unterstützungsmaßnahmen zu gewähren, damit sie zum Treffen eigener selbstbestimmter Entscheidungen in der Lage sind und in finanzieller Hinsicht ein entsprechender Mitteleinsatz geboten ist. 6 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

I. Stand des Betreuungswesens FAZIT: Handlungsbedarf im Betreuungswesen, denn seine ständige Ausweitung stellt die Verwirklichung der Selbstbestimmung in Frage, erscheint angesichts des gesetzlichen Nachrangs der rechtlichen Betreuung bedenklich und ist wegen der ständig steigenden Betreuungskosten kritisch zu betrachten, weil die Mittel u.u. effizienter zur Herstellung von mehr Selbstbestimmung eingesetzt werden könnten. 7 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

II. Politische Zielvorgaben des KoaV Auszüge aus dem KoaV, Zeilen 7131 bis 7138: rechtliche Betreuung nur einrichten, wenn dies zum Wohle der betroffenen Menschen erforderlich, rechtliche Betreuungen vermeiden, sofern andere Hilfen zur Verfügung stehen, und dementsprechende Strukturverbesserungen anstreben, Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung, des Einsatzes von Vorsorgevollmachten und der Betreuungsvereine. 8 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

III. Entstehung und Selbstverständnis Aktionsplan vom JM in Abstimmung mit MAIS sowie weiter fachlich berührten Ressorts (MFKJKS, MIK, MGEPA und FM) entworfen Billigung der Entwurfsfassung durch Kabinettbeschluss vom 6. Mai 2014 Anschließend umfangreiche Beteiligung der maßgeblichen Akteure des Betreuungswesens Nach Auswertung der Beteiligung Abschlussfassung des Aktionsplans vom Kabinett am 30. September 2014 beschlossen 9 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

III. Entstehung und Selbstverständnis Aktionsplan enthält ein Bündel inhaltlicher Handlungsansätze Aktionsplan ist ein offenes Konzept i.s.e. lernenden Systems, d.h. Fortschreibung mit zielkonformen Handlungsansätzen möglich Aktionsplan setzt auf Zusammenarbeit und Kooperation mit Beteiligten 10 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze 1. Gesetzliche Vertretungsmacht für nahe Angehörige Rechtliche Verankerung der Laienvorstellung : Eheleute/LP können sich vertreten? Diskussion schon 2005, in Schweiz und Österreich inzwischen entsprechende Regelung. Maßgebliche Aspekte einer mögl. Regelung: Kreis der Berechtigten, Vertretungsbereiche, Verhältnis zur Vorsorgevollmacht, Wille des Betroffenen, Missbrauchsvorkehrung, Sicherheit des Rechtsverkehrs 11 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze 2. Verbreitung und Stärkung der Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht (VV) als privatautonome Entscheidungsmöglichkeit, wer bei bestehendem Hilfebedarf Entscheidungen treffen soll. Steigerung des Verbreitungsgrades der VV durch: Information mittels Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung von Bevollmächtigten Akzeptanzsteigerung durch stärkere normative Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht ( amtliches Muster ) 12 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze 3. Nutzung anderer Hilfen Analyse zum Betreuungswesen: Betreuungen teilweise zu schnell angeordnet, ohne intensive Klärung, ob Hilfebedarf nicht anderweitig aufzufangen. Anstieg der Betreuungsverfahren dürfte sich z. T. damit erklären, dass nicht mehr Bedarf an rechtlicher Stellvertretung, sondern vielmehr Ausdruck eines gestiegenen Bedürfnisses nach unabhängiger Beratung und Unterstützung bei Geschäftsbesorgungen (kurzfristiger Sozialagent bzw. Assistenz ). 13 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze Ab 1. Juli 2014 Betreuungsbehördenstärkungsgesetz: Feststellung des konkreten Hilfebedarfs im Einzelfall, Vermittlung niederschwelliger Hilfen sowie stärkere Behördenzusammenarbeit. Betreuungsbehörden soll durch Ministerien fachliche Unterstützung bei der Aufgabenwahrnehmung geleistet werden, um die erwünschte Wirkung des Gesetzes zu erzielen. 14 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze 4. Stärkung ehrenamtlicher Betreuungen Leitbild der ehrenamtlichen Betreuung wieder stärken und anerkennen: Intensivierung Öffentlichkeitsarbeit/Fortbildung Beseitigung von Hindernissen (SGB II-Anrechnung) Verbesserung Informationsfluss Gerichte - Vereine, um zugehendes Unterstützungsangebot zu bieten Gewinnung von Landesbediensteten (Projekte FM, NtG) Untersuchung zur Intensivierung der Querschnittsarbeit und ihrer Rentabilität 15 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

IV. Überblick über einzelne Handlungsansätze 5. Entbürokratisierung und Eindämmung des Honoraraufwands Bei unerlässlichen Betreuungen ist effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln geboten: Vermeidung eines der Selbstbestimmung zuwider laufenden Verfahrensaufwandes, z.b. durch Prüfung, ob Gutachten bei evidentem Betreuungsbedarf und Einvernehmen des Betroffenen verzichtbar Gutachterkonkurrenz durch Vergleichsmöglichkeiten Gerichtsmedizinischer Dienst/Kooperation mit MDK 16 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17 Dr. Axel Schröder, Justizministerium, 12.11.2014