BRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN



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Transkript:

VERTRAG Nr. /2013 VERFAHREN Nr. /13 ZWISCHEN DER BRASILIANISCHEN BOTSCHAFT IN BERLIN Wallstraße 57, 10179 Berlin vertreten durch: Roberto Teixeira de Avellar, Gesandter Geschäftsansässig: wie oben Befugt laut Erlass vom 12. Juni 2013, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 126 vom 3. Juli 2013 und Firma A Geschäftsansässig: B C Vertreten durch, (Funktion) im Folgenden: AUFTRAGGEBER Im Folgenden: AUFTRAGNEHMER wird auf der Grundlage der Ausschreibung Nr. 01/2013 ein Dienstleistungsvertrag zu den unten angeführten Bedingungen geschlossen. 1 GEGENSTAND Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Unterhaltsreinigung in den Räumlichkeiten am Sitz der Brasilianischen Botschaft in Berlin, gemäß den Bedingungen und Beschreibungen der Ausschreibung samt Anlagen sowie der einschlägigen Gesetzgebung. EINZIGER ABSATZ Die Ausschreibung Nr. 01/2013 samt Anlagen, das Angebot des Auftragnehmers sowie alle weiteren Unterlagen des Verfahrens Nr. /13 sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG Die Leistungen sind gemäß den in Anlage II der Ausschreibung 01/2013 aufgeführten Beschreibungen und Zeitabständen zu erbringen. 3 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber wird 3.1 die entsprechenden Bedingungen schaffen, damit der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbringen kann, darunter auch die Bereitstellung eines Raumes, in dem der Auftragnehmer Material und Ausrüstung aufbewahren kann, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind; 3.2 dem Auftragnehmer die geleistete Arbeit gemäß den vereinbarten Bedingungen und gegen Vorlage einer Quittung/Rechnung vergüten, deren Eingang von dem zuständigen Mitarbeiter zu bestätigen ist; 1

3.3 die Ausführung der Arbeiten von einem hierfür ernannten überwachen und überprüfen; 3.4 eine vollumfängliche Erfüllung der vertraglich mit dem Auftragnehmer vereinbarten Pflichten einfordern; 3.5 dem Auftragnehmer eventuelle Mängel in der Ausführung der Leistungen schriftlich mitteilen und eine Frist zur Nachbesserung setzen; 3.6 den zuvor angemeldeten und ausgewiesenen Reinigungskräften des Auftraggebers Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten gewähren; 3.7 einen sofortigen Austausch von Mitarbeitern des Auftragnehmers verlangen, die während der Reinigungsarbeiten die Regeln der Botschaft missachten, Anlass zu Misstrauen geben, sich einer Überprüfung ihrer Leistungen entziehen oder ein ungebührliches oder mit ihren Aufgaben unvereinbares Verhalten an den Tag legen; 3.8 ausschließlich mit einem vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner zu kommunizieren. 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 4.1 die in der Ausschreibung, ihren Anhängen und der einschlägigen Gesetzgebung vorgesehenen Leistungen zu erbringen und spätestens fünf Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrages mit der Erbringung zu beginnen; 4.2 sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderliche Materialien und Geräte bereitzustellen, wie etwa Toilettenpapier, Seife, Reinigungsmittel, Wischtücher, Besen und Staubsauer; 4.3 die vereinbarten Leistungen ordentlich und gewissenhaft zu erbringen und die Bedingungen dieses Vertrages vollumfänglich zu erfüllen; 4.4 die Ausführung der Leistungen angemessen zu koordinieren, umzusetzen und fortwährend zu überwachen, um eine korrekte und effiziente Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen sowie sorgfältige und kontinuierliche Erbringung der Leistungen zu gewährleisten; 4.5 die vom Auftraggeber erbetenen Auskünfte umgehend zu erteilen und Reklamationen unverzüglich zu beantworten; 4.6 seine Mitarbeiter regelmäßig ggf. durch entsprechende Fortbildungen im Hinblick auf eine Optimierung von Arbeitsabläufen und insbesondere die sparsame Verwendung von Reinigungsmaterial, Wasser und Strom anzuleiten; 4.7 dem Auftraggeber monatlich Tätigkeitsberichte vorzulegen, in denen die erbrachten Leistungen sowie Freistellungen, Urlaubs- und Fehltage einzelner Mitarbeiter und ggf. ihre Vertretungskräfte aufgeführt sind; 4.8 eine Zahl an Mitarbeitern zu stellen, die für eine einwandfreie und unterbrechungsfreie Erbringung der vertraglichen Leistungen unabhängig von Störungen, Urlaub, Freistellungen, Streik, Fehlzeiten, Entlassung von Mitarbeitern o.ä. erforderlich ist. Diese Mitarbeiter stehen in keinerlei arbeitsrechtlicher Beziehung zum Auftraggeber, der Auftragnehmer trägt die alleinige arbeits-, versicherungs- und abgabenrechtliche Verantwortung. 4.9 einen Mitarbeiter innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu ersetzen, dessen Arbeitsweise, Anwesenheit und/oder Verhalten seitens des Auftraggebers oder auch des Auftragnehmers als unangemessen erachtet werden; 2

4.10 die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise an Dritte zu übertragen; 4.11 für sämtliche Schäden zu haften, die dem Auftraggeber mutwillig oder fahrlässig durch unsachgemäßes Vorgehen oder mangelnde Sorgfalt seitens seiner Mitarbeiter entstanden sind, und innerhalb von dreißig Tagen ab Feststellung der Schuld für Reparatur, Ersatz oder Entschädigung zu aktuellen Preisen zu sorgen, andernfalls wird der entsprechende Betrag mit der folgenden Monatsrechnung verrechnet. Das Recht auf Kündigung bleibt hiervon unberührt. 4.12 während der Laufzeit dieses Vertrages dem Auftraggeber jedwede Änderung der Kontaktdaten wie Geschäftsadresse, E-Mail, Telefon und Fax unverzüglich mitzuteilen. 5 ZEITEN, ORT UND UMFANG DER LEISTUNGSERBRINGUNG 5.1 Die vertraglichen Leistungen sind an fünf Tagen pro Woche, von Montag bis Freitag, vorzugsweise außerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers zu erbringen. 5.2 In Räumen mit Zugangsbeschränkung sind die Leistungen nach kurzfristiger Absprache mit dem Auftraggeber zu erbringen. 6 AUFTRAGSWERT Der Wert dieses Vertrages beträgt ( ). 7 ÄNDERUNG DES LEISTUNGSUMFANGS Während der Laufzeit des Vertrages kann der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen mittels Zusatzvereinbarung um bis zu 25% des Auftragswertes unter sonst gleichen Bedingungen erhöht oder verringert werden. 8 VERTRAGSÄNDERUNGEN 8.1. Der Auftragnehmer kann eine Anpassung des Auftragswertes verlangen, jedoch frühestens zwölf Monaten nach Abschluss des Vertrages; er hat die Rechtmäßigkeit der Anpassung einzelner Rechnungsposten zu rechtfertigen und hierzu zu entsprechende Belege wie Kalkulationen zur Prüfung durch den Auftraggeber vorzulegen. 8.2. Die Anpassung muss rechtzeitig bis zum Datum der Verlängerung des Vertrages schriftlich angemeldet werden, sonst gilt der Anspruch als verwirkt. 8.3. Es ist untersagt, anlässlich der Anpassung des Auftragswertes weitere, nicht in der Ausschreibung vorgesehene Vergünstigungen hinzuzurechnen. 8.4. Der Auftragnehmer wird sich versichern, ob die geforderten Preise marktüblich sind, um sicherzustellen, dass es sich auch weiterhin um das günstigste Angebot handelt. 9 ZAHLUNGEN 9.1. Der Auftraggeber überweist den fälligen Betrag bis zum XXXten Tag des auf die Leistung folgenden Monats gegen Vorlage der Rechnung und eines Tätigkeitsberichts, deren Eingang von dem zuständigen Mitarbeiter zu bestätigen sind. 9.2. Im Falle von Unstimmigkeiten bei den vorzulegenden Unterlagen beginnt die Frist mit dem Tag der Vorlage der korrigierten Dokumente, sofern diese unstrittig sind. 9.3. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes und auf seinen Namen lautendes Konto (IBAN- und SWIFT-Nummern). 9.4. Die Zahlung wird erst freigegeben, wenn die entsprechende Rechnung vorliegt und seitens 3

des Auftraggebers die Erbringung der Leistung bestätigt wurde. 9.5. Mit dem Rechnungsbetrag können gegebenenfalls ausstehende Strafzahlungen verrechnet werden. 10 LAUFZEIT Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Unterzeichnung, die nach Feststellung der Notwendigkeit der Dienstleistung und der Vorteile einer Verlängerung für den Auftraggeber per Zusatzvereinbarung jeweils um den gleichen Zeitraum und bis zu einer Höchstdauer von 60 Monaten verlängert werden kann. 11 UNTERVERGABE Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, seine Aufgaben ganz oder teilweise Dritten oder Subunternehmern zu übertragen. 12 VERTRAGSVERLETZUNGEN 12.1. Erfüllt der Auftragnehmer den Vertragsgegenstand nicht oder nur teilweise, verhält er sich ungebührlich, macht falsche Angaben, erbringt die vertraglichen Leistungen nur unzureichend und/oder täuscht bei deren Erbringung, so stellt dies eine Verletzung des Vertrages dar. 12.2. Im Falle der Vertragsverletzung drohen dem Auftragnehmer Sanktionen in Form von Abmahnungen bei einfachen bis hin zur Vertragskündigung bei schweren Verstößen. 12.3. Als einfache Verstöße werden solche angesehen, die keine wesentlichen Einschränkungen des Vertragsziels mit sich bringen. 13 NICHTERFÜLLUNG UND KÜNDIGUNG 13.1. Eine Nichterfüllung des Vertrages in Teilen oder im Ganzen kann zur Kündigung führen. 13.2. Gründe für eine Kündigung sind: 13.2.1. die Nichterfüllung von Vertragsbestandteilen, Leistungsbeschreibungen, Aufgaben und Fristen; 13.2.2. die mangelhafte Erfüllung von Vertragsbestandteilen, Leistungsbeschreibungen, Aufgaben und Fristen; 13.2.3. eine Verzögerung in der Erbringung der vertraglichen Leistungen, die den Auftraggeber zu der Feststellung veranlasst, dass die Leistungen nicht in der vereinbarten Zeit erbracht werden können; 13.2.4. nicht gerechtfertigter Rückstand in der Leistungserbringung; 13.2.5. eine zuvor nicht angekündigte oder nicht gerechtfertigte Unterbrechung der Leistungserbringung; 13.2.6. eine Untervergabe vertraglicher Pflichten in Teilen oder im Ganzen, eine Vereinigung mit einem anderen Unternehmen, eine Aufspaltung, Übernahme oder Fusion in Teilen oder im Ganzen; 13.2.7. eine Nichtbeachtung von Anweisungen des Auftraggebers; 13.2.8. trotz Beanstandung wiederholte Mängel bei der Erbringung der Leistungen; 13.2.9. Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; 13.2.10. Auflösung der Gesellschaft bzw. Tod des Auftragnehmers; 4

13.2.11. eine Änderung der Gesellschaftsform, ihres Gegenstands oder ihrer Struktur, sofern dies eine Beeinträchtigung des Vertrages nach sich zieht; 13.3. Die Kündigung wird formell begründet, das Recht auf Widerspruch und Gegendarstellung bleibt gewahrt. 14 AUSLASSUNGEN Die Ausführung des vorliegenden Vertrages sowie die hier nicht aufgeführten Regelungen richten sich nach den Vorgaben des deutschen Vertragsrechts. 15 SONSTIGE REGELUNGEN 15.1 Beide Parteien vereinbaren Berlin als Gerichtsstand für die Austragung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitfälle. 15.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ausgefertigt in zwei Exemplaren gleichen Inhalts. Berlin, 2013 Roberto Teixeira de Avellar Gesandter STEMPEL: Fa. ABC Geschäftsführer/Inhaber FIRMENSTEMPEL: ZEUGEN: Name : Ausweis Nr.: Name: Ausweis Nr.: 5