Landratsamt Donau-Ries ÖPNV, Schülerbeförderung

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Transkript:

Landratsamt Donau-Ries ÖPNV, Schülerbeförderung Landratsamt Donau-Ries - 86607 Donauwörth An die potentiellen Bieter des Bündels Lechbus Bearbeiterin: Frau Petra Ott Zimmer: Haus C 176 Telefon: (0906) 74-136 Telefax: (0906) 74-43136 E-Mail: oepnv@lra-donau-ries.de Unser Zeichen: 202-8514-3/3 Datum: 26.07.2016 Ausschreibung der Verkehrsdienstleistung Lechbus als bedarfsorientierter Anrufverkehr im ÖPNV mit Pkw Anlage(n) 1 Vorlage Eigenerklärung (Anlage 1 zum Anschreiben) 1 Übersicht Lechbus 2013-2015 (Anlage 2 zum Anschreiben) 1 Vertrag über die Erbringung der Verkehrsdienstleistung Lechbus als bedarfsorientierter Anrufverkehr im ÖPNV mit Pkw (Anlage 3 zum Anschreiben) Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines bedarfsorientierten Anrufverkehrs im ÖPNV mit Pkw im Bündel Lechbus zum 01.01.2017. Art der Vergabe 1. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrags über einen bedarfsorientierten Anrufverkehr im ÖPNV mit Pkw ( Lechbus ). 2. Die Leistungen werden im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach 15 VgV vergeben. Bestandteile Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen bestehen aus diesem Anschreiben nebst Anlagen und dem Vertrag über die Erbringung der Verkehrsdienstleistung Lechbus als bedarfsorientierter Anrufverkehr im ÖPNV mit Pkw nebst dessen Anlagen. Die Vergabeunterlagen werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Pflegstraße 2-86609 Donauwörth Sparkasse Donauwörth BIC: BYLADEM1DON Internet: www.donau-ries.de IBAN: DE39 7225 0160 0190 0034 00 Telefon: (0906) 74-0 Sparkasse Nördlingen BIC: BYLADEM1NLG Öffnungszeiten: IBAN: DE35 7225 0000 0000 1012 20 Mo - Fr 7.30-12.30 Uhr und Do 14.00-17.00 Uhr Raiff.-Volksbank Donauwörth eg BIC GENODEF1DON Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich IBAN: DE96 7229 0100 0003 0700 00 Raiff.-Volksbank Ries eg BIC: GENODEF1NOE IBAN: DE28 7206 9329 0002 4107 02

- 2 - Die Vergabeunterlagen und auch alle später ggf. hinzukommenden ergänzenden Information oder Veröffentlichungen, wie z.b. Bieterinformationen als Reaktion auf Fragen und/oder Rügen, sind für die Bieter abrufbar auf folgender Internet- Seite: http://www.donau-ries.de/eu-ausschreibungen Art der Leistung Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die Vergabe eines bedarfsorientierten Anrufverkehrs im ÖPNV mit Pkw im Bündel Lechbus zum 01.01.2017. Das Bedienungsgebiet umfasst die Stadt Rain sowie die Gemeinden Genderkingen, Holzheim, Marxheim, Münster, Niederschönenfeld und Oberndorf a.lech. Das System Lechbus zeichnet sich dadurch aus, dass es nach entsprechender Voranmeldung von allen Haltestellen im Bedienungsgebiet Verbindungen zu allen Zielen im Bedienungsgebiet gewährleistet. Die Aufnahme von Fahrgästen erfolgt dabei nur an den Haltestellen. Am Zielort jedoch sind die Fahrgäste - soweit im öffentlichen Straßennetz erreichbar - bis vor die Haustür o.ä. der gewünschten Zieladresse zu befördern. Für den Verkehr werden kein bestimmter Fahrplan und keine bestimmten Strecken vorgegeben. Vielmehr sind bestimmte Circa-Abfahrtszeiten vorgesehen, die als Orientierung dienen. Sie sollen gewährleisten, dass das Verkehrsunternehmen mehrere Fahrtwünsche in zeitlicher Nähe möglichst mit demselben Fahrzeug durchführen kann. Die Bedienung der Fahrgäste muss nicht auf dem kürzesten Weg erfolgen. Vielmehr hat eine möglichst gute Fahrt-Auslastung Vorrang vor einer umwegfreien Beförderung der Fahrgäste. Für weitere Einzelheiten siehe den abzuschließenden Verkehrsvertrag (Anlage 3 zum Anschreiben). Weitere Informationen zum Lechbus mit Auswertungen aus den Jahren 2013-2015 siehe Anlage 2 zum Anschreiben. Dabei handelt es sich um Auswertungen mit den bisherigen Bedienzeiten abends bis 20.30 Uhr. Die neue Leistung ist bis 23.00 Uhr zu erbringen. Teilung in Lose Eine Teilung in Lose findet nicht statt. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt entsprechend der Vorgabe des 127 Abs. 1 GWB, 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Hierzu hat der Bieter folgende Positionen zu kalkulieren: 1) Fixkosten für vorzuhaltende Fahrzeuge, Personal, Zentrale etc. pro Monat 2) Kosten je Abrechnungskilometer Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden fiktive Jahreskosten ermittelt. Hierzu werden die monatlichen Fixkosten (Wert 1) mit dem Faktor 12 multipliziert (Wert 3) und die Kosten je Abrechnungskilometer (Wert 2) mit der auf 5.000 km gerundeten durchschnittlichen Jahresbetriebsleistung [Abrechnungskilometer] der Jahre 2013 bis 2015 von 165.000 km multipliziert (Wert 4). Beide Summanden werden addiert. Die niedrigste Gesamtsumme (Wert 5) erhält den Zuschlag.

- 3 - Fixkosten für vorzuhaltende Fahrzeuge, Personal, Zentrale etc. pro Monat x 12 = Kosten je Abrechnungskilometer Wert 1 Wert 3 pro km x 165.000 = Wert 2 Wert 4 + Tabelle 1: Kalkulation Wert 5 Ausführungsfrist Vergeben wird ein Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit von knapp 10 Jahren. Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind vom 01.01.2017 bis zum 31.07.2026 zu erbringen. Ansprechpartner beim Auftraggeber / Bieterfragen / Gewährleistungsausschluss 1. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in schriftlicher Form und in deutscher Sprache ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: E-Mail: oepnv@lra-donau-ries.de Etwaige Anlagen sind nur im pdf-format zulässig. 2. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig (d.h. ohne schuldhafte Verzögerung) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Rechtzeitig schriftlich angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden unverzüglich und bis zu 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (08.09.2016, 10:00 Uhr) erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Internet-Seite http://www.donau-ries.de/eu-ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Angebotsfrist eigenständig darüber zu informieren, ob neue Antworten oder sonstige Information neu eingestellt wurden. Ergänzend kann ein Bieter für die Dauer des Verfahrens einen Ansprechpartner benennen, an den bei Einstellung neuer verfahrensrelevanter Inhalte per E- Mail ein entsprechender Hinweis übersandt wird. 3. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen o- der zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber über die oben genannte Stelle unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Angebotsabgabe E-Mail darauf hinzuweisen.

- 4-4. Der Auftraggeber schließt jegliche Haftung für Schäden aufgrund etwaiger Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten der Vergabeunterlagen aus, soweit die Schäden nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden und soweit nicht Leben, Gesundheit oder Körper betroffen sind. Anschrift, Aufschrift und Form der Angebote /Angebotsfrist 1. Das schriftliche Angebot sowie etwaige Änderungen und Berichtigungen sind in deutscher Sprache abzufassen und müssen in zwei identischen Exemplaren (ein Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift und eine als solche gekennzeichnete Kopie) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Ausschreibung Verkehrsdienstleistung Lechbus nicht öffnen bis beim Donnerstag, 15.09.2016, 10:00 Uhr Landratsamt Donau-Ries Team 202 Herrn Jürgen Kunofsky Pflegstr. 2 86609 Donauwörth DEUTSCHLAND eingegangen sein. 2. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. 3. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 4. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen oder geändert werden. Der verschlossene Umschlag mit den Änderungen muss mit dem Vermerk versehen sein: Ausschreibung Verkehrsdienstleistung Lechbus - nicht öffnen. 5. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. 6. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass auch das Beifügen eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bieters zu einer solchen unzulässigen Änderung oder Ergänzung führen kann, wenn nicht ausdrücklich klargestellt wird, dass mit diesen kollidierende Vorgaben der Vergabeunterlagen den absoluten Vorrang genießen. Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.10.2016. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden und darf dieses nicht ändern, berichtigen oder zurückziehen.

- 5 - Kosten Die Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen / Nachweise Zum Nachweis seiner Fachkunde legt der Bieter mit dem Angebot eine Referenzliste über die von ihm in den letzten fünf Jahren abgewickelten Aufträge vor, die mit dem vorliegenden nach Art und Umfang grundsätzlich vergleichbar sind. Maximal sind zehn Referenzen anzugeben. Pro Referenz ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber zu nennen. Mit dem Angebot ist ferner eine unterzeichnete und ausgefüllte Eigenerklärung über das Fehlen vergaberechtlicher Ausschlussgründe einzureichen, siehe Vorlage Eigenerklärung (Anlage 1 zum Anschreiben). Die Kalkulation hat durch Ausfüllen der Tabelle 1 dieses Anschreibens zu erfolgen und ist ebenfalls beizulegen. Hierzu ist dieses Schreiben selbst zu verwenden. Vertraulichkeit 1. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden. 2. Das vom Bieter beschäftigte Personal sowie von diesem beauftragte Dritte sind zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. 3. Der Auftraggeber sichert den Bietern die streng vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit der Ausschreibung stehenden Dokumente und Informationen zu. Die Regelungen zur Vertraulichkeit nach 5 VgV bleiben unberührt. Mit freundlichen Grüßen gez. Kunofsky