Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt

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Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, verkündet am 16. Oktober 2013 BGBl. 2013, S. 3786 2

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in Deutschland Rechtssichere elektronische Kommunikation (und elektronische Aktenführung): normativ eigentlich möglich seit dem JustizKommG 2005 - realisiert mit EGVP und qualifizierten elektronischen Signaturen Kein Gesetz zur Förderung, sondern zur Einführung der Nutzungsverpflichtung Gesetzlicher Einführungszeitplan von Mitte 2014 bis Anfang 2022 Zur Historie: Ursprung Entwurf einer Länder-Arbeitsgruppe - Gesetz als Kompromiss zwischen BMJ, Anwaltschaft und Ländern: breiter Konsens 3

Hauptziel des Gesetzes: Obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für Rechtsanwälte bundeseinheitlich für alle Gerichtsbarkeiten ohne Staatsanwaltschaften und Strafgerichte - dazu gesonderter BMJ- Diskussionsentwurf bundesweit flächendeckende Einführung bis 1.1.2022: spätestens ab dann Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ( 130d ZPO n.f.) Empfangsbereitschaft der Gerichte bis 1.1.2018 (sp. 1.1.2020) herzustellen in überschaubarer Zeit und ab 2018 länder- oder gerichtsbarkeitsweise (Reduzierung des Länder-Flickenteppichs )bundeseinheitliche Bestimmung der Übermittlungswege 4

E-Justice-Gesetz: Die Meilensteine 2016 - verschoben! BESONDERES ANWALTSPOSTFACH 2022 VERPFLICHTENDER ERV 2018 ÖFFNUNG ALLER GERICHTE 5

Das besondere Anwaltspostfach (1) Idee: vereinfachter elektronischer Rechtsverkehr ohne QES mit bestimmten besonderen Postfächern Postfachverzeichnis in Verantwortung der Bundesrechtsanwaltskammer (Erweiterung des elektronischen Anwaltsverzeichnisses) Identifizierungsverfahren bei Postfacheröffnung - durch VO zu regeln Vertrauensschutz für Post aus diesem Postfach = BRAK-Postfächer sind eine trusted domain nach dem S.A.F.E.-Konzept Programmierung erfolgt, Anwendung wird vor Scharfschalten gerade optimiert 6

Das besondere Anwaltspostfach (2) Keine qualifizierte elektronische Signatur für Nachrichten aus dem Rechtsanwaltsverzeichnis erforderlich: revolutionäre Vereinfachung des elrv Gesetzliche Fiktion der Schriftformerfüllung im Verfahrensrecht Konsens mit der Anwaltschaft = die größte Veränderung des Geschäftsbetriebs in Justiz und Kanzleien seit Einführung der mechanischen Schreibmaschine steht bevor! 7

Elektronischer Rechtsverkehr in Hessen eine Übersicht 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 EGVP in Hessen Ausgänge 101.300 176.200 217.800 306.200 386.200 600.092 733.218 787.108 Eingänge 116.800 177.400 185.400 220.300 263.000 453.663 560.018 587.951 Mahnsachen Ausgänge / 57.666 115.941 146.449 145.277 144.693 143.135 139.183 Eingänge 19.232 69.402 72.979 75.271 68.542 72.755 65.629 65.134 Registersachen Ausgänge 98.934 117.957 128.397 133.167 131.093 131.723 140.217 140.294 Eingänge 78.821 78.509 74.404 81.108 81.678 81.723 83.788 83.961 Insolvenzsachen Ausgänge / / 140 11.700 57.100 68.937 62.792 66.285 Eingänge / / 400 17.100 38.800 41.746 41.983 41.572 erechnung Ausgänge / / 9.400 46.600 81.600 97.308 116.334 123.228 enachricht Ausgänge 7.770 19.915 22.553 (Pilot bei dem LG Limburg a.d. Lahn) Eingänge 2.004 2.727 3.023 ERV-SozGer Ausgänge 7.300 55.320 301.193 381.277 Eingänge 1.600 52.068 18.287 32.980 Zahlungen mit epayment 3.718 5.910 6.367 Umsätze epayment in 150.000 840.000 1.043.900 1.656.871 1.852.160 8

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Der hessische Weg 10

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Arbeiten mit elektronischen Akten Verfügbarkeit Alle Akten sind permanent für alle Zugriffsberechtigten verfügbar - unabhängig von Zeit und Ort. Schnelligkeit Die aufwendige Suche und lange Transport- und Liegezeiten entfallen. Stets verfügbare elektronische Daten ermöglichen sekundenschnelle Recherchen selbst umfangreichster Akten. Zusammenarbeit Mehrere Personen können Dokumente gemeinsam bearbeiten. Sicherheit Die elektronische Akte stellt sicher, dass nur Berechtigte ein Dokument ansehen und bearbeiten können. Akten und Dokumente sind vor unberechtigtem Zugriff und Manipulationen bestmöglich geschützt.

Eingänge elektronisch oder in Papier Erhebung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen* 40.000 Eingänge (Dokumente) täglich mit fast 500.000 Seiten Hochrechnung auf ein Jahr bei 250 Arbeitstagen 125 Mio. Seiten jährlich *Erhebungszeitraum eine Woche

Was die Gerichte erwartet (bundesweite Hochrechnung) Scanvolumen 10.000.000 Blatt täglich 8 32.000.000 Verfahren jährlich elektronische Nachrichten pro Sekunde 100.000 Arbeitsplätze 3.000.000 Blatt täglich ausgehend 3 GB Datenzuwachs pro Kopf jährlich

Der e2-verbund Die Produkte e 2 P e 2 A e 2 T e 2 F Posteingang/ Postausgang Elektronische Akte Texterzeugung Fachverfahren Dokumente empfangen und versenden Schriftstücke klassifizieren Registraturdaten auslesen Akten bearbeiten Einheitliche Oberfläche Verfahrenskontext Aktenbock Juristisches Schreibwerk Unterstützung flexibler Arbeitsweisen Verfügungen & Folgedokumente Einheitliches Fachverfahren Stärkere Unterstützung des Verfahrenslaufes Basisversion ERV 1.0 (ab 2018) 15

Was wir beim Landgericht Darmstadt umgesetzt haben Einführung der Texterstellungskomponente e2t in der Zivilabteilung innerhalb von 3 Monaten Einführung von Kartenlesern und Signaturkarten für das Servicepersonal zum Direktversand elektronischer Nachrichten aus e2t Schulung des Servicepersonals und ca. 50 von 73 Richtern Scanning der Eingangspost in Zivilsachen und Speicherung der Scans unter der Nummer des Barcodes in zentralem Verzeichnis (=noch keine Erstellung einer rudimentären elektronischen Akte) - ca. 3.000 Blatt Eingangspost pro Tag (=4 Wachtmeister/3 Stunden) Bereitstellung von Digital-Fax als Ergänzung für elektronischen Nachrichtenversand in Vorbereitung 16

e²t - Was kann das? MS Word basiert: Darstellung von Fachdaten aus der Verfahrensdatenbank und Dokumenten auf einem Bildschirm Bildschirmverfügung weitgehend automatisierte Folgedokumenterstellung Werkzeug für die Erstellung komplexer Vorlagen Individualisierung der Vorlagen möglich und gewünscht Unmittelbarer Versand elektronischer Nachrichten aus der Anwendung heraus 17

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Perspektiven der ergonomischen Optimierung des richterlichen Arbeitsplatzes über die Dokumenten-Erstellung und den elektronischen Postversand hinaus - Inhaltsverzeichnis mit sprechenden Dateinamen - Mini-Dokumentenvorschau als Auswahlhilfe - Aktenviewer mit Strukturierungsmöglichkeiten und Zugriff auf Fachinformationssysteme - System Akteneinsicht ohne Notizen des Entscheiders - Aktenaustausch mit Kompatibilität - Mobilität: Fernzugriff auf Akten = das ist sehr viel komplexer als elrv und eine elektronische Aktenhaltung in einem Standard-Dokumentenmanagement-System 22

Hardware Endgeräte: 2. Bildschirm und oder Tablet/eBook-Reader Dienstzimmer: ergonomische Tische Mobiles Arbeiten: Sichere Fernzugänge zum gerichtlichen Arbeitsplatz Sitzungssäle: Zugang zur E-Akte für Gericht und Protokoll Beamer, Leinwände, Video; WLAN für Prozessbeteiligte (?) 23

Aktengliederung In e2p: automatisierte Kategorisierung der Dokumente nach derzeit ca. verschiedenen Attributen mit sprechenden Dateinamen Daraus durch Filtern: differenzierte Darstellung des Akteninhalts nach Kategorien möglich = fachlich orientierte Aktengliederung 24

Akteneinsichtsportal Stand der Akten zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Durchgriff auf die produktiven Systeme der Justiz in Form einer Justiz- Cloud : Bereitstellung einer Aktenkopie (dazu ggf. Rechtsänderungen erf.) keine Dauereinsicht, sondern Aktualisierungen durch erneute Einsichtnahme (Antrag) erforderlich Bereitstellung strukturierter Dokumente Verwendung einer einheitlichen Basis-Struktur Bundesweiter Austauschstandard Die Aktenstruktur wird hinsichtlich der einzelnen Dokumente dargestellt. Das Herunterladen einzelner Dokumente ist möglich. Für den Richter wichtig: keine Akteneinsicht in Notizen, Entwürfe und recherchiertes Material 25

Aktenviewer e2t Flexible und performante Darstellung der E-Akte Zugriff auf das gesamte Dezernat mit Kalenderverknüpfung Zugriff auf die aktuellen Aktenvorlagen über Aktenbock Bearbeitungsmöglichkeiten in den E-Akten: Notizen und gelbe Zettel Markierungsmöglichkeiten in 4 Farben und Auflistung = eigenes Aktenexzerpt möglich Möglichkeit der virtuellen Strukturierung der Akteninhalte nach Entscheidungsrelevanz (=Relationstechnik + Exzerpt) Ordner für Sammlung recherchierten Materials und Entwürfe (von Akteneinsicht ausgenommen) Integration der Rechtsinformationssysteme: Klick auf Fundstelle oder Norm führt zur Anzeige 26

Neuer verfahrensrechtlicher Ansatz: Strukturierung des Prozessstoffs durch Einreicher Ansatz der Strukturierung des Verfahrensstoffs durch Richter schöpft die Möglichkeiten der E-Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs nicht aus Beispiel: Flughafenverfahren VGH Kassel - Struktur im Einvernehmen der Parteien Perspektive: strukturiertes Einreichen Varianten: normorientierter Ansatz: Vortrag zu den Anforderungen der ausgewählten Anspruchsnorm situationsorientierter Ansatz: Vortrag zu bestimmter Sachverhaltssituation - setzt Vorgaben zu den völlig verschiedenen rechtlich erheblichen Lebenssachverhalten voraus (=Formulare). Anreize: Verfahrenserledigung in vorgegebener Zeit? Kostenbegünstigung? Jedenfalls: einfachere Verfahrenserledigung 27

Fazit Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs birgt die Möglichkeit, erhebliche organisatorisch-logistische Vereinfachungen im Gericht umzusetzen. Für die Optimierung (und nicht Verschlechterung) des Richterarbeitsplatzes bedarf es mehrerer Elemente: Verbesserung der Hardware: 2. Bildschirm/E-Akten-Reader und mobiler Zugang ergonomische Texterstellungssoftware: Optimierung der Zusammenarbeit Richter/SE und effiziente Vorlagen, die die Arbeit erleichtern Zukunftsweisender Aktenviewer mit über die bisherige Arbeitsweise hinausgehenden Möglichkeiten, etwa der Verlinkung von Fundstellen mit Fachinformationssystemen und leicht nutzbare Strukturierungswerkzeuge 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29