Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4) A. Allgemeines 1. Anwendungsbereich Diese Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Kundenaufträgen sowie Anlageentscheidungen (nachfolgend Kundenaufträge ) der Premium FinanzPartner AG nach Maßgabe des Vermögensverwaltungsvertrages und im Rahmen der dort festgelegten Anlagerichtlinien zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer Finanzinstrumente (z.b. Optionen). Premium FinanzPartner AG führt hierbei die Kundenaufträge nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte mit deren Ausführung. 2. Keine Anwendung der Grundsätze bei Investmentfonds Soweit sich der Kundenauftrag auf den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds (Sondervermögen oder Investmentaktiengesellschaften und ausländische, zum Vertrieb im Inland zugelassene Investmentvermögen) erstreckt, deren Ausgabe bzw. Rücknahme über eine Depotbank erfolgt, finden die vorliegenden Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. Premium FinanzPartner AG wird den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds grundsätzlich über die Investmentgesellschaft bzw. die Depotbank des Fonds ausführen. Anlageentscheidungen im Hinblick auf Exchange Traded Funds (ETF) werden, soweit diese in Deutschland börsengehandelt sind, an einer inländischen Börse zur Ausführung gebracht. 3. Vorrang von Weisungen Der Kunde kann der Premium FinanzPartner AG Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag und damit die Anlageentscheidungen ausgeführt werden sollen. Solche Weisungen gehen den vorliegenden Ausführungsgrundsätzen in jedem Fall vor. Hinweis: Liegt eine Kundenweisung vor, wird die Premium FinanzPartner AG seine Anlageentscheidung entsprechend der Weisung ausführen und ist insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag gemäß den hier vorliegenden Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung auszuführen. 4. Auswahl einer Depotbank durch den Kunden Der Kunde kann Premium FinanzPartner AG auch anweisen, bestimmte Einrichtungen (z.b. Depotbanken) mit der Ausführung von Anlageentscheidungen der Premium FinanzPartner AG zu beauftragen. Gibt der Kunde der Premium FinanzPartner AG eine Kontoverbindung bei nur einer Depotbank an, wird dies als Weisung verstanden, die Anlageentscheidungen über dieses Institut 1/7
abzuwickeln. Solche Weisungen gehen den vorliegenden Ausführungsgrundsätzen in jedem Fall vor. Hinweis: Liegt eine Weisung des Kunden vor, wird die Premium FinanzPartner AG die Beauftragung Dritter bzw. deren Auswahl nicht nach Maßgabe der vorliegenden Ausführungsgrundsätze vornehmen. 5. Abweichende Ausführung im Einzelfall Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich machen, wird die Premium Finanz Partner AG unter Wahrung des Kundeninteresses den Auftrag ausführen. 6. Auftragsausführung im Rahmen der Vermögensverwaltung Premium Finanz Partner AG bedient sich im Rahmen der Vermögensverwaltung des Instruments der Sammelorder. In dem Fall ist sie im Rahmen der Ausführung dieses Auftrages frei in der Wahl des Ausführungsweges. Dies schließt auch eine Ausführung außerhalb der geregelten Märkte ein, sofern dies im Interesse des Kunden liegt. Eine entsprechende Zustimmung wird über den jeweiligen Vermögensverwaltungsauftrag eingeholt. 7. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Die Premium FinanzPartner AG wird diese Ausführungsgrundsätze anhand der im Folgenden genannten Kriterien mindestens einmal jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn die Premium FinanzPartner AG von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. B. Ausführung des Kundenauftrags durch Dritte ( Auswahl Policy ) Die Premium FinanzPartner AG trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Die Auswahl des Dritten, der mit der Ausführung von Kundenaufträgen der Premium Finanz PartnerAG beauftragt wird, erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: 1. Ziel der Ausführung der Kundenaufträge Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege (z.b. im Präsenzhandel oder im elektronischen Handel) oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z.b. an Börsen, über multilaterale Handelssysteme oder Eigenhandel betreibende Unternehmen, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel oder im elektronischen Handel. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Arten von Finanzinstrumenten beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen. Premium FinanzPartner AG wird diese bei der Auswahl des die Anlageentscheidung ausführenden Dritten berücksichtigen. Soweit diese Ausführungsgrundsätze die Ausführung außerhalb der organisierten Märkte und multilateralen Handelssysteme zulassen, wird die Premium FinanzPartner AG vom Kunden die ausdrückliche Zustimmung hierzu einholen. 2/7
2. Kriterien für die Auswahl von Ausführungsplätzen Premium FinanzPartner AG hat die für die einzelnen Gattungen von Finanzinstrumenten dargestellten Ausführungswege und Ausführungsplätze insbesondere anhand der nachfolgenden Maßstäbe festgelegt: Preis des Finanzinstrumentes sowie sämtliche mit der Ausführung verbundene Kosten, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung, die Abwicklung des Auftrages, die Geschwindigkeit der Ausführung sowie der Umfang und die Art des Auftrages. Die Premium FinanzPartner AG wird im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z.b. Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachten. Dabei geht die Premium FinanzPartner AG davon aus, dass der Kunde vorrangig den unter Berücksichtigung sämtlicher mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Bei der Gewichtung der Maßstäbe wurden die Merkmale der Kundengruppe, des Auftrags, des Finanzinstruments sowie des Ausführungsplatzes berücksichtigt. 3. Ausführungsgrundsätze zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten Bei der Auswahl möglicher Ausführungswege zu einzelnen Ordergruppen gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze: a) Verzinsliche Wertpapiere Anleihen mit dt. Ausführung an der deutschen. Dabei wird der Börsenplatz berücksichtigt, an dem die Wahrscheinlichkeit am größten ist, eine Ausführung zu erhalten. Anleihen mit ausländischer Wird eine Anleihe an einer deutschen Präsenzbörse gehandelt, erfolgt die Ausführung des Auftrages an einer deutschen Präsenzbörse. Dabei wird der Börsenplatz berücksichtigt, an dem die Wahrscheinlichkeit am größten ist, eine Ausführung zu erhalten. Wird eine Anleihe nicht an einer deutschen Präsenzbörse gehandelt, wird der Auftrag an die ausländische gegeben. Ist im Ausnahmefall eine Ausführung an der ausländischen nicht möglich, wird ein Börsenplatz mit den meisten und regelmäßigsten Umsätzen gewählt. b) Aktien Die Premium FinanzPartner AG führt die Wege der Kommission wie folgt aus: Aktien deutscher Emittenten Aktien mit ausländischer Ausführung auf der elektronischen Handelsplattform Xetra. Erfolgt keine Notiz auf Xetra, so wird der Auftrag an eine Börse mit den meisten und regelmäßigsten Umsätzen gegeben. Wird eine Aktie an einer deutschen Parkettbörse gehandelt, erfolgt die Ausführung des Auftrages an einer deutschen Präsenzbörse. Dabei wird der Börsenplatz berücksichtigt, an dem die Wahrscheinlichkeit am größten ist, eine Ausführung zu erhalten. Wird eine Aktie nicht an einer deutschen Präsenzbörse gehandelt, wird der Auftrag an die ausländische gegeben. Ist im Ausnahmefall eine Ausführung an der ausländischen nicht möglich, wird der Börsenplatz mit den meisten und regelmäßigsten Umsätzen gewählt. 3/7
Sollte Ihr Auftrag wegen des Handelsschlusses des Xetra-Systems im ordentlichen Geschäftsgang nicht mehr am gleichen Tag angenommen werden können, erfolgt die Annahme des Auftrages zum nächsten regulären Handelstag. c) Zertifikate Die Premium FinanzPartner AG bietet Zertifikate eigener sowie ausgewählter fremder Emissionen selbst zur Zeichnung oder zum Erwerb (und ggf. zum Rückkauf) als Kommissionsgeschäft innerhalb und außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme an. Soweit es nicht zu Kommissionsgeschäft innerhalb und außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme kommt, wird die Premium FinanzPartner AG den Auftrag des Kunden wie folgt ausführen: Zertifikate mit deutscher Zertifikate mit ausländischer Ausführung an der deutschen Wird ein Zertifikat an einer deutschen Parkettbörse gehandelt, erfolgt die Ausführung des Auftrages an einer deutschen Präsenzbörse. Dabei wird der Börsenplatz berücksichtigt, an dem die Wahrscheinlichkeit am größten ist, eine Ausführung zu erhalten. Wird ein Zertifikat nicht an einer deutschen Präsenzbörse gehandelt, wird der Auftrag an die ausländische gegeben. Ist im Ausnahmefall eine Ausführung an der ausländischen nicht möglich, wird ein Börsenplatz mit den meisten und regelmäßigsten Umsätzen gewählt. d) Optionsscheine Die Premium FinanzPartner AG bietet fremde Emissionen als Kommissionsgeschäft außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme an. Die Premium FinanzPartner AG wird den Auftrag des Kunden wie folgt ausführen: Optionsscheine mit deutscher Optionsscheine mit ausländischer Ausführung an der deutschen Wird ein Optionsschein an einer deutschen Parkettbörse gehandelt, erfolgt die Ausführung des Auftrages an einer inländischen Präsenzbörse. Wird ein Optionsschein nicht an einer deutschen Präsenzbörse gehandelt, wird der Auftrag an die ausländische gegeben. Ist im Ausnahmefall eine Ausführung an der ausländischen nicht möglich, wird ein Börsenplatz mit den meisten und regelmäßigsten Umsätzen gewählt. e) Finanzderivate Hierunter fallen Termingeschäfte, die nach standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden (Futures und Options / F&O-Geschäfte) oder die außerbörslich (Over-the-Counter / OTC- Geschäfte) zwischen Kunde und Premium FinanzPartner AG individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Börsengehandelte Derivate Ausführung an der Börse, an welcher der Kontrakt gehandelt wird. 4/7
f) Bezugsrechte Der Bezugsrechtshandel im Inland beginnt mit dem ersten Tag der Bezugsfrist und erstreckt sich über die gesamte Bezugsfrist. Während dieser Periode können Bezugsrechte ausgeübt bzw. spekulativ gehandelt werden. Die erteilten Kundenaufträge werden an die Börse Frankfurt zur Ausführung zum Einheitskurs weitergeleitet. Bei einer Spitzenregulierung, die aus der Ausübung der Bezugsrechte resultieren kann, werden die Aufträge unlimitiert erfasst. Soweit die Premium FinanzPartner AG bis zum letzten Tag des Bezugsrechtshandels keine Kundenweisung erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotstand gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen. Ausländische Bezugsrechte darf die Premium FinanzPartner AG gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen. 4. Von Premium FinanzPartner AG vorgesehene Ausführungsplätze a) Wertpapierbörsen Börse Berlin Deutschland Istanbul Stock Exchange Türkei Börse Düsseldorf Deutschland Madrid Stock Exchange Spanien Frankfurter Wertpapierbörse Deutschland SWX Schweiz XETRA Deutschland Virt-X Schweiz Börse Hamburg Deutschland American Stock Exchange USA Börse Hannover Deutschland NASDAQ USA Börse München Deutschland New York Stock Exchange USA Börse Stuttgart Deutschland Jakarta Stock Exchange Indonesien Australian Stock Exchange Australien Helsinki Stock Exchange Finnland Vienna Stock Exchange Österreich Athens Stock Exchange Griechenland Euronext Brussels Belgien Budapest Stock Exchange Ungarn London Stock Exchange Großbritannien Prague Stock Exchange Tschechien Toronto Stock Exchange Kanada Irish Stock Exchange Irland Copenhagen Stock Exchange Dänemark Tel Aviv Stock Exchange Israel Euronext Paris Frankreich Korea Stock Exchange Koscom Südkorea Hong Kong Stock Exchange Hongkong Kuala Lumpur Stock Exchange Malaysia Milan Stock Exchange Italien Mexico Stock Exchange Mexico Tokyo Stock Exchange Japan New Zealand Stock Exchange Neuseeland Luxembourg Stock Exchange Luxemburg Philippine Stock Exchange Philippinen Euronext Amsterdam Niederlande Warsow Stock Exchange Polen Oslo Stock Exchange Norwegen Euronext Lisbon Portugal Singapore Stock Exchange Singapur Stockholm Stock Exchange Schweden Johannesburg Stock Exchange Südafrika Stock Exchange of Thailand Thailand 5/7
Orders in ausländischen Märkten werden zum Teil an Drittbroker gegeben und können durch diese an unterschiedlichen Börsen des Landes zur Ausführung gebracht werden. b) Terminbörsen Chicago Mercantile Exchange USA Tokyo Commodity Exchange Japan Chicago Board of Trade USA Tokyo Grain Exchange Japan New York Mercantile Exchange USA Tokyo International Financial Japan Chicago Board Opt. Exchange USA Futures Exchange Japan Kansas City board of Trade USA Tokyo Stock Exchange Japan Minneapolis Grain Exchange USA Osaka Securities Exchange Japan Montreal Exchange Kanada EEX-European Energy Exchange Deutschland New York Board of Trade USA EUREX Deutschland Winnipeg Commodity Exchange Kanada EUREX Schweiz EDX London Großbritannien Italian Dervatives Market Italien London Metal Exchange Großbritannien South African Exchange Südafrika ICE-Intercontinental Exchange Großbritannien Wiener Bourse Österreich Internat. Petroleum Exchange Großbritannien Warsow Stock Exchange Polen Euronext liffe London Großbritannien MEFF Spanien OM-London Großbritannien Euronext liffe Amsterdam Niederlande Sydney Futures Exchange Australien Euronext liffe Lisbon Portugal New Zealand Futures Exchange Neuseeland Euronext liffe Paris Frankreich KFX-Korea Exchange Südkorea Euronext liffe Brussels Belgien Malaysia Derivatives Exchange Malaysia Singapore Exchange Singapur Hong Kong Exchange Hongkong OM Sweden Schweden Orders in ausländischen Märkten werden zum Teil an Drittbroker gegeben und können durch diese an unterschiedlichen Börsen des Landes zur Ausführung gebracht werden. 5. Auswahl des Dritten Die Premium FinanzPartner AG trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Die Auswahl eines Dritten, der mit der Ausführung von Anlageentscheidungen von Premium FinanzPartner AG beauftragt wird, erfolgt unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien und deren Gewichtung nach den dort genannten Maßgaben. Zur Sicherstellung des bestmöglichen Ergebnisses für den Kunden bei Verfügungen hat Premium FinanzPartner AG zur Ausführung der Kundenaufträge die folgenden Einrichtungen ausgewählt: a) Depotstelle des Kunden b) Reguliertes Finanzdienstleistungsunternehmen bei Brokern 6/7
6. Abweichung im Einzelfall Falls im Einzelfall Kundenaufträge oder Anlageentscheidungen von anderen als den in Ziffer 1 benannten bzw. von anderen als den durch Kundenweisung definierten Einrichtungen ausgeführt werden sollen, wird zuvor die Zustimmung des Kunden eingeholt. 7. Anwendung der Ausführungsgrundsätze des beauftragten Dritten Soweit Premium FinanzPartner AG einen Dritten mit der Ausführung von Kundenaufträgen bzw. Anlageentscheidungen beauftragt, erfolgt die jeweilige Verfügung nach Maßgabe der Vorkehrungen, die der beauftragte Dritte zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung getroffen hat. Insofern können sich Abweichungen von den o. g. Grundsätzen zu Ausführungsplätzen und Ausführungswegen ergeben. Die Ausführungsgrundsätze des beauftragten Dritten erhält der Kunde auf Verlangen auch von der Premium FinanzPartner AG zur Kenntnis. 7/7