I n f o r m a t i o n s v o r l a g e Az.: 5.1 Vorlage-Nr. XI / 794 öffentlich nichtöffentlich X Datum 20.08.2014 Beratungsgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: TOP Sozialausschuss 11.09.14 Kreisausschuss Kreistag Wirkungsorientierte Steuerung in der Hilfe zur Pflege; hier: ambulanter Bereich Der Sachstandbericht über das Fallmanagement in der ambulanten Hilfe zur Pflege wird zur Kenntnis genommen. In Vertretung Kathrin Weiher Erste Kreisrätin 1
Anlagen: Kurzinformation Strategische Zielsetzung (Der Beschluss leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden Zielen aus dem Strategieprogramm 2030 ) Zif f er des Oberziels Zif f er des Zwischenziels Ziel- oder Maßnahmebeschreibung Erwartete Ergebnisse / Wirkungen (Was soll erreicht werden?) Personell (z.b. Mitarbeiter/innen / Stellen / St-Anteile u.ä.) Ressourceneinsatz (Welche Ressourcen sind für die Umsetzung erforderlich?) Sächlich (z.b. IT/Räume o.ä.) Finanziell (Haushaltsmäßige Zuordnung / Aufwendungen / Erträge / Folgekosten) Haushaltsjahr Produkt / Leistung / Invest.Objekt/ Kostenstelle Sachkonto Seite im HH-Plan: Freiwillige Aufgabe? JA NEIN Einmalige Aufwendungen / Erträge Gesamtkosten der Maßnahme Zweckgebundene Erträge (Zuschüsse u.ä.) Einmalige Belastung des Kreishaushalts Mittel stehen zur Verfügung? JA NEIN Laufende Aufwendungen / Erträge Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Laufende Erträge (Zuschüsse u.ä.) Zu erwartende jährliche Folgekosten Kurzfassung des Sachverhalts: Vorgeschichte und Ziele Seit 2005 bietet der Landkreis Goslar Pflegebedürftigen, von Pflegebedürftigkeit bedrohten Personen und ihren Angehörigen Pflegeberatung an. Befragt man die älteren Menschen nach ihren Wünschen, so möchte der überwiegende Teil im eigenen Haushalt bleiben. Haushaltsgrößen und Wohnentfernungen zwischen pflegebedürftigen Eltern und ihren Familien spielen eine wichtige Rolle für eine Versorgung im häuslichen Umfeld. Ziel ist es, durch Aufklärung, Beratung und Begleitung pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich den Verbleib in der der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen und somit vollstationäre Dauerpflege zu vermeiden. Daneben können durch bedarfsgerechte Beratung auch Einsparungen erzielt werden, weil ambulante Hilfen in der Regel kostengünstiger sind als stationäre Unterbringungen. 2
Seit Dezember 2010 erfolgt die Pflegeberatung zu einem Teil durch die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes in der Beratungsstelle des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN). Zu den Steuerungserfolgen und den Kennzahlen der vermiedenen Heimunterbringungen und ersparten Pflegemonate des Pflegestützpunktes wird auf die Informationsvorlage XI/517 vom 25.07.2013 verwiesen. Fallmanagement in der ambulanten Hilfe zur Pflege In der täglichen Praxis hat sich herausgestellt, dass über das Beratungsangebot des Pflegestützpunktes nur ein Teil der gewünschten Zielgruppe erreicht werden kann. Um den Pflegestützpunkt aufzusuchen, muss bereits ein grundsätzlicher Informationsbedarf und Gestaltungswille bei den Betroffenen vorhanden sein. Eine ganze Reihe von Fallkonstellationen gelangen allerdings in Antragsform direkt in die Sachbearbeitung der Fachgruppe Hilfe zur Pflege: Pflegebedürftige, die sich aktuell in häuslicher Versorgung befinden, und bei denen eine Anspruchsprüfung auf Hilfen zur Pflege (stationär) in Erwägung gezogen wird. Pflegebedürftige die sich aktuell in stationärer Versorgung befinden (Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Krankenhaus) aber bisher keine Hilfe zur Pflege (stationär) beziehen Pflegebedürftige, die Schwierigkeiten mit der Finanzierung ihrer pflegerischen Versorgung sehen und /oder Sozialleistungen beziehen. Pflegebedürftige, bei denen eine Anspruchsprüfung auf Hilfen zur Pflege (ambulant) bereits erfolgt ist oder die einen Anspruch prüfen lassen möchten. Pflegebedürftige, die bereits Leistungen der Hilfe zur Pflege bei stationärer Versorgung beziehen. Zur konsequenten Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär durchlaufen daher alle Neuanträge in der stationären Hilfe zur Pflege eine Vorprüfung. Darüber hinaus werden auch Bestandsfälle bei denen die Möglichkeit zur Rückkehr in ambulante Versorgung realistisch erscheint aufgegriffen. In den o.g. Fällen, in denen eine ambulante Maßnahme möglich erscheint, wird das Fallmanagement der ambulanten Pflege tätig. Im Sinne einer einheitlichen Sachbearbeitung für die Kunden wird bewusst darauf verzichtet, diese Fälle an den Pflegestützpunkt weiter zu verweisen. Das Fallmanagement in der ambulanten Hilfe zur Pflege wird zurzeit auf einer vorhandenen Sachbearbeiterstelle mit einem Anteil von 0,2 wahrgenommen. Zu den Tätigkeiten gehören: Sachverhaltsermittlung in Zusammenarbeit mit mehreren Stellen (Pflegedienst, Angehöriger, Pflegeperson, Pflegekasse, Gesundheitsamt, MDK, andere Stellen im FB 5) Beratung zu den Themen ambulante Pflege, Tagespflege Vermittlung zu zuständigen Stellen / Beratungsstellen Vermittlung von Lösungsansätzen mit Hilfen des SGB XII 3
Steuerungseffekte Für das abgelaufene Jahr 2013 und das laufende Jahr erfolgt erstmals eine Evaluation dieses Beratungsangebotes in der ambulanten Hilfe zur Pflege: davon Fälle stationäre Unterbringung nicht vermeidbar Häusliche Versorgung gestärkt/ unterstützt Heimunterbringung vermieden mit Einsparungen in Höhe von ca. 2013 34 10 14 10 13 / 39.500 2014 13 6 5 2 4 / 11.000 (bis Juli) insgesamt 47 16 19 12 17 / 50.500 Im untersuchten Zeitraum wurden 47 Fälle im Rahmen des Fallmanagements geprüft. In 16 Fällen (34 %) war eine stationäre Unterbringung trotzdem nicht zu vermeiden bzw. zu beenden. In 19 Fällen (40 %) konnte die häusliche Versorgungssituation verbessert werden. In 12 Fällen (26 %) ist es sogar gelungen, durch intensive Unterstützung eine stationäre Unterbringung in einem Alten- /Pflegeheim zu verhindern bzw. zu beenden. In den genannten Fällen ergeben sich nicht in jedem Fall auch Einsparungen für den Sozialhilfeträger, weil z:b verwertbares Vermögen oder Einkünfte vorhanden sind oder einfach auch nur eine neue Kombination von Hilfsangeboten zu einer Sicherung der häuslichen Situation beiträgt (Kombination Pflegegeld und Pflegedienst o.ä.). Die hier errechneten Beträge ergeben sich aus dem Unterschied zwischen den durchschnittlichen Fallkosten vor Einsatz des Fallmanagements bzw. den fiktiven Fallkosten soweit noch keine Hilfen bei stationärer Versorgung gewährt wurden und dem erreichten Leistungsumfang nach der Beratung. In den meisten Fällen ist es gelungen, die stabilisierende Wirkung auf längere Dauer zu erreichen. In der oben dargestellten Tabelle sind die Neufälle 2014 aufgeführt. Zum Fallbestand sind 12 Fälle mit Einsparungseffekten hinzuzurechnen, die aus dem Vorjahr 2013 weiterlaufen mit insgesamt bisher 32.500 Volumen. Controlling und Berichtswesen Bisher erfolgt das Controlling und die Berichterstattung im Produkt Hilfe zur Pflege anhand folgender Kennzahlen ausschließlich für die Leistungen des Pflegestützpunktes: vermiedene Fälle (Fallzahl) ersparte Pflegemonate Beratungskontakte Es ist geplant, die Daten der ambulanten Hilfe künftig zu ergänzen, damit ein Gesamtüberblick über die Effekte des Fallmanagements gegeben ist. Über die Änderungsliste zum Produktbuch wird ein entsprechender Vorschlag eingebracht. 4
Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven der Steuerung in der Hilfe zur Pflege Die Pflegeberatung im Pflegestützpunkt hat sich als Angebot etabliert und läuft erfolgreich. Die oben dargestellte Evaluation des Fallmanagements in der ambulanten Hilfe zur Pflege zeigt auf, dass hiermit ein erfolgreicher weiterer Zugangsweg zu einer passgenauen pflegerischen Versorgung geschaffen werden konnte. Die Bundesregierung beabsichtigt laut Koalitionsvertrag, die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken, und hat hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt. Bis Frühjahr 2015 sollen konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozialräume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen laut einer Stellungnahme des Deutschen Landkreistages auf Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflegeberatung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen in Betracht. Fazit Für einen Teil dieser Entwicklungen ist der Landkreis Goslar mit dem vorhandenen Steuerungsinstrumentarium wie oben dargestellt grundsätzlich bereits jetzt gut aufgestellt. Im Bereich der Sozialplanung müsste jedoch mehr getan werden. Natürlich wird mit den vorhandenen Ressourcen der gesetzlich vorgeschriebene örtliche Pflegeplan erstellt. Für die Aufstellung einer konsequent sozialräumlichen Planung der pflegerischen Versorgung und die aktive Mitarbeit an kommunalen Quartiersplanungen oder zur aktiven Mitwirkung an der Einrichtung neuer Wohnformen für ältere Menschen wären zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich. Ein zusätzlicher Ressourceneinsatz könnte wichtige sozialwirtschaftliche Steuerungsimpulse geben. Im Bereich der Eingliederungshilfe wird in Projektform erfolgreich der Einsatz von Hilfeplanung erprobt (vgl. Vorlage XI/732 vom 15.05.14). Für die Hilfe zur Pflege fehlt eine solche individuelle Hilfeplanung 1 bisher. Es steht zu erwarten, dass durch den Einsatz weiterer sozialpädagogischer Fachkräfte auch in der Hilfe zur Pflege weitere wirtschaftliche Effekte erzielt werden können, wenn der Grundsatz ambulant vor stationär noch effektiver umgesetzt werden könnte. 1 Hilfeplanung in diesem Sinne umfasst die Lotsenfunktion, die Auswahl der unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglichst optimalen Hilfe, die Begleitung des Pflegehaushalts und die Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Gemeinsam mit dem Klienten wird der individuelle Bedarf ermittelt und Ziele abgestimmt. Die Hilfeplanung hat die Aufgabe, den Pflegebedürftigen bei der Suche nach individuellen Lösungen zu unterstützen und sein gewähltes Pflegearrangement fachlich zu begleiten. Es sorgt dabei für Kontinuität und Koordination in der Versorgung. 5