Wie freiwillig ist bezahltes Ehrenamt?

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Transkript:

Forum 11 Wie freiwillig ist bezahltes Ehrenamt? Ehrenamtskongress Nürnberg, 7. Juli 2012 Prof. Dr. Martina Wegner Definition Monetarisierung Monetarisierung = etwas in Geld verwandeln Den Wert freiwilligen Engagements volksoder betriebswirtschaftlich darstellen Der Arbeitsleistung freiwillig Engagierter einen monetären Wert zuweisen Monetäre Entgeltung des Engagements Zunahme von hybriden Tätigkeitsformen im Zwischenbereich von freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit (in Form von Übungsleiter -Diensten, Freiwilligendiensten, AGH-MAE, geringfügiger Beschäftigung, Bürgerarbeit)

Ausgangssituation 1. Formen der Monetarisierung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement haben eine lange Tradition Seit Stein-Hardenberg ist das Ehrenamt mit Formen des Nachteilsausgleiches verbunden, mit monetären Transferleistungen. Die altruistische Variante des Ehrenamtes ist nur ein Variante, die politisch und ideologisch in den Vordergrund getreten ist. 2. Die Monetarisierungsdiskussion verschiebt den Kontext des bürgerschaftlichen Engagements Sie rückt bürgerschaftliches Engagement in Nützlichkeits- und Abwägungszusammenhänge auf der individuellen Ebene (ökonomischer Nutzen neben psychologischen), auf der staatlichen (Einsparungen, fiskalische Kalküle), der betrieblichen (Kosten, Wettbewerb) und auf der genossenschaftlichen (gemeinsamer Nutzen) Aufbau der Studie Modul Forschungsgegenstand Methode 1 2 3 4 Forschungs- und Diskussionsstand zur Monetarisierung Bürgerschaftlichen Engagements Bestandsaufnahme zu Formen der Monetarisierung im Bürgerschaftlichen Engagements Ursachen und Folgen der Monetarisierung Bürgerschaftlichen Engagements Strategien und Zukunftsszenarien von Organisationen für die Monetarisierung Bürgerschaftlichen Engagements Literaturanalyse Literatur-, Internet- und Telefon-Recherche, Rechtsexpertise 30 Interviews mit Experten aus dem Bereich Engagementförderung 2 Gruppendiskussionen mit freiwillig Engagierten (mit und ohne Bezüge) 10 Interviews mit Leitungskräften aus Vereinen und Verbänden 2 Gruppendiskussionen mit Fachkräften der Engagementförderung

Engagierte und Organisationen bzw. Zielpersonen gehen einen Tausch ein Engagierte erbringen eine Leistung (Zeit, Kompetenz) erhalten unter anderem Geld Organisation vermittelt und/oder empfängt eine Leistung leistet Anerkennung und/oder Vergütung Staat Rechtliche Rahmung des Tauschverhältnisses Delegierung und Förderung von gemeinwohlorientierten Leistungen Zielpersonen/gruppen des Engagements empfängt eine Leistung leistet Anerkennung und/oder Vergütung Entgoltenes Engagement - Tauschformen Geld Auslagenersatz Tatsächlich entstandene Kosten werden pauschal oder gegen Beleg erstattet Pauschale Gratifikation Das Engagement wird durch einen pauschalen Geldbetrag gewürdigt Vergütung Zeit oder Werk gegen Geld Verdienstausfall Durch das Engagement entstandene Einkommenseinbußen werden kompensiert Geldwerte Leistungen Sachzuwendungen Bildung Bonussysteme/Mitnutzung Reise und Fahrtkostenerstattungen Kommunikationskosten sonstige Auslagen Taschengelder Sitzungsgelder Ehrensold Honorare Stundensätze Bezahlter Sonderurlaub Stunden oder Tagessätze Waren Verpflegung Dienstleistungen Aus-/Fortbildung Qualifizierungsnachweise/Zertifikate z.b. bahn.bonus-punkte Mitnutzung Flatrates Überlassungen (Dienstwagen, Kommunikationsmittel)

Entgoltenes Engagement - Tauschformen Reduzierte Zahlungspflichten Ermäßigungen Als Gratifikation erhalten Engagierte Zugang zu ermäßigten Waren oder Dienstleistungen Steuerbegünstigungen Einkommenssteuerrechtliche Privilegierung von Einkünften im Bereich bestimmter Aufgaben Zeitspenden Zeitkonten Durch das Engagement wird ein Anspruch auf eine im Zeitumfang äquivalente Dienstleistung erworben. Anwartschaften Juleica Erstattung von Ehrenamtscard Studiengebühren Ermäßigte Mitgliedsbeiträge Übungsleiterpauschale ( 3 Nr. 26 EStG) Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26a EStG) Ratsherrenerlass ( 3 Nr. 12 EStG) Tauschringe Seniorengenossenschaften Rentenversicherung für ehrenamtliche Pflegepersonen Nach 3 Nr. 1a SGB VI sind Pflegepersonen für die Zeit der Pflege versicherungspflichtig (bei mind. 14 Std./Woche). Pflegepersonen können nach 19 SGB XI auch ehrenamtlich tätig sein. Die Grauzone zwischen Ehrenamt und Erwerbsarbeit hat eine hohe Funktionalität Funktionen Organisation Engagierte Zusätzlicher Anreiz im Rahmen einer Rekrutierungsstrategie Schaffung einer kostengünstigen personellen Ressource: ermöglicht kostengünstige Leistungen Arbeitsökonomisch effiziente Form der Anerkennung Formalisierung der Verbindlichkeit: Ansprüche an die Engagierten lassen sich monetär legitimieren Bessere Planbarkeit ehrenamtlicher personeller Ressourcen: Ermöglicht bessere Integration in den betriebliche Arbeitsabläufe Finanzielle Ermöglichung des Engagements (Scheinargument?) Türöffner für freiwilliges Engagement Aufwertung/Anerkennung des Engagements Frei verfügbares Budget im Familieneinkommen, das nicht zur Existenzsicherung beiträgt ( Taschengeld ) Beitrag zur Existenzsicherung Annäherung an biographischen Entwurf über Quasi/Para-Erwerbsarbeit Symbolische Aufwertung des sozialen Status in der Kommunikation gegenüber Dritten (Staatlich verfasste) Gesellschaft Gemeinwohlorientierte Dienstleistungen trotz knapper öffentlicher Kassen Leistungsempfänger/innen Zugang zu bezahlbaren Dienstleistungen - Bewahrung von Würde und Autonomie Ausbalancierung Beziehung zwischen Helfer/in Hilfeempfänger/in. Vermeidung von moralischer Dankbarkeitspflicht.

Risiken hybrider Tätigkeitsformen zwischen freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit Spezifische Potentiale freiwilligen Engagements gehen verloren Das kritisch-innovative Potential freiwilligen Engagements wird domestiziert Aus alltagsähnlichen Kontakten wird eine professionelle (Kunden)Beziehung. Arbeitsrechtlicher Schutz und soziale Sicherung der ehrenamtlich Angestellten werden eingeschränkt (betrifft im sozialen Ehrenamt in stärkerem Umfang Frauen) Messung des Wertes bürgerschaftlichen Engagements in ökonomischen Kategorien führt zu einer verkürzten Wahrnehmung seines Wertes. Die Frage nach der Qualität des Engagementangebotes wird auf die Höhe der finanziellen Vergütung reduziert Gerechtigkeitsfragen bei unterschiedlich entlohnten Ehrenamtlichen sowie Ehren- und Hauptamtlichen können Organisationen vor eine Zerreißprobe stellen. Gewöhnungseffekte: Einmal eingeführte Vergütungen sind schwer reversibel. Das stellt Organisationen und Staat unter großen Druck. Steuer, Arbeits- und SV-rechtliche Implikationen stellen Risiken für unerfahrene Organisationen dar. Dequalifizierungs und Deprofessionalisierungsspirale durch den Ersatz regulärer Arbeitsplätze Ob diese Effekte tatsächlich eintreten, entscheidet sich nicht allein an der Tatsache, dass Geld fließt. Gretchenfrage: Welche Bedeutung hat das Geld? Liegt der Zahlung von Geld eine Gemeinwohl Logik (Anerkennung) oder eine marktökonomische Logik (Vergütung) zu Grunde? Lebenslage (Erwerbszwänge) Motivationen für das Engagement Vergütung Marktökonomische Logik Anerkennung Gemeinwohl -Logik Tatsächliche Erwartungen an den/die Engagierte/n Qualität der gesamten Anerkennungskultur Differenz zwischen tatsächlichen Auslagen und Entgeltung Modus der Entgeltung (Wir präzise orientiert sich der Zeitaufwand an der vereinbarten Vergütung bzw. die Höhe der Vergütung am zeitlichen Umfang des Engagements) Erwartungen an die Rolle des/der Engagierten, die zwischen Dienstleister/in und Nachbar/in oszillieren kann.

Begünstigende Faktoren für eine Vergütung im Sinne einer marktökonomischen Vergütungslogik Organisation Höhe des Geldbetrages Modus der Entgeltung (Pauschale Gratifikation, Vergütung ) Staat (Kommune, Land, Bund) Förderung von BE über personenbezogene Entgelte (im Gegensatz zur Finanzierung förderlicher Rahmenbedingungen) Abrechnungsmodalitäten (z.b. nach Stundensätzen) Möglichkeiten zur Refinanzierung der Entgelte (öffentlich oder private Mittel) Wettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Leistungsanbietern Erwerbsarbeit Leit- Tätigkeitsform in der Organisation Betriebswirtschaftliche Werkzeuge im Bereich des Freiwilligenmanagements (Zielvereinbarung, Stellenbeschreibung, Verträge) Enttabuisierung des Eigennutzes im Ehrenamt Einkommensteuer- und SV-rechtliche Privilegierung bestimmter Tätigkeiten und Engagementformen Arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Minijobs, AGH-MAE Sozialpolitische Aktivierungsstrategien bürgerschaftlichen Engagements für die Wohlfahrtsproduktion im Sinne einer Erledigung definierter Leistungen. Rechtliche Verankerung des Bürgerengagements in den Leistungskatalogen des Sozialrechts: z.b. SGB XI ( 45c,d) Bilanzierende Thesen für eine weitere Diskussion Bürgerschaftliches Engagement ist seinem Wesenskern nach eine Zeitspende. Aber: Eine Idealisierung bürgerschaftlichen Engagements als Hort des reinen, altruistischen Bürgersinns ignoriert sowohl die generelle Vereinbarkeit altruistischer und egoistischer Motive für ein Engagement als auch die lange Tradition monetärer Anerkennungsformen im Bereich kommunaler Ehrenämter. Ungeklärte Mischungen bedrohen auf Dauer sowohl die Zukunft der Erwerbsarbeit als auch die Kultur bürgerschaftlichen Engagements. Aber: Die Zahlung von Geld alleine entscheidet nicht darüber, ob die Eigenlogik bürgerschaftlichen Engagements beschädigt wird. Eine Verkürzung der Diskussion auf den Geldbetrag macht blind für die Frage nach der richtigen Rahmung des Tauschverhältnisses, z.b. die Frage nach tatsächlichen Erwartungen, dem Stellenwert des Geldes im Rahmen einer Anerkennungskultur, mögliche (symbolische) Bedeutungen des Geldes. Die hohe Funktionalität hybrider Tätigkeitsformen liegt gerade in ihrer Uneindeutigkeit begründet. Eine letzte Klärung (sofern überhaupt möglich) würde diese hohe Funktionalität einschränken. Nicht auf eine bestimmte Rolle festgelegt zu sein, erweitert auch Freiheiten bzw. die Gestaltungsoptionen in Beziehungen.

Bilanzierende Thesen für eine weitere Diskussion Die Dinge müssen beim Namen genannt werden. Aber: Die Einführung neuer Bezeichnungen wie entlohnte Nebentätigkeiten oder Paid Volunteering führen zu weiteren Abgrenzungsproblematiken, sowohl gegenüber Ehrenamtlichkeit vor allem aber gegenüber regulärer Beschäftigung und berühren in hohem Maße das Selbstverständnis sowohl von Engagierten als auch von ganzen Organisationen Die kommunale Engagementförderung darf nicht vorschnell und selbstverständlich auf monetäre Anreize setzen. Aber: Die Fachkräfte/Experten der kommunalen Engagementförderung haben bislang kaum Einfluss auf die Einführung monetärer Anreizsysteme im Rahmen staatlicher Förderpolitiken gehabt. Eine ernst gemeinte Diskussion um monetäre Förderung freiwilligen Engagements in der Kommune, muss auch die Pfründe im Bereich kommunaler Ehrenämter berücksichtigen. Strukturierungsvorschlag Gemeinwohlorientierung von Tätigkeiten beruflich Neben-/ quasiberuflich In Qualifikationszusammenhängen Genossenschaftlich/ gemeinwirtschaftlich Ehrenamtlich mit Entschädigung Ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagement ohne Entschädigung/Entgeltung

Welche Fragen sollten wir uns stellen? Verändert eine Vergütung die Freiwilligkeit und damit den Charakter des Ehrenamts? Tragen wir zu einem Niedriglohnsektor bei und langfristig zu prekären Lebenssituationen? Hat die (ggf. gerade auch die kurzfristige) Monetarisierung Aktivierungspotenzial, die sie durchaus rechtfertigt? Unterstützen wir den Abschied vom Sozialstaat? Kommen wir durch die Monetarisierung in eine Marktlogik, in der wir die Freiwilligen als weisungsgebundene Arbeitnehmer sehen?