1.2. In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung

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Transkript:

Rundschreiben Nr.: 01 / 2014 Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin Michaela Kreckel-Hartlieb / Mitarbeiterin HVP 90223-1999 Quelle: AGSV-Bund / Alexander von Boehmer Koalitionsvertrag Der Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten wurde von den Spitzen der Koalitionspartner CDU, CSU und SPD am 27. November 2013 unterzeichnet. Nachfolgend sind die für unsere Arbeit wichtigen Punkte aufgeführt (die Nummerierung ist dem Koalitionsvertrag entnommen): 1.2. In Deutschlands Zukunft investieren: Bildung und Forschung Berufliche Bildung Allianz für Aus- und Weiterbildung (Seite 31) Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes zur Allianz für Aus- und Weiterbildung Die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung (Inklusion) ist uns dabei ein besonderes Anliegen. 1.3. In Deutschlands Zukunft investieren: Infrastruktur Verkehr - Barrierefreiheit (Seite 45) Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich vorantreiben mit dem Ziel der barrierefreien Mobilität für alle Menschen. Weiterer Ausbau barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen Bahnhofsmodernisierungsprogramm (einen Plan für einen barrierefreien Ausund Umbau aller größeren Bahnhöfe vorlegen und geeignete kostengünstige Lösungen für kleinere Bahnhöfe entwickeln) 2.2. Gute Arbeit Ganzheitlicher Arbeitsschutz (Seite 70) Leitbild ist ein ganzheitlicher, physische und psychische Belastungen umfassender Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Engere Verknüpfung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen. In Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Gesundheitszirkel einrichten. Seite 1 von 5

Entwicklung neuer Präventionskonzepte und betrieblicher Gestaltungslösungen bei psychischer Belastung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie vorantreiben. 2.3. Soziale Sicherheit Arbeiten bis 67 gestalten (Seite 72) Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Erwerbsgeminderte besser absichern (Seite 72) Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbs-geminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung. Modernes Entschädigungsrecht (Seite 74) Neuordnung des Rechts der Sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern (Seite 74) Aufarbeitung und bessere Verzahnung der Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander sowie derjenigen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, Vermeidung von Sicherungs- und Förderlücken 2.4. Gesundheit und Pflege Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen (Seite 82) Verabschiedung eines Präventionsgesetzes in 2014: Stärkung von Prävention und betrieblicher Gesundheitsförderung. 3. Solide Finanzen Handlungsfähig im Bund, in Ländern und Kommunen (Seite 95) Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei Seite 2 von 5

werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Seite 102) Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Wir werden die Ergebnisse der Evaluierung der ADS umsetzen. Menschen mit und ohne Behinderung (Seite 110/111) Nichts über uns ohne uns Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen nach dem Motto Nichts über uns ohne uns. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit einbeziehen. Eingliederungshilfe reformieren Modernes Teilhaberecht entwickeln Seite 3 von 5

Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungs prozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Barrierefreiheit im Netz Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel Barrierefreie Website für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann. 4.2. Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land Generationen- und altersgerechter Wohnraum (Seite 116) Wir wollen die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstützen. Gerade ältere Menschen benötigen barrierefreie und -arme Wohnungen und ein Wohnumfelder, um selbstbestimmt und altersgerecht wohnen zu können. Zur Förderung des generationengerechten Umbaus werden wir ein neues Programm Altersgerecht Umbauen auflegen, mit Investitionszuschüssen ausstatten und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2- Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen ein Förderbonus verankert werden. Gemeinschaftliche Wohnformen von älteren Menschen wollen wir unterstützten und modellhaft fördern. 5.2. Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung (Seite 151) Parlament, Regierung und Verwaltung werden die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen. Moderne Verwaltung (Seite 152) Seite 4 von 5

Ein Programm Digitale Verwaltung 2020 für verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung soll dazu auf den Weg gebracht werden. Öffentlicher Dienst (Seite 153) Zur Sicherung der Fachkräftebasis und zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses brauchen wir eine demografievorsorgende Stellen- und Personalpolitik, moderne, attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie partnerschaftliche Personalvertretungen. Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen künftig auch stärker an gewonnenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen. Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Den Koalitionsvertrag können Sie unter folgenden beiden Links Hochladen: www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf oder http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf Seite 5 von 5