Der Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe

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1 Der Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft Das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe Präsentation von Marc Nellen Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des 31. Landräteseminars des Niedersächsischen Landkreistages am 6. Februar 2015 in Celle

2 Inklusive Gesellschaft als Leitbild Inklusion ist die zentrale Idee der Behindertenrechtskonvention. Inklusion bedeutet selbstverständliches Miteinander, selbstverständliche Teilhabe statt nachträglicher Integrationsbemühungen. Inklusion braucht aber auch Empowerment, um Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Chancen zu nutzen

3 Nationaler Aktionsplan 2.0 Staatenprüfung vor CRPD Ausschuss Weiterentwicklung des NAP Teilhabebericht der Bundesregierung Evaluation des NAPs durch Prognos Kick off am 24./25. November 2014 bei den Inklusionstagen im bcc Berlin 3

4 Novellierung des BGG Schwerpunkte Handlungsschwerpunkte: Behinderungsbegriff an UN-BRK anpassen Anerkennung und Stärkung der Leichten Sprache als Kommunikationsform für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung Rechte von Frauen mit Behinderungen stärken Verbot der Benachteiligung wegen mehrerer Gründe einführen Weitere Umsetzung von Barrierefreiheit stärken Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung stärken: Schlichtungsverfahren einführen Ziel: Inkrafttreten zum

5 Umsetzung von Barrierefreiheit stärken Internetauftritte und -angebote von kommunalen Trägern öffentlicher Gewalt barrierefrei gestalten. Infrastrukturlösungen für barrierefreien öffentlichen Personen(nah)verkehr schaffen. Konzentrationstendenzen mit Verkaufsstellen und Produkten des Einzelhandels in ländlichen Versorgungsstrukturen begegnen.

6 Teilhabebericht weiterentwickeln - Teilhabeforschung ausweiten Nächster Teilhabebericht wird Entwicklungstendenzen aufzeigen: Indikatoren werden zu Zeitreihen ausgebaut. Das Indikatorentableau wird kritisch überprüft und weiter entwickelt.

7 Inklusive Arbeitswelt fördern Schaffung einer inklusiven Arbeitswelt ist Kernanliegen der Bundesregierung. Aktuelle Situation: Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen bessert sich stetig. Arbeitslosigkeit steigt trotz breitem Förderinstrumentarium und hohem finanziellem Einsatz der BA gegen den allgemeinen Trend leicht an. Immer noch rund Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

8 Inklusive Arbeitswelt fördern Zur Verbesserung der Situation müssen insbesondere Arbeitgeber für das Fachkräftepotenzial von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden: Initiative Inklusion (Unterstützung der Kammern) Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung (Wirtschaft Inklusiv). Weitere Maßnahmen: Übergänge von Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern (Budget für Arbeit). Schwerbehindertenvertretungen stärken.

9 Ausgangslage Eingliederungshilfe Die Ausgaben der Eingliederungshilfe sind im Zeitraum von 1995 bis 2013 um 8,9 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Steigerungsrate von rund 133 Prozent. Ausgaben der Einglierungshilfe Brutto-Ausgaben in Mrd. Euro Ausgabenblöcke der Eingliederungshilfe in 2013 in Mrd. Euro (gesamt 15,6 Mrd.) 14,4 15,6 Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten Leistungen in WfBM 4,0 7,8 6,7 7,5 8,5 9,8 10,9 11,3 11,9 13,3 +8,9 Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Sonst. Leistungen der Eingliederungshilfe 0,4 1,5 1,1 Steigerung der Ausgaben zum Vor-Vorjahr in Prozent 11,9 13,3 15,3 11,2 11,8 3,7 5,3 8,3 8, Fallausgaben für Empfänger von Eingliederungshilfe in 2013 in Euro Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinrichtungen Leistungen in WfBM Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung

10 Ausgangslage Eingliederungshilfe Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe ist im Zeitraum 2007 bis 2013 um (+28 Prozent) gestiegen. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate von rund 4,5 Prozent. Empfänger von Eingliederungshilfe in Tausend Jahresdurchschnittliche Steigerung der Empfängerzahlen von ausgwählten Hilfearten in Prozent Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinr. Hilfen zum Leben außerhalb betreuter Wohneinr. Leistungen in WfBM Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angem. Schulbildung 3,1 2,5 4,1 3,8 12,0 Jahresdurchschnittliche Steigerung der Fallkosten von ausgewählten Hilfearten in Prozent Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinr. Hilfen zum Leben außerhalb betreuter Wohneinr. 1,5 0,9 Steigerung der Empfängerzahlen zum Vorjahr in Prozent Leistungen in WfBM 1,5 4,4 4,4 6,8 3,3 4,5 2,1 Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfen zu einer angem. Schulbildung 0,0 1,

11 Prognose Eingliederungshilfe Der Bericht Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung * der cons_sens GmbH prognostiziert für den Zeitraum von 2012 bis 2020 eine: Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten um 24 Prozent (nach con_sens: von auf ) und eine Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe um 31 Prozent (nach con_sens: von 16,5 Mrd. Euro auf 21,6 Mrd. Euro). * Der Bericht ist das Ergebnis einer unabhängigen Forschungsleistung der con_sens GmbH. Er gibt nicht die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder.

12 in Mrd. Reha-Ausgaben der Sozialversicherung und der Eingliederungshilfe (Brutto) Steigerung seit 2004: ca. 8 % 10 Steigerung seit 2004: ca. 31 % Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe ( ) Ausgaben der Sozialversicherung für Reha und Teilhabe ( ) ohne Eingliederungshilfe 12

13 Leistungen für Menschen mit Behinderung: Systeme und Zuständigkeiten SGB XII Eingliederungshilfe SGB II, SGB XII Lebensunterhalt, Vertragsrecht SGB III Arbeitsförderung SGB V Krankenversicherung SGB VI Rentenversicherung SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe SGB XI Pflegeversicherung SGB IX Koordination und Zusammenarbeit Kultusbereich Leistungen für Schulund Hochschulbesuch

14 Koalitionsvertrag

15 Ziele des Bundesteilhabegesetzes Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und damit Weiterentwicklung des deutschen Rechts im Lichte der UN- Behindertenrechtskonvention dazu: Schaffung einer Eingliederungshilfe neu, insbesondere: Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe verbessern Verbesserung der vorgelagerten Systeme und der Zusammenarbeit Bessere Koordinierung der Rehabilitationsträger Keine neue Ausgabendynamik

16 Ziele des Bundesteilhabegesetzes Mitteltransfer Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro (innerhalb der Eingliederungshilfe) Kostenübernahme (*) der Pflegversicherung für Leistungen in vollstationären Einrichtungen? Kostenübernahme (*) der Länder im Bereich der (Hoch-) Schulbildung? Kostenübernahme des Bundes für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Bundesteilhabegeld? (*) = refinanziert aus den 5 Mrd.

17 Ziele des Bundesteilhabegesetzes Mitteltransfer Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro (außerhalb der Eingliederungshilfe) Umverteilung des Umsatzsteuer- Aufkommens Übernahme der Kosten für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII durch den Bund Weitere Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU nach dem SGB II Übernahme der Ausgaben für Asylbewerberleistungen durch Überführung in SGB II Vorschlag aus Scholz-Schäuble-Papier : Übertragung Gesetzgebungskompetenz für Eingliederungshilfe auf Länder

18 Nichts über uns - ohne uns

19 Termin- und Themenplanung 10. Juli Einführung 2. Selbstverständnis 3. Ziele 4. Arbeitsplanung 5. Daten und Fakten 17. September Personenkreis Behinderungsbegriff 2. Abgrenzung Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen 3. Bedarfsermittlung und feststellung 4. Unabhängige Beratung 14. Oktober Teilhabe am Arbeitsleben (2. Medizinische Rehabilitation) 19. November Soziale Teilhabe 2. Bedürftigkeits-un- /abhängigkeit der Fachleistungen 3. Pauschalierte Geldleistung /Prüfung Bundesteilhabegeld, Blindenund Gehörlosengeld 10. Dezember Mögliche Änderungen im SGB IX 2. Aufgaben und Verantwortung der Länder und Träger 3. Leistungserbringungs- /Vertragsrecht im SGB XII und SGB IX

20 Termin- und Themenplanung 20. Januar Kinder- und Jugendhilfe (SGB VII) Große Lösung SGB VIII 2. Kultusbereich: inklusive Bildung (einschließlich Hochschule) 19. Februar Krankenversicherung (SGB V) 2. Pflegeversicherung (SGB XI) 3. Hilfe zur Pflege 12. März Finanzielle Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen 2. Kommunale Entlastung 3. Gegenfinanzierung Leistungsverbesserungen 14. April Übergangsregelungen Inkrafttreten 2. Abschluss 4. Finanzierungstablau

21 Zeitplan Gesamtvorhaben Juni 2015 Abschlussbericht der AG Ende 2015 Gesetzentwurf - Referenten Anfang 2016 Gesetzentwurf - Kabinett 2016 Verabschiedung Gesetz

22 Reformrisiken Eingliederungshilfe neu Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Schwierige Kostenfolgeabschätzungen Angst vor Strukturbrüchen Komplexität des Vorhabens

23 Aktuelles Informationsangebot

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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