Az. Gem-004/1-5/2015 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hochburg-Ach am 13.08.2015. Tagungsort: Gemeindeamt (Sitzungssaal) Anwesend sind: von der ÖVP: 1. Bgm. Johann Reschenhofer 2. Vizebgm. Dipl. Päd. Ing. Adelheid Geßl 3. GRM Dr. Josef Plasser 4. GRM Josef Reindl 5. GRM Felix Spitzwieser 6. GRM Felix Asen 7. GRM Maria Bernecker 8. GRM Erich Spitzwieser von der PRO: 1. GVM Herwig Hammerle 2. GVM Wilhelm Kirchsteiger 3. GRM Angelika Meindl 4. GRM Hildegard Baumann-Hartl 5. GRM Josef Wimmer von der SPÖ: 1. GVM Horst Grumbach 2. GRM Josef Kain 3. GRM Herbert Pichler 4. GRM Willibald Strini von der FPÖ: 1. GRM Johann Mersch 2. GRM Otto Wengler 3. GRM Klaus Österbauer ferner die Ersatzmitglieder: 1. Herbert Auer für GVM Margit Steiner (ÖVP) 2. Helga Weilbuchner für GVM Mag. arch. Rupert Plasser (ÖVP) 3. Dominik Auer für GRM Alexander Weiß 4. Hermann Maier für GRM Bernhard Füller (PRO) Der Leiter des Gemeindeamtes Erwin Eberharter Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): keine Es fehlen: a) entschuldigt: die GVM Margit Steiner und Mag. arch. Rupert Plasser, die GRM Alexander Weiß und Bernhard Füller sowie die GR-EM Erwin Maier, Tobias Esterbauer und Daniela Reitinger b) unentschuldigt: niemand GRM Gerhard Haring war kurzfristig verhindert, an der Sitzung teilzunehmen. Schriftführer ( 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): Maria Rothenbuchner Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) die Verständigungen hiezu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder zeitgerecht am 04.08.2015 schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt sind und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 04.08.2015 kundgemacht wurde;
- 2 - c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 16.06.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsende Einwendungen erhoben werden können. Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 11.12.2014 konnte aus zeitlichen Gründen noch nicht fertig gestellt werden; dessen Vorlage erfolgt bei der nächsten Sitzung. Vor Beginn der Beratung über die Tagesordnungspunkte unterbricht der Bürgermeister die Sitzung zur Abhaltung der Bürgerfragestunde gem. 53 Abs. 5 Oö. GemO.. Es erfolgt keine Wortmeldung, die Sitzung wird fortgesetzt. 1. Punkt: Raumordnung; Beschlussfassung über den Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 sowie den Änderungsplan Nr. 3 zum örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 Az. BauRo 031/20 Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer Sachverhalt: In der GR Sitzung am 24. März 2015 fasste der GR den Beschluss zum FWP Nr. 5 und zum ÖEK Nr. 2 Änderungsverfahren für die nachstehend angeführten Umwidmungsansuchen einzuleiten. Umwidmung folgender Grundstücke des Herrn Matthias Sinzinger, wh. Rieshofstr. 1, 5122 Hochburg- Ach: eine ca. 7.180 m 2 große Teilfläche der Parz. 54/1, KG Oberkriebach, von Grünland in Sonderfläche für kommunale Einrichtungen; eine Teilfläche der Parz. 54/1 sowie die Parz. 55, KG Oberkriebach, zusammen ca. 34.280 m 2, von Grünland in Sport- und Spielfläche; eine ca. 540 m 2 große Teilfläche der Parzelle 54/1, KG Oberkriebach, von Verkehrsfläche in Sonderausweisung für kommunale Einrichtungen; eine ca. 180 m 2 Teilfläche der Parz. 54/1, KG Oberkriebach, von Verkehrsfläche in Sportund Spielfläche; Die dazu notwendige Anpassung des ÖEK sieht folgende Änderungen vor: eine ca. 7.360 m2 große Teilfläche der Parzelle 54/1, KG Oberkriebach, von landwirtschaftlicher Funktion in SF-kommunale Einrichtungen; eine Teilfläche der Parz. 54/1 sowie Parz. 55 zusammen ca. 34.820 m2, KG Oberkriebach, von landwirtschaftlicher Funktion in Entwicklungsgrenze Erholungsfunktion Sportplatz. Anschließend fand in der Zeit vom 22.05.2015 bis 24.07.2015 das Stellungnahmeverfahren statt. Die eingelangten Stellungnahmen wurden den GRM zur Kenntnis gebracht. Demnach ist für die Änderungswünsche, die in den Änderungsplänen Nr. 5.11 (FWP) und 2.3 (ÖEK) dargestellt sind, mit der Genehmigung des Landes zu rechnen. Eine Planauflage nach 36 Abs. 4 Oö. ROG war nicht erforderlich, da die von der Änderung Betroffenen vor der Beschlussfassung verständigt wurden.
- 3 - Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur Debatte: Der Bürgermeister berichtet über die eingelangten Stellungnahmen und hebt hervor, dass von der Abt. Lärmschutz/Amt der Oö. LReg. keine Einwände geltend gemacht wurden. Die Stellungnahme der Abt. Verkehrsplanung und öffentl. Verkehr/Amt der Oö. LReg. stehe noch aus, hier sei aber nicht mit Problemen zu rechnen. AL Erwin Eberharter ergänzt, der Gewässerbezirk Braunau verlange ein Oberflächenentwässerungskonzept für das ganze Gebiet. GVM Horst Grumbach nimmt an, dass mit dem Bau trotzdem begonnen werden könne, die Oberflächenentwässerung müsse aber geklärt sein, bevor man größere Flächen befestige. GRM Josef Wimmer schlägt vor, das Oberflächenwasser zur Bewässerung des Sportplatzes zu speichern. Bgm. Johann Reschenhofer stellt klar, dies sei nicht möglich, weil ev. Speicherbecken leer sein müssten, um bei Bedarf Regenwasser aufnehmen zu können. Für die Platzbewässerung könne aber der alte Brunnen beim Hochbehälter reaktiviert werden. GVM Wilhelm Kirchsteiger fragt nach den Kosten der Oberflächenentwässerung. Der AL bezweifelt, dass die Eigentümerin des nördlich gelegenen Nachbargrundstückes, Frau Rosemarie Felber, einer Entwässerung über ihr Grundstück zustimmen werde. Daher werde eine Verrohrung von mind. 700 800 m notwendig, was Kosten von bis zu ½ Mio. verursachen dürfte. GRM Felix Spitzwieser erkundigt sich, ob die bestehende 30-kV-Freileitung entfernt werde. Der Bgm. bestätigt, die Stromleitung solle verkabelt und in der Straße verlegt werden. Ein Angebot liege bereits vor, das aber sehr hoch sei und noch nachverhandelt werden müsse. Auf Rückfrage von GRM Erich Spitzwieser erklärt AL Erwin Eberharter die geplanten Widmungen. GR-EM Helga Weilbuchner wundert sich, dass Nachbargemeinden verständigt worden seien. Der AL informiert, dies sei im Oö. Raumordnungsgesetz für FWP-Verfahren so vorgesehen. Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: "Der vorliegende von Dipl.-Ing. Günther Poppinger, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker/Thalgau erstellte Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 sowie der Änderungsplan Nr. 3 zum örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 für das Gemeindegebiet Hochburg-Ach v. 20.03.2015 werden genehmigt. Zusatz- oder Gegenanträge werden nicht eingebracht. Abstimmungsergebnis/Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. 2. Punkt: Neubau Sportplatz Ankauf eines Grundstückes; Abschluss eines Kaufvertrages Az. Sport 262 Berichterstatter: Bgm. Johann Reschenhofer Sachverhalt: Die Gemeinde Hochburg-Ach sowie die Sportunion Raiba Hochburg-Ach bemühen sich bereits seit längerer Zeit, einen geeigneten Standort für die neue Sportanlage zu finden, es wurden ca. 18 Varianten geprüft. Schließlich wurde ein geeignetes Grundstück in gemeindezentraler Lage in der Ortschaft Oberkriebach, nord-östlich des derzeit in Bau befindlichen
- 4 - Feuerwehrhauses ins Auge gefasst. Dieses Grundstück befindet sich in Besitz von Hrn. Matthias Sinzinger, Rießhofstr, 1, 5122 Hochburg-Ach. Die Vermessung des Areals wurde durch Geometer BRUNNER ZT-GmbH, staatlich befugte und beeidete Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und Geoinformation, Braunau am Inn, durchgeführt. Demnach würde die Gemeinde Hochburg-Ach die neugeschaffenen Grundstücke 54/5, im Ausmaß von 7.385 m 2, und 54/7, Ausmaß 34.741 m 2, je KG. Oberkriebach, von Herrn Matthias Sinzinger erwerben. Als Pauschalkaufpreis wurden 931.476,00 festgelegt. Anschließend wurde von RA Dr. Priller/Eggelsberg ein Kaufvertrags-Entwurf ausgearbeitet, der zur Genehmigung vorliegt. Von Bgm. Johann Reschenhofer werden auszugsweise die wesentlichen Passagen dieses Vertrages verlesen. In einer Zusatzvereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde allfällige Steuererhöhungen sowie ev. Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge zu ersetzen. Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur Debatte: GR-EM Helga Weilbuchner und GVM Wilhelm Kirchsteiger fragen nach dem m2-preis. Der Bürgermeister führt aus, in mehreren Gesprächen mit der Fam. Sinzinger habe man sich auf einen m2-preis von 22,25 geeinigt. Für die Flächen, für die die Gemeinde ein Geh- und Fahrtrecht gewähren müsse, verringere sich der Betrag auf 11,--/m2. Der AL gibt bekannt, für die Finanzierung des Kaufpreises sei vom Land OÖ. eine Darlehensaufnahme zugestanden worden, die in der nächsten GR-Sitzung zu behandeln sei. Antrag: Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: "Der vorliegende Kaufvertrag sowie die Zusatzvereinbarung betreffend den Erwerb der aufgrund der Vermessungsurkunde des Zivilgeometer Brunner ZT-GmbH/ Braunau am Inn v. 21.07.2015, GZ 15911A, neugeschaffenen Grundstücke 54/5 und 54/7, Gesamtausmaß 42.126 m 2, für den Neubau einer Sportanlage werden genehmigt. Eine Kopie des Vertragsentwurfes sowie der Zusatzvereinbarung werden dem Sitzungsprotokoll als Anhänge 1 und 2 angeschlossen und bilden einen wesentlich Bestandteil desselben. Zusatz- oder Gegenanträge werden nicht eingebracht. Abstimmungsergebnis/Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand. 3. Punkt: Allfälliges I. Mitteilungen des Bürgermeisters 1. Der Bürgermeister informiert über die Holzwurmbekämpfung im Franz Xaver Gruber- Heimatmuseum in Hochburg.
- 5-2. Spielplatz in der Athalersiedlung Bgm. Johann Reschenhofer berichtet, dass sich GRM Willibald Strini bei der Suche nach einem geeigneten Areal für einen neuen Spielplatz in der Athalersiedlung sehr engagiere. Von der Fa. OMV/Burghausen sei mit einem finanziellen Zuschuss für dieses Vorhaben zu rechnen. GRM Willibald Strini hält eine Fläche im Bereich des Pfarrheimes für am geeignetsten. Von den Bewohnern des Betreubaren Wohnens gebe es keine größeren Einwände. Die Pfarre Hochburg, der dieses Grundstück gehöre, habe ursprünglich zugestimmt. Nun habe allerdings Herr Kaufleitner Hubert, Vertreter der Pfarre Hochburg, eingewandt, dass das Gelände nicht zur Verfügung gestellt werde, weil die Gemeinde ein Umwidmungsansuchen der Pfarre in Unterweitzberg negativ behandelt habe. GVM Wilhelm Kirchsteiger empfiehlt, direkt mit dem Pfarrgemeinderat von Hochburg zu verhandeln, er rechne hier nicht mit einer Ablehnung. II. Anfragen, Anmerkungen und Anregungen der GRM 1. Nachgefragt wird a) warum der Seehof/Grünhilling 19 als Flüchtlingsquartier nicht geeignet sei (GVM Horst Grumbach). Bgm. Johann Reschenhofer gibt bekannt, die Räumlichkeiten seien von Vertretern des Roten Kreuzes besichtigt worden, würden aber den Kriterien nicht entsprechen. Hauptgrund sei die Lage der Gebäude, die als zu abgelegen beurteilt wurde. Außerdem sei die Elektroinstallation nicht ausreichend. Diese Ablehnungsgründe seien allerdings nur mündlich mitgeteilt worden. GRM Josef Kain interessiert sich, ob es private Flüchtlingsquartiere gebe. AL Erwin Eberharter antwortet, es habe einige Anfragen gegeben, aber bis dato noch keine konkreten Anmeldungen. b) wie die Gründerin und langjährige Leiterin der Sozialdienstgruppe Hochburg-Ach, Marianne Beck, in den Ruhestand verabschiedet werde (GVM Horst Grumbach). Der Bgm. weist darauf hin, sie lehne jegliche Ehrung ab. Der Vorschlag von GVM Horst Grumbach ihr zumindest im Rahmen einer Essenseinladung zu danken, wird befürwortet. c) nach der Beschäftigungssituation im Gemeindebauhof (GRM Erich Spitzwieser). Bgm. Johann Reschenhofer bestätigt, dass der befristet eingestellte Thomas Straßhofer sein Dienstverhältnis beendet habe. Für ihn werde Herr Martin Becker ebenfalls befristet bis 29.02.2016 angestellt. 2. Der Bürgermeister wird darauf aufmerksam gemacht, dass a) der Straßenzug Am Sandhügel instand gesetzt werden sollte (GRM Johann Mersch) b) die Friedenslinde in der Nähe der Neuen Mittelschule von Vandalen beschädigt worden sei (GRM Johann Mersch) c) auf Anregungen, die dem Gemeindeamt z.b. gemailt werden, auch reagiert werden sollte (GRM Josef Kain). Er habe vor kurzem wegen des Zurückschneidens der Sträucher im Bereich der Schmallerlbrücke geschrieben und keine Antwort erhalten. Die Arbeiten seien zwar dankenswerterweise durchgeführt worden, er würde sich aber zusätzlich eine schriftliche Erledigung oder eine Rücksprache mit ihm wünschen. Bgm. Johann Reschenhofer betont, dass Mails auf jeden Fall bearbeitet würden. GRM Otto Wengler ergänzt, auch mit Problemen der Bevölkerung, wie z.b. mit der Oberflächenentwässerung oder der Asphaltierung von Siedlungsstraßen, sollte sich die Gemeinde besser auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang hält es der Bgm. für notwendig, eine Regelung für die Instandsetzung von Schotterstraßen zu treffen.
- 6 - d) das Steinschlagnetz oberhalb der neuen Radwegetappe in Ach ausgeräumt werden müsste (GRM Josef Kain) e) bei einer Begehung am 04.08.2015 mit Herrn Sommerauer/Gewässerbezirk Braunau vereinbart worden sei, die schadhaften Übergänge der Betonplatten der Uferstraße sowie die Zufahrt zur Uferstraße bei der Liegenschaft Fischer/Wanghausen 36 voraussichtlich noch heuer zu betonieren (GRM Josef Kain). Genehmigung der Verhandlungsschrift. Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 16.06.2015 wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt daher als genehmigt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21.00 Uhr die Sitzung....... Schriftführerin Vorsitzender............ GR-Mitglied GR-Mitglied GR-Mitglied GR-Mitglied Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift wurden in der Sitzung vom 18.02.2016 keine Einwendungen erhoben. Hochburg-Ach, am 22.02.2016 Der Vorsitzende:.