Eltern in Trennung: «Die Angeordnete Beratung als zusätzliche» Informationsveranstaltung der Fachstelle Kindes und Jugendschutz des Kantons Basel Landschaft am 27. Januar 2016 Dr. Joachim Schreiner Fachstelle Familienrecht Kinder und Jugendpsychiatrische Klinik Basel Joachim.schreiner@upkbs.ch 1
Familien in Trennung / Scheidung Chronisch Hoch Konflikthaft (circa 5%) Phasenweise Hoch Konflikthaft Chronisch Konflikthaft Phasenweise Konflikthaft Wenig Konflikthaft 2
Zwei unterschiedliche Angebote, die in Basel Stadt genutzt werden: 1. Modell 1: Auf wenige Termine begrenzte «Angeordnete Beratung» zur Findung rascher Lösungen bei Familien zu Beginn der Konfliktentwicklung («Angeordnete Beratung Modell 1») 2. Modell 2: Zeitliche ausgedehntere «Angeordnete Beratung» bei schwerwiegenden Elternkonflikten («Angeordnete Beratung Modell 2») 3
Entstehung und Motivation Am Anfang war Cochem. Jürgen Rudolf 2007: «Du bist mein Kind Die "CochemerPraxis«. Wege zu einem menschlicheren Familienrecht» Interdisziplinarität Vernetzungsgedanke Früh und rasche einsetzende Hilfe «Erzwungene Hilfe zur Selbsthilfe» Ziel «Hochkonflikthaftigkeit» verhindern Gründung Arbeitskreis Netzwerk Kinder Basel 4
«Angeordnete Beratung Modell 1» 5
Grundidee «Angeordnete Beratung Modell 1» Interventionsinstrument im Gerichtsverfahren, um blockierte Prozesse zügig anzugehen und in einem überschaubaren Zeitfenster mit Hilfe von Dritten tragfähige Ergebnisse mit Fokus auf die Entwicklung der betroffenen Kinder zu erarbeiten Deeskalierende Wirkung auf Konfliktdynamik Einbezug von Kindern Eltern sollen in ihrer elterlichen Verantwortung unterstützt werden, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen Möglichst wenig Ressourcenverlust durch Reduzierung der geforderten Verschriftlichung 6
Vorgehensweise Vorgabe eines zeitlichen Rahmens für die Beratung: Circa 3 Monate (mit Verlängerungsoption) Anzahl Termine Circa 5 Terminierung einer Rückmeldung Gerichtstermin wird festgelegt Der/die Instruktionsrichter/in ordnet die Beratung an(als Kindesschutzmassname) und gibt Auftrag an durchführende Stelle (in Basel: spezialisierte Mitarbeitende des KJD) Bis zur 2. Verhandlung soll unter Einbezug der Kinder ein Vorschlag oder eine Vereinbarung über die strittigen Kinderbelange erarbeitet werden. 7
Vorgehensweise Die beratende Person präzisiert den erhaltenen Auftrag gegenüber den Eltern und ergänzt ihn gegebenenfalls um Anliegen und Themen, welche diese einbringen In dieser Auftragsvereinbarung ist auch festzulegen, wer der anordnenden Stelle am Ende des Beratungsprozesses dessen Ergebnis mitteilt, und wer im Fall eines Abbruchs die anordnende Stelle informiert Weiter ist zu vereinbaren, ob die beratende Person bei Nichtgelingen der Einigung der anordnenden Stelle Empfehlungen zur Entscheidung der strittigen Fragen gibt 8
Vorgehensweise Falls sich die Eltern im Rahmen der angeordneten Beratung (vollständig) einigen, reicht die Fachperson die unterzeichnete Vereinbarung der Eltern ein und die 2. Verhandlung wird abgeboten. Bei Teileinigung muss ein Konsens über den weiteren Lösungsweg bestehen, ansonsten findet die 2. Verhandlung wie im Fall der vollständigen Uneinigkeit statt. Falls keine Teileinigung: Die zuständige Fachperson des KJD ist an der 2. Verhandlung anwesend und trägt ihre Empfehlungen mündlich vor An der 2. Verhandlung wird nach Anhörung der Fachperson und der Eltern in der Sache oder über das weitere Vorgehen entschieden (Weiterführung der angeordneten Beratung, Einholung eines Berichts, Anordnung eines Gutachtens) 9
Fallbeispiel Eltern seid drei Monaten getrennt lebend 2 Kinder (4 und 8 Jahre alt) Uneinigkeit über Betreuungsregelung unter der Woche Beide Eltern berufstätig Eltern sind noch im Gespräch miteinander, in den letzten Wochen aber zunehmend verhärtete Positionen Bislang keine Beratung in Anspruch genommen In Eheschutzverhandlung zeigen sich Ansätze für eine Verständigung, aber auch deutlich, dass es Drittperson zur Vermittlung braucht: Angeordnete Beratung Modell 1 Ziel: Erarbeitung eines Betreuungsmodells 10
«Angeordnete Beratung Modell 2» 11
«Angeordnete Beratung Modell 2» Das Gericht oder die KESB ordnet die «Angeordnete Beratung» als Kindesschutzmassnahme an Ziele der «Angeordneten Beratung (Modell 2)» können sein (einzeln oder in Kombination) Erarbeitung einer Betreuungsregelung Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern Reduzierung des Elterlichen Konflikts. Es gibt ebenfalls eine zeitliche oder finanzielle (Kostendach) Beschränkung, die aber weiter gefasst ist als bei Modell 1 (6 Monate bis 1 Jahr) 12
«Angeordnete Beratung Modell 2» Die Zwischenrückmeldungen erfolgen an das Gericht oder die KESB vorrangig mündlich Bei Bedarf erfolgt eine Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung Zum Ende der Angeordneten Beratung wird kein umfassender Bericht erstellt! Es werden lediglich die erzielten Vereinbarungen oder deren Scheitern mitgeteilt und eine Empfehlung bzgl. des weiteren Vorgehens 13
«Angeordnete Beratung Modell 2» Methodik: «Radikale Fokussierung» auf Kinderperspektive Altersangemessener Einbezug der Kinder Einzelgespräche und Elterngespräche Geleitete und begleitete Eltern Kind Kontakte Psychoedukative Elemente Psychotherapeutische Elemente Shuttle Konfliktberatung 14
Fallbeispiel Eltern seid zwei Jahren getrennt lebend 2 Kinder (4 und 8 Jahre alt) Uneinigkeit über Betreuungsregelung unter der Woche, trotz richterlicher (vorläufiger) Entscheidung Beide Eltern berufstätig Eltern nicht mehr im Gespräch miteinander. Kinder werden offensichtlich instrumentalisiert. Hinweise auf starke Belastung der Kinder Zwei gescheiterte freiwillige Beratungsangebote Vorgehensweise: Angeordnete Beratung Modell 2: Ziele: Etablierung einer minimalen, nicht invasiven elterlichen Kommunikation über Kinderbelange und Konfliktreduzierung im Interesse der Kinder 15
«Und wann macht man nun was?» oder die Frage der Indikation Familien in Trennung / Scheidung Angeordnete Beratung Modell 2 Angeordnete Beratung Modell 1 Chronisch Hoch Konflikthaft (circa 5%) Phasenweise Hoch Konflikthaft Chronisch Konflikthaft Phasenweise Konflikthaft Wenig Konflikthaft 16
«Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit» 17