Schlösser, Burgen und Klöster im Eigentum des Landes

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Transkript:

14. Wahlperiode 23. 12. 2008 Antrag der Abg. Dr. Nils Schmid u. a. SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Schlösser, Burgen und Klöster im Eigentum des Landes Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Kosten für die von der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden- Württemberg (SSG) betreuten landeseigenen Objekte anfallen (ohne In - ves titionen), wie viel davon jeweils über Einnahmen aus den Kulturgütern und durch Zuschüsse des Landes abgedeckt werden; 2. welche zehn Baudenkmäler des Landes im Zuständigkeitsbereich der SSG im vergangenen Jahr den größten Zuschussbedarf (Auflistung mit den entsprechenden Summen) für die Abdeckung des laufenden Betriebes ausgewiesen haben; 3. welche zehn Baudenkmäler des Landes im Zuständigkeitsbereich der SSG jeweils die meisten Besucher pro Jahr und die wenigsten Besucher pro Jahr aufweisen (mit Besucherzahlen); 4. welche Aussagekraft der jährlichen Besucherzahl angesichts der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten (mit/ohne Eintritt, Garten, Schloss oder Museum) und anderer kulturpolitischer Gesichtspunkte (Präsentation von Sammlungen und/oder Landesgeschichte, Bewahrung des historischen Erbes, architektonische oder baugeschichtliche Bedeutung u. a.) zukommt; 5. welche Objekte in den letzten 30 Jahren vom Land in welchem Jahr und zu welchem Preis übernommen wurden und welche in diesem Zeitraum vom Land zu welchem Preis veräußert wurden; Eingegangen: 23. 12. 2008 / Ausgegeben: 17. 02. 2009 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

6. wie viele der Baudenkmäler im Zuständigkeitsbereich der SSG direkt von der SSG und wie viele und welche aus welchen Gründen von Dritten bewirtschaftet werden; 7. in welcher Form sich die Kommunen oder Dritte (Vereine o. ä.) an dem Unterhalt oder den laufenden Kosten der landeseigenen Baudenkmäler beteiligen; 8. welche Kommunen in den letzten zehn Jahren Interesse an der Übernahme von landeseigenen Baudenkmälern gezeigt haben und aus welchen Gründen eine Übernahme gescheitert ist; 9. wie hoch die Investitionskosten des Landes für die von der SSG betreuten Objekte und für die landeseigenen Baudenkmäler insgesamt in den letzten zehn Jahren jeweils gewesen sind; 10. welche größeren Investitionsmaßnahmen bei den Baudenkmälern im Zuständigkeitsbereich der SSG in den nächsten Jahren voraussichtlich anfallen werden. 23. 12. 2008 Dr. Schmid, Junginger, Dr. Mentrup, Queitsch, Rudolf, Rust SPD Begründung Die Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) wurden umstrukturiert. Dies ist Anlass zu einer Bestandsaufnahme. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 10. Februar 2009 Nr. 4 3360/52 nimmt das Finanzminis - terium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Kosten für die von der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden- Württemberg (SSG) betreuten landeseigenen Objekte anfallen (ohne Inves - titionen), wie viel davon jeweils über Einnahmen aus den Kulturgütern und durch Zuschüsse des Landes abgedeckt werden; Für die von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg (SSG) betreuten landeseigenen Objekte fallen nach dem vorläufigen Jahresergebnis für 2008 20,5 Mio. EUR an Aufwendungen an. Davon können 12,2 Mio. EUR durch Erträge abgedeckt werden. Im verbleibenden Jahresfehlbetrag sind rd. 5,6 Mio. EUR Umlagen (interne Leistungsverrechnungen wie z. B. Personalgestellungen) enthalten. Als Zuschuss fließt damit im End- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

ergebnis ein Betrag von 2,7 Mio. EUR, der im Staatshaushaltsplan bei Kap. 0615 Tit. 682 01 und Tit. 891 02 etatisiert ist. 2. welche zehn Baudenkmäler des Landes im Zuständigkeitsbereich der SSG im vergangenen Jahr den größten Zuschussbedarf (Auflistung mit den entsprechenden Summen) für die Abdeckung des laufenden Betriebes ausgewiesen haben; Auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung für 2008 erfordern folgende zehn Objekte den größten Zuschussbedarf: Schloss und Garten Schwetzingen Schloss Ludwigsburg Schloss und Garten Weikersheim Botanischer Garten Karlsruhe Schloss Mannheim Schloss und Garten Bruchsal Schloss und Garten Favorite Rastatt-Förch Schloss und Garten Rastatt Kloster und Schloss Bebenhausen Schloss Solitude Stuttgart 1.629 Tsd EUR 1.327 Tsd EUR 1.116 Tsd EUR 723 Tsd EUR 529 Tsd EUR 488 Tsd EUR 424 Tsd EUR 417 Tsd EUR 256 Tsd EUR 251 Tsd EUR 3. welche zehn Baudenkmäler des Landes im Zuständigkeitsbereich der SSG jeweils die meisten Besucher pro Jahr und die wenigsten Besucher pro Jahr aufweisen (mit Besucherzahlen); Objekte mit den höchsten Besucherzahlen im Jahr 2008: Schloss Heidelberg Schloss und Schlossgarten Schwetzingen Schlösser Ludwigsburg Kloster Maulbronn Schloss und Schlossgarten Weikersheim Festungsruine Hohentwiel, Singen Kloster und Schloss Bebenhausen, Tübingen Schloss Mannheim Schloss Bruchsal Schloss Tettnang 930.985 Besucher 553.593 Besucher 251.279 Besucher 173.912 Besucher 116.926 Besucher 86.074 Besucher 68.190 Besucher 65.867 Besucher 60.759 Besucher 54.345 Besucher Objekte mit den niedrigsten Besucherzahlen im Jahr 2008: Burgruine Dilsberg, Neckargemünd Schloss Urach Badenweiler Römerbad Großcomburg, Schwäbisch Hall Schloss Ellwangen Schloss Kirchheim Schloss Hellenstein, Heidenheim Fürstenhäusle Meersburg Römische Badruine Hüfingen Altheim Museum Heiligkreuztal, Altheim 18.978 Besucher 17.469 Besucher 12.957 Besucher 12.498 Besucher 11.247 Besucher 9.155 Besucher 8.413 Besucher 5.188 Besucher 5.161 Besucher 478 Besucher 4. welche Aussagekraft der jährlichen Besucherzahl angesichts der unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten (mit/ohne Eintritt, Garten, Schloss oder Museum) und anderer kulturpolitischer Gesichtspunkte (Präsentation von Sammlungen und/oder Landesgeschichte, Bewahrung des historischen Erbes, architektonische oder baugeschichtliche Bedeutung u. a.) zukommt; In die jährliche Besucherzahl der SSG werden alle Besucher, die an der Schlosskasse eine Eintrittskarte lösen, sowie alle gezählten Besucher einer Veranstaltung im jeweiligen SSG-Objekt aufgenommen. Besucher von frei 3

zugänglichen Objekten (z. B. Ruinen, Schlossgärten) werden in der Be - sucherstatistik nicht erfasst. 5. welche Objekte in den letzten 30 Jahren vom Land in welchem Jahr und zu welchem Preis übernommen wurden und welche in diesem Zeitraum vom Land zu welchem Preis veräußert wurden; Eine Statistik über alle vom Land in den letzten 30 Jahren erworbenen bzw. veräußerten denkmalgeschützten Objekte wurde bisher nicht geführt. Ab 2003 besteht die Möglichkeit einer elektronischen Auswertung über SAP. Die Erfassung der Erwerbs- und Verkaufsfälle mit Denkmalbezug für die Zeit davor wäre nur über eine aufwändige Akteneinsicht möglich, welche nicht leistbar ist. Seit 2003 wurden 64 denkmalgeschützte Gebäude zum Preis von insgesamt rd. 49 Mio. EUR veräußert. Dabei handelte es sich überwiegend um Gebäude mit ehemaliger Behördennutzung, daneben insbesondere auch um historische Instituts- und Wohngebäude. Erworben wurden vier Gebäude: Ein denkmalgeschütztes Gebäude für Universitätszwecke in Freiburg zum Preis von 4,5 Mio. EUR, im Zuständigkeitsbereich der SSG drei zum Gesamtareal Kloster Maulbronn gehörende Gebäude für insgesamt 1,3 Mio. EUR. Derzeit in Vorbereitung ist der Erwerb von Schloss Salem. 6. wie viele der Baudenkmäler im Zuständigkeitsbereich der SSG direkt von der SSG und wie viele und welche aus welchen Gründen von Dritten bewirtschaftet werden; Von den SSG werden 33 Baudenkmäler selbst betreut. Weitere 25 Baudenkmäler werden im Rahmen von Pacht- bzw. Mietverträgen von Dritten wie z. B. Kommunen, Vereinen oder Gaststättenpächtern betreut. Die Betreuung einzelner Objekte durch Dritte ist über Jahrzehnte gewachsen und hat ihre Gründe in der Regel in einer engen Verzahnung des Objekts mit der betreuenden Einrichtung. 7. in welcher Form sich die Kommunen oder Dritte (Vereine o. ä.) an dem Unterhalt oder den laufenden Kosten der landeseigenen Baudenkmäler beteiligen; Eine Beteiligung von Kommunen und Dritten am Unterhalt bzw. an den laufenden Kosten der landeseigenen Baudenkmäler erfolgt im Bereich der SSG im Rahmen von Pacht-/Mietverhältnissen bzw. Kooperationsvereinbarungen z. B. in Form von Betriebskostenerstattungen, Grünflächenpflege, Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und kleineren Bauunterhaltungsmaßnahmen. 8. welche Kommunen in den letzten zehn Jahren Interesse an der Übernahme von landeseigenen Baudenkmälern gezeigt haben und aus welchen Gründen eine Übernahme gescheitert ist; Interessenbekundungen von Kommunen an der Übernahme von landeseigenen Baudenkmälern, die teils schriftlich, teils mündlich formuliert werden, gibt es immer wieder. Diese werden nicht in einer Gesamtliste erfasst. Insoweit ist eine vollständige Aufzählung der Interessenbekundungen nicht möglich. 4

Beispielhaft können aus der letzten Zeit genannt werden: Stadt Bad Wildbad: Interesse am Erwerb der Trinkhalle. Die Trinkhalle wurde im Einvernehmen mit der Stadt an einen ortsansässigen Verein veräußert. Stadt Göppingen: Unverbindliches Interesse am Erwerb der Burgruine Hohenstaufen. Land, Landkreis und die Stadt haben sich aktuell darauf geeinigt, dass die Ruine im Landesbesitz bleibt. Stadt Heitersheim: Interesse an der Übereignung von zwei landeseigenen Grundstücken mit Überresten einer Römervilla. Im Rahmen des Archäologieprojekts Römische Villa Urbana wurden die Grundstücke in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt der Stadt zweckgebunden und unentgeltlich überlassen. Stadt Nagold: Interesse am Erweb des Gebäudes Langestraße 4. Der Verkauf scheiterte an unterschiedlichen Preisvorstellungen. Stadt Überlingen: Interesse am Erwerb des Gebäudes Bahnhofstraße 5 in Überlingen (Straßenbauamt). Der Verkauf scheiterte an unterschiedlichen Preisvorstellungen. 9. wie hoch die Investitionskosten des Landes für die von der SSG betreuten Objekte und für die landeseigenen Baudenkmäler insgesamt in den letzten zehn Jahren jeweils gewesen sind; Eine Statistik über die Investitionskosten aller landeseigenen Baudenkmäler wird nicht geführt. Seit 2002 werden jedoch die jährlichen Bauaufwendungen für die SSG-Objekte statistisch erfasst. Danach werden für die SSG- Objekte jährlich rd. 20 Mio. EUR aufgewendet. 10. welche größeren Investitionsmaßnahmen bei den Baudenkmälern im Zuständigkeitsbereich der SSG in den nächsten Jahren voraussichtlich anfallen werden. Der Haushaltsplanentwurf für 2009 sieht u. a. folgende Große Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der SSG vor: Schloss Heidelberg: Sanierung der Terrassenmauern 1. Bauabschnitt Schlossgarten Schwetzingen: Sanierung der Laubengänge 2. Bauabschnitt Kloster Bebenhausen: Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Nach Abschluss der aktuellen Kaufverhandlungen zu Schloss Salem und Übergang in das Eigentum des Landes werden auch im Schloss Salem Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Die Stellungnahme ist mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum abgestimmt. Stächele Finanzminister 5