BERGISCHE RESIDENZ REFRATH SICHER GUT LEBEN.

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Ausbildungsumlage 3,67 3,67 3,67 3,67 3,67. Zwischensumme 32,41 49,59 70,19 91,53 104,12. SUMME Entgelt/Tag 84,20 101,38 121,98 143,32 155,91

Pflege 30,46 48,31 69,71 91,88 104,47. Ausbildungsumlage 3,67 3,67 3,67 3,67 3,67. Zwischensumme 34,13 51,98 73,38 95,55 108,14

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Transkript:

SICHER GUT LEBEN. Preise und Zusatzinformationen Pflegeleitbild Stand: Januar 2013 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 1

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch und eine Hausführung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Einrichtung oder auf Ihren Anruf. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. 2 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

Anschrift: Bergische Residenz Refrath Dolmanstraße 7 51427 Bergisch Gladbach Direktion: Winfried Oepen oepen@bergischeresidenz.de Träger / Betreiber: Bergische Residenz Refrath GmbH Telefon: 02204 / 929 0 Telefax: 02204 / 929 909 www.bergischeresidenz.de info@bergischeresidenz.de Pflegedienstleitung (stationär): Manda Schmidt pdl_stationaer@bergischeresidenz.de Leistungsangebot / Kapazität: Appartements: 110 Appartements von 29 bis 88 qm 5 Gäste-Appartements Pflegewohnbereich: 34 vollstationäre Plätze, davon: 28 Einzelzimmer 6 Zweibettzimmer 5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze Pflegedienstleitung (ambulant): Vera Löhe pdl_ambulant@bergischeresidenz.de Wirtschaftsleitung und Vermietung: Thomas Bohne bohne@bergischeresidenz.de Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 3

BERGISCHE RESIDENZ I. WOHNEN IM APPARTEMENT Pensionspreise Appartement Größe Pensionspreis (eine Person pro Monat) 1-Zimmer-Appartement ab 29 qm ab 1.864,41 EUR Sicherheitsleistung (einmalig) 1,5-Zimmer-Appartement ab 37,9 qm ab 2.262,27 EUR 2-Zimmer-Appartement ab 47,2 qm ab 2.473,06 EUR 3-Zimmr-Appartement ab 88 qm ab 3.578,97 EUR Aufschlag für eine 2. Person im selben + 478,57 EUR Appartement (pro Monat) jeweils 2facher Monatspensionspreis Verbrauchsabrechnung Stromverbrauch pro Monat nach Zählerstand Direktabrechnung mit Stromanbieter Telefonverbrauch pro Monat Abrechnung pro Einheit gemäß Einzelabrechnung Preise Zusatzleistungen Zusatzleistungen/Bewohner Einzeln Pro Monat/Abo Frühstück im Restaurant 4,95 EUR 138 EUR Abendessen im Restaurant 4,95 EUR 138 EUR Mittagessen im Restaurant (inklusive Salatbuffet) Kaffee und Kuchen Tiefgaragen-Stellplatz im Pensionspreis enthalten nach Tageskarte im Pensionspreis enthalten 46 EUR Preise Probewohnen Appartement inkl. Vollpension Einzelzimmer Doppelzimmer pro Übernachtung 75 EUR 112 EUR 4 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

Zusätzliche Mahlzeiten Zusätzliche Mahlzeiten Frühstück: Mittagessen: Abendessen: im Restaurant für Angehörige und Gäste Montag bis Freitag 7,50 EUR 9,00 EUR 8,00 EUR Samstag 7,50 EUR 6,00 EUR 8,00 EUR Sonntag (4-Gänge, 1 Glas Wein) 7,50 EUR 10,00 EUR 8,00 EUR Zusätzliche Serviceangebote Pflege/Betreuung im Appartement* Für Bewohner und Gäste (Betreuung im Gästeappartement nur nach vorheriger Absprache) Begleitdienste/ Erledigungen außer Haus Zimmerservice, pro Einsatz Wasch- und Trockenmarken pro 10 Minuten: pro Stunde: 3,70 EUR 22,20 EUR 3,70 EUR 22,20 EUR pro Einsatz: 1,80 EUR je Stück: 2,00 EUR Sonderleistung der Hauswirtschaft (zusätzliche Appartement-Reinigung) pro 10 Minuten: 3,45 EUR pro Stunde: 20,70 EUR Sonderleistungen der Haustechnik (Hausmeisterarbeiten) 3,80 EUR 22,80 EUR Zusätzliche Kühlschrankreinigung alle zwei Wochen pro Fall: 3,45 EUR Schreibservice der Verwaltung pro Stunde: 35,00 EUR Automatischer Telefon-Notruf wenn keine Reaktion nach 45 Sekunden: pro Einsatz: 3,70 EUR Fußpflege auf Anfrage Friseurdienst auf Anfrage Textilreinigung & Wäscheservice auf Anfrage * (ohne Beteiligung von Pflege- oder Krankenkassen, auf Privatanforderung) Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 5

Mietservice Moderne Pflegebetteinheit (elektrisch verstellbares Bett mit Matratze, Nachttisch, Leuchte, ohne Bettwäsche) pro Monat: 55 EUR Wäsche auf Anfrage Mobiler Funknotruf : 0,55 EUR pro Monat: 16 EUR Zum Kauf Notruf-Birntaster Schrank-Safe (inkl. Einbau) Waschmaschinenanschluss komplett mit Sicherheitsanschluss Kaufpreis inkl. 2 Meter Kabel: 18 EUR Kaufpreis inkl. 5 Meter Kabel: 24 EUR 185 EUR 125 EUR Versicherungen Gruppenversicherung Bergische Residenz Refrath Gruppenhausratversicherung (Versicherungssumme: 700 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal) Gruppenhaftpflichtversicherung (Deckungssumme: 3 Mio EUR für Personen- und Sachschäden pauschal) im Jahr pro Quadratmeter 1,40 EUR inkl. Versicherungssteuer im Jahr pro Appartement 17,85 EUR inkl. Versicherungssteuer Gastwohnen für Angehörige von Bewohnern Pro Tag: Vollpension: mit Frühstück: ohne Frühstück: Einzelzimmer 75 EUR 55 EUR 52 EUR Doppelzimmer 112 EUR 83 EUR 77 EUR Tiefgaragenstellplatz : 5,00 EUR 6 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

II. VORAUSSETZUNGEN FÜR ENTGELTÄNDERUNGEN IM BEREICH WOHNEN IM APPARTEMENT Die Preise für Leistungen der Residenz im Bereich Wohnen erhöhen sich, wenn steigende Personalund Sachkosten eine Änderung der Berechnungsgrundlagen und damit eine Neukalkulation der Ent gelte notwendig machen. Die Entgelterhöhung wird zuvor mit dem Bewohnerbeirat abgestimmt und mindestens vier Wochen vor Inkraft treten schriftlich angekündigt und begründet. Ausschluss der Angebotspflicht nach 8 Abs. 4 WBVG im Bereich WOHNEN Zu den Standardleistungen rund ums Wohnen im Appartement gehören keine Leistungen der häuslichen Pflege nach 36 ff. SGB XI sowie keine Leistungen der Krankenpflege nach dem SGB V. Für diese Leistungen muss nach den gesetzlichen Vorschriften ein separater Pflegevertrag geschlossen werden. Der ambulante Pflegedienst der Bergischen Residenz Refrath wird hierfür auf Wunsch ein individuelles Angebot unterbreiten. In einigen wenigen Fällen, in denen der Gesundheitszustand des Bewohners die Weiterbetreuung im Appartement auch unter Nutzung der Leistungen der häuslichen Pflege nach 36 ff. SGB XI bzw. der Krankenpflege nach dem SGB V nicht mehr zulässt, wird die Bergische Residenz Refrath den Residenzvertrag beenden müssen. Nach Absprache kann ein hausinterner Umzug in die Pflegeabteilung vereinbart werden. In folgenden Fällen wird eine Anpassung der Leistungen an einen veränderten Betreuungsbedarf des Bewohners ausgeschlossen: a) Versorgung von Wachkomapatienten, Menschen mit apallischem Syndrom und von beatmungspflichtigen Patienten sowie von Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung und die Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erforderlich machen. Die Einrichtung ist ihrer Konzeption nach für eine intensivmedizinische Versorgung personell, baulich und apparativ nicht ausgestattet. b) Versorgung von chronisch mehrfach geschädigten Alkoholikern, von Patienten mit Morbus Korsakow und von suchtmittelabhängigen Personen in akuten Stadien. Aus Sicht der Einrichtung bedarf es wegen der mit diesen Krankheitsbildern häufig einhergehenden starken Tendenz zur Fremd- oder Selbstgefährdung für die Versorgung dieser Gruppen hierfür besonders ausgebildeten Personals. Die Einrichtung kann jedoch nur jene Personengruppen versorgen, für die auch die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten ist. c) Bewohner mit akuten psychischen Störungen wie Schizophrenien, schizotypen und wahnhaften Störungen oder starken Depressionen können nicht betreut werden. Diese Erkrankungen gehen ebenfalls häufig mit einer starken Tendenz zur Fremd- oder Selbstgefährdung einher. Bewohner mit chronischen Störungen und/oder einer guten medikamentösen Einstellung können aufgenommen werden. d) Bewohner, für die ein Unterbringungsbeschluss vorliegt oder die sonst unterbringungsähnliche Maßnahmen benötigen. Die Einrichtung betreibt keine geschlossene Abteilung, was Voraussetzung wäre, um diese Bewohner zu versorgen. Dies gilt insbesondere bei Bewohnern, bei denen eine Weglauftendenz mit normalen Mitteln eines Wegläuferschutzes nicht mehr beherrschbar ist und die sich dadurch selbst gefährden. Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 7

BERGISCHE E RESIDENZ III. PFLEGELEITBILD DER BERGISCHEN RESIDENZ Bewusstes Handeln, um die Individualität und die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen zu bewahren. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz steht am Anfang des Grundgesetzes er ist auch unser Leitsatz. Die Zufriedenheit unserer Bewohner und deren Wohlbefinden ist unser Qualitätsmaßstab. Wir bieten professionelle Betreuung und Pflege sowie hauswirtschaftliche Kompetenz. Der Schlüssel dazu sind motivierte Mitarbeiter, für die Zuwendung und Respekt die Grundlage im Umgang mit den Bewohnern darstellen. Ressourcen und Fähigkeiten der Bewohner erhalten und verbessern, durch aktivierende und fördernde Pflege. Durch vorausschauendes Handeln sorgen wir für Sicherheit und bewahren die Lebens qualität der Bewohner. Geborgenheit schaffen und Unterstützung in jeder Lebenssituation leisten, die Selbständigkeit fördern und achten das sind die Grundlagen unseres Pflegeverständnisses. Jedem Menschen treten wir mit Wertschätzung und Achtung seiner Lebensgeschichte gegenüber. Rückhalt gebende und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern ermöglicht uns, eine gute Ergebnisqualität für die Bewohner zu erzielen. Anerkennung von Leistung, Teamgeist und Freundlichkeit im Umgang prägen unser Miteinander. Um hohe Qualitätsansprüche zu gewährleisten, werden Mitarbeiter gezielt weitergebildet. Unsere Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungstransparenz aus. Unsere Pflege und Betreuung erfolgt nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. 8 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

IV. DER VOLLSTATIONÄRE PFLEGEWOHNBEREICH Ausstattung im Pflegewohnbereich Unsere Zimmer sind hell und komfortabel. Haustiere sind nach Absprache möglich. Größe der Zimmer: Standardausstattung: Ab ca. 29 qm Wohn- und Schlafbereich Inklusive ca. 4 qm Duschbad Pflegebett mit Nachttisch und Bettleuchte Einbauschrank Tisch und Armlehnstuhl Telefon- und Kabelanschluss Notrufsystem Seniorengerechtes barrierefreies Duschbad zum Teil Erker, Balkon oder Terrasse Die vorhandene Grundausstattung der Zimmer kann gerne um eigene Möbel und Erinnerungsstücke ergänzt werden. Beispielgrundriss für ein Einzelzimmer im Pflegewohnbereich Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 9

V. WOHNEN IM VOLLSTATIONÄREN PFLEGEWOHNBEREICH Monatliches Heimentgelt für ein Doppelzimmer (Dauerpflege): Pflegestufe A. Pflegevergütung B. Ausbildungsumlage C. Unterkunft u. Verpflegung 1 43,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) 2 62,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) 3 82,34 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) D. Investitionskostenanteil Summe Heimentgelt ca. monatliche Gesamtkosten (bei 30,42 Tagen) 23,25 EUR 100,59 EUR 3.059,95 EUR 23,25 EUR 119,59 EUR 3.637,93 EUR 23,25 EUR 139,37 EUR 4.239,63 EUR Monatliches Heimentgelt für ein Einzelzimmer (Dauerpflege): Pflegestufe A. Pflegevergütung B. Ausbildungsumlage C. Unterkunft u. Verpflegung 1 43,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) 2 62,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) 3 82,34 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR (Unterkunft : 17,76 EUR und Verpflegung: 13,67 EUR) D. Investitionskostenanteil Summe Heimentgelt ca. monatliche Gesamtkosten (bei 30,42 Tagen) 34,67 EUR 112,01 EUR 3.407,34 EUR 34,67 EUR 131,01 EUR 3.985,32 EUR 34,67 EUR 150,79 EUR 4.587,03 EUR 10 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für Pflege (maximal 75% des Gesamtentgelts): Pflegestufe Anteil der Pflegekasse Verbleibender Eigenanteil im DZ Verbleibender Eigenanteil im EZ 1 1.023 EUR 2.036,95 EUR 2.384,35 EUR 2 1.279 EUR 2.358,93 EUR 2.706,33 EUR 3 1.550 EUR 2.689,64 EUR 3.037,03 EUR Entgelt für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege im Einzelzimmer Pflegestufe maximale Tage pro Kalenderjahr A. Pflegevergütung B. Ausbildungsumlage C. Unterkunft u. Verpflegung D. Investitionskostenanteil Summe Heimentgelt 1 28 43,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR 34,67 EUR 112,01 EUR 2 28 62,56 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR 34,67 EUR 131,01 EUR 3 28 82,34 EUR 2,35 EUR 31,43 EUR 34,67 EUR 150,79 EUR Unser Heimentgelt beinhaltet: Pflegerische Betreuung rund um die Uhr Grundpflege Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung Soziale Betreuung Möglichkeit der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und Aktivprogrammen Regelmäßige Gruppenangebote wie z.b. Gymnastik Vollverpflegung Frühstück Mittagessen (Auswahl zwischen drei Menüs) Nachmittagskaffee Abendessen ggf. Zwischenmahlzeiten inklusive Getränke Nutzung aller Gemeinschaftseinrichtungen Hauseigener Garten, Gemeinschaftsräume Waschen der Leibwäsche: Unterwäsche und Nachtbekleidung mit Namenskennzeichnung Bettwäsche und Handtücher: Gestellung und Reinigung Reinigung des Pflegezimmers: inkl. der Fensterreinigung Nebenkosten: Strom, Wasser, Heizung Telefonanlage mit Durchwahl inklusive Grundgebühr Gebühreneinzelabrechnung monatlich nach verbrauchten Einheiten Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 11

VI. ERLÄUTERUNGEN ZUM HEIMENTGELT IM VOLLSTATIONÄREN PFLEGEWOHNBEREICH Das Heimentgelt besteht aus vier Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind. A. Pflegevergütung Die Pflegevergütung richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Bewohner vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Der verbleibende Anteil der Pflegevergütung ist vom Bewohner als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege-und Betreuungspersonals finanziert. B. Ausbildungsumlage Der Gesetzgeber des Landes NRW hat mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusgl- VO) eine Grundlage für die Finanzierung der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Alten pflegern geschaffen. Ziel der Verordnung ist, dass künftig mehr Ausbildungsplätze für Pflegekräfte geschaffen werden und so dem Fachkräftemangel entgegengesteuert wird. Die Ausbildungsumlage dient der Förderung der Altenpflegeausbildung. Demzufolge ist jede Pflegeeinrichtung verpflichtet, diesen Ausgleichsbetrag zu entrichten, um den Topf zu füllen, aus dem die Auszubildenden finanziert werden sollen. C. Unterkunft und Verpflegung Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen. Ist dieser bzw. sind die Angehörigen aufgrund der finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten. D. lnvestitionskostenanteil Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet-und Leasingkosten sowie Zinsen. Beteiligung der Pflegekasse Die Pflegekasse beteiligt sich monatlich in folgender Höhe an den Kosten für Pflege im stationären Bereich (maximal 75 % des Gesamtheimentgelts): Pflegestufe 1: 1.023 EUR Pflegestufe 2: 1.279 EUR Pflegestufe 3: 1.550 EUR Entgelt für Kurzzeitpflege Die Beteiligung an der Pflegevergütung seitens der Pflegekasse liegt bei maximal 1.550 EUR für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Vergütung ist abhängig von der Pflegestufe und der jeweiligen Verweildauer. Abgeschlossene Verträge Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI Vergütungsvereinbarung nach 85 SGB XI (stationär) und nach 89 SGB XI (ambulant) Vergütungsvereinbarung nach 132a SGB V (ambulant) Vereinbarung nach 87b SGB XI für die zusätzliche Betreuung von demenzkranken Bewohnern Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung Die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (Transparenzbericht) hängen im Foyer der Residenz aus. 12 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

VII. VORAUSSETZUNGEN FÜR ENTGELTÄNDERUNGEN IM VOLLSTATIONÄREN PFLEGEWOHNBEREICH Verändert sich der Pflege- und Betreuungsbedarf, werden wir unsere Leistungen an diesen Bedarf anpassen. Dies kann z.b. bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden, die im Ergebnis zu einer Erhöhung der Pflegestufe und damit zu einer Erhöhung des Heimentgelts führt. Das Heimentgelt erhöht sich allerdings auch, wenn steigende Personal- und Sachkosten eine Änderung der Berechnungsgrundlagen und damit eine Neukalkulation der Entgelte notwendig machen. Dazu wird mit den Pflegekassen und dem Sozialamt eine Verhandlung geführt. Nach 7 Abs. 2 des Wohnund Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) gelten die so vereinbarten Entgelte stets als vereinbart und angemessen. Die Entgelterhöhung wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt und begründet. Ausschluss der Angebotspflicht nach 8 Abs. 4 WBVG im vollstationären Pflegewohnbereich In der Pflege und Betreuung unserer Bewohner können wir in fast allen Fällen die notwendigen Leistungen in unserem Haus erbringen. In einigen wenigen Fällen ist uns das jedoch z.b. wegen der technischen Voraussetzungen nicht (mehr) möglich, so dass wir für diese Fälle eine Anpassung unserer Leistungen an den veränderten Bedarf des Bewohners ausschließen müssen. In diesen Einzelfällen werden wir gemeinsam mit dem Bewohner und seinen Angehörigen eine Lösung erarbeiten und versuchen, eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden. Nachfolgend beschreiben wir, wann eine Leistungsanpassung ausgeschlossen ist: a) Versorgung von Wachkomapatienten, Menschen mit apallischem Syndrom und von beatmungspflichtigen Patienten sowie von Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung und die Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erforderlich machen. Unsere Einrichtung ist ihrer Konzeption nach für eine intensivmedizinische Versorgung personell, baulich und apparativ nicht ausgestattet. b) Versorgung von chronisch mehrfach geschädigten Alkoholikern, von Patienten mit Morbus Korsakow und von suchtmittelabhängigen Personen. Aus Sicht unserer Einrichtung bedarf es wegen der mit diesen Krankheitsbildern häufig einhergehenden starken Tendenz zur Fremd- oder Selbstgefährdung für die Versorgung dieser Gruppen hierfür besonders ausgebildeten Personals. Die Einrichtung kann jedoch nur jene Personengruppen versorgen, für die auch die Einhaltung der Qualitäts standards zu gewährleisten ist. c) Bewohner mit psychischen Störungen wie Schizophrenien, schizotypen und wahnhaften Störungen oder starken Depressionen können wir nicht betreuen. Diese Erkrankungen gehen ebenfalls häufig mit einer starken Tendenz zur Fremd- oder Selbstgefährdung einher. Unsere Einrichtung hält dafür kein aus- oder fortgebildetes Personal vor und ist in ihrer Struktur auf die Betreuung dieser Krankheitsbilder nicht eingestellt. Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 13

d) Bewohner, für die ein Unterbringungsbeschluss vorliegt oder die sonst unterbringungsähnliche Maßnahmen benötigen. Wir betreiben keine geschlossene Abteilung, was Voraussetzung wäre, um diese Bewohner zu versorgen. Dies gilt insbesondere bei Bewohnern, bei denen eine Weglauftendenz mit normalen Mitteln eines Wegläuferschutzes nicht mehr beherrschbar ist und die sich dadurch selbst gefährden. 14 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013

VIII. ZUSATZINFORMATIONEN NEN Leistungen der Pflegeversicherung in der ambulanten und stationären Pflege Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung, die zwischen ambulanten Leistungen im häuslichen Umfeld und Leistungen in der stationären Pflege unterscheidet, ist die Einstufung durch den MDK in eine Pflegestufe. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei drei Stufen der Pflegebedürftigkeit: Pflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist jemand dann, wenn er in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich für wenigstens zwei der oben genannten Verrichtungen der Hilfe bedarf. Zusätzlich muss er mehrfach in der Woche im Haushalt der Hilfe bedürfen. Der Gesetzgeber bezeichnet diesen Grad des Hilfebedarfs als Pflegestufe 1. Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindestens 90 Minuten täglich betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Pflegestufe 2: schwere Pflegebedürftigkeit Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche hauswirtschaftlich versorgt werden müssen, können Leistungen der Pflegestufe 2 für sich in Anspruch nehmen (Schwerpflegebedürftige). Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindestens 180 Minuten täglich betragen, davon müssen mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Pflegestufe 3: schwerste Pflegebedürftigkeit Besonders schwer pflegebedürftige Personen, die täglich rund um die Uhr der Betreuung bedürfen und bei denen mehrfach in der Woche eine Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich erforderlich ist, erhalten Leistungen der Pflegestufe 3. Der durchschnittliche Pflegeaufwand muss mindes tens fünf Stunden täglich betragen, davon müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Tipps und weitere Informationen Im Internet haben wir eine Sammlung von aktuellen Tipps und weiterführenden Informationen rund um das Thema Pflege und Betreuung zusammengestellt. Sie finden sie unter www.bergischeresidenz.de oder sprechen Sie uns an. Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013 15

SICHER GUT LEBEN. Die Bergische Residenz Refrath ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. 16 Bergische Residenz Refrath Stand: Januar 2013