Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II beschlossen: 1. Der Preis für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Am Schmittsberg II beträgt 380,- /m² (inklusive Anlieger- und Erschliessungskosten, exklusive Hausanschlusskosten und Netzbeiträge). 2. Sofern im Haushalt des Antragstellers mindestens zwei minderjährige Kinder leben und das Einkommen die Grenzen gemäß 9 und 20-24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) nicht übersteigt, erhält der Antragsteller eine Kaufpreisreduzierung in Höhe von 50,- /m². Wird die vorgenannte Einkommensgrenze um maximal 15% überschritten, wird eine Kaufpreisreduzierung von 25,- /m² gewährt. Auf die Beispielrechnungen Anlage 1 dieser Richtlinien wird verwiesen. 3. Vor verbindlicher Grundstückszusage hat der Antragsteller nachzuweisen, dass die Finanzierung des Grundstückspreises und des Bauvorhabens gesichert ist. 4. Die Grundstücksvergabe erfolgt vorrangig an Antragsteller, die - in Viernheim geboren sind oder - seit mindestens fünf Jahren in Viernheim wohnhaft sind oder - zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünf Jahre in Viernheim wohnhaft waren oder - seit mindestens zwei Jahren in Viernheim erwerbstätig sind und nicht Eigentümer/Miteigentümer von - Bauerwartungsland, - einem Bauplatz, - einer Eigentumswohnung oder - einem Wohnhaus (Reihen-, Doppel-, freistehendes oder Mehrfamilienhaus) sind.
5. Sofern für ein Grundstück mehrere Bewerbungen vorliegen, erfolgt die Vergabe zunächst nach der Anzahl der im Haushalt des Antragstellers lebenden minderjährigen Kinder. 6. Sollte eine Auswahl nach Ziffer 5 nicht möglich sein, entscheidet über die Vergabe das Los. 7. Sollte der Antragsteller bereits über Grundeigentum gemäß Ziffer 4 verfügen, entscheidet im Einzelfall über die Berücksichtigung bei der Vergabe, die Gewährung einer Verbilligung gem. Ziffer 2 bzw. die Hinzuziehung zum Losverfahren der Magistrat der Stadt Viernheim. 8. Der Magistrat wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen (z. B. Behinderungen) Ausnahmen von den Ziffern 4 bis 6 zu beschliessen. 9. Ein Anspruch auf die Vergabe von Grundstücken besteht nicht.
Anlage 1 zu den Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II Beispielberechnungen Einkommen nach WoFG / Ziffer 2 der Vergaberichtlinien: Familieneinkommen 3.119 brutto/monat, Familieneinkommen 3.586 brutto/monat, zwei minderjährige Kinder: zwei minderjährige Kinder: Familien-Jahreseinkommen brutto 37.428 43.032./. pauschal 10% Steuer 3.743 4.303./. pauschal 10% Kranken- u. Rentenvers. 3.743 4.303./. pauschal 10% Pflegeversicherung 3.743 4.303 Zugrunde zu legendes Einkommen 26.199 30.123 Einkommenhöchstgrenze 9 WoFG 26.200 26.200 -> 115% = 30.130 -> Kaufpreisreduzierung 50 /m² -> Kaufpreisreduzierung 25 /m² Familieneinkommen 3.607 brutto/monat, Familieneinkommen 4.148 brutto/monat, drei minderjährige Kinder: drei minderjährige Kinder: Familien-Jahreseinkommen brutto 43.284 49.776./. pauschal 10% Steuer 4.328 4.978./. pauschal 10% Kranken- u. Rentenvers. 4.328 4.978./. pauschal 10% Pflegeversicherung 4.328 4.978 Zugrunde zu legendes Einkommen 30.300 34.842 Einkommenhöchstgrenze 9 WoFG 30.300 30.300 -> 115% = 34.845 -> Kaufpreisreduzierung 50 /m² -> Kaufpreisreduzierung 25 /m² Begriffserläuterungen: Familien-Jahreseinkommen brutto umfasst die positiven Einkünfte aller Familienmitglieder, auch der minderjährigen Kinder Die pauschalen Abzüge von jeweils 10% für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung werden nur bei versicherungspflichtigen Arbeitern und Angestellten in Anrechnung gebracht. Bei nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen, z.b. Beamten und Selbständigen, werden Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Pflegeversicherung in der tatsächlichen Höhe in Anrechnung gebracht, maximal jedoch 10% des Familien-Jahresbruttoeinkommens. Hinsichtlich der pauschalen Anrechnung von 10% für Steuern erfolgt keine abweichende Handhabung. Im Übrigen wird auf die abschließende Aufzählung der 20 24 WoFG in Verbindung mit 9 WoFG verwiesen.
Städtische Baugrundstücke im Baugebiet "Am Schmittsberg II" Flur 3 Nr. Lagebezeichnung Größe -m²- 2139 Dr.-Lina-Kadel-/Adolf-Damaschke-Str 699 2136 Dr.-Lina-Kadel-Straße 639 2067 Dr.-Lina-Kadel-/Adolf-Damaschke-Str 430 1936 Adolf-Damaschke-Straße 214 1938 Adolf-Damaschke-Straße 210 1942 Adolf-Damaschke-Straße 256 1943 Adolf-Damaschke-Straße 256 1998 Christine-Steuerwald-Straße 207 2004 Weg, 278 m² 1/11 25 1992 Gartenweg, 119 m² 1/19 6 238 1999 Christine-Steuerwald-Straße 138 2004 Weg, 278 m² 1/11 25 2013 Stellplätze 25 1992 Gartenweg, 119 m² 1/19 6 194 2000 Christine-Steuerwald-Straße 138 2004 Weg, 278 m² 1/11 25 2014 Stellplätze 25 1992 Gartenweg, 119 m² 1/19 6 194 1990 Breslauer Straße 237 1992 Gartenweg, 119 m² 1/19 6 243 1950 Adolf-Damaschke-Straße 945 1951 Weg 33 1952 Stellplätze 105 1953 Breslauer Straße 842 1954 Weg 91 1955 Stellplätze 120 1956 Breslauer Straße 997 1957 Weg 113 1966 Breslauer Straße RH 162 1961 Stellplätze 30 1969 Weg, 138 m² 1/5 28 220 1967 Breslauer Straße RH 162 1960 Stellplätze 30 1969 Weg, 138 m² 1/5 28 220 1968 Breslauer Straße RH 332 1959 Stellplätze 60 1969 Weg, 138 m² 1/5 28 420 1958 Stellplätze 30 1978 Breslauer Straße RH 162 1973 Stellplätze 30 1982 Weg, 166 m² 1/6 28 220 1979 Breslauer Straße RH 162 1972 Stellplätze 30 1982 Weg, 166 m² 1/6 28 220 1980 Breslauer Straße RH 162 1971 Stellplätze 30 1982 Weg, 166 m² 1/6 28 220 1981 Breslauer Straße RH 334 1970 Stellplätze 60 1982 Weg, 166 m² 1/6 28 422 Stand: 11.08.2014 8.791
Bewerbung für ein Baugrundstück im Baugebiet Am Schmittsberg II Bewerber:...... (Name, Vorname) (ggf. Geburtsname) (Geburtsdatum)...... (Geburtsort) (Straße, Hausnr.) (PLZ, Ort). oder.. oder.. (in Viernheim wohnhaft seit) (in Viernheim wohnhaft von - bis) (erwerbstätig bei / seit wann) Mitbewerber:...... (Name, Vorname) (ggf. Geburtsname) (Geburtsdatum) Im Haushalt wohnende minderjährige Kinder:............................ Bewerbung erfolgt für ein Grundstück zur Bebauung mit einem/einer Reihenhaus Doppelhaushälfte Mehrfamilienhaus Die Finanzierbarkeit des Grundstücks samt Bauvorhaben ist nachzuweisen. Als Nachweis genügt eine schriftliche Bestätigung einer europäischen Bank oder Bausparkasse, dass die Maßnahme realisierbar ist (keine verbindlichen Finanzierungszusagen erforderlich!). Der Nachweis ist dieser Bewerbung beizufügen! Wird eine Kaufpreisreduzierung gemäß Ziffer 2 der Vergaberichtlinien beantragt? Nein Ja (in diesem Falle bitte Kopie des s letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides beifügen) Ist bereits folgendes Immobilieneigentum vorhanden? Bauerwartungsland Ja Nein Bauplatz Ja Nein Eigentumswohnung Ja Nein Wohnhaus (Reihen-, Doppel-, freistehendes o. Mehrfamilienhaus) Ja Nein.. (Datum, Unterschrift/en) Mit Anlagen zurück an: Magistrat der Stadt Viernheim, BVLA, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim