1. Welche Stellen im Kultusministerium sind seit dem 23. Januar 2013 intern oder extern ausgeschrieben worden?

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3118 26. 02. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Personalpolitik im Kultusministerium Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Stellen im Kultusministerium sind seit dem 23. Januar 2013 intern oder extern ausgeschrieben worden? 2. Trifft es zu, dass in der Zentralstelle des Kultusministeriums hausintern die Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin ausgeschrieben gewesen ist? 3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Ausschreibung hausintern? 4. Welche Aufgaben erfüllt die Ministerialdirektorin des Kultusministeriums? 5. Inwiefern weichen die Aufgaben der Ministerialdirektorin des Kultusministe - riums im Umfang von den Aufgabenbereichen der Ministerialdirektoren anderer Ministerien des Landes ab? 6. Trifft es zu, dass ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Presse gesagt hat, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin lediglich um die Neuausschreibung einer bereits vorhandenen Stelle handele? 7. Wenn ja, in welchem Zeitraum hatte die Ministerialdirektorin bereits eine persönliche Referentin oder einen persönlichen Referenten? 8. Wo im Stellenplan ist gegebenenfalls die Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin vorgesehen? Eingegangen: 26. 02. 2013 / Ausgegeben: 25. 03. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

9. Welche weiteren Ministerialdirektoren in den Ministerien des Landes verfügen über eine persönliche Referentin oder einen persönlichen Referenten? 10. Seit wann ist dies gegebenenfalls jeweils so? 25. 02. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 18. März 2013 Nr. 13-0305.01/54 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Innenministerium, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie dem Ministerium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Stellen im Kultusministerium sind seit dem 23. Januar 2013 intern oder extern ausgeschrieben worden? Im Kultusministerium sind seit dem 23. Januar 2013 folgende Stellen ausgeschrieben worden: Stellenumfang Funktion Aufgabenbereich Ausschreibung 0,5 Sachbearbeiter/in gehobener Dienst Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst, Gesundheitsmanagement u. Arbeitsschutz 3,0 Referent/in Projekt Amtliche Schulverwaltung (ASV) (Abordnung für 2 Jahre) 1,0 Referent/in Persönliche/r Referent/in, Büroleiter/in der Ministerialdirektorin 1,0 Volljurist/in Verwaltungsangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen, Schulrecht, Rechtsangelegenheiten der Kinderbetreuung 1,0 Sachbearbeiter/in gehobener Dienst Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung 2,0 Referent/in Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen / Bildungsplanreform (Abordnung für 2 Jahre) zunächst hausintern, dann extern extern im Amtsblatt K.u.U. hausintern hausintern und bei den Regierungspräsidien hausintern und extern hausintern und extern im nachgeordneten Bereich 2. Trifft es zu, dass in der Zentralstelle des Kultusministeriums hausintern die Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin ausgeschrieben gewesen ist? Ausgeschrieben war der Dienstposten einer persönlichen Referentin/Büroleiterin bzw. eines persönlichen Referenten/Büroleiters der Ministerialdirektorin. Neben der Terminkoordination, Vor- und Nachbereitung von Terminen sind Aufgabenschwerpunkte dieses Dienstpostens die Planung, Koordination und Überwachung besonderer Projekte der Ministerialdirektorin und die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen für die Hausspitze sowie die Funktion der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners in der Zentralstelle bezüglich aller laufenden Maßnahmen und Projekte. 2

3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Ausschreibung hausintern? Da der Dienstposten aus dem vorhandenen Personalbestand des Kultusministe - riums besetzt werden sollte, erfolgte die Ausschreibung nur hausintern (Nach - besetzung einer bestehenden Stelle). 4. Welche Aufgaben erfüllt die Ministerialdirektorin des Kultusministeriums? Die Ministerialdirektorin ist als Amtschefin Leiterin der Verwaltung sowie all - gemeine und ständige Vertreterin des Ministers. Sie ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und der politischen Ebene, die vom Minister und der Staatssekretärin vertreten wird. 5. Inwiefern weichen die Aufgaben der Ministerialdirektorin des Kultusministe - riums im Umfang von den Aufgabenbereichen der Ministerialdirektoren anderer Ministerien des Landes ab? Der Umfang der Aufgaben der Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren ist u. a. von den im jeweiligen Ressort angesiedelten Fachaufgaben abhängig. Ein Vergleich zwischen den Ressorts erscheint daher kaum möglich. Zum Kultusressort ist festzustellen, dass die Bildungspolitik nach dem Grund - gesetz Sache der Länder ist (Kulturhoheit). Das Bildungswesen ist daher einer der zentralen Gestaltungsbereiche der Landespolitik, der ständigen Anpassungs- und Veränderungsprozessen unterliegt. Seit dem Regierungswechsel wird dieser Gestaltungsspielraum in weit höherem Maße genutzt, als dies früher der Fall war, z. B. im Bereich der frühkindlichen Bildung, mit der Einführung der Gemeinschaftsschule und der Förderung des längeren gemeinsamen Lernens, der Schulentwicklungsplanung sowie der Inklusion. Die Besonderheit der Schulverwaltung besteht in der Gewährleistung der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der insbesondere mit Blick auf den grundlegenden bildungspolitischen Richtungswechsel einen sehr engen Kontakt in Form einer ständigen Beratung und Betreuung der Schulen und Lehrkräfte sowie der Eltern und Schülerinnen und Schüler und die Einbeziehung der Lehrerverbände, Gewerkschaften und Personalvertretungen erfordert. Die Umsetzung der bildungspolitischen Reformvorhaben hat einen erheblichen Aufgabenzuwachs und einen deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung zur Folge. Das Kultusressort verwaltet bekanntermaßen mehr als 50 % des gesamten Personalbestandes des Landes. Der nachgeordnete Bereich umfasst neben ca. 5.000 öffentlichen Schulen die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien, die Staatlichen Schul - ämter, die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung und die Pädagogischen Fachseminare, die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, das Landesinstitut für Schulentwicklung, das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik, das Landesmedienzentrum und die Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater mit insgesamt mehr als 6.500 Funktionsstellen in den Besoldungsgruppen A 15 bis B 3. Die Personalverwaltung ist hier im Gegensatz zu anderen Ressorts keine Hilfsfunktion, sondern eine zentrale Aufgabe. Dazu gehört beispielsweise die Beaufsichtigung und Beratung der Schulleiterinnen und Schulleitern in der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgabe, die Auswahl des Führungspersonals der Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen sowie die Führung und Steuerung von ca. 1.600 Fachberaterinnen und Fachberatern als besondere Schulaufsichtsbeamte. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die ordnungsgemäße Ausbildung von rd. 10.000 Lehramtsanwärtern und Studienreferendaren, die termingerechte Einstellung von rd. 5.000 Lehrkräften pro Jahr, die Lehrerfortbildung mit jährlich ca. 50.000 Teilnehmern und die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, die auch während des laufenden Schuljahres ständig nachgesteuert werden muss. Bei den mehr als 110.000 Lehrkräften müssen 30.000 bis 50.000 Personalentscheidungen pro Jahr (Teilzeitanträge, Beurlaubungen, Versetzungen usw.) bewältigt werden. 3

6. Trifft es zu, dass ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Presse gesagt hat, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin lediglich um die Neuausschreibung einer bereits vorhandenen Stelle handele? Ja. 7. Wenn ja, in welchem Zeitraum hatte die Ministerialdirektorin bereits eine persönliche Referentin oder einen persönlichen Referenten? Der Dienstposten mit dem in Ziffer 2 beschriebenen Aufgabenbereich wurde nach dem Regierungswechsel geschaffen und Ende Mai 2011 erstmals besetzt. Bereits lange vor dem Regierungswechsel waren Mitarbeiter des Ministeriums innerhalb der Zentralstelle zur persönlichen Unterstützung früherer Ministerialdirektoren tätig. 8. Wo im Stellenplan ist gegebenenfalls die Stelle einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten der Ministerialdirektorin vorgesehen? Einen Stellenplan, in dem die im Staatshaushaltsplan veranschlagten Stellen bestimmten Aufgabenbereichen zugeordnet sind, gibt es nicht. Die vorhandenen Stellen werden den jeweiligen Organisationseinheiten bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der zu erledigenden Aufgaben zur Verfügung gestellt. 9. Welche weiteren Ministerialdirektoren in den Ministerien des Landes ver - fügen über eine persönliche Referentin oder einen persönlichen Referenten? 10. Seit wann ist dies gegebenenfalls so? Zu den Fragen 9. und 10. haben die anderen Ressorts Folgendes mitgeteilt: Staatsministerium Innenministerium Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Dem Staatssekretär im StM ist als Chef der Staatskanzlei eine persönliche Referentin/ein persönlicher Referent zugewiesen. Das IM und das MVI verfügen über keinen Dienstposten für einen persönlichen Referenten bzw. eine persönliche Referentin für den Ministerialdirektor. Im StM haben die jeweiligen Amtschefs seit den 70er-Jahren zur Bewältigung der vielfältigen Aufgabenstellungen auf eine Referentin oder einen Referenten zurückgegriffen. Neben der Übernahme der Aufgaben einer persönlichen Referentin bzw. eines persönlichen Referenten waren die jeweiligen Personen auch Fachreferaten zugewiesen. Eine Referentin der Zentralstelle nimmt neben anderen Aufgaben bei Bedarf unterstützende bzw. koordinierende Tätigkeiten für den Ministerialdirektor wahr. Die Beantwortung der Frage 10 entfällt somit. 4

Justizministerium Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Die Ministerialdirektorin des JuM verfügt über keinen persönlichen Referenten, Büroleiter oder Koordinierungsreferenten. Dem Ministerialdirektor steht seit dem 1. Oktober 2011 ein Referent zur Verfügung. Das UM verfügt über keine persönliche Referentin/keinen persönlichen Referenten für den Ministerialdirektor. Bei Bedarf werden unterstützende Tätigkeiten oder Aufgaben auf besondere Zuweisung der Ministerialdirektorin, wie beispielsweise die Organisation und Koordinierung der regelmäßigen Konferenzen der Justizstaatssekretäre der Länder, traditionell durch eine Referentin oder einen Referenten aus Abteilung I wahrgenommen. Aktuell wird diese Aufgabe von einer vom Landgericht Stuttgart abgeordneten Richterin mit übernommen, die im Schwerpunkt im Organisationsund Personalreferat der Abteilung I arbeitet und dort u. a. für die Personalentwicklung, die strukturellen Veränderungen in der Justiz, die Neuordnung des Vereinsregisters und die Reform des Dienstnachschauwesens verantwortlich ist. Das MLR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ministerialdirektor aufgrund der Einsparung einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs zahlreiche Außentermine wahrnimmt und dies eine erhöhte Organisation und Koordination erfordert. Unterstützende oder koordinierende Tätigkeiten für den Ministerialdirektor werden von den Referentinnen/Referenten in der Zentralstelle je nach Zuständigkeit wahrgenommen. Die Beantwortung der Frage 10 entfällt somit. Beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und beim Ministerium für Integration verfügt die Ministerialdirektorin/der Ministerialdirektor über keine/n persönliche Referentin/ persönlichen Referenten, Büroleiter/in oder Koordinierungsreferentin/Koordinierungsreferenten. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5

Stuttgart, den 12. Februar 2013 Hausinterne Stellenausschreibung In der Zentralstelle des Kultusministeriums ist möglichst bald der Dienstposten zu besetzen. einer persönlichen Referentin/Büroleiterin bzw. eines persönlichen Referenten/Büroleiters der Frau Ministerialdirektorin Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Koordination, Vor- und Nachbereitung von Terminen der Frau Ministerialdirektorin, Begleitung der Frau Ministerialdirektorin zu Terminen und Gesprächen, Planung, Koordination und Überwachung besonderer Projekte der Frau Ministerialdirektorin, Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen für die Hausspitze sowie Ansprechpartner/in in der Zentralstelle bezüglich aller laufenden Maßnahmen und Projekte. Vorausgesetzt werden Verständnis für politische Fragen, ausgeprägte Kompetenz in schriftlicher und mündlicher Ausdrucksweise, besonderes Interesse an bildungspolitischen Fragestellungen, solide Kenntnisse von Verwaltungsabläufen und Organisationstalent, hohe zeitliche Flexibilität und überdurchschnittliches Engagement. Dem Kultusministerium ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ein wichtiges Anliegen. Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin der Zentralstelle. Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, Ihre Bewerbung bis spätestens 26. Februar 2013 an das Personalreferat (Referat 13) zu übersenden. gez. Dr. Margret Ruep 6