Greening in der 1. Säule: Welche Anforderungen sollten ökologische Vorrangflächen erfüllen?

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Transkript:

Greening in der 1. Säule: Welche Anforderungen sollten ökologische Vorrangflächen erfüllen? GAP ab 2014 Mehr Biodiversität im Ackerbau?, Vilm, 02.-05.Mai 2012 Dipl. Biologin Nadja Kasperczyk 1

Projekt: Konkretisierung des Konzeptes ökologische Vorrangflächen (övf) Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz Projektziel: Umsetzungskonzept der övf auf nationaler, Bundesländer- und Betriebsebene Projektzeitraum: 11/2011 12/2013 Projektbausteine: Ökologisches Anforderungsprofil der Vorrangflächen (övf) Regionale Workshops Handlungsempfehlungen Projektpartner: IFAB, Entera und ZALF 2

Gliederung Ökologische Vorrangflächen (övf) In den Legislativvorschlägen In der Diskussion Ökologische Anforderungen an die övf Management der övf Verwässerungsstrategien Wie geht s weiter? 3

Ökologische Vorrangflächen in den Legislativvorschlägen Ökologisierung/Greening der Direktzahlungen Gesamtumweltleistung der GAP zu erhöhen; Alle Landwirte mit Direktzahlungen sollen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leisten, (über Cross Compliance hinaus); Einjährige, einfach zu verwaltende Maßnahmen mit Umweltnutzen Zusammenspiel von 4 Instrumenten: 1. Greening der 1. Säule, 2. Verstärkte CC-Auflagen (Klimaschutz) 3. Erhöhte Baseline für Maßnahmen der 2. Säule 4. Innovation, Wissenstransfer und verbesserte Beratung 4

Ökologische Vorrangflächen in den Legislativvorschlägen KOM: Hauptfokus der övf ist die Biodiversität, daneben Wasser, Boden, Landschaft und Klima Im Umweltinteresse genutzte Flächen/ökologische Vorrangflächen (Art. 29): Mind. 7% der Acker- und Dauerkulturflächen; Dauergrünland ausgenommen. Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente, Pufferstreifen und Aufforstungsflächen (Art. 25(2)(b)(ii)) der ELER-VO) Europäische Kommission kann die Vorrangflächen weiter spezifizieren und weitere fest legen. 5

Ökologische Vorrangflächen in der Diskussion Positionen in der nationalen + internationalen Diskussion: Zusätzliche Belastung + Einschränkung d. Wettbewerbsfähigkeit Positiver Ansatz, wenig ambitioniert Bei richtiger Ausgestaltung und Umsetzung haben die övf das größte Potenzial zu einem Mehrwert für die Agrarumwelt zu führen Den Verlust der Biodiversität in der Agrarlandschaft aufzuhalten Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie 2020 6

Ökologische Anforderungen an die övf Flächenumfang und Verteilung im Raum 7% = Kompromiss aus ökologischen + ökonomischen Abwägungen In der EU: netto 2-5% zusätzliche Fläche Naturschutzfachlich: mindestens 10% övf (Acker + Grünland) 7% sind Untergrenze, Ausgestaltung mit max. ökologischen Effekt Schutz der biologischen Vielfalt wichtig in allen Agrarlandschaften ÖVF in allen Naturräumen und auf jedem Betrieb Ziel: Ökologische Aufwertung in Gunstlagen + Sicherung artenreicher Ackerflächen 7

Ökologische Anforderungen an die övf Flächenumfang und Verteilung im Raum Prioritäre Anlage auf sensiblen Flächen: entlang Gewässer, an Feldhecken, Waldrändern und Biotoprandbereichen Auf der Betriebsfläche: ab Schlaggröße von 10 ha mindestens eine övf innerhalb der Fläche (Gliederung der Landschaft) Anordnung der övf mit Beitrag zum Biotopverbund Betriebsübergreifende Lösungen bei naturschutzfachlichen Planungen 8

Ökologische Anforderungen an die övf Anrechenbare Flächentypen als övf Aktuelle Überlegungen der KOM: Brachflächen (keine Produktion erlaubt); Terrassen (entsprechend CC-Standards + vom MS regional festzulegende); Landschaftselemente (über CC-Standards geschützte + weitere mit Größenbegrenzung) Pufferstreifen (entsprechend CC-Standards + weitere durch MS festzulegen, auch Mindestbreite; keine Produktion erlaubt), Aufforstungsflächen (umwelt- und biodiversitätsrelevante Auflagen nach Art. 25(2)(b)(ii) erfüllen, Ausschlussflächen können definiert werden). 9

Ökologische Anforderungen an die övf Anrechenbare Flächentypen als övf Nicht nur Stilllegungsflächen, auch Extensivkulturen (Anbau naturverträglicher Kulturen) Begrenzter Anteil der Extensivkulturen an övf (max. 50%) Optimal: Mischung verschiedener övf-typen, mit unterschiedlicher Bewirtschaftung 1/3 klassische Agrarhabitate: Brachen, Säume und extensiv genutzte Kulturen 10

Ökologische Anforderungen an die övf Anrechenbare Flächentypen als övf auf Ackerflächen: Artenreiche Ackerflächen (Kennarten,) Blühstreifen und flächen (Mindestbreite), Wildpflanzenmischungen zur energetischen Verwertung (Auflagen), Mischkulturen (Leindotter/Wicke), Getreide mit doppeltem Reihenabstand, Lichtäcker, selbstbegrünte Brachflächen, Naturschutzbrachen, Kurzumtriebsplantagen als Gehölzstreifen mit Blütensaum (Lage, Größe) Etc. Mögliche övf für Dauerkulturen: Streuobstflächen und Hochstammobstbäume in Obstplantagen Artenreich begrünte Rebgassen, Blühflächen/-streifen in Obst- und Hopfenkulturen etc. 11

Ökologische Anforderungen an die övf Brachen u.a. Keine mineralische Düngung Keine Pestizide Blühende Pflanzen u. Deckung bis Spätherbst/Winter (kein Stoppelumbruch vor 31.12.) Keine Nutzung als Vorgewende oder Weg Extensivkulturen Keine mineralische Düngung Keine Pestizide Blühende Pflanzen u. Deckung bis Spätherbst/Winter (kein Stoppelumbruch vor 31.12.) Lichte Flächen (ohne dichte Biomasse) Späte Nutzung (nicht vor 15.7.) Keine Halmverkürzer und Wachstumsregulatoren Max. Anteil von 50% an övf 12

Management von ökologischen Vorrangflächen Aufwertung der övf durch naturschutzgerechtes Management 1.Zusätzliche Vergütung für die Bewirtschaftung a) Kombination mit dunkelgrünen AUM (2.Säule) b) 5% gekoppelte Förderung in der 1. Säule 2.Qualifizierte Betriebsberatung Bessere Fördermöglichkeiten über die 2. Säule 13

Verwässerungsstrategien In der Diskussion: Zwei Verwässerungsstrategien : 1.Großteil der Betriebe von övf freizustellen : Ackerfläche < 15ha; Grünlandanteil > 50% + nachhaltige Betriebe etc. Alle Betriebe sollen einen Beitrag leisten; Freistellung bestimmter Betriebe erhöht Verwaltungsaufwand und kann Umgehungstatbestände eröffnen (LANA, 2012). 2. Ausdehnung der anrechenbaren Flächen(nutzungen): Flächen mit bestimmten AUM (Trennung 1./2. Säule, Doppelförderung?) Flächen mit Schutzstatus wie Natura 2000, WSG, ÜSG etc.(auflagen, Einschränkungen der Landwirtschaft? Ordnungsrecht-Förderrecht) Leguminosenanbau (Mindeststandards für Extensivkulturen ) 14

Wie geht s weiter? Verwaltung und Kontrolle der ökologischen Vorrangflächen Viele offene Fragen und Befürchtungen Ziel: Größtmöglicher Nutzen für die biologische Vielfalt bei vertretbarem Verwaltungs- und Kontrollaufwand! Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung! 15

Wie geht s weiter? 4 regionale Workshops: Nord, Süd, Ost, Mitte TeilnehmerInnen: Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung, Offizialberatung 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Biologische Vielfalt ist die Grundlage der Landwirtschaft und der Ursprung aller Kulturpflanzen und Nutztierrassen. Sie ist die Basis für Ökosystemleistungen, die entscheidend sind, um Landwirtschaft und menschliches Wohlbefinden zu erhalten. (CBD, 2010) 17