Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen Voraussetzungen und Ablauf des Fördervorhabens



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Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen Voraussetzungen und Ablauf des Fördervorhabens DWA Workshop Wartung von Kleinkläranlagen am 22. Juni 2011

Die Thüringer Aufbaubank Förderbank des Freistaates Thüringen Wirtschaftsförderung Technologieförderung Landwirtschaftsförderung Wohnungs-und Städtebauförderung Umwelt-und Infrastrukturförderung Gründung 1992, Sitz: Erfurt Anteilseigner: 100 % Freistaat Thüringen Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach 352 Mitarbeiter (Ende 2010) 2

Der Bereich Öffentliche Kunden Angebot von Zuschuss- und Kreditprogrammen für die öffentliche Hand Abteilung Infrastrukturförderung Abteilung Umwelt Abteilung Kredit Abteilungsleiter: Herr Möller Tel.: 0361/7447-384 Zuschüsse für: Errichtung von Photovoltaikanlagen Investitionen in die touristische Infrastruktur Baumaßnahmen der Abwasserableitung und - reinigung Abteilungsleiterin: Frau Ring Tel.: 0361/7447-396 Zuschüsse für: Naturnahe Gewässerentwicklung Hochwasserschutz Zusammenschlüsse von Gewässerunterhaltungsverbänden Kleinkläranlagen Ausbildungsförderung für abwassertechnische Berufe Abteilungsleiterin: Frau Blumentritt Tel.: 0361/7447-381 Finanzierungsformen: Kassenkredite Kredite für Neuinvestitionen Umschuldungskredite Finanzierung von ÖPP- Projekten Refinanzierung von Banken 3

Rechtsgrundlagen (Auswahl) des Programms KKA Aufgabenträger Thüringer Aufbaubank Förderrichtlinie Kleinkläranlagen (KKA)* WHG, ThürWG Grundsätze ABK ThürKKAVO 2010 KKA-Erlass 2010 Intern: Rahmen- und Programmvereinbarung mit Freistaat Thüringen *Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 12.08.2009 (ThürStAnz. Nr. 34/2009, S. 1427 ff), geändert am 29.11.2010 (ThürStAnz. Nr. 51/2010) 4

Förderinhalte des Programms KKA Was: Ersatzneubau oder Nachrüstung von KKA als Einzelanlagen öffentliche KKA als Gruppenlösung (auch Neubau möglich) Ziel: KKA nach dem Stand der Technik Wer: Wo: Wann: - Direkteinleiter - Einleiter Teilortskanalisation (TOK) - kommunale Aufgabenträger (öffentliche KKA) in Gebieten, für die innerhalb von 15 Jahren kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage vorgesehen ist rückwirkend nur vom 15.08.2007 bis 31.03.2010, sonst erst nach Erteilung Zuwendungsbescheid Wie lange: Gültigkeit Richtlinie bis 30.09.2012 5

Zuwendungsvoraussetzungen 6

Ablauf des Verfahrens (1) (Beispiele TAWEG Greiz / WAZV Gotha) 1. Jährliche Bekanntgabe des Aufgabenträgers zur Entgegennahme von Förderanträgen für Kleinkläranlagen, die in den nächsten 2 Jahren ersetzt oder nachgerüstet werden inklusive Veröffentlichung der Antragsformulare 7

Ablauf des Verfahrens (2) (Beispiele TAWEG Greiz / WAZV Gotha) 2. Entgegennahme des Antrages und Prüfung und Bestätigung u. a. bzgl. des Vorliegens wasserrechtlicher Erlaubnisse, der ggf. vorhandenen Aufforderung der Behörde zur Sanierung oder der satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Abwassereinleitung (Vorreinigung nach Stand der Technik) 3. Weiterleitung von max. 5 % der Anträge für KKA aus förderfähigen Gebieten an die TAB, wobei Anlagen mit Sanierungsanordnung vorrangig weiterzuleiten sind 8

Ablauf des Verfahrens (3) (Beispiele TAWEG Greiz / WAZV Gotha) mit der Vorschlagsliste einzureichende Unterlagen (1): Vorschlagsliste Übersichtslageplan (zu errichtende KKA der nächsten 2 Jahre) Achtung: Vorschlagsliste fortschreibbar Übersichtslageplan kann am Jahresende mit aktualisierter vollständiger Vorschlagsliste eingereicht werden 9

Ablauf des Verfahrens (4) (Beispiele TAWEG Greiz / WAZV Gotha) mit der Vorschlagsliste einzureichende Unterlagen (2): Auszug aus dem ABK für den jeweiligen Ortsteil (oder komplettes ABK, damit entfällt jährliche Vorlage) Kopie Überstimmungsfeststellung UWB Anlage 1 zum ABK (Berechnung 5%-Quote) 10

Ablauf des Verfahrens (5) (Beispiele TAWEG Greiz / WAZV Gotha) mit der Vorschlagsliste einzureichende Unterlagen (3): Einzelanträge und Beiblätter, ggf. Benennung von Gründen für rückwirkende Förderung (s. Beiblatt) Kopie gültige wasserrechtliche Entscheidung oder Bestätigung der Erfüllung der satzungsrechtlichen Voraussetzungen Lageplan als farbiger Auszug aus dem ABK bzw. mit Farbkennzeichnung ABK hinterlegt 11

Was passiert dann? 12 Zuwendungsbescheid mit Formular Abrufantrag Nach Eingang Abrufantrag Auszahlung der Zuwendung Abrufantrag + Protokoll Erstkontrolle * Bewilligung Beratungsprojekt Eingangsbestätigung und Info zur Weiterleitung an TAB einschl. Hinweis zum Baubeginn

* Unterlagen für den Abrufantrag Formular Abrufantrag Protokoll Erstkontrolle Rechnungskopien 13

Weitere Informationen Informationen unter: www.aufbaubank.de sowie unter: www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgung/kleinklaeranlagen 14

Aktueller Antragsstand 2010: 392 Anträge von 35 kommunalen Aufgabenträgern davon 338 förderfähig und bewilligt 54 Anträge abgelehnt bzw. wurden zurückgezogen (z. B. wegen bereits begonnener Maßnahmen außerhalb des Rückwirkungszeitraumes) 2011: 472 Anträge, davon 158 bewilligt (Stand 31.05.2011), täglich weitere eingehend Nach den der TAB vorliegenden ABK ergeben sich z. Zt. ca. 68.000 KKA, die innerhalb von 15 Jahren nicht angeschlossen werden, dies ergibt eine 5%-Quote von 3.400 Anträgen / Jahr

500. Förderbescheid bewilligt: Landesförderung von Kleinkläranlagen kommt gut voran (01.06.2011) Die TAB-Abteilung "Öffentliche Kunden - Umwelt" hat den 500. Förderbescheid bewilligt. Der Zuschuss zum Bau einer modernen Kleinkläranlage geht an einen Haushalt im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar. Für 2011 sind bereits 40 Prozent der zur Verfügung stehenden Landesmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro für dieses Programm ausgeschöpft. Den ersten Förderbescheid hatte die Abteilung vor einem knappen Jahr am 22.7.2010 auf den Weg gebracht. Für den Bau einer Kleinkläranlage gibt es vom Freistaat eine Grundförderung von 1.500 Euro. Je nach Größe kann die Grundförderung aufgestockt werden. Bei einer technischen Nachrüstung beträgt die Grundförderung 750 Euro. Im Bild (v.l.n.r.): Simone Ring, Christine Jauch, Roland Medel und Jana Schrödel verschaffen sich einen Überblick über das Abwasserbeseitigungskonzept eines Abwasserzweckverbandes 16

Thüringer Aufbaubank Simone Ring Abteilungsleiterin Umwelt Bereich Öffentliche Kunden Tel.: 0361 7447-396 Simone.Ring@aufbaubank.de 17