Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim. für die Jahre 2017 und 2018

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Transkript:

Regionale Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für die Jahre 2017 und 2018 Pforzheim, 01. Juli 2016

Vorbemerkung Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim hat am 30.06.2016 seine ESF-Strategie für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen. Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem Arbeitskreis der Stadt Pforzheim in der aktuellen Förderperiode jährlich ein Mittelvolumen in Höhe 250.000 Euro zur Verfügung. 1 Dieses Budget ist für die Umsetzung der beiden spezifischen Ziele B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, sowie des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zu verwenden. Vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg sind für die beiden genannten spezifischen Ziele für Pforzheim pro Förderjahr folgende Mittel- und Personen-Kontingente vorgesehen: Spezifisches Ziel B 1.1: 145.000 Euro 98 Teilnehmende Spezifisches Ziel C 1.1: 105.000 Euro 50 Teilnehmende. Nachfolgend wird die ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für die Förderjahre 2017 und 2018 vorgestellt. 1 Aufgrund der Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter ESF-Mittel stehen für das Jahr 2017 ESF-Mittel in Höhe von 257.800,- Euro zur Verfügung. 2

1. Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Pforzheim Der Festlegung der ESF-Strategie für die Förderjahre 2017 und 2018 ging eine umfassende Analyse der aktuellen Situation und relevanter Entwicklungstrends voraus. Diese wurde mit dem Ziel geführt, Problem- und Bedarfslagen zu identifizieren. 1.1 Zur Lage auf dem Arbeitsmarkt in der Stadt Pforzheim Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des städtischen Arbeitsmarktes ist die Beschäftigungssituation. Kurzfristig, zwischen September 2014 und September 2015 hat es einen leichten Beschäftigungszuwachs in Pforzheim gegeben (+329 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen bzw. +0,6 Prozent). Damit waren im September 2015 im Stadtgebiet von Pforzheim insgesamt 56.516 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 51 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren weiblich, 49 Prozent männlich. 85,5 Prozent waren deutscher Nationalität, 14,5 Prozent ausländischer Herkunft. Drei Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übten eine Vollzeit-Tätigkeit aus, ein Viertel ging einer Teilzeit-Beschäftigung nach. Diese positive Entwicklung spiegelt sich allerdings nur teilweise in der Entwicklung des städtischen Arbeitsmarktes wider. Grundsätzlich lässt sich in Bezug auf seine mittel- bis längerfristige Entwicklung Folgendes feststellen: Umfang der Arbeitslosigkeit Die Zahl der arbeitslos registrierten Personen belief sich im Mai 2016 in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusammen auf 4.687 Personen. Davon gehörten zum genannten Zeitpunkt 3.201 Arbeitslose zum Rechtskreis SGB II (mehr als zwei Drittel) sowie 1.486 Arbeitslose zum Rechtskreis SGB III (ungefähr ein Drittel). 2 Niveau der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote belief sich für beide Rechtskreise zusammen im Mai 2016 auf 7,3 Prozent. Im SGB II-Bereich belief sie sich auf 5,0 Prozent, im SGB III-Bereich auf 2,3 Prozent. 3 Trends in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die Zahl der in beiden Rechtskreisen registrierten Arbeitslosen zeigt für Pforzheim seit Anfang 2012 eine leichte, aber kontinuierliche Zunahme. Damit liegt ihre Zahl über dem Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise (Stand: Januar 2008). In der Entwicklung der Arbeitslosenquoten findet dies seine Widerspiegelung in einer seit Anfang 2012 ebenfalls leicht ansteigenden Quote im Rechtskreis des SGB III. Demgegenüber erweist sich die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II seit Beendigung der Krise als leicht rückläufig. Dennoch liegt die Quote im SGB II-Bereich noch immer über dem Vorkrisenniveau und ebenso deutlich über dem Durchschnitt des Landes Baden- Württemberg (vgl. Abbildung 1). 2 3 Quelle: Agentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Pforzheim, Mai 2016 Quelle: Ebenda 3

Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der Stadt Pforzheim und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2016 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent) Quelle: Agentur für Arbeit, eigene Berechnungen Stadt Pforzheim Zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen lässt sich Folgendes einschätzen: Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern In Pforzheim waren im Mai 2016 in beiden Rechtskreisen zusammen 2.154 Frauen und 2.533 Männer arbeitslos. Die Arbeitslosenquote der Frauen betrug 7,2 Prozent, die der Männer 7,3 Prozent. 4 In der längerfristigen Entwicklung zeigt sich für Frauen und Männer eine diskontinuierliche Entwicklung mit Phasen des Rückgangs aber auch Phasen der Zunahme der Arbeitslosenquoten. Auffällig für die Entwicklung ist, dass die Arbeitslosenquote der Frauen im Betrachtungszeitraum zumeist (Ausnahme: Krisenzeit) über der der Männer lag. Seit November 2015 hat sich dies verändert und die Arbeitslosenquote der Männer liegt leicht über der der Frauen. Die Quoten für beide Geschlechter haben außerdem noch immer nicht das Vorkrisenniveau erreicht bzw. unterschritten. Für die vergleichsweise angespannte Arbeitsmarktsituation der Stadt Pforzheim spricht ebenfalls, dass die Arbeitslosenquote sowohl der Frauen als auch die der Männer deutlich über dem Niveau für das Land Baden-Württemberg liegt. Dieser Trend hält seit Jahren an. Der Abstand Pforzheims zum Land Baden-Württemberg hat sich kaum verändert. Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung bleibt Langzeitarbeitslosigkeit in der Stadt Pforzheim ein prägendes Merkmal und damit eine zentrale Herausforderung für die Arbeitsmarktakteure. Die Zahl der im Jahresdurchschnitt registrierten Langzeitarbeitslosen hat sich von 2008 mit 1.475 Personen bis 2010 auf 2.029 Personen erhöht, sinkt seitdem aber wieder in der Tendenz. 5 Derzeit sind 1.577 Personen als Langzeitarbeitslose registriert. 6 Mit der seit 2011 tendenziell wieder sinkenden Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich ihr Anteil an den Arbeitslosen ebenfalls verringert. Dennoch sind anteilig betrachtet derzeit noch immer ein Drittel aller Arbeitslosen in der Stadt Pforzheim langzeitarbeitslos. 4 5 6 Quelle: Agentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Pforzheim, Mai 2016 Quelle: Agentur für Arbeit Quelle: Agentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Pforzheim, Mai 2016 4

Zwischen Juni 2008 und Mai 2016 hat sich der Anteil der langzeitarbeitslosen Frauen an allen arbeitslosen Frauen kaum verändert, und er liegt weiterhin bei über einem Drittel. Bei Männern hingegen gab es im genannten Betrachtungszeitraum eine Verringerung um ca. 3 Prozentpunkte. Seit etwas mehr als einem Jahr steigen sowohl der Männeranteil als auch der Frauenanteil leicht an (vgl. Abbildung 2). Die vorliegenden Daten wie insbesondere auch längerfristig annähernd gleiche Arbeitslosenquoten höhere Anteile der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen ein stabil bleibender Abstand in den Anteilen der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen bei Frauen im Vergleich zu Männern verweisen auf die höhere Betroffenheit von Frauen von Arbeits- und vor allem von Langzeitarbeitslosigkeit in Pforzheim. Damit besteht für Frauen vordringlicher Handlungs- und Förderbedarf. Abbildung 2: Entwicklung der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen und Männern in der Stadt Pforzheim im Zeitraum Februar 2015 bis Mai 2016 (Anzahl der Arbeitslosen insgesamt in absoluten Angaben sowie Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen in Prozent) Quelle: Agentur für Arbeit, eigene Berechnungen Stadt Pforzheim Seit Juni 2012 ist im Rechtskreis des SGB II zwar ein deutlich sinkender Trend bei den absoluten Zahlen der Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen (vgl. Abbildung 3). Dennoch beträgt der Anteil der langzeitarbeitslosen Personen an allen Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II 45 %. Ein weiterer wichtiger Indikator für die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist die Entwicklung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit. Längerfristig ist in Pforzheim keine Verkürzung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit festzustellen. Dies zeigt sich in den relativ konstant bleibenden Anteilen der Langzeitarbeitslosen nach unterschiedlicher Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit seit dem Jahr 2008. Wie schwierig es ist, besonders mehrjährig langzeitarbeitslose Frauen und Männer wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, wird am sogar leicht gewachsenen Anteil derjenigen deutlich, die 4 Jahre und länger arbeitslos sind. Somit ist nicht nur von einem relativ stabilen, sondern von einem tendenziell leicht anwachsenden Sockel mehrjährig Langzeitarbeitsloser auszugehen. 5

Abbildung 3: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II in der Stadt Pforzheim im Zeitraum Juni 2012 bis Mai 2016 Quelle: Agentur für Arbeit, eigene Berechnungen Stadt Pforzheim Wie bereits skizziert, sind Frauen seit vielen Jahren etwas stärker als Männer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ausdruck ihrer besonders komplizierten Situation ist vor allem auch ihr seit 2008 deutlich angestiegener Anteil an den Langzeitarbeitslosen, die 4 Jahre und länger ohne eine reguläre Erwerbstätigkeit sind. Vor allem diese Entwicklung ist ein wichtiger Indikator dafür, dass es für Frauen noch komplizierter geworden ist, aus mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit herauszufinden. Auch der Anteil der arbeitslosen Alleinerziehenden an allen Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II liegt seit 2008 nahezu unverändert bei ca. 15 %. Die absolute Zahl der langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden im SGB II ist im selben Zeitraum leicht angestiegen (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit von Alleinerziehenden im Rechtskreis SGB II in der Stadt Pforzheim im Zeitraum Juni 2008 bis Mai 2016 Quelle: Agentur für Arbeit, eigene Berechnungen Stadt Pforzheim 6

Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim besteht für einzelne von Arbeits- bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffene arbeitsmarktpolitische Zielgruppen 7 auch weiterhin besonderer Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere folgende Personengruppen: Arbeitslosigkeit nach Alter der Personen Ältere Personen sind in Pforzheim zwar weiterhin etwas stärker als jüngere Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, allerdings gibt es gemessen an der Arbeitslosenquote hier keine gravierenden Unterschiede zwischen beiden Altersgruppen (Jüngere rund 5 Prozent; Ältere zwischen 6 und 7 Prozent). Anteilig betrachtet waren im Mai 2016 rund 8 Prozent aller Arbeitslosen nicht älter als 25 Jahre. Mit 15,5 Prozent waren anteilig fast doppelt so viele Arbeitslose 55 Jahre und älter. Im Unterschied zur Gruppe der bis 25-Jährigen ist für die Personengruppe 55 plus seit mehreren Jahren ein deutlicher Rückgang der Arbeitslosenquote festzustellen. Dieser Trend gilt für Frauen und Männer 55 plus gleichermaßen. Ihre Arbeitslosenquote ist ebenfalls vergleichbar hoch. Allerdings stoppt dieser Trend seit dem Jahreswechsel 2015/2016 und die Zahlen der älteren Arbeitslosen nehmen wieder zu. Dies hängt vermutlich eng mit dem Ende des Bundesprogramms Perspektive 50 plus, welches in Pforzheim bis zum 31.12.2015 umgesetzt wurde, zusammen. Arbeitslosigkeit von Ausländer/-innen bzw. Migrant/-innen Die absolute Zahl der im SGB II erfassten Frauen wie auch Männer ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund ist seit 2008 spürbar angestiegen, wenngleich sie im Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2016 leicht abgenommen hat. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen im SGB II hat sich deutlich erhöht (Frauen und Männer jeweils +11 Prozentpunkte). Der Anteil ausländischer Frauen bzw. von Migrantinnen (derzeit 47 Prozent) liegt weiterhin über dem vergleichbaren Anteil bei Männern (46 Prozent). Die Diskrepanz zwischen den Anteilen beider Geschlechter dieses Personenkreises hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert und auch die absolute Zahl der ausländischen Männer liegt seit Mitte des Jahres 2015 über der der ausländischen Frauen. Langzeitarbeitslosigkeit Alleinerziehender Die absolute Anzahl langzeitarbeitsloser Alleinerziehender hat sich zwischen 2008 und 2014 unterschiedlich entwickelt: zwischen 2010 und 2012 war sie rückläufig, um anschließend wieder deutlich anzusteigen. Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es in Pforzheim 239 langzeitarbeitslose Alleinerziehende. Das sind mehr als 2008 (213 Personen; Zunahme um 12 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Langzeitarbeitslosen belief sich 2015 auf 16 Prozent. Damit war im Jahre 2015 ca. jede/r sechste Langzeitarbeitslose alleinerziehend. Betrachtet man zudem nicht nur das eher statistische Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit, sondern den Langzeitleistungsbezug (als Langzeitleistungsbeziehende werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezeichnet, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig nach dem SGB II waren), so lässt sich feststellen, dass rund 70 Prozent aller arbeitslosen Alleinerziehenden im Langzeitleistungsbezug im SGB II stehen. Bekanntlich ist die übergroße Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich (Stand Mai 2016: 91%). Arbeitslosigkeit von Personen mit einer anerkannten Behinderung Im Stadtkreis Pforzheim waren im Mai 2016 318 Schwerbehinderte als arbeitslos registriert (beide SGB-Rechtskreise). Ihr Anteil an allen Arbeitslosen lag bei 6,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist deren Anzahl leicht angestiegen nachdem sie zuvor rückläufig war. 7 Quelle: Agentur für Arbeit 7

Arbeitslosigkeit gering qualifizierter Personen Im Mai 2016 waren rund 39 Prozent der im Rechtskreis des SGB II arbeitslos gemeldeten Personen ohne Schulabschluss. Damit ist der Anteil derjenigen ohne Schulabschluss deutlich angestiegen (2008 noch 26 Prozent). Auch der Anteil jener Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II, die keine formale berufliche Qualifikation nachweisen können, ist in Pforzheim mit 68 % sehr hoch. Betrachtet man die im SGB II erfassten langzeitarbeitslosen Personen nach ihrem Berufsabschluss, so liegt die Zahl derjenigen ohne berufliche Qualifikation mit 70 % noch höher. Nur 21 % der Langzeitarbeitslosen im SGB II können eine betriebliche oder schulische Ausbildung vorweisen und lediglich 1 % verfügt über eine akademische Ausbildung. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II ohne berufliche Qualifikation steigt somit seit 2012 kontinuierlich an (von 59 % auf nunmehr 70 %) während hingegen der Anteil der Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Qualifikation tendenziell abnimmt (von 24 % auf 21 %). Bilanzierend bleibt festzuhalten: Die Arbeitsmarktentwicklung in der Stadt Pforzheim lässt seit Jahren keine Entspannung erkennen: Die Zahl der Arbeitslosen steigt zwar nur leicht, aber kontinuierlich an. Die Arbeitslosenquoten beider Rechtskreise liegen weiterhin deutlich über dem Niveau des Landes Baden-Württemberg. Obwohl die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II seit mehreren Jahren in der Tendenz rückläufig ist, bleibt das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Drittel dieser Personengruppe an allen Arbeitslosen außerordentlich hoch. Die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit hat sich seit 2008 nicht verringert, die Gruppe jener Langzeitarbeitslosen, die 4 Jahre und länger ohne Erwerb sind, ist sogar weiter angestiegen. Damit bleibt die Arbeitsmarktsituation für viele von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Frauen und Männer kompliziert. Weiterhin besteht somit besonderer Förderbedarf für Langzeitarbeitslose, insbesondere langzeitarbeitslose Frauen, arbeitslose Ausländer/-innen bzw. Migrant/-innen, Alleinerziehende sowie gering Qualifizierte, also Personen ohne (bzw. mit einem Hauptschulabschluss) sowie ohne beruflichen Abschluss. Es ist zu erwarten, dass die aktuelle Zuwanderung nach Pforzheim die Situation am Arbeitsmarkt weiterhin verschärfen wird. Auch bei dieser Personengruppe ist davon auszugehen, dass der Anteil an gering Qualifizierten sehr hoch ist. Hinzu kommen sprachliche Hürden und traumatische Erlebnisse, welche die Integration in den Arbeitsmarkt ebenfalls erschweren. 1.2 Zur Situation am Übergang Schule Beruf in der Stadt Pforzheim Zur Charakterisierung der aktuellen Situation am Übergang Schule Beruf in Pforzheim ist zunächst festzustellen, dass das Aussteigen von Jugendlichen aus den Regelsystemen Realität bleibt. Über deren Verbleib liegen keine belastbaren Informationen vor. Gleichzeitig sind Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe wie auch Schulvermeidung relevante Themen der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen. Schulvermeidung kann eine mögliche Ursache dafür sein, dass Jugendliche öffentliche und private allgemeinbildende Schulen ohne Abschluss beenden. In den letzten Jahren ist zwar der Anteil der jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, leicht gesunken (2012 lag der Anteil bei gut 6 Prozent während er im Jahr 2013 auf 5,1 Prozent zurückging), im Jahr 2014 stieg er allerdings wieder leicht an (auf 5,5 Prozent). Damit liegt Pforzheim zwar leicht über der Quote für Baden-Württemberg, jedoch ging auch auf Landesebene der Trend im vergangenen Jahr leicht nach oben (von 4,6 auf 5,0 Prozent). Es ist zu erwarten, dass sich die Anzahl der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss durch die starke Zuwanderung nach Pforzheim in den nächsten Jahren deutlich erhöhen wird. 8

Seit dem Schuljahr 2015/2016 nimmt Pforzheim als Modellregion an der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf des Landes Baden-Württemberg teil. Im Rahmen des Schulversuchs Duale Ausbildungsvorbereitung (AV-dual) wurden somit in Pforzheim ein regionales Übergangsmanagement für Pforzheim (und den Enzkreis) sowie eine AV-dual-Begleitung an der Alfons-Kern-Schule und der Johanna-Wittum-Schule in Pforzheim eingerichtet. Im Schuljahr 2015/2016 befanden sich insgesamt 216 Schüler/innen in diesen beiden Schulen in AV-dual. Davon waren 43 % weiblichen und 57 % männlichen Geschlechts. Annähernd 30 % der Schüler/innen in AV-dual waren Schulabbrecher/innen, d.h. junge Menschen ohne Hauptschulabschluss. Das regionale Übergangsmanagement führte in 2016 eine detaillierte Befragung der Schüler/innen in AV-dual zu ausgewählten Fragestellungen durch. Unter anderem sollte dadurch beurteilt werden, in wieweit AV-dual den betroffenen Schüler/innen bei der Berufsfindung und der Praktikumssuche hilft. Zudem sollte untersucht werden, inwieweit die verstärkte Praktikumszeit den jungen Menschen in AV-dual bei ihrer weiteren Orientierung hilft. Nur etwa die Hälfte aller Schüler/innen bejahte die Fragen, ob sie Hilfe bei der Suche eines Praktikumsplatzes und eines Ausbildungsplatzes erhalten, uneingeschränkt und nur 40 % bejahten eine Unterstützung bei der Berufsorientierung uneingeschränkt. Zudem war etwa die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass ihnen die Praktikumszeit bei der Berufsorientierung geholfen hat und 64 % wussten nach dem Praktikum, welche Fähigkeiten für den jeweiligen Beruf benötigt werden. Die Befragung zeigt zum einen auf, dass in Pforzheim Bedarf für eine intensivere und individuelle Unterstützung in Form von mehr Personalkapazitäten besteht. Zum anderen zeigt sie jedoch auch auf, dass AV-dual insgesamt dazu geeignet ist, die jungen Menschen zu erreichen und unterstützen und dass durchaus Erfolge in der Berufsfindung und Ausbildungsvermittlung erzielt werden. 2. Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung in den Jahren 2017 und 2018 Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim hat sich auf seiner Strategiesitzung vom 30.06.2016 darauf verständigt, für die Förderjahre 2017 und 2018 sowohl Maßnahmen auszuschreiben, die im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind) durchgeführt werden können, als auch Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit) realisierbar sind. Der Arbeitskreis hat folgende Festlegungen für ESF-kofinanzierte Interventionen in den Jahren 2017 und 2018 getroffen: Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Da sich die Situation in der Stadt Pforzheim gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert hat, hat sich der ESF-Arbeitskreis entschlossen, seine für das Jahr 2016 entwickelte ESF-Strategie in den kommenden Jahren 2017 und 2018 im Wesentlichen fortzuschreiben. Es soll jedoch aufgrund der nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel (vor allem möglicher Kofinanzierungsmittel durch die Stadt Pforzheim oder das Jobcenter Pforzheim) eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Personengruppen erfolgen wenngleich auch die Förderung von anderen Personengruppen laut der regionalen Arbeitsmarktanalyse ihre Berechtigung hätte. Daher sollen über ESF-Projekte auch im kommenden Jahr schwerpunktmäßig Maßnahmen für nachstehend aufgeführte Personengruppen unterstützt werden: 9

Hilfsangebote für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen Weiterhin sieht der ESF-Arbeitskreis besonderen Handlungsbedarf für langzeitarbeitslose Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (z.b. psychosozialen Problemen, gesundheitlichen Einschränkungen sowie in prekären familiären und Wohnverhältnissen). Diese Personengruppe benötigt nach Ansicht des ESF-Arbeitskreises besonders niedrigschwellige Angebote zur Beratung, Strukturierung des Tagesablaufs, aber auch zur schrittweisen Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Eine intensive sozialpädagogische Begleitung dieser Personengruppen wird ebenfalls für notwendig erachtet. Bei der Arbeit mit den genannten Zielgruppen kann auf umfassende Erfahrungen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden. Nach Ansicht des ESF-Arbeitskreises sollen Angebote für Maßnahmen für die Förderjahre 2017 und 2018 die bislang gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen konstruktiv aufgreifen, ggf. an spezifische Bedingungen anpassen und bei Bedarf weiterentwickeln. - Vorrangig: Besondere Förderung alleinerziehender Langzeitarbeitsloser und von Mehrkindfamilien mit langzeitarbeitslosen Eltern(teilen) Insbesondere sollen für die Jahre 2017 und 2018 alleinerziehende Langzeitarbeitslose und Mehrkindfamilien mit langzeitarbeitslosen Eltern(teilen) erreicht werden, um einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit über Generationen hinweg vorzubeugen und präventiv anzusetzen. Der ESF-Arbeitskreis versteht unter Alleinerziehenden sowohl Frauen als auch Männer, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben und keinen Partner / keine Partnerin haben, welche/r die Kinder mit ihnen erzieht. Im Rechtskreis des SGB II wurden mit Stand vom 29.02.2016 in Pforzheim 1.173 Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden betreut. 8 Somit sind 20 % aller betreuten Bedarfsgemeinschaften im SGB II Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften. Die Integration langzeitarbeitsloser Alleinerziehender in Arbeit wird nach Einschätzung der Expert/-innen des ESF- Arbeitskreises oftmals durch fehlende Schulabschlüsse und / oder eine fehlende Berufsausbildung neben Problemen mit der Kinderbetreuung erschwert bzw. verhindert. Daher sieht es der ESF-Arbeitskreis als vordringlich an, langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden Angebote zu unterbreiten, mit denen die Bedingungen für ihre nachhaltige Integration in das Beschäftigungssystem verbessert werden können. Zwar gibt es in Pforzheim seit mehreren Jahren intensive Bemühungen, entsprechende Förderangebote für langzeitarbeitslose Alleinerziehende bereit zu stellen wie beispielsweise Angebote für Teilzeitausbildungen doch diese reichen nicht aus, um diese Personengruppe ausreichend und nachhaltig in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Der ESF-Arbeitskreis sieht darin eine Lücke in der Regelförderung. Auch unter präventiven Gesichtspunkten (Vorbildfunktion alleinerziehender Elternteile für ihre Kinder) wird die Konzentration auf diese Zielgruppe insgesamt befürwortet. Für 2017 und 2018 sieht der ESF-Arbeitskreis darüber hinaus Bedarf, Mehrkindfamilien mit einem oder beiden langzeitarbeitslosen Elternteile/n verstärkt zu berücksichtigen. Nach Erfahrungen des Jobcenters Pforzheim benötigen Langzeitarbeitslose mit diesem familiären Hintergrund bei ihrer Reintegration in Beschäftigung ebenfalls häufig besonderer Unterstützung, um nachhaltig in Arbeit integriert zu werden und den Leistungsbezug langfristig beenden zu können. Die Programme des Bundes (Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) werden zwar in Pforzheim umgesetzt, jedoch können damit längst nicht 8 Quelle: Agentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Stadt Pforzheim, Februar 2016 10

ausreichend viele Langzeitarbeitslose erreicht werden. Auch bei dieser Zielgruppe werden präventive Aspekte berücksichtigt. Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 folgen konsequent und durchgängig dem Politikansatz des Gender Mainstreaming. Laut ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ist eine überproportionale Integration von Frauen vorgesehen. Zudem sind besondere Bedingungen und Erfordernisse beider Geschlechter bei der Förderung zu berücksichtigen und im Antrag deutlich herauszuarbeiten. Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Obwohl es in Pforzheim seit Jahren ein umfangreiches und breites Angebot an Projekten und Maßnahmen gibt, die die Regelangebote der schulischen Bildung und beruflichen Ausbildung insbesondere am Übergang Schule-Beruf unterstützen, sieht der ESF-Arbeitskreis dennoch weiteren Handlungsbedarf für die regionale ESF-Förderung in den Jahren 2017 und 2018. Schwerpunktmäßig sollen vor allem folgende Gruppen erreicht werden: Jugendliche, die von den bestehenden Systemen nicht bzw. nicht mehr ausreichend erreicht werden Der ESF-Arbeitskreis sieht weiterhin besonderen Förderbedarf für jene Jugendlichen, die nicht mehr von den bestehenden Systemen erreicht werden oder für die sich dieser Ausstieg abzeichnet. Diese Personengruppe benötigt nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises eine intensive Betreuung und Begleitung. Je nach individueller Bedarfslage sind die betroffenen Jugendlichen beim Nachholen des Schulabschlusses, beim (Wieder-)Einstieg in eine Ausbildung bzw. beim Erreichen eines qualifizierten beruflichen Abschlusses zu unterstützen. Als wichtige Ansätze für die genannte Zielgruppe werden aufsuchende Arbeit, intensive individuelle Unterstützungen und eine sozialpädagogische Begleitung betrachtet. Als ebenso wichtig wird die Berücksichtigung und Einbeziehung des familiären Umfeldes erachtet (bspw. spielen die Eltern bei der individuellen Berufsorientierung ebenfalls eine große Rolle, so dass hier auch Elternarbeit soweit realisierbar wünschenswert ist). Besondere Förderung von Schüler/innen in der Dualen Ausbildungsvorbereitung (AVdual) Insbesondere sollen aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus dem Schulversuch Duale Ausbildungsvorbereitung (AV-dual) Schüler/innen in AV-dual gefördert werden. Zur Zielgruppe zählen auch Schulabbrecher/innen, d.h. junge Menschen ohne Hauptschulabschluss. Für diese jungen Menschen kann AV-dual mit einer Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses enden. Da diese Zielgruppe in Pforzheim noch intensiver begleitet und unterstützt werden muss, als im ersten Jahr des Schulversuchs vermutet, befürwortet der ESF-Arbeitskreis die Förderung eines zusätzlichen AV-dual-Begleiters, welcher die Schüler/innen gezielt individuell betreuen soll, damit ein Schulabschluss erreicht werden kann oder die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung gelingen kann. Mit dem momentanen Personalschlüssel kann Pforzheim nicht dem Unterstützungsbedarf aller Schüler/innen aus AVdual gerecht werden. Durch eine individuelle Förderung durch den AV-dual-Begleiter soll ein möglichst rascher Übergang in Ausbildung entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen der jungen 11

Menschen ermöglicht werden. Auch die passgenaue Praktikumswahl soll dadurch erreicht werden. 3. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung Dieses Strategiepapier des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim für die Jahre 2017 und 2018 basiert auf einer Klausur, die am 30.06.2016 stattgefunden hat. In ihm sind die Erfahrungen zur regionalisierten Umsetzung des ESF sowohl aus der letzten Förderperiode (2007 bis 2013) als auch die der Förderjahre 2015 und 2016 berücksichtigt worden (erste Förderjahre der neuen Förderperiode 2014 bis 2020). Der Arbeitskreis möchte 2017 und 2018 seine bisherige gute und enge Zusammenarbeit mit den aktuellen Projektträgern und künftigen Projektantragsteller/-innen fortsetzen. Die ESF-Strategie der Stadt Pforzheim wird am 15. Juli 2016 im Internet veröffentlicht unter http://www.pforzheim.de/rathaus/jobcenter/rund-um-den-arbeitsmarkt/esf-arbeitskreis.html. Interessierte Antragsteller/-innen werden zudem in einer gesonderten öffentlichen Ausschreibung gebeten, Angebote für Maßnahmen einzureichen. Diese wird am 23.07.2015 veröffentlicht. Angebote für ESF-Maßnahmen sollen die Ausgangssituation, die Zielstellungen sowie vorgesehene Methoden und Handlungsansätze transparent und realistisch darstellen und die erwarteten Ergebnisse skizzieren. An Hand der eingereichten Anträge soll deutlich erkennbar sein, dass die gewählten Schritte und Ansätze geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei der Darstellung der Ausgangssituation und der Handlungsbedarfe ist sowohl auf empirisch gesicherte Daten der amtlichen Statistik (z. B. Daten der Bundesagentur für Arbeit) als auch auf den Erfahrungshintergrund des Antragstellers zu verweisen. In den Anträgen ist darauf hinzuweisen, ob und inwieweit mit dem Vorhaben Lücken der Regelförderung geschlossen werden können und inwieweit es sich von anderen Förderansätzen (z. B. des Bundes und des Landes Baden-Württemberg) abgrenzt. Neben Formen der passiven sind aktive Formen der Kofinanzierung ausdrücklich erwünscht. Im Antrag für die geplanten Maßnahmen ist die Einhaltung des Querschnittsziels der Geschlechtergleichstellung / Chancengleichheit vom konzeptionellen Ansatz, über die Zielstellung, die praktische Umsetzung bis hin zur Ergebnissicherung überzeugend darzustellen. Projekte können für 2017 (für ein Jahr) oder für 2017 bis 2018 (für zwei Jahre) beantragt werden. Bei einer beantragten Projektlaufzeit von zwei Jahren muss auch für die gesamte Projektlaufzeit eine Kofinanzierungsbestätigung vorgelegt werden. Das Ministerium für Soziales und Integration als ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden- Württemberg gibt vor, dass etwa 60 Prozent des ESF-Mittelvolumens für das Integrationsziel (spezifisches Ziel B 1.1) und ca. 40 Prozent für das Bildungsziel (spezifisches Ziel C 1.1) aufgewandt werden sollen. Die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises werden sich vorbehaltlich des Vorliegens qualitativ und fachlich geeigneter Projektanträge bei der Auswahl der eingereichten Anträge an diesem Rahmen grundsätzlich orientieren. Für die Förderjahre 2017 und 2018 können ausschließlich ESF-Projekte bewilligt werden, deren Volumen der förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro umfasst (d. h. anteilig mindestens 35 Prozent, aber höchstens 50 Prozent ESF-Mittel). Zudem muss eine Förderung für mindestens 10 Teilnehmer/innen beantragt werden. Für alle Projekte, die für 2017 und 2018 beantragt werden, wird die im Vorjahr eingeführte Pauschale für die Positionen 3.2 (Abschreibungen), 3.3 (Miete oder Leasing für Ausstattung) und 3.6 (Porto und Telekommunikationsgebühren) im Kostenplan weiter beibehalten. Der 12

Pauschalsatz für diese drei Positionen ist auf insgesamt 1,8 Prozent der Kostenposition 1.1 (direkte Personalkosten) festgelegt. Förderanträge für das Jahr 2017 (bzw. 2017 bis 2018) sind bis spätestens 30. September 2016 bei der L-Bank einzureichen. Die ESF-Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim benötigt zeitgleich eine Kopie des Antrages. Die Antragsformulare sind auf der Webseite www.esf-bw.de verfügbar. Unter dieser Seite des Landes finden sich auch alle aktuellen Informationen zum ESF in Baden-Württemberg und die zentralen Programmaufrufe der Ministerien. Antragstellende werden im Rahmen des regionalen ESF in ihrem Bemühen, kompetente Projektangebote zu erarbeiten, bei Bedarf aktiv unterstützt. Trägern steht dafür die ESF- Geschäftsstelle der Stadt Pforzheim 9 zur Verfügung. Die Bewilligung der eingereichten und zuvor von der L-Bank auf ihre Förderfähigkeit geprüften Projektanträge erfolgt im Rahmen eines anonymisierten Rankingverfahrens, in das alle stimmberechtigten Mitglieder des ESF-Arbeitskreises der Stadt Pforzheim einbezogen werden. Grundlage der Bewilligung sowie eines positiven Rankings sind: - die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den in der ESF-Strategie vorgegebenen Zielen und Zielgruppen, - eine nachvollziehbare Begründung des Antrages einschließlich der Darstellung des Förderbedarfes, - eine nachvollziehbare Formulierung konkreter Ziele des Fördervorhabens, - der Nachweis der Ziel-Mittel-Kompatibilität, - eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Personal und Sachmittel, - die durchgängige Berücksichtigung des Querschnittsziels Gender Mainstreaming / Chancengleichheit. Alle Antragstellenden erhalten im Vorfeld des Rankingverfahrens Gelegenheit, ihre Anträge dem Arbeitskreis bei der Ranking-Sitzung vorzustellen. Diese findet zwischen Kalenderwoche 42 und 45 statt. Der genaue Termin wird den Antragstellenden spätestens zwei Wochen vor der Sitzung bekannt gegeben. Dabei ist das vorgegebene Zeitlimit unbedingt einzuhalten. Da sämtliche Anträge den Arbeitskreismitgliedern rechtzeitig vorliegen, sollen sich die Präsentationen der antragstellenden Träger auf die markantesten Aspekte (Ziele, Zielgruppen, methodisches Herangehen, innovative Ansätze etc.) und den Mehrwert des Angebots für die Stadt Pforzheim (u. a. Schließung bestehender Förderlücken etc.) konzentrieren. Die Ergebnisse des Rankingverfahrens werden den Antragstellenden spätestens zwei Wochen nach Beschlussfassung des Arbeitskreises von der ESF-Geschäftsstelle übermittelt. 4. Maßnahmen zur Evaluierung und Ergebnissicherung Der ESF-Arbeitskreis der Stadt Pforzheim betrachtet es auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe, Projektträger fortlaufend zu begleiten und bei Bedarf zu beraten. Im Interesse der Evaluierung und Ergebnissicherung werden - die Mitglieder des Arbeitskreises engen Kontakt zu den Projektträgern halten, - die ESF-Geschäftsstelle die von den Trägern erarbeiteten Sachberichte auswerten und die Ergebnisse dem Arbeitskreis für das Ranking zur Verfügung stellen, 9 Kontaktdaten: Susanne Wacker, Jobcenter Pforzheim, Tel.: 07231/39 4312; Fax 07231/39 44348; Mail: Susanne.Wacker@stadt-pforzheim.de 13

- alle Träger von ESF-Maßnahmen des Jahres 2016 die Möglichkeit erhalten, den Mitgliedern des Arbeitskreises die Ergebnisse ihrer Projektarbeit zu präsentieren und in den gemeinsamen Dialog zu treten, - Träger im Umsetzungsprozess bei Bedarf durch die ESF-Geschäftsstelle begleitet und aktiv unterstützt. 14