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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 1337 17. Wahlperiode 2011-03-10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Organisation der medizinischen Versorgung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Vorbemerkung: Der sh:z berichtete am 22. Januar 2011 über einen Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Itzehoe. Nach dem Bericht der Zeitung wurde einem jungen Mann, der angegeben hatte, drogenabhängig zu sein, nach Einlieferung in die JVA vom dortigen Sanitätspersonal Methadon und Diazepam verabreicht. Später verstarb der Häftling. Eine Über- oder Fehlmedikation konnte nach einer ersten Obduktion nicht ausgeschlossen werden, so der sh:z. 1. Wie war die medizinische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten des Landes (bitte für jede JVA gesondert aufführen) zum Zeitpunkt des oben angeführten Todesfalles organisiert und insbesondere

Drucksache 17/1337 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode a. waren dort jeweils Anstaltsärzte oder Vertragsärzte für die medizinische Versorgung von Häftlingen zuständig und sind diese bei der Neuaufnahme ständig zugegen, b. wie wird die ärztliche Begleitung bei der Substitution mit Methadon pp. sichergestellt? Antwort zu Frage 1: Die ärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein wird durch hauptamtliche Anstaltsärztinnen in der JVA Lübeck und der JVA Neumünster, durch einen hauptamtlichen Anstaltsarzt in der JVA Kiel sowie durch vier Vertragsärzte in der Jugendanstalt Schleswig, der JVA Flensburg, der JVA Itzehoe und der Jugendarrestanstalt Moltsfelde gewährleistet. Die ärztliche Versorgung der Abschiebungshaftgefangenen der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg erfolgt durch den hauptamtlichen Anstaltsarzt der JVA Kiel. Die hauptamtlichen Ärztinnen der JVA Lübeck und der JVA Neumünster sind montags bis freitags im Dienst. Der hauptamtliche Arzt der JVA Kiel ist ebenfalls montags bis freitags im Dienst und übernimmt dienstags und freitags stundenweise die medizinische Versorgung der Gefangenen der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg. Der Vertragsarzt der JVA Flensburg hält dienstags und freitags eine Sprechstunde ab, der Vertragsarzt der JVA Itzehoe dienstags und donnerstags. Der Vertragsarzt der Jugendanstalt Schleswig kam bisher mittwochs in die Anstalt. Seit dem 1. Februar 2011 mit Inbetriebnahme der Zugangsabteilung, die von Neumünster nach Schleswig verlegt worden ist, ist er montags, mittwochs und freitags anwesend. Der Vertragsarzt der Jugendarrestanstalt Moltsfelde hält an den beiden Zugangstagen am Montag und Freitag Sprechstunde ab. 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 1337 Neben den vereinbarten Sprechstundenzeiten stehen die Vertragsärzte bei Bedarf auch für weitere Behandlungen zur Verfügung. Die in den medizinischen Bereichen eingesetzten Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes verfügen nicht alle über eine Ausbildung zum Arzthelfer, Sanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Krankenpfleger oder zur Krankenschwester. Die Situation ist unbefriedigend. Es ist aber sehr schwierig, entsprechende Fachkräfte für den Justizvollzug zu gewinnen. Von den vier in der JVA Flensburg im medizinischen Bereich eingesetzten Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes ist ein Bediensteter zum Rettungssanitäter ausgebildet. Von den sechs im medizinischen Bereich der JVA Itzehoe eingesetzten Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes hat einer bei der Bundeswehr die Ausbildung zum Krankenpfleger absolviert. Ab September 2011 werden zwei derzeit noch in der Ausbildung befindliche Anwärterinnen für den Allgemeinen Vollzugsdienst in der Anstalt eingesetzt werden können, die über eine medizinische Vorbildung verfügen. In der Jugendarrestanstalt Moltsfelde ist kein Bediensteter des Allgemeinen Vollzugsdienstes medizinisch ausgebildet und in der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg ist ein Bediensteter des Allgemeinen Vollzugsdienstes zum Rettungsassistenten und einer zum Krankenpfleger ausgebildet. Mit mindestens einer oder einem Sanitätsbediensteten ist der medizinische Bereich in der JVA Lübeck täglich über 24 Stunden, in der JVA Kiel montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr und samstags und sonntags von 7.45 bis 18 Uhr, in der JVA Neumünster montags bis freitags von 6.30 bis 20.30 Uhr und samstags und sonntags von 7.00 bis 18.00 Uhr und in der Jugendanstalt Schleswig montags bis freitags von 6.30 bis 18.00 Uhr besetzt. Eine stundenweise Besetzung des medizinischen Bereiches in der JA Schleswig am Wochenende wird angestrebt. Außerhalb der Dienstzeit der Ärztinnen und Ärzte werden die Gefangenen bei Bedarf durch einen Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Polizeiarzt versorgt oder einem Facharzt oder einem Krankenhaus vorgeführt. Es ist den Bediensteten 3

Drucksache 17/1337 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode des Allgemeinen Vollzugsdienstes während der Zeit zwischen Einschluss (abends) und Aufschluss (morgens) ohne ärztliche Anordnung erlaubt, nicht verschreibungspflichtige Medikamente an Gefangene auszugeben. Antwort zu Frage 1 a): Ärztinnen oder Ärzte sind bei einem Neuzugang nicht zugegen. Erkennen die Bediensteten im Rahmen der Aufnahme durch eigene Wahrnehmung oder erhalten sie durch die oder den Gefangenen Informationen über medizinische Auffälligkeiten, Erkrankungen oder notwendige Medikationen, veranlassen sie unverzüglich die Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes. Die ärztliche Aufnahmeuntersuchung erfolgt in der Regel in der auf die Aufnahme folgenden Sprechstunde der Ärztin oder des Arztes. Die ärztliche Aufnahmeuntersuchung erfolgt in einem persönlichen Gespräch und durch Untersuchung des Gefangenen durch die Ärztin oder den Arzt. Antwort zu Frage 1 b): Gefangene werden auf der Grundlage der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in Verbindung mit 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) behandelt. Nach eingehender Diagnose wird ein individueller Behandlungsvertrag zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der oder dem Gefangenen geschlossen. In allen Einrichtungen wird entweder mit Methadon, Polamidon oder Subutex substituiert. Das Abfüllen, die Ausgabe, die Kontrolle der Einnahme und die Nachweisführung über den Verbleib und den Bestand der Betäubungsmittel erfolgen nach ärztlicher Anordnung durch die Sanitätsbediensteten oder Abteilungsbediensteten. Die psychosoziale Betreuung des Opiatabhängigen erfolgt durch externe Suchthilfeeinrichtungen wie das Diakonische Suchthilfezentrum Flensburg, die Drogenhilfe Kiel, die Drogenhilfe Lübeck oder die Drogenhilfe Neumünster. In der JVA Itzehoe wird wegen der Kürze des Aufenthalts keine psychosoziale Betreuung angeboten. Es sind Einzelgespräche mit dem dort tätigen Drogenberater möglich. 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/ 1337 Die hauptamtlichen Anstaltsärztinnen in den Justizvollzugsanstalten Lübeck und Neumünster, der hauptamtliche Anstaltsarzt der Justizvollzugsanstalt Kiel und der Vertragsarzt der Justizvollzugsanstalt Flensburg sowie der Vertragsarzt der Jugendarrestanstalt Moltsfelde verfügen über die Zusatzqualifikation Suchtmedizinische Grundversorgung. Der Vertragsarzt der Jugendanstalt Schleswig musste nicht über diese Qualifikation verfügen, da in Schleswig keine Substitution durchgeführt wurde. Bei Bedarf wurden junge Gefangene in Neumünster substituiert. Der Vertragsarzt der Justizvollzugsanstalt Itzehoe war dabei, die Zusatzqualifikation zu erwerben und durfte im Rahmen von 5 Abs. 3 BtMVV Substitutionsbehandlungen vornehmen. 2. Gibt es Unterschiede bei der medizinischen Versorgung von großen (Lübeck, Neumünster, Kiel) und kleinen (Flensburg, Itzehoe) Justizvollzugsanstalten, und wie wird gegebenenfalls die unterschiedliche Organisation in kleinen und großen Justizvollzugsanstalten fachlich beurteilt? Antwort zu Frage 2: Die Unterschiede in der medizinischen Versorgung der Justizvollzugsanstalten sind in der Antwort zu der Frage 1 dargestellt. Der Einsatz von hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten wäre auch in den kleineren Justizvollzugsanstalten wünschenswert. Aufgrund der geringen Patientenzahl ist die Einstellung eines eigenen Arztes für eine kleine Anstalt nicht möglich. Die Betreuung der kleinen Anstalten durch eine hauptamtliche Ärztin oder einen hauptamtlichen Arzt einer großen Justizvollzugsanstalt ist wegen der Fahrzeiten unwirtschaftlich. Nach Inbetriebnahme der Sozialtherapie, der Erhöhung der Haftplätze sowie der Verlagerung der Zugangsabteilung von Neumünster nach Schleswig soll für die Jugendanstalt noch in diesem Jahr ein hauptamtlicher Arzt eingestellt werden. Die ärztliche Versorgung der Gefangenen in den kleinen Anstalten wird durch die Vertragsärzte in einem ausreichenden Maße gewährleistet. Bei Bedarf werden Fachärzte, Bereitschaftsärzte, Notärzte oder Krankenhäuser zur Be- 5

Drucksache 17/1337 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode handlung herangezogen. Erkrankte oder auffällige Gefangene können zur Behandlung in die großen Anstalten verlegt werden. Es wird derzeit ein Erlass vorbereitet, nach dem eine intensive medizinische Behandlung verstärkt in Justizvollzugsanstalten mit hauptamtlicher Anstaltsärztin oder hauptamtlichem Anstaltsarzt durchgeführt werden soll. Bei nach ärztlicher Einschätzung erforderlicher Substitutionsbehandlung soll der oder die Gefangene umgehend, spätestens am nächsten Tag, in eine Justizvollzugsanstalt mit hauptamtlicher Anstaltsärztin oder hauptamtlichem Anstaltsarzt verlegt werden. Dort erfolgt die Untersuchung, die Medikation und die psychosoziale Betreuung. Nach Stabilisierung ist die Fortsetzung in einer zuständigen kleinen Anstalt zulässig, wenn eine Weiterbehandlung dort nach ärztlicher Einschätzung verantwortet werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass dort die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt über eine entsprechende Zusatzqualifikation zur Substitutionsbehandlung verfügt. 3. Seit wann war die medizinische Versorgung auf diese Weise organisiert, hat das zuständige Ministerium nach dem Todesfall in der JVA Itzehoe gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 3: Die medizinische Versorgung ist seit vielen Jahren in der dargestellten Weise organisiert. Nach dem Todesfall in der JVA Itzehoe sind keine dienstrechtlichen Schritte gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der JVA Itzehoe eingeleitet worden, da Dienstpflichtverletzungen nicht ersichtlich sind. Ob ein Verfahren gegen den Vertragsarzt der JVA Itzehoe durchzuführen ist, ist von der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Bis zur Klärung ruht das Vertragsverhältnis mit dem Arzt. Die medizinische Versorgung wird von einem anderen Vertragsarzt durchgeführt. 6