Bildungszielplanung 06 5534. / 5530 / 5533-90 Basis der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Osnabrück sind die Analysen über die konjunkturelle Entwicklung sowie strukturelle Veränderungen. Die Planung wird laufend überprüft und bei Veränderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Die Weiterbildungsförderung der Kunden der Agentur für Arbeit Osnabrück unterstützt die Integration in den Arbeitsmarkt und deckt die Nachfrage der Betriebe. Alle Bildungsziele können in Vollzeit- und Teilzeit gefördert werden. Die Dauer bei Umschulung beträgt 6-4 Monate, bei Teilzeitteilnahme wird sie um ein Drittel verlängert. Die Dauer bei Weiterbildung wird individuell entsprechend des Fortbildungsbedarfes vereinbart und im Bildungsgutschein festgelegt. Ansprechpartnerin für Bildungsträger in der Agentur für Arbeit Osnabrück ist die Koordinatorin für berufliche Weiterbildung, Frau Kauffmann-Valdorf, Osnabrück.90-INGA@arbeitsagentur.de Bei Fragen zur Maßnahmebeantragung und -abwicklung wenden Bildungsträger sich an die Agentur für Arbeit Osnabrück, Team Arbeitsmarktdienstleistungen, Osnabrück.04-OS@arbeitsagentur.de An Weiterbildung interessierte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen wenden sich bitte an ihre örtliche Arbeitsagentur, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, www.arbeitsagentur.de Im Text wird die neutrale oder männliche Anrede verwendet, um die Lesbarkeit zu vereinfachen Stand.09.05
Sonstiges IT-Bereich / Medien sozial-pflegerisch/ Gesundheit Bildungszielplanung 06 Stand.09.05 Bildungsziel Auszugebene Bildungsgutscheine 06 Branche Konkretisierung mit Inhalten (Kurze Beschreibung) Team Team Team 90 Team 6 Team 3 Team 4 Team 5 Summe Anpassungsfortbildung Bauberufe 5 Anpassungsfortbildung Elektroberufe (CAD, EIB, Schaltschrankbau, SPS) Anpassungsfortbildung Kraftfahrer (BKrFQG; ADR; Ladungssicherung, Wechselbrücken-Rangiertraining) Anpassungsfortbildung kaufm. - techn. Berufe (CAD, QM, Solid-Works, Allplan, CATIA, MS-Office) Anpassungsfortbildung Lagerberufe (ADR, Ladungssicherung, Staplerschein) Anpassungsfortbildung Metallberufe (Arbeiten nach Zeichnung, CAD, CNC, Hydraulik, Pneumatik, Schweißtechniken) 5 0 5 3 38 5 6 87 6 5 3 6 3 34 5 3 9 6 79 0 4 8 6 50 Fahrerlaubnis (D/DE) 3 5 Fahrerlaubnis (E, CE, CE, Staplerschein, Baugeräteführung) 5 8 6 8 0 6 53 Erwerb von Schweißprüfen (DVS/TÜV) 5 4 5 8 3 Zwischensumme 00 5 5 90 59 4 360 Buchhaltung/Finanzwesen EDV-Anwenderkenntnisse-Programmierung, Betriebssysteme, Buchführung, div. Datenbanken Kaufmännische Vertiefung mit Fachrichtungen Einkauf/Spedition/Vertrieb/Steuerfachkenntnisse SAP-Anwendung ( Monate) 7 6 6 Modulare kaufm. Qualifizierungen 0 5 4 0 5 9 53 5 7 8 0 0 9 58 3 Zwischensumme 30 35 50 35 39 0 0 0 9 6 6 6 34 35 Manuelle Lymphdrainage 8 4 6 30 Spezielle EDV-Anwendung,med. Nomenklatur,Organisation,Pflege Maßnahme zur Betreuungskraft Alten-u.Pflegeeinrichtung 0 4 0 8 9 45 Schwestern-, Pflegediensthelfer/in 8 0 Zwischensumme 0 4 5 9 94 MCSE/MCITP 4 5 SAP - Consulting 7 5 4 9 0 Web-Programmierung und Anwendung/FR Webdesign, Online- Redaktion,Online-Marketing 6 5 8 SAP-Entwickler/Programmierer 3 3 Marketing,Qualitätsmanagement, Produktmanagement, spezifische EDV 3 Zwischensumme 6 3 5 4 Integrationsmaßnahmen für Frauen 3 0 3 Betriebliche/überbetriebliche Umschulung 6 8 8 4 4 3 Fachanwaltslehrgänge 4 4 Trainee für Akademiker (BWL,Personal incl. Praktika) 5 7 5 Systemische Familienberatung 4 6 Sachkundeprüfung nach 34aGewO 6 3 3 4 Auswärtige Maßnahmen für Akademiker 0 0 Berufspraktische Weiterbildungen div.kundengruppen 0 0 0 0 5 Einzelfallqualifizierung alle Richtungen 0 4 5 0 5 Sprachkurs (Englisch) 8 9 0 6 33 Zwischensumme 55 93 38 6 5 4 53 FbW Summe 63 6 36 36 90 36 6 949 FBW- Summe 05: 99
IT- Bereich / Medien kaufmännischverwaltend sozialpflegerisch/gesundheit gewerblich-technisch Bildungszielplanung 06 IFLaS Stand.09.05 Bildungsziel Auszugebene Bildungsgutscheine 06 Team Team Team 90 Team 6 Team 3 Team 4 Team 5 Lager/Logistik (Module) 8 6 5 30 Maschinenanlagenführer/in 4 8 0 Facharbeiterberufe im Baubereich Facharbeiterberufe im Elektrobereich 3 Facharbeiterberufe im Lagerbereich 6 Facharbeiterberufe im Metallbereich 3 8 3 4 6 Fachkraftt Lager/Logistik 4 Berufskraftfahrer/in Güterverkehr 4 5 Berufskraftfahrer/in Personenverkehr Sonstige Facharbeiterberufe 5 Zwischensumme 7 4 0 3 8 0 8 Spedition ( anrechenbare Module Lager Logistik) 5 5 Steuerfachangestellte/r 3 7 Zwischensumme 3 4 6 Anerkennung Gesundheitspfleger/in Pflegeassistent/in / Altenpflegehelfer/in 3 4 Altenpfleger/in 4 6 Gesundheits- und Krankenpfleger/in 4 Zwischensumme 7 0 7 Umschulung zur Friseurin Umschulung zum Koch Sonstige Facharbeiterberufe 4 0 Anpassungsqualifizierung Berufsrückkehrer/in 5 0 4 Zwischensumme 7 4 6 4 35 IFLaS Summe 34 6 6 55 0 8 49 IFLaS-Summe 05: 04
Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifizierungen Berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglicht. Qualifizierungen, die weder zu den im BA-Projekt entwickelten Teilqualifikationen noch zu den Job-Starter Connect-Ausbildungsbausteinen gehören, sind nur dann berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne, wenn die nachfolgende Prinzipien berücksichtgt werden:. Inhaltliche Ausrichtung am Berufsbild Geregelte Ausbildungsberufe bilden den Referenzrahmen für Teilqualifikationen. Diese müssen in der Summe alle Inhalte einer Berufsausbildung abbilden. Die jweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne der Berufsbildenden Schulen sind zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kammern wird empfohlen, um die Übereinstimmung mit den Lerninhalten und Dauern der entsprechenden Ausbildungsabschnitte aus der Ausbildungsordnung zu erzielen.. Dauer / Umfang Teilqualifikationen sollen berufliche Handlungsfähigkeit herstellen und hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zielgruppe der Geringqualifizierten abgestimmt sein. Die Zahö der Teilqualifikationen innerhalb eines Berufes muss begrenzt sein (Transparenz, Vermeidung von Fragmentierung, Optimierung). Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen: Mindestdauer einer Teilqualifikation = zwei Monate Höchstdauer einer Teilqualifikation = sechs Monate Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf = fünf bis acht Der zeitliche Gesamtumfang aller Teilqualifikationen orientiert sich an der Dauer von etwa zwei Dritteln der Erstausbildungszeit. 3. Betriebliche Einsatzmöglichkeiten / Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt Die Teilqualifikation soll den Teilnehmer in die Lage versetzen, nach Abschluss im vorgesehenen betrieblichen Einsatzgebiet einzumünden. Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzfeld notwendigen Kompetenzen sowie die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse müssen berücksichtigt werden, um Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu zu gewährleisten. Teilqualifikationen müssen obligatorisch betriebliche Praxisphasen enthalten. Diese sollten nicht weniger als ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation umfassen und so gestaltet sein, dass es sich um angeleitete Lern- und Übungsphasen im Arbeitskontext handelt. 4. Kompetenzfeststellung Die in einer Teilqualifkation erworbenen Kompetenzen werden unter Berücksichtigung von Qualititätsstandards, wie sie auch bei Berufsabschlussprüfungen gelten, individuell festgestellt, z.b. durch Prüfungsausschüsse beim Träger unter obligatorischer Beteiligung betrieblicher Experten oder Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern. Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung muss nachgewiesen werden, z.b. durch FKS nach AZWV. 5. Zertifikate Den Teilnehmern sind strukturierte und aussagekräfte Zertifikate auszuhändigen, die sowohl dem Teilnehmer als auch potenziellen Arbeitgebern eine Orientierung bieten. Das Zertifikat muss folgende Kriterien beinhalten: Angabe der erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und Praktikumsdauer Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil Die Teilqualifikation bietet die Perspektive zu einem späteren Zeitpunkt einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Detaillierte Kompetenzprofile mit Verweisen auf die ensprechenden Berufe erleichten die passgenaue Weiterführung von Bildungsschritten und geben Kammern ein zuverlässiges Auskunftsmittel in die Hand, um über die Zulassung zu einer Externenprüfung entscheiden zu können. 6. Was sind keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen im BA-Sinn? Qualifizierungsbausteine nach 69 BBiG Maßnahmen der Anpassungsfortbildung (z.b. MS-Office, SAP-Weiterbildung, CNC-/CAD-Weiterbildung, Baumaschinenbedienung, Gabelstaplerausbildung, Betreuungsassistenz / Betreuungskraft in Pflegeheimen / Pflegehilfskraft,
Qualitätsmanagement, Erwerb von Berechtigungen wie Führerscheinen, beschleunigte Grundqualifiaktion, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (IHK), Schweißscheine) BA = Bundesagentur für Arbeit
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Kompatibilitätsbericht für BZP FBW und IFLAS 0.xls Ausführen auf 3..0 7:48 Die folgenden Features in dieser Arbeitsmappe werden von früheren Excel- Versionen nicht unterstützt. Diese Features gehen beim Speichern dieser Arbeitsmappe in einem früheren Dateiformat möglicherweise verloren oder werden beschädigt. Geringer Genauigkeitsverlust Einige Zellen oder Formatvorlagen in dieser Arbeitsmappe enthalten eine Formatierung, die vom ausgewählten Dateiformat nicht unterstützt wird. Diese Formate werden in das ähnlichste verfügbare Format konvertiert. Anzahl