Arbeitsanweisung 03/2007 BL 81 II-5020 i. d.f. vom 03.12.2012 Thema der Arbeitsanweisung Vermögensverzeichnis im Sinne 22 SGB II (Darlehen für Leistungen des kommunalen Trägers) Verfahren zur Nachweisführung im JobCenter Marzahn-Hellersdorf Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Seite 1 2. Das Vermögensverzeichnis Seite 2 3. Auswertungen Seite 3 Anlagen Seite 4 1. Grundsätzliches Gemäß 44b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) werden durch die gemeinsame Einrichtung u. a. die Pflichtaufgaben des kommunalen Trägers für Leistung und Unterkunft nach 22 SGB II durchgeführt. In diesem Zusammenhang und auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen im SGB II und der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß 22 SGB II (AV-Wohnen), erfolgt die Leistungsgewährung im Regelfall in Form eines Darlehens bei: Wohnungsbeschaffungskosten (Aufwendungen die mit dem Finden und der Anmietung von Wohnraum verbunden sind), Mietkautionen sowie der Übernahme von Miet- und Energieschulden ( incl. der Schulden für Heizkosten) zur Sicherung der Unterkunft bzw. zur Behebung einer vergleichbaren Notlage. Entsprechend der AW 02/06 Pkt. 5 Erfassung ist die Übernahme der Miet- und Energieschulden mittels Darlehensvertrag in die vorhandene statistische Erfassung für die SenGesSozV weiterhin erforderlich. Die statistische Erfassung der Mietkautionen und/oder Genossenschaftsanteile kann dagegen in der bisherigen Form mit Inkrafttreten dieser AW ersatzlos entfallen. 1
Die Gewährung von Darlehen ist gemäß 73 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) sowie der ergänzenden Hinweise des Rechnungshofes des Landes Berlin betragsmäßig in einem Vermögensverzeichnis (Anlage 1) nachzuweisen. Die Führung dieses Vermögensverzeichnisses im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf ist daher zwingend notwendig. Mit der Führung bzw. Verwaltung des Vermögensverzeichnisses wird der Sachbearbeiter Finanzen (821 F) und im Vertretungsfall die Fachassistentin Finanzen (821.F1 ) im Büro der Geschäftsführung (Team 821) beauftragt. 2. Das Vermögensverzeichnis Im Vermögensverzeichnis sind alle vergebenen Darlehen für Leistungen nach 22 SGB II aufzuführen. Dabei ist für jedes Darlehen ein Kostenblatt lt. Anlage 2 durch die zuständigen Mitarbeiter im Bearbeitungsteam anzufertigen. Das Kostenblatt kann direkt aus dem PC als PDF- Datei herunter geladen und ausgedruckt werden. Zu finden ist das Kostenblatt unter folgendem Pfad: \\N0014962\Ablagen\D96206-alle-Mitarbeiter\Tausch\Bereich_81_Eingangszone\Vermögensverzeichnis Gemäß der Nummer 9.2 AV Wohnen sind die jeweiligen Rückzahlungsmodalitäten (z.b. der Darlehensvertrag) als Bestandteil des entsprechenden Bewilligungsbescheides zu sehen und bilden insoweit die Grundlage für das auszufüllende Kostenblatt. Durch den zuständigen Mitarbeiter des Bearbeitungsteams 816 sind die folgenden Angaben des Kostenblattes vor Versenden zwingend auszufüllen: Buchungsnummer aus ERP mit der Vertragsgegenstandsnummer der Soll-Stellung (4701 ) (ggf. Drittzahlungsempfänger) Stammdaten Darlehensnehmer/in Angaben zum Darlehen (hier ist der Darlehenszweck anzukreuzen sowie das Bewilligungsdatum einzutragen) ERP Angaben zu den Auszahlungen (ausgezahlte Buchungen) Datum des Ausfüllens und Org.-Zeichen des Mitarbeiters Vor der Weitergabe ist das Kostenblatt einmal für die Kundenakte durch den Bearbeitungsmitarbeiter auszudrucken. Durch 821 F oder 821.F1 wird das Kostenblatt nach Erhalt aus dem Sendevorgang ausgedruckt und in das Vermögensverzeichnis eingetragen. Die fortlaufende Nummerierung im Vermögensverzeichnis erfolgt maschinell beim Übertragen der Angaben des Kostenblattes in das Vermögensverzeichnisformular. Durch 821 F bzw. 821 F1 wird die Nummer danach manuell auf das Kostenblatt nachgetragen. Sende-Vorgang: Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, auf den sich unten befindlichen SENDE-BUTTON drücken, bei dem sich neu öffnenden Fenster o.k. bestätigen, anschließend bei dem sich selbstständig öffnenden Outlook-Fenster auf senden drücken, - fertig! (siehe dazu auch Anlage 4) 2
Alle Änderungen bzgl. Darlehen (z. B. Änderungen zum Darlehensnehmer, Änderungen zu den Rückzahlungsmodalitäten) sind durch den bearbeitenden Mitarbeiter aus den Leistungsteams in das Kostenblatt-Änderungen (Anlage 3) einzutragen und unverzüglich an das o. a. Postfach zu senden. Auch dieses Änderungsblatt ist unter dem o. a. Pfad zu finden. Anschließend ist durch 821 F bzw. 821F1 diese Änderung in das Vermögensverzeichnis nachzutragen 3. Auswertungen Mit dem Stichtag 31.12. des laufenden Jahres sind durch 821.F bzw. 821.F1 als Übersicht zu erfassen und dem kommunalen Träger bis 31.01. des Folgejahres zur Kenntnis zu geben: die Gesamtzahl und Höhe der gewährten Darlehen, aufgeschlüsselt nach Verwendungszweck die Darlehenssumme insgesamt die auf die vorgenannten Darlehen geleisteten Rückzahlungen stehen BG-scharf nicht zur Verfügung und können nicht weitergegeben werden. Das Sozialamt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf ist berechtigt, die Führung des Vermögensverzeichnisses sowie dessen Inhalt (Kostenblätter) quartalsweise durch den Revisor zu prüfen. Die aktualisierte Arbeitsanweisung 03/2007 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wolfgang Steinherr Geschäftsführer Anlage 1 Vermögensverzeichnis - Übersicht Anlage 2 Kostenblatt ( Anlage 3 Anlage Kostenblatt - Änderungen Anlage 4 Arbeitshilfe Senden 3
Anlage 1 4
Anlage 2 5
Anlage 3 6
Anlage 4 Arbeitshilfe Senden 7