Handreichung zum Ausfüllen des Antragsformulars im Aufruf 2017 zur Mobilität mit Programmländern (KA103)

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Transkript:

Seite 1 von 16 Handreichung zum Ausfüllen des Antragsformulars im Aufruf 2017 zur Mobilität mit Programmländern (KA103) Stand: November 2016

Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Einführung 3 Teil A. Allgemeine Informationen 4 Teil B. Rahmendaten 4 Teil C. Teilnehmende Organisation(en) 6 Teil D. Hauptaktivitäten 9 Teil E. Erasmus Policy Statement 11 Teil F. Checkliste 12 Teil G. Datenschutzbestimmung 13 Teil H. Ehrenwörtliche Erklärung 14 Teil I. Anhänge 16 Teil J. Übermittlung 17

Seite 3 von 16 Einführung Vor der Beantragung Um die Antragsformulare für die einzelnen Leitaktionen in Erasmus+ ausfüllen zu können, benötigt die antragstellende Einrichtung ein PIC* (Personal Identification Code). Hierbei handelt es sich um eine neunstellige Identifikationsnummer, die einmalig bei der Europäischen Kommission beantragt wird. Viele Hochschulen verfügen bereits über ein PIC. Eine Liste über alle Einrichtungen, die bereits eine ECHE und ein PIC besitzen, finden Sie hier: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/erasmus-charter_en * Im Registrierungsportal (Participant Portal/Unique Registration Facilty, URF) der Europäischen Kommission müssen Sie als Antragsteller Ihre institutionellen Stammdaten hinterlegen und pflegen: http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/ Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Antragformulars (eform) Um das eform öffnen zu können, müssen Sie es zuerst auf Ihrem Rechner speichern. Dann öffnen Sie es als PDF-Dokument. Voraussetzung ist der Adobe Reader oder Adobe Reader DC (außer Adobe Reader DC Version 15.8). Achtung: Adobe Acrobat X PRO und Foxit Reader werden nicht unterstützt. Weitere Hinweise zur richtigen Version und Konfiguration des Adobe Readers bzw. Adobe Reader DC finden Sie hier: https://eu.daad.de/medien/eu/ka1/adobe_acrobat_reader_correct_versions_configuration. docx Textfelder sind auf 5.000 Zeichen beschränkt. Rot umrandete Felder sind Pflichtfelder. Grau hinterlegte Felder füllen sich automatisch aus. Speichern Sie Ihre Eintragungen regelmäßig, achten Sie auf eine aktive Internetverbindung.

Seite 4 von 16 Hier die Antragssprache Deutsch eintragen. Wahl der Projektlaufzeit (16 oder 24 Monate): Projektlaufzeit 24 Monate: Sie beginnen am 01.06.2017 und enden am 31.05.2019. Projektlaufzeit 16 Monate: Sie beginnen am 01.06.2017 und enden am 30.09.2018. Nach der Auswahl der Projektlaufzeit (16 oder 24 Monate), füllt sich das Feld Datum Projektende automatisch aus. Dieses Feld erscheint auf jeder Seite des Antragformulars. Mit Bestätigen überprüfen Sie, ob alle Pflichtangaben korrekt eingetragen sind (Achtung: dies ist keine Speicherfunktion!). Falls Angaben fehlen oder formal falsch eingetragen wurden, führt das eform Sie zum betroffenen Feld.

Wählen Sie im Dropdown-Menü DE01 für die NA DAAD. Seite 5 von 16

Seite 6 von 16 1. Der neunstellige PIC (Personal Identification Code) wird einmalig bei der Europäischen Kommission über die URF- Plattform beantragt. Bitte wählen Sie den korrekten PIC aus der aktuellen Liste der Europäischen Kommission aus: http://eacea.ec.europa.eu/erasmusplus/actions/erasmus-charter_en 2. Klicken Sie nach der Eingabe auf PIC prüfen. Alle institutionellen Stammdaten werden unter Punkt C.1 Antragstellende Einrichtung automatisch ausgefüllt. Wählen Sie im Dropdown-Menü die Art der Einrichtung. Eine Hochschule ist eine Institution der Hochschulbildung (Tertiärbereich). Stellen Sie als Mobilitätskonsortium einen Antrag, wird bei Art der Akkreditierung automatisch Zertifikat für die Konsortien für Hochschulbildungsmobilität (ERAPLUS-ERA-CONSORTIA) ausgefüllt. Tragen Sie nun noch die Referenz (Zertifikatsnummer) ein.

Seite 7 von 16 Die zeichnungsberechtigte Person ist der gesetzliche Vertreter der Einrichtung. Wichtig: Die zeichnungsberechtigte Person muss die Ehrenwörtliche Erklärung ( Declaration of Honour ) unterzeichnen. Falls nicht diese Person unterzeichnet, muss eine Vollmacht/ Prokura für den verbindlichen Vertreter an das eform und im Participant Portal/URF hochgeladen werden. Als ECHE-Hochschule tragen Sie als Referenz unter Punkt C.1.3 Akkreditierung im Formular den Erasmus-Code ein. Die Kontaktperson ist der/die Erasmus+ Hochschulkoordinator/in (Institutional Coordinator). Ist der/die Erasmus+ Hochschulkoordinator/in nicht die Kontaktperson für die Sprachenförderung online (OLS), kann über Kontaktperson hinzufügen eine OLS- Kontaktperson benannt werden. Bitte schauen Sie im OLS-Portal nach, welche Email-Adresse für die OLS-Kontaktperson hinterlegt ist.

Seite 8 von 16 Bitte wählen Sie die Aktivitätsarten nacheinander aus und machen Sie die notwendigen Angaben Schritt für Schritt! Bitte tragen Sie die Gesamtzahl der Teilnehmer/-innen pro Projekt ein. Hier ist die Aufenthaltsdauer aller Teilnehmer insgesamt einzutragen (inkl. zero grant). Keine Angaben zur durchschnittlichen oder finanziell geförderten Dauer!

Die Eingaben der vorherigen Antragsseite werden automatisch übertragen. Seite 9 von 16

Seite 10 von 16 Aus der ECHE ergibt sich die vertragliche Pflicht, das European Policy Statement (EPS) auf der Webseite Ihrer Einrichtung zu veröffentlichen. Hier geben Sie den entsprechenden Link an.

Seite 11 von 16 Antragsfrist 2. Februar 2017, 12:00 Uhr Sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, wird Ihnen hier die Möglichkeit der Überprüfung gegeben, dass Sie an alle für die Beantragung erforderlichen Schritte gedacht haben. Handelt es sich bei der antragstellenden Einrichtung um ein Konsortium, müssen zusätzlich zu der Ehrenwörtlichen Erklärung ( Declaration of Honour ) die unterzeichneten Mandates eingescannt und zum eform/ins URF hochgeladen werden (siehe Punkt I. Anhänge ).

Seite 12 von 16

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Seite 14 von 16 1. Drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung ( Declaration of Honour ) als Blanko-Formular aus. 2. Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von der zeichnungsberechtigten Person unterschreiben (vgl. C.1.4). 3.1 Scannen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ein und laden Sie es hoch. 3.2 Falls nicht die zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet, muss die Vertretung durch einen Auszug aus der Geschäftsordnung oder eine Vollmacht/Prokura legitimiert werden. Auch diese Legitimation muss gescannt und hochgeladen werden.

Seite 15 von 16 Hier müssen die unter Punkt F. Checkliste genannten Dokumente hochgeladen werden: 1. die von der zeichnungsberechtigten Person unterzeichnete Ehrenwörtliche Erklärung ( Declaration of Honour ) 2. bei Bedarf: Vollmacht/Prokura für den verbindlichen Vertreter der zeichnungsberechtigten Person 3. bei Mobilitätskonsortien: die unterzeichneten Mandates ACHTUNG: Die angehängten Dateien dürfen eine Gesamtgröße von 10.240 kb nicht überschreiten!

Seite 16 von 16 J.1. Mit Bestätigen können Sie prüfen, ob alle relevanten Pflichtangaben vollständig sind. J.2. Mit Online übermitteln wird das eform an die NA DAAD geschickt. Speichern Sie die letzte Version Ihres Antrages als Kopie auf Ihrem Rechner. Achtung: Nur der zuletzt online übermittelte Antrag wird berücksichtigt. J.5. Drucken Sie das übermittelte Antragsformular für Ihre Akten aus. Der Versand des unterschriebenen Originals an die NA DAAD ist nicht erforderlich!