Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Bestandsaufnahme/Handlungsbedarf

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Transkript:

Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher Bestandsaufnahme/Handlungsbedarf

Psychische Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen Etwa jedes/r zwanzigste Kind und Jugendlicher in Deutschland hat eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung. Etwa jedes fünfte Kind klagt über psychosomatische (psychische und körperliche) Beschwerden. Insgesamt sind etwa 18 % der Kinder und Jugendlichen psychisch auffällig. Die geschlechts-, alters- und schichtspezifischen Unterschiede sind erheblich: Bis zur Pubertät sind Jungen stärker gefährdet, danach Mädchen. Kinder aus Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status (Einkommen, Bildung) sind bedeutend häufiger psychisch krank, insbesondere treten externalisierende Störungen (z. B. hyperkinetischen Störungen/ADHS und Störungen des Sozialverhaltens/dissoziales und aggressives Verhalten) auf. Psychotherapeutische Unterversorgung Zur ambulanten Versorgung von psychisch kranken Kindern sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich zugelassen: Kinderärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater und ärztliche Psychotherapeuten. Sie haben sich entweder in freier Praxis niedergelassen oder arbeiten in Versorgungseinrichtungen wie z. B. Ambulanzen von kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen. Praktisch leisten jedoch fast ausschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die psychotherapeutische Versorgung. Ihre Behandlungskapazitäten sind jedoch absolut und regional völlig unzureichend. Etwa zwanzig Prozent der Wohnbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist unter 18 Jahren. Die Prävalenz psychischer Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen ist ungefähr so hoch wie bei Erwachsenen. Der Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an allen psychotherapeutischen Leistungserbringern erreicht jedoch nur einen Anteil von 12,2 % (Tabelle 1 Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an allen psychotherapeutischen Leistungserbringern ). Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahre 2000 zeigt, dass nur rund 71 % der Kinder und Jugendlichen, die eine Psychotherapie Seite 2 von 7

suchten bzw. für die eine Psychotherapie gesucht wurde, ein Therapieangebot fanden. In ländlichen Gebieten ist das Versorgungsangebot neunmal geringer als in Kernstädten. Laut KV-Statistik kommt in Kernstädten in großen Verdichtungsräumen ein Psychotherapeut auf 2577 Einwohner, in ländlichen Kreisen/in ländlichen Regionen ein Psychotherapeut auf 23106 Einwohner (Tabelle 2: Einwohner/Arztrelation für die definierten Raumgliederungen ). Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass die Prävalenz psychischer Krankheiten oder die Bereitschaft, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, in ländlichen Regionen neunmal niedriger ist als in Städten. Zwischen den Bundesländern schwankt die Versorgungsdichte erheblich: Während in Baden-Württemberg nur 26,4 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf 100.000 Einwohner unter 18 Jahren kommen, sind es in Bremen 40 (Tabelle 3: Länderspezifische Differenzen in der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ). In den östlichen Bundesländern ist die Unterversorgung besonders deutlich, weil dort die meisten KV-Planungsbezirke zu den weniger verdichteten Kreistypen gehören. Dadurch haben Sachsen-Anhalt mit 0,5, Mecklenburg-Vorpommern mit 3,1 und Brandenburg mit 4,4 drastisch ungünstigere Relationen zwischen Kinder- Jugendlichenpsychotherapeuten und Einwohnern. Mindestversorgungsquote Die massive Unterversorgung lässt sich durch eine Mindestversorgungsquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung mindern. Die BPtK schlägt vor, dass die Quote der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der überwiegend und ausschließlich Kinder behandelnden psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten in einem Planungsbereich mindestens 20 % der Vertragspsychotherapeuten betragen muss. Ein 20%iger Mindestversorgungsgrad bedeutet bundesweit 800 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie (Tabelle 4: Szenario: 20 % Mindestanteil für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ). Seite 3 von 7

Kooperation zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe Die Behandlung und Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist in der Regel eine Komplexleistung, die eine qualifizierte Kooperation verschiedener Institutionen, Leistungserbringer und Kostenträger erfordert. In der Jugendhilfe bieten Erziehungsberatungsstellen Beratung und Therapie bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern, z. B. bei Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und psychosomatischen Beschwerden. An der Schnittstelle zwischen GKV und Jugendhilfe sind die Frühförderstellen tätig, die schwerpunktmäßig familiennahe pädagogische und beratende Hilfen bis zur Einschulung anbieten. Komplementär zu den Frühförderstellen arbeiten die sozialpädiatrischen Zentren. Ihre zentrale Aufgabe besteht in der fachlich medizinischen Betreuung und Behandlung von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Für eine qualitätsgesicherte, umfassende Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist eine interdisziplinäre, institutionen- und sektorübergreifende Zusammenarbeit unbedingt ratsam. Kooperation und Vernetzung erfordern entsprechende rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Wichtige Weichenstellungen sollen mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erfolgen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es den verschiedenen Versorgungsangeboten mit ihren unterschiedlichen Versorgungskapazitäten und Zugangsschwellen tatsächlich gelingt, eine bedarfsgerechte Versorgung zu realisieren, so dass Kinder, Jugendliche und Familien je nach Schwere der Erkrankung, Komorbiditäten und sozialem Hintergrund zielgenau dorthin geleitet werden, wo sie eine passgenau zugeschnittene Betreuung und Behandlung erhalten. Seite 4 von 7

Anhang Tabelle 1: Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an allen psychotherapeutischen Leistungserbringern 1 Kassenärztliche Anzahl PT* Anzahl KJP* Anteile KJP an Vereinigung Gesamt allen PT in % Baden-Württemberg 2.703,8 520 19,2 Niedersachsen 1.534,9 276 18,0 Rheinland-Pfalz 723,8 107 14,8 Bayerns 3.153,9 393 12,5 Brandenburg 176,9 22 12,4 Sachsen 426,9 53 12,4 Westfalen-Lippe 1.522,5 188 12,4 Hessen 2.029,0 249 12,3 Bremen 391,0 44 11,3 Schleswig-Holstein 539,4 56 10,4 Saarland 227,9 20 8,8 Berlin 1.951,4 170 8,7 Nordrhein 2.575,3 199 7,7 Mecklenburg-Vorpommern 141,6 10 7,1 Hamburg 881,0 61 6,9 Thüringen 218,9 15 6,9 Sachsen-Anhalt 299,8 2 0,7 Bund 19.498 2.385 12,2 *PT: Psychotherapeuten Quelle: KBV 2006 *KJP: Kinder- und Jugendlichentherapeuten 1 Neben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind weitere Berufsgruppen berechtigt, sich an der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beteiligen. Dies sind z. B.: Kinderärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse sowie Psychotherapeuten mit der Zusatzqualifikation zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Weder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch den Spitzenverbänden der Krankenkassen liegen Zahlen dazu vor, in welchem Umfang diese Berufsgruppen sich an der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlichen beteiligen. Seite 5 von 7

Tabelle 2: Einwohner/Arztrelation für die definierten Raumgliederungen Kreistyp entsprechend der definierten Raumgliederung Einwoh- ner/psychotherapeuten- Relation Einwohner/Nervenarzt-Relation Große Verdichtungsräume 1. Kernstädte 2577 12864 2. Hochverdichtete Kreise 8129 30212 3. Normalverdichtete Kreise 10139 34947 4. Ländliche Kreise 15692 40767 Verdichtungsansätze 5. Kernstädte 3203 11909 6. Normalverdichtete Kreise 8389 28883 7. Ländliche Kreise 16615 47439 Ländliche Regionen 8. Verdichtete Kreise 10338 30339 9. Ländliche Kreise 23106 46384 10. Sonderregion Ruhrgebiet 8743 31373 Tabelle 3: Bundesland Länderspezifische Differenzen in der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Verhältniszahlen KJP auf 100.000 Kinder und Jugendliche Baden-Württemberg 26,4 Bayern 16,5 Berlin 31,6 Brandenburg 4,4 Bremen 40,0 Hamburg 29,9 Hessen 22,1 Mecklenburg-Vorpommern 3,1 Niedersachsen 18,5 Seite 6 von 7

Nordrhein-Westfalen 11,7 Rheinland-Pfalz 14,9 Saarland 9,1 Sachsen 7,5 Sachsen-Anhalt 0,5 Schleswig-Holstein 10,1 Thüringen 2,9 Tabelle 4: Szenario: 20 % Mindestanteil für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 27 Hamburg 74 Niedersachsen 36 Bremen 7 Nordrhein 220 Westfalen-Lippe 62 Hessen 20 Rheinland-Pfalz 21 Baden-Württemberg 29 Bayerns 96 Saarland 26 Berlin 94 Brandenburg 25 Mecklenburg-Vorpommern 20 Sachsen 6 Sachsen-Anhalt 12 Thüringen 30 Bund 805 Anzahl der zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten Quelle: KBV 2006 Seite 7 von 7