Kontakt Automatisch verloren! Glücksspiel geht an die Substanz Fachinformationen zum Thema Glücksspiel für Beratungskräfte
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7 Das Wichtigste in Kürze sind Spiele, die online über den Computer, das Handy oder ein anderes internetfähiges Gerät (z.b. Tablet) gespielt werden können. Voraussetzung für die Spielteilnahme ist ein Einsatz (Geld bzw. geldwerter Einsatz). Der Ausgang des Spiels hängt vollständig oder zumindest überwiegend vom Zufall ab. werden meist direkt online gespielt, aber auch der Kauf eines Lottoscheins oder der Abschluss einer Sportwette im Rahmen eines konventionellen (terrestrischen) Glücksspiels zählen zu den n. Der Spieler- und Jugendschutz, üblicherweise praktiziert durch Ausweiskontrollen im direkten Kontakt mit den potentiellen Spielern, ist in der Welt deutlich erschwert. Minderjährige sowie gesperrte Spielerinnen und Spieler haben dadurch leichteren Zugang zu n. Die hohe Verfügbarkeit des Internets und die weite Verbreitung internetfähiger Geräte sorgen dafür, dass praktisch jederzeit und nahezu an jedem Ort das Casino betreten oder am virtuellen Automaten gezockt werden kann. Personen, die mit n aufhören möchten, können Spielgelegenheiten deshalb nur schwer aus dem Weg gehen. Ein beliebtes Lockmittel von Glücksspielanbietern sind sogenannte Free-To-Play Games, die kostenlos heruntergeladen oder direkt im Browser gespielt werden können. User können sich dabei zunächst ohne Geldeinsätze an diesen Spielen beteiligen. Dabei werden dann reale Gewinne in Aussicht gestellt, die zu einer Teilnahme mit Geld motivieren. Im Internet werden Milliarden mit n verdient der Schutz der Spieler bleibt dabei meist auf der Strecke.
8 Im Jahr 2013 wurde das pathologische n in der fünften Auflage des DSM ( DSM-V ; DSM = diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen) als erste Verhaltenssucht überhaupt in die Gruppe der Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen. Die Umgruppierung wird mit den Ähnlichkeiten zwischen einer Abhängigkeit von einer Substanz (z.b. Alkohol, Nikotin, Heroin, etc.) und dem pathologischen n begründet. In der ICD (internationales Klassifikationssystem für Krankheiten der WHO) wird es nach wie vor nicht als Suchtkrankheit, sondern als eine Störung der Impulskontrolle eingeordnet. Exzessiver Mediengebrauch bzw. Internetsucht ist bisher in beiden Klassifikationssystemen nicht als Verhaltenssucht anerkannt. Differentialdiagnostisch ist die Abgrenzung zu exzessivem Internetgebrauch zu beachten. Hilfreich für die Abgrenzung sind die klassischen Merkmale eines Glücksspiels: Um mitzuspielen, ist ein Entgelt zu entrichten. Es wird um einen Gewinn gespielt. Der Ausgang des Spiels ist in hohem Maße von Glück und Zufall abhängig. Ein Angebot zum Thema Exzessive Internetnutzung gibt es unter www.webfehler-hamburg.de
9 Das Risiko von n Unter Menschen, die im Internet spielen, gibt es einen hohen Problemspieleranteil. Folgende Faktoren tragen zu dem erhöhten Risikopotential von n bei: Verfügbarkeit: im Internet sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr verfügbar. Zum Spielen wird lediglich ein internetfähiges Gerät benötigt. Die hohe Präsenz erschwert Problemspielern den Ausstieg und sorgt auch dafür, dass Jugendliche und Erwachsene häufig mit Werbeangeboten für konfrontiert werden. Anonymität: Altersverifikationen oder die Identifikation problematischer Spieler (in der realen Welt über Sperrsysteme und Ausweiskontrollen praktiziert) sind im anonymen Netz deutlich erschwert. Fehlende soziale Kontrolle: Meist werden alleine gespielt. Die Chance, dass eine andere (wohlmeinende) Person eingreift oder zumindest eine Rückmeldung zum Spielverhalten von ihr ausgeht, ist damit gering. Hohe Ereignisfrequenz: können im Internet parallel gespielt werden, zum Beispiel an verschiedenen Pokertischen gleichzeitig. Lockmittel Gratisspiele: Spiele im Testmodus verführen zum Ausprobieren ohne Geldeinsatz und werben dann massiv zum Weiterspielen um echtes Geld. Eintrittspforte Spiele: Spiele im Internet sind bei vielen gerade bei jüngeren Menschen sehr beliebt. Nicht immer ist sofort zu erkennen, ob es sich bei den Spielen um ein Glücksspiel handelt oder nicht.
10 Der rechtliche Rahmen von n sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen: Angebote des Deutschen Lotto-Toto-Blocks können über das Internet gespielt werden. Dazu gehören Lotto 6 aus 49, die Glücksspirale, Keno und der Eurojackpot. Mit dem im Jahr 2012 in Kraft getretenen GlüÄndStV (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wurde ein Lizenzverfahren für Anbieter von Sportwetten oder Lotterien eröffnet, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Dabei können sich erstmalig auch private Unternehmen um eine Sportwettlizenz sowohl im stationären als auch im Onlinevertrieb bewerben. Insgesamt 20 Konzessionen sollten für sieben Jahre vergeben werden. Es soll also in Zukunft ein legales Angebot privater Glücksspielunternehmen für Sportwetten geben. Das Verbot von Casinospielen ist im GlüÄndStV beibehalten worden. Allerdings hatte sich das Bundesland Schleswig- Holstein zunächst nicht dem Änderungsvertrag angeschlossen, sondern ein eigenes Konzessionsverfahren für Casinos ins Leben gerufen. So wurden in den Jahren 2011 bis 2013 Lizenzen für Casinos und Poker vergeben, die zunächst für fünf Jahre gelten. Inzwischen ist Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten. Die erteilten Konzessionen gelten jedoch weiterhin. Die meisten Casinospiel- Angebote im Internet sind allerdings illegal. Dennoch ist es für Konsumenten kaum möglich, zwischen (noch) erlaubten und verbotenen n zu unterscheiden.