Ein Versuch, wichtige Begriffe rund um den Gemeinsamen Unterricht zu klären.

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Transkript:

Was heißt Inklusion? Ist Integration dasselbe? Was verstehen wir unter einer Außenklasse? Was ist eine Bildungswegekonferenz? Was ist mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeint?. Ein Versuch, wichtige Begriffe rund um den Gemeinsamen Unterricht zu klären.

Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht (GU) ist der Oberbegriff für alle Formen von Unterricht, bei dem Kinder mit und ohne Behinderungen ganz oder teilweise miteinander unterrichtet werden. Dazu gehören: Außenklassen Intensivkooperationsklassen Einzelintegration (zielgleich und zieldifferent) Integrative Schulentwicklungsprojekte (ISEP) Inklusionsklassen Juni 2012 Engler-Soyer 2

Außenklasse / Intensivkooperation 6-8 Schüler einer Sonderschule werden als gesamte Klasse mit ihren Lehrkräften an eine allgemeine Schule ausgelagert und (ganz oder teilweise) gemeinsam mit einer Partnerklasse dieser Schule unterrichtet. Bei der Intensivkooperation werden Kinder mit Behinderungen aus verschiedenen Förderbereichen zu einer Klasse zusammengefasst und ausgelagert. Juni 2012 Engler-Soyer 3

Problematik Die Kinder mit Behinderungen bleiben Schüler der Sonderschule, sind also nur Gäste an der allgemeinen Schule. Dasselbe gilt für die Lehrkräfte. Es bleibt dem Ermessen der jeweiligen LehrerInnenteams überlassen, wie viel Unterricht gemeinsam stattfindet. Räumliche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, insbesondere ein eigener Raum für Kleingruppen ( Differenzierungsraum ) Die Kinder werden nach dem Lehrplan der jeweiligen Sonderschule unterrichtet. Juni 2012 Engler-Soyer 4

Inklusion Ein inklusives Bildungssystem ist eines, in dem Kinder und Jugendliche SELBSTVERSTÄNDLICH gemeinsam in die wohnortnahe Schule gehen. (Wohnortnähe mindestens bis Ende Grundschulzeit) Es gilt ein gemeinsamer Lehrplan für alle; alle dürfen alles lernen. Die Ressourcen stehen der allgemeinen Schule zur Verfügung (Lehrerstunden und Sachkostenzuteilung). Die LehrerInnen arbeiten im Team, alle gehören zum Kollegium der allgemeinen Schule. Juni 2012 Engler-Soyer 5

Integration Frühere Bezeichnung für alle Klassen mit Gemeinsamem Unterricht. Heute wird der Begriff meist bezogen auf Kinder mit Migrationshintergrund verwendet. Allerdings ist auch häufig ein Ettikettenschwindel festzustellen, indem einfach alle bisherigen integrativen Projekte nun als inklusiv bezeichnet werden. Juni 2012 Engler-Soyer 6

Meldung zum Gemeinsamen Unterricht Formblatt des SSA MA z. Hd. Herrn Hager-Mann / Frau Möll Augustaanlage 67 68165 Mannheim Juni 2012 Engler-Soyer 7

Feststellung des individuellen Förderbedarfs SSA beauftragt eine Sonderschule mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung des individuellen Förderbedarfs. Gesundheitsamt bescheinigt eine vorliegende Behinderung. Juni 2012 Engler-Soyer 8

Ergebnis des Gutachtens Anspruch auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung (ambulant beratend durch die sonderpädagogischen Dienste). oder: Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (dauerhaft durch kontinuierliche sonderpädagogische Begleitung). Juni 2012 Engler-Soyer 9

Zuteilung von Lehrerwochenstunden in Sonderschulen (Organisationserlass) GEW Jahrbuch für LehrerInnen 2010 Juni 2012 Engler-Soyer 10

Sachkosten Der Sachkostenbeitrag beträgt jährlich für jeden Schüler oder für jedes Kind der 1. Hauptschulen und Werkrealschulen 1064 Euro, 2. Realschulen 574 Euro, 3. a) Gymnasien mit Ausnahme der Progymnasien und der beruflichen Gymnasien 597 Euro, b) Progymnasien 584 Euro, 4. Schulen besonderer Art 574 Euro, 5. Berufsschulen sowie Berufsfachschulen und Berufskollegs in Teilzeitunterricht, Sonderberufsschulen sowie Sonderberufsfachschulen in Teilzeitunterricht 385 Euro, 6. Berufsfachschulen und Berufskollegs sowie Berufsschulen in Vollzeitunterricht, Sonderberufsfachschulen sowie Sonderberufsschulen in Vollzeitunterricht, Berufsoberschulen (Mittel- und Oberstufe), beruflichen Gymnasien 925 Euro, 7. Berufskollegs für Informatik 1998 Euro, 8. Grundschulförderklassen 375 Euro, 9. a) Förderschulen und Schulkindergärten für besonders Förderungsbedürftige 1436 Euro, b) Schulen und Schulkindergärten für Geistigbehinderte 4415 Euro c) Schulen und Schulkindergärten für Blinde und Sehbehinderte 3285 Euro, d) Schulen und Schulkindergärten für Hörgeschädigte 2562 Euro, e) Schulen und Schulkindergärten für Sprachbehinderte 1343 Euro, f) Schulen und Schulkindergärten für Körperbehinderte 3979 Euro, g) Schulen für Erziehungshilfe und Schulkindergärten für Verhaltensgestörte 1832 Euro, h) Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung 434 Euro. Juni 2012 Engler-Soyer 11

Problematik Auch in inklusiven Klassen werden ebenso wie in Außenklassen die Kinder mit Behinderungen nicht dort gezählt, wo sie unterrichtet werden, sondern an einer Sonderschule. Dadurch können sehr große Klassen entstehen, was an vielen Standorten auch den Gemeinsamen Unterricht unmöglich oder zumindest sehr schwierig macht. Die Zuteilung der Sonderschullehrerstunden entscheidet darüber, ob eine Doppelbesetzung über die gesamte Unterrichtszeit möglich wird. Dies ist das wesentliche Kriterium für die sog. gruppenbezogenen Lösungen (Schwerpunktschulen) Auch die Sachkostenbeiträge gehen zurzeit an die Sonderschulen, die diese nach eigenem Ermessen an die allgemeinen Schulen weitergeben. Juni 2012 Engler-Soyer 12

Bildungswegekonferenz Konferenz zur Diskussion möglicher Bildungswege unter Beteiligung von SSA, allgemeiner und Sonderschule, Sozialamt, Jugendamt, Nahverkehrsamt, Eltern, evtl. Schülern. Ziel: Endgültige Entscheidung über den Schulort und Ressourcen. Danach wird ein Bescheid erstellt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Juni 2012 Engler-Soyer 13

Schwerpunktschule Vorgabe des KUMI: Gruppenbezogene Lösungen sind anzustreben. Kommunen, Kreise und Sonderschulen favorisieren die Benennung von inklusiven Schwerpunktschulen, an denen regelmäßig inklusive Klassen eingerichtet werden. Juni 2012 Engler-Soyer 14

Gemeinschaftsschule Aufbau und Abschlüsse: HS nach 9 RS HS nach 10 Abitur GS 1 4 Sekundarstufe I 5 10 zwei- oder mehrzügig, im Einzelfall einzügig; Ganztagsschule; alle 3 Bildungsstandards Sek. II 11 13 falls 60 Schüler pro Jahrgang Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/pb/menu/1339235/index.html?root=1146607 Juni 2012 Engler-Soyer 15

Gemeinschaftsschule Ziele der Gemeinschaftsschule Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen. Jedes Kind bekommt die bestmögliche Förderung und erreicht den optimalen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen. Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis von Demokratie. Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt. Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt. Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/pb/menu/1339235/index.html?root=1146607 Juni 2012 Engler-Soyer 16

Problematik In der Praxis ist Inklusion in den Gemeinschaftsschulen oft noch gar nicht wirklich mitgedacht. Erste Versuche, geistig behinderte Kinder anzumelden, wurden gestoppt. Mit einbezogen werden sollen nur "weniger" behinderte Kinder. Argument: Überforderung! Gemeinschaftsschulen sind wieder Schwerpunktschulen. Andere wohnortnahe Schulen können dann auch weiterhin dem Thema Inklusion ausweichen. Juni 2012 Engler-Soyer 17

Individueller Förderplan Viertel- bis halbjährlich erstellen die Lehrkräfte individuelle Förderpläne für die Kinder. Diese werden mit den Eltern in sog. Förderplangesprächen erörtert. Derzeit orientieren sie sich an den Lehrplänen der unterschiedlichen Sonderschulen, legen nicht den Lehrplan der allgemeinen Schule zugrunde, der dann individualisiert umgesetzt wird. Juni 2012 Engler-Soyer 18