Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode

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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/1882 19. Wahlperiode 03.02.09 Große Anfrage der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Gabi Dobusch, Ksenija Bekeris, Bülent Ciftlik, Uwe Grund, Wolfgang Rose, Britta Ernst (SPD) und Fraktion vom 05.01.09 und Antwort des Senats Betr.: Konzepte zur ambulanten Versorgung für Menschen mit Behinderung Konzepte zur ambulanten Versorgung setzen dort an, wo der Hauptort der Krankheitsbewältigung ist im direkten Lebensumfeld der betroffenen Menschen. Ziel ist es, den Menschen auch im Alter ihr gewohntes Umfeld und ihre vertraute Wohnung zu erhalten beziehungsweise stationär untergebrachte psychisch kranke und behinderte Menschen so zu begleiten und zu unterstützen, dass sie ihr Leben wieder in den eigenen vier Wänden und soweit wie möglich auch selbstbestimmt bestreiten können. Mit dem Ausbau ambulanter Versorgungsleistungen war zugleich das Ziel der Einschränkung kostenintensiver stationärer Versorgungsangebote verbunden, um dem raschen Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Der Begriff Ambulantisierung bezeichnet folglich den Prozess der Verlagerung sozialer und gesundheitlicher Versorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor und er steht für die Akzentverschiebung in Richtung einer vorwiegend ambulanten Versorgung kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Die Prämisse ambulant vor stationär ist eine Reaktion auf die demografische Alterung und die Zunahme chronischer Erkrankungen in der Bevölkerung sowie die daraus entstandenen geänderten gesundheitlichen Problemlagen. Heute können durch ambulante Versorgungsdienste pflegebedürftige Menschen bis ins höchste Alter in ihren Wohnungen bleiben. Aber auch für Menschen, die in Heimen für Behinderte oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen wohnen, soll ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung möglich werden. Dafür sind mehr barrierefreie Wohnungen beziehungsweise spezielle Betreuungsformen und Wohnprojekte für psychisch Kranke nötig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Jahr 2005 lebten etwa 2.500 Hamburgerinnen und Hamburger aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer stationären Einrichtung in Hamburg, während 1.800 Personen der gleichen Zielgruppe ambulant versorgt wurden. Die zuständige Behörde hat 2005 gezielt mit der sogenannten Ambulantisierung begonnen, um zum einen dem gesetzlichen Gebot Rechnung zu tragen, wonach individuelle, möglichst nicht-stationäre Hilfen grundsätzlich Vorrang vor einer stationären Betreuung haben sollen ( 19 Absatz 2 SGB IX, 9, 13 SGB XII). Zum anderen soll der von behinderten Menschen und ihren Organisationen seit Langem erhobenen Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für eine unabhängige Lebensführung und für die Einbeziehung in die

Drucksache 19/1882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Gemeinschaft Rechnung getragen werden, wie sie auch im Artikel 19 der UN-Konvention zum Behindertenrecht zum Ausdruck kommt. Im Rahmen bilateraler Zielvereinbarungen mit den Trägern und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wurde festgelegt, dass insgesamt 770 stationäre Plätze in ambulant betreute Wohnformen umgewandelt werden sollen. Dieses Vorhaben, mit dessen Realisierung Ende 2005 begonnen wurde, nimmt einen hohen Stellenwert bei der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Hamburg ein. Es sollen dadurch insbesondere eine selbstständigere Lebensgestaltung für behinderte Menschen ermöglicht werden, die Unterstützungsleistungen individueller und bedarfsgerechter erfolgen und die Bedingungen für Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wohnungen für Rollstuhlfahrer In der Drs. 19/1596 stellt der Senat fest, dass zwischen 2000 und 2004 jährlich circa 50 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025 erstellt wurden, 2005 nur noch neun Wohnungen, 2006 und 2007 jeweils noch sechs Wohnungen und 2008 nicht eine einzige. 1.1 Wie erklärt sich der Senat oder die zuständige Behörde den deutlichen Rückgang des Wohnungsbaus für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025? 1.2 Welche Gründe gibt es für die in den Jahren 2006 bis 2008 erhebliche Diskrepanz zwischen bewilligten und fertiggestellten Wohneinheiten? Und wie hoch fielen die Bewilligungen im Einzelnen jeweils aus? Die Angaben in Drs. 19/1596 bezogen sich darauf, wie viele der im jeweiligen Jahr bewilligten Wohnungen inzwischen fertiggestellt sind. Das ist bei den in den letzten Jahren bewilligten Wohnungen regelmäßig noch nicht der Fall. Bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr wurden von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt für den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2008 aus den einzelnen Bewilligungsjahren insgesamt folgende Fertigstellungszahlen für Rollstuhlbenutzer-wohnungen gemäß DIN 18025 Teil 1 ermittelt: Kalenderjahr Wohneinheiten fertig gestellt 2000 15 2001 8 2002 39 2003 57 2004 47 2005 27 2006 45 2007 18 2008 20 Die Zahl der Bewilligungen ist im Übrigen der Drs. 19/1596 zu entnehmen. Gegenüber dem damaligen Sachstand hat sich für 2008 die Anzahl der bewilligten Wohnungen für Rollstuhlbenutzer von 25 auf 26 erhöht. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1882 1.3 Warum wird nach Einschätzung des Senats oder der zuständigen Behörde das Wohnraumförderungsprogramm des Senats im Segment Rollstuhlbenutzer-Wohnungen nicht ausgeschöpft? Der frei finanzierte und der geförderte Mietwohnungsbau befindet sich derzeit auf einem niedrigeren Niveau als in früheren Jahren, sodass insgesamt weniger potenzielle Neubauobjekte für Rollstuhlbenutzerwohnungen zur Verfügung stehen. Weiterhin ist nicht jeder Standort, an dem öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert wird, auch für die Zielgruppe der Rollstuhlbenutzer geeignet. Die zuständige Behörde prüft vor jeder Aufnahme in das Wohnraumförderungsprogramm die Nachfragesituation. 1.4 Hält der Senat an der in den Produktinformationen zum Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 im Einzelplan 6 aufgeführten Zielzahlen von 45 Wohneinheiten jährlich im Segment Rollstuhlbenutzer-Wohnungen fest und hält er diese Zahl für ausreichend? Wenn ja, wie will er in den kommenden Jahren eine bessere Ausnutzung der bereitstehenden Fördermittel sicherstellen? 1.5 In welchem Umfang sieht der Senat jährlich bis 2015 einen Bedarf am Bau barrierefreier Wohnungen für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025? 1.6 Sieht der Senat oder die zuständige Behörde weitere oder andere Bedarfe an barrierefreien Wohnungen? Wenn ja, für welche Bedarfe und in welchem Umfang jährlich bis 2015? Ja, im Übrigen wird in regelmäßigen Beratungs- und Informationsgesprächen mit Wohnungsbauinvestoren und Wohnungsverbänden die Bedeutung des Neubaus von Rollstuhlbenutzerwohnungen von der zuständigen Behörde und der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt thematisiert. Zur Deckung der entstehenden Bedarfe sind besondere Förderprogramme bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt aufgelegt worden. Nach derzeitigem Sachstand sind bei den Mietwohnungen in den Förderprogrammen bis 2010 jährlich über die oben genannten 45 barrierefreien Wohnungen für Rollstuhlbenutzer (DIN 18025 Teil 1) hinaus 75 barrierefreie Wohnungen (DIN 18025 Teil 2) vorgesehen. Mögliche zusätzliche Bedarfe über den Zeitraum von 2010 hinaus wird die zuständige Behörde prüfen und bei der Konzeption künftiger Wohnungsprogramme entsprechend berücksichtigen. Ja. Fünf Wohnungen. In der Drs. 19/1596 stellt der Senat fest, dass in der Zentralen Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum im Grundsicherungs- und Sozialamt Wandsbek 1.163 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen. 1.7 Trifft es zu, dass dies der Gesamtbestand an barrierefreien Wohnungen ist, den die Zentrale Vermittlungsstelle vermitteln kann beziehungsweise bereits vermittelt hat? 1.8 Wie viele dieser barrierefreien Wohnungen sind aktuell frei und können noch vermittelt werden? 3

Drucksache 19/1882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 1.9 In welchen Stadtteilen liegen wie viele dieser barrierefreien Wohnungen? (Bitte in der Darstellung nach belegt und frei unterscheiden.) Stadtteil Wohnungsbestand Belegt Frei Allermöhe 58 58 Alsterdorf 6 6 Altona-Altstadt 37 37 Altona-Nord 20 20 Bahrenfeld 45 45 Barmbek-Nord 4 4 Barmbek-Süd 14 14 Bergedorf 23 23 Billstedt 104 103 1 Borgfelde 1 1 Bramfeld 23 23 Cranz 1 1 Dulsberg 29 29 Eidelstedt 25 25 Eilbek 10 10 Eimsbüttel 12 12 Eißendorf 1 0 1 Eppendorf 21 21 Farmsen-Berne 12 12 Finkenwerder 7 7 Fuhlsbüttel 14 14 Groß Borstel 1 1 Hamburg-Altstadt 9 9 Hamm-Mitte 17 17 Hamm-Nord 11 11 Harburg 16 16 Harvestehude 18 18 Hausbruch 8 8 Heimfeld 25 25 Hoheluft-West 5 5 Horn 10 10 Hummelsbüttel 6 6 Iserbrook 5 5 Jenfeld 2 2 Langenbek 3 3 Langenhorn 35 35 Lohbrügge 13 13 Lokstedt 35 35 Lurup 50 50 Marienthal 1 1 Marmstorf 23 23 Neugraben-Fischbek 9 9 Neustadt 38 38 Niendorf 5 5 Norderstedt 1 1 Ohlsdorf 8 8 Osdorf 10 10 Ottensen 23 23 Poppenbüttel 12 12 Rahlstedt 61 61 Rissen 1 1 Rothenburgsort 10 10 Rotherbaum 4 4 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1882 Stadtteil Wohnungsbestand Belegt Frei Sasel 1 1 Schnelsen 19 19 Sinstorf 7 7 St. Georg 22 22 St. Pauli 42 40 2 Steilshoop 23 23 Stellingen 5 5 Sülldorf 6 6 Tonndorf 3 3 Veddel 4 3 1 Volksdorf 15 15 Wandsbek 7 7 Wellingsbüttel 3 3 Wilhelmsburg 26 26 Wilstorf 10 10 Winterhude 28 28 Gesamt 1163 1158 5 1.10 Führt die Zentrale Vermittlungsstelle Wartelisten? Wenn ja, wie viele Menschen warten auf beziehungsweise suchen Wohnungen für Rollstuhlbenutzer in welchen Stadtteilen? Und wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit? Ja. Aktuell warten 184 Haushalte mit Rollstuhlbenutzern auf eine Wohnung. Die Wohnungssuche konzentriert sich dabei grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Stadtteil, sondern ist auf einen beziehungsweise mehrere Bezirke bezogen. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt viereinhalb Monate. 2. Herauslösung behinderter und psychisch kranker Menschen aus stationären Einrichtungen In der Drs. 19/1598 stellt der Senat dar, dass seit 2005 insgesamt 60 Menschen mit Behinderung aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden konnten. 2.1 Wie viele Menschen mit Behinderung konnten jeweils im Jahr 2005, 2006, 2007 und im laufenden Jahr 2008 aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden? Der jährliche Wechsel aus einer stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung der Leistungsbereiche Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum und Wohnassistenz A ergibt sich aus folgender Tabelle: 2005 2006 2007 2008 Gesamt 23 20 12 6 60 Bezug: Drs. 19/1598 In allen 60 Fällen wurde eine neue Wohnung bezogen. In keinem der hier gefragten Fälle konnte ein auswärtig untergebrachter Mensch mit Behinderung nach Hamburg zurückziehen. Das Projekt zur Ambulantisierung stationärer Eingliederungshilfeleistungen wurde im Jahre 2005 begonnen. Die Anzahl der Personen, die seit 2005 bis einschließlich September 2008 aus einer stationären Hilfe in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gewechselt haben, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 2005 2006 2007 2008 23 61 181 132 5

Drucksache 19/1882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Damit haben zum Stichtag 30. September 2008 insgesamt 397 Personen den Wechsel von einer stationären Hilfe zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft vollzogen. 2.2 Von welchen Einrichtungen wurden diese 60 Menschen zunächst stationär betreut und von welchen Einrichtungen wurden sie anschließend ambulant betreut? Träger Anzahl Evangelische Stiftung Alsterdorf 15 AWO 10 Paritätischer (inklusive LmB) 26 Diakonie 7 Sonstige 2 Alle Leistungsberechtigten wurden nach Beendigung der stationären Maßnahme durch ein ambulantes Angebot des gleichen Trägers betreut. Siehe Antwort zu 2.1. 2.3 In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine neue Wohnung bezogen und in wie vielen Fällen wurde lediglich die Form der Betreuung innerhalb der bisherigen Wohnung umgestellt? 2.4 In wie vielen Fällen konnten auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderung zurück nach Hamburg ziehen? 2.5 In wie vielen Fällen konnten darüber hinaus in Hamburg seit 2000 jährlich Menschen mit Behinderung in eine ambulante Betreuung überführt werden? 2.6 Gab es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 noch Fälle, in denen psychisch erkrankte Menschen gegen ihren Willen außerhalb Hamburgs untergebracht werden mussten? Wenn ja, wie viele Fälle gab es jährlich von 2006 bis 2008? Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor, da nur in Ausnahmefällen Behörden einbezogen werden. In der Drs. 19/1598 stellt der Senat dar, dass seit 2006 insgesamt 113 psychisch erkrankte Menschen aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden konnten. 2.7 Wie viele psychisch erkrankte Menschen konnten jeweils im Jahr 2006, 2007 und im laufenden Jahr 2008 aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden? 2006 2007 2008 Gesamt 46 39 28 113 Bezug Drs. 19/1598 2.8 Von welchen Einrichtungen wurden diese 113 Menschen zunächst stationär betreut und von welchen Einrichtungen wurden sie anschließend ambulant betreut? Träger Anzahl stationäre Hilfe Nachgehend Bewo * Nachgehend PPM ** fördern und wohnen AöR 30 8 22 Behindertenhilfe-Rauhes Haus 26 9 17 Der Hafen-VpH Harburg e.v. 11 7 4 Heilsarmee 10 2 8 Andere 9 1 8 Auswärtige 27 9 18 Gesamt 113 36 77 * Betreutes Wohnen ** Personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1882 2.9 In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine neue Wohnung bezogen und in wie vielen Fällen wurde lediglich die Form der Betreuung innerhalb der bisherigen Wohnung umgestellt? In allen 113 Fällen wurde eine neue Wohnung bezogen. 2.10 In wie vielen Fällen konnten auswärtig untergebrachte psychisch erkrankte Menschen zurück nach Hamburg ziehen? In 19 Fällen erfolgte von psychisch erkrankten/seelisch behinderten Menschen ein Wohnortwechsel nach Hamburg. 2.11 In wie vielen Fällen konnten darüber hinaus in Hamburg seit 2000 jährlich psychisch erkrankte Menschen in eine ambulante Betreuung überführt werden? Die Anzahl der psychisch erkrankten/seelisch behinderten Personen, die seit 2005 bis einschließlich September 2008 aus einer Stationären Hilfe in eine ambulante Betreuung gewechselt haben, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Gesamt 137 138 142 179 192 206 231 250 255 1.730 3. Kosten der Ambulantisierung In der Drs. 19/1598 konnte der Senat die Fragen 3., 6., und 7. u. a. aus Zeitgründen nicht beantworten. In der Ambulantisierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen stehen vornehmlich folgende drei Instrumente zur Verfügung: - Die Personenbezogenen Hilfen für psychische kranke/seelisch behinderte Menschen (PPM) bieten Hilfen im Bereich Wohnen und Selbstbestimmung und sollen unter anderem helfen, stationäre psychiatrische Hilfen zu vermeiden. - Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW) sollen Menschen mit Behinderung durch pädagogisch orientierte ambulante Dienstleistungen darin unterstützen, im eigenen Haushalt weitestgehend selbstständig und möglichst unabhängig von öffentlichen Hilfen zu leben. - Auch die Wohnassistenz (WA) ist eine lebenspraktische ambulante Leistung, die Menschen mit Behinderung langfristig dabei unterstützen soll, in der eigenen Häuslichkeit weitestgehend selbstständig und möglichst unabhängig von öffentlichen Leistungen zu leben. Die Notwendigkeit einer stationären Wohnform soll vermieden werden. Folgende ambulante persönliche Assistenzleistungen stehen im Rahmen der Ambulantisierung für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen zur Verfügung: a. Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW) Zielgruppe: geistig und mehrfach behinderte volljährige Menschen Leistungsziel: Erlernen selbstständiger Haushaltsführung und Lebensgestaltung nach Bezug einer eigenen Wohnung (oder Wohngemeinschaft). b. Wohnassistenz (WA) Zielgruppe: geistig und mehrfach behinderte volljährige Menschen Leistungsziel: Assistenz bei selbstständiger Haushaltsführung und Lebensgestaltung in einer eigenen Wohnung (oder Wohngemeinschaft). c. Ambulant betreute Wohngemeinschaft (AWG) Zielgruppe: geistig und mehrfach behinderte Menschen (insbesondere auch im Zuge des Ambulantisierungsprogramms nach Umwandlung der bisher stationären Wohngruppe). Leistungsziel: selbstständige Haushaltsführung und Lebensgestaltung in der eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft. 7

Drucksache 19/1882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Folgende ambulante persönliche Assistenzleistungen stehen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen zur Verfügung: a. Personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen (PPM) Zielgruppe: seelisch behinderte, psychisch kranke volljährige Menschen Leistungsziel: selbstständige Haushaltsführung und Lebensgestaltung in einer eigenen Wohnung (oder Wohngemeinschaft) b. Betreutes/dezentrales Wohnen für psychisch kranke Menschen Zielgruppe: seelisch behinderte, psychisch kranke Menschen Leistungsziel: selbstständige Haushaltsführung und Lebensgestaltung in einer eigenen Wohnung (oder Wohngemeinschaft), Angebot eines Treffpunktes. 3.1 Wie hoch sind jährlich seit 2000 die durchschnittlichen monatlichen Kosten je Fall nach Bewilligung der ambulanten Leistung, einschließlich sonstiger Leistungen nach dem SGB Xll/SGB II? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen darstellen.) Die durchschnittlichen monatlichen Kosten je Fall, aufgegliedert nach den Leistungen PBW, WA und PPM stellen sich wie folgt dar: 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 PBW 770,44 775,30 792,27 759,82 763,48 736,66 700,32 640,46 636,01 WA* 397,47 393,94 421,85 391,52 389,94 411,90 PPM* 683,85 668,43 662,84 614,21 595,86 596,11 Quelle: Datawarehouse * Für die Leistungen WA und PPM bestehen erst ab 2003 valide Daten im Datawarehouse. Die im Übrigen zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 3.2 Wie oft konnten jährlich seit 2000 welche ambulanten Leistungen eingestellt werden, weil a) die Ziele erreicht wurden, b) die Hilfe nicht mehr gewünscht wurde oder Die im Verlauf eines Jahres beendeten Leistungen getrennt nach Leistungsarten PBW, WA und PPM ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Leistungen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 PBW 600 739 716 655 657 386 368 770 669 WA 34 75 225 69 514 484 PPM 325 472 336 495 513 773 Quelle: PROSA Verfahren Basisdaten Bundesstatistik-Bestand Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass für Leistungsempfänger innerhalb eines Jahres dieselbe Leistung beendet und wieder begonnen wurde. Eine inhaltliche Auswertung nach Einstellungsgründen kann nicht erfolgen, da die Einstellungsgründe im PROSA Verfahren nicht hinterlegt werden. Eine Einzelfallaufzählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1882 c) die Hilfe nicht mehr adäquat war? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen darstellen.) 4. Fallzahlen 4.1 Wie hoch ist die Anzahl der Leistungsempfänger je Träger in Hamburg jährlich seit 2000? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen PPM, WA und PBW und den Hilfebedarfsgruppen darstellen.) Siehe Drs. 19/1598. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 4.2 In der Drs. 19/1598 stellt der Senat die enorme Fallzahlsteigerung im Bereich PPM seit 2000 (102 Fälle) bis 2008 (2.347 Fälle bis 31. August 2008) dar. Welche Gründe führten nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Behörde zu dieser Fallzahlsteigerung? Und von welcher weiteren Fallzahlentwicklung geht der Senat oder die zuständige Behörde in den kommenden vier Jahren aus? Die Krankenkassen stellen seit einigen Jahren eine Zunahme psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft fest. Seit 2005 haben sich verschiedene Krankenkassen in ihren Jahresberichten ausführlich mit dieser Entwicklung beschäftigt. Folgende Gründe sind durchgängig als Ursache genannt worden: Der zunehmende Leistungsdruck am Arbeitsplatz verbunden mit der steigenden Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Eine zunehmende Individualisierung als Folge des Aufbrechens familiärer und sozialer Strukturen. Darüber hinaus ist wie in anderen Bereichen auch (Abbau von Hemmschwellen) von einer stärkeren Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Leistungen auszugehen. Prognosen für 2011 und 2012 liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 19/1500. 5. Qualitätskriterien bei der Ambulantisierung 5.1 Was unternimmt der Senat oder die zuständige Behörde, um das Klientel für die ambulante Unterbringung also möglichst in eigenem Wohnraum vorzubereiten? Die Vorbereitung auf das Wohnen im eigenen Wohnraum mit ambulanter Betreuung ist Bestandteil des Leistungsauftrages der Träger im Rahmen der Vereinbarungen nach 75 Absatz 3 SGB XII. Auf der Grundlage der Leistungsbewilligung durch den Träger der Sozialhilfe wird mit dem Leistungsberechtigten vereinbart, welche individuelle Unterstützung erbracht wird, und eine Hilfeplanung durchgeführt. Im Hilfeplan wird unter anderem festgelegt, welche Ziele mit welchen Maßnahmen erreicht werden sollen. Dies schließt auch die Vorbereitung auf das Wohnen mit ambulanter Betreuung ein. 5.2 Welche Instrumente hat der Senat oder die zuständige Behörde, um Verwahrlosung zu vermeiden und das soziale Umfeld zu sichern? 5.3 Wie wird mit diesem Problem speziell bei allein lebenden Menschen umgegangen? Um Vereinsamung und Isolierung von Menschen mit Behinderungen vorzubeugen, ist in den Zielvereinbarungen mit Trägern und Verbänden der Wohlfahrtspflege festgelegt worden, dass für die ambulantisierten Leistungen eine regionale Stützpunktbetreuung durch die Träger übernommen wird. Im Übrigen ist die langfristige Sicherstellung des selbstbestimmten Wohnens insbesondere durch Unterstützung bei 9

Drucksache 19/1882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode o o o der Alltagsbewältigung, der Teilhabe am Leben in einer Haus- oder Wohngemeinschaft, dem Aufbau und der Pflege sozialer Netzwerke Gegenstand der Vereinbarungen gemäß 75 Absatz 3 SGB XII für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Gegenstand der Vereinbarungen ist es ferner, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen im eigenen Haushalt weitestgehend selbstständig und möglichst unabhängig von öffentlichen Hilfen leben können, die Mobilität und Orientierung am Wohnort herzustellen, die Gestaltung des sozialen und des Arbeitsumfelds zu fördern, das Wohnumfeld und die Freizeit zu gestalten, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden und dazu beizutragen, eine am individuellen Bedarf orientierte Teilhabe sicherzustellen. Die genannten Instrumente stehen für alle Leistungsberechtigten, auch Alleinlebende und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen jeweils individuell und bedarfsgerecht zur Verfügung. 5.4 Welche Hilfeangebote der psychosozialen Betreuung gibt es? Und in welchem Umfang werden sie gewährt? Die Hilfeangebote der psychosozialen Betreuung werden im Rahmen der Leistungen stationäre Hilfe in Übergangswohnheimen, ambulantes Betreutes Wohnen (BeWo), ambulante personenbezogene Hilfe für psychisch kranke Menschen (PPM), Psychosoziale Kontaktstellen (PSK) als soziale Beratung und Betreuung dem individuellen Hilfebedarf folgend als Einzelund Gruppenbetreuung erbracht. Siehe Antwort zu 5.2. 5.5 Gibt es Lösungsansätze gegen Vereinsamung in der Mobilität eingeschränkter Personen? 5.6 Fördert der Senat oder die zuständige Behörde ehrenamtliche Netzwerke, die sich um die psychosoziale Betreuung kümmern? Die zuständige Behörde fördert seit 2002 das AKTIVOLI-Netzwerk. Kernaufgabe dieses Verbundes mit derzeit 35 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Hamburger Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kirchen, Stiftungen, der öffentlichen Verwaltung sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist die zielgruppenspezifische, verbandsund trägerübergreifende Förderung und Weiterentwicklung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. Im Einzelnen koordiniert und lenkt das AKTIVOLI-Netzwerk die gemeinsamen Aktivitäten zur Information, Beratung, Werbung, Vermittlung, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit im Freiwilligenbereich gleichberechtigt und partnerschaftlich. Diese Aktivitäten beziehen sich auch auf Menschen mit Behinderung. Mitglieder des AKTIVOLI-Netzwerks sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die wiederum Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind. Darüber hinaus gehören auch Einrichtungen wie die Stiftung Rauhes Haus, die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll und der Verein Leben mit Behinderung e.v., die unmittelbar Angebote für Menschen mit Behinderungen bereithalten, zum Netzwerk. Somit werden unmittelbar und mittelbar Netzwerkaktivitäten für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung gefördert. 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/1882 5.7 WeIche Qualifikationsstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungsunternehmen hat der Senat für die ambulante Pflege definiert? Bitte aufschlüsseln nach Qualifikationsprofil und täglicher Betreuungszeit. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeunternehmen gelten die bundesgesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Danach hat die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft zu erfolgen. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpflegerin oder Altenpfleger eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden erfolgreich absolviert wurde. 5.8 Welche Wohn- und Quartierskonzepte vertreten der Senat oder die zuständigen Behörden, um Ambulantisierung als strategisches Projekt der Integration unter Lebensqualitätsgesichtspunkten zu betreiben? Im Rahmen der Eingliederungshilfe wurden bereits 2005 die Wohlfahrtsverbände und ihre Mitglieder durch den Abschluss von Zielvereinbarungen vertraglich verpflichtet, ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe sozialraumorientiert und wohnortnah vorzuhalten und Konzepte für eine regionale Stützpunktbetreuung zu entwickeln. Diese Verpflichtung ist von den Verbänden umgesetzt und wird im Zusammenhang mit neuen ambulanten Wohngemeinschaften weiter ausgebaut. Darüber hinaus findet eine Einbeziehung und Beratung der Wohnungswirtschaft statt. 11