Ausbildung Einweisung in den Umgang mit dem Beatmungsgerät "Medumat Standard" (Unterweisung Rettungsassistent / -in) Unterweisung / Unterweisungsentwurf
Lehrrettungsassistentenlehrgang 2005 Rettungsdienstschule Werdau Vorbereitung und Planung einer Ausbildungseinheit Thema: Einweisung in den Umgang mit Medizinprodukten : Beatmungsgerät Medumat Standard Erstellt von: Seite 1 von 11
I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1.: Analyse und Aufbereitung des Themas 1.1.: Begründung des Themas 1.2.: Vorstellung des Auszubildenden 1.3.: Äußere Rahmenbedingungen 2.: Lernzielbestimmung und Lernzielbereiche 2.1.: Richtlernziel 2.2.: Groblernziel 2.3.: Feinlernziel 2.3.1.: Kognitiver Lernzielbereich 2.3.2.: Psychomotorischer Bereich 2.3.3.: Affektiver Lernzielbereich 2.4: Führungs- / Erziehungsstil 3.: Ausbildungsmethode 3.1.: Methodenauswahl / Begründung 3.2.: Umsetzung der Methode 4.: Einsatz didaktischer und pädagogischer Prinzipien 4.1.: Didaktische Lernprinzipien 4.2.: Pädagogische Lernprinzipien 5.: Dauer der Unterweisung 6.: Zeitlicher Ablauf (Schema) 7.: Lernerfolgskontrolle 8.: Quellenverzeichnis Erstellt von: Seite 2 von 11
1.: Analyse und Aufbereitung des Themas 1.1.: Begründung des Themas: Fundierte Kenntnisse und der sichere Umgang mit Medizinprodukten sind für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst elementar. Im Vordergrund stehen die Sicherheit des Patienten, von Dritten und des Anwenders selbst. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich u.a. aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Im Rettungsdienstbereich Musterstadt werden Praktikanten und Auszubildende frühzeitig mit diesen Anforderungen vertraut gemacht und dementsprechend in den Umgang mit Medizinprodukten eingewiesen. Die Lehrrettungsassistenten wurden von den jeweiligen Medizinproduktherstellern eingewiesen, so dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollwertige Anwendereinweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten durchführen und dokumentieren dürfen. Die Dokumentation erfolgt obligatorisch neben dem Eintrag im Medizinproduktebuch auch im Berichtsheft des Auszubildenden. Die Einweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten werden den Praktikanten im Rahmen ihrer 50-stündigen Fortbildungspflicht als Fortbildungsstunden bestätigt. 1.2.: Vorstellung des Auszubildenden: Herr Karsten Müller ist 29 Jahre alt und absolviert derzeit das Praktikum zur Anerkennung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent gem. Rettungsassistentengesetz auf der Lehrrettungswache des DRK in Musterstadt. Er war zuvor seit 1996 bei der Bundeswehr im Sanitätsbereich stationiert, wo er im Jahre 1999 die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolvierte. Er war schon immer am Tätigkeitsfeld Rettungsdienst sehr interessiert und erbrachte ehrenamtlich beim DRK Rettungsdienst bereits ca. 2300 Stunden. Nach dem Ende seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr entschied er sich durch seine Erfahrungen im Rettungsdienst für die Ausbildung zum Rettungsassistenten. Die theoretische Ausbildung (verkürzt nach 8.2 RettAssG) hat er erfolgreich bei der Rettungsdienstschule in Musterhausen absolviert. Er beginnt nun sein 1600 Stunden umfassendes Praktikum gem. 7 RettAssG auf der Lehrrettungswache Musterstadt. Herr Müller ist ein sehr kontaktfreudiger Mensch mit einem sympathischen Erscheinungsbild. Es gelang ihm ohne Schwierigkeiten, sich in den täglichen Betriebsablauf zu integrieren. Während der Arbeit mit ihm merkt man, dass er bereits über ein sehr fundiertes Fachwissen sowie über manuelle Fertigkeiten verfügt. Erstellt von: Seite 3 von 11