Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen Diese Übersicht hat informativen Charakter. Rechtlich massgebend sind die Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Wer Versicherung / Deckung Leistung Prämie Empfehlung Beispiele / Hinweise Pilot, Schüler mit eigenem Gerät Haftpflicht gegenüber Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft Garantiesumme: Fr. 10 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Schäden an Kulturen, Land und Wald. Fr. 85. Für alle Piloten gesetzlich vorgeschrieben! Zusammenstoss mit einem anderen Hängegleiter oder Luftfahrzeug. Verletzung eines Unbeteiligten bei Start oder Landung. Beschädigung/Zerstörung von Gegenständen bei Start oder Landung. Piloten, die nur mit fremden Geräten fliegen, wird dringend empfohlen, ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie können von der geschädigten Person zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne Versicherung müssten sie mit ihrem Privatvermögen haften. Bergung Fluggerät: Kosten der von Fachleuten durchgeführten Bergung des Fluggeräts inkl. Zubehör nach einem Unfall Bis 5 000. pro Fall Fr. 25. Sehr sinnvoll. Eine Bergung kann bis zu Fr. 2 500 kosten. Nach einer Baumlandung in sehr unwegsamem Gelände muss der Gleitschirm von einem Helikopter geborgen werden. Rechtsschutz Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Hängegleiten Fr. 250 000. pro Schadenfall (ausserhalb CH/EU: Fr. 50 000.--); Selbstbehalt bei gewerbsmässiger Tätigkeit: Fr. 1 500. gratis Deckung Anwaltshonoraren, Expertisen, Analysen, Gerichtskosten bei: - Berechtigte Schadenersatzansprüche für Sach- und Körperschäden - Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Gesetzesvorschriften - Streitigkeiten mit Versicherungen sowie wegen Mietverträgen von Start- + Landeplätzen (v.a. Clubs) Unfallversicherung Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers deckt die Unfallkosten. Bei ungenügender Unfallversicherung (bspw. Student, Nicht- Erwerbstätiger) ist Prüfung der Versicherungssituation sinnvoll, bspw. mit Generali oder der Krankenkasse.
Biplace-Pilot Haftpflicht gegenüber Passagieren, Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft Garantiesumme für Ansprüche von - Dritten: Fr. 10 Mio. - Flugschülern: Fr. 2 Mio. - Gegenstände von Passagieren: Fr. 5 000. Garantiesumme für Ansprüche bei Verletzung von Passagieren: - Variante A: Fr. 200 000. - Variante B: Fr. 1 Mio. - Variante C: Fr. 5 Mio. Fr. 205. Fr. 295. Fr. 545. Sehr sinnvoll und dringend empfohlen für alle Biplace A und B- Piloten und Biplace- Piloten in Ausbildung. Hinweis: Per 2016 soll ein Obligatorium für Biplace- Piloten eingeführt werden. Die obligatorische Garantiesumme für kommerziell tätige Piloten beträgt Fr. 5 Mio., für nicht kommerziell tätige Piloten Fr. 1 Mio. Solo-Pilot: Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Piloten. Biplace-Pilot: Der Passagier verletzt sich. Heilung und Folgeschäden sind hoch. Der Passagier ist schlecht versichert und fordert Ersatz vom Piloten. Ist der Passagier gut versichert und deckt die Unfallversicherung den Schaden, kann die Unfallversicherung Regress auf den Piloten nehmen. Der Fotoapparat des Passagiers geht verloren, weil der Pilot ihn nicht richtig fixiert hat. Nicht versichert sind Sach- und Personenschäden, die der Passagier verursacht hat: Bspw. der Passagier lässt im Flug seinen Fotoapparat fallen. Mit der Ausstellung eines Flugscheins wird die Haftung gegenüber Passagier auf die Garantiesumme beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt bei leichtem Verschulden des Piloten. Eine Haftungsbeschränkung für grobfahrlässiges oder gar absichtliches Handeln ist nicht zulässig. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 2
Biplace-Pilot Unfallversicherung für Pilot oder Passagier Variante A Variante B Variante C - Heilungskosten zusätzlich zum UVG/KVG, Privatdeckung, 5 Jahre nach dem Unfall: unbegrenzt - Todesfall: Fr. 20 000. - Invalidität: Fr. 40 000. - Invalidität: Fr. 100 000. Wie Variante B Fr. 450. / Person Fr. 710. / Person Fr. 20.--/ pro Flug Für Passagier: Sinnvoll, wenn geringe Piloten- Haftpflicht abgeschlossen ist (insb. falls weniger als Fr. 5 Mio.) und regelmässig ausländische Passagiere geflogen werden. Variante C: Sinnvoll bei wenigen Flügen pro Jahr. Für Pilot: Nicht sinnvoll, wird aufgehoben. Unfallversicherung für den Passagier: Ein Passagier hat einen ungenügenden Versicherungsschutz und verletzt sich. - Der Pilot hat keine gute Haftpflichtdeckung (bspw. nur Fr. 200 000.-) und der Schaden ist hoch (bspw. hohe Heilungskosten). - Der Pilot hat zwar eine volle Haftpflichtdeckung (Fr. 5 Mio.), die Verletzung ist aber ohne Verschulden des Piloten eingetreten (keine Deckung durch die Haftpflicht). Unfallversicherung für den Piloten: Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers deckt die Unfallkosten. Bei ungenügender Unfallversicherung (bspw. Student, Nicht- Erwerbstätiger) ist Prüfung der Versicherungssituation sinnvoll, bspw. mit Generali oder der Krankenkasse. Rechtsschutz Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Hängegleiten. Fr. 250 000. pro Schadenfall (ausserhalb CH/EU: Fr. 50 000.--); Selbstbehalt bei gewerbsmässiger Tätigkeit: Fr. 1 500. gratis Deckung Anwaltshonoraren, Expertisen, Analysen, Gerichtskosten bei: - Berechtigte Schadenersatzansprüche für Sach- und Körperschäden - Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Gesetzesvorschriften - Streitigkeiten mit Versicherungen - Streitigkeiten wegen Mietverträgen von Start- und Landeplätzen (v.a. Clubs) Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 3
Fluglehrer (1) Haftpflicht - Schulungsbetrieb (inkl. Helfer): für Ansprüche von Schülern - Passagierflüge: für Ansprüche von Passagieren, Dritten am Boden und bei Zusammenstössen in der Luft - Notschirmpacker SHV Garantiesumme für Ansprüche von - Dritten: Fr. 10 Mio. - Flugschülern: Fr. 2 Mio. - Gegenstände von Passagieren: Fr. 5 000. Verletzung von Passagieren: - Variante A: Fr. 200 000. - Variante B: Fr. 1 Mio. - Variante C: Fr. 5 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Schäden an Kulturen, Land und Wald. Fr. 395. Fr. 595. Sehr sinnvoll für alle Fluglehrer (egal ob selbständig oder angestellt). Solo-Pilot: Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Piloten. Schulung: Der Fluglehrer oder der Helfer gibt dem Schüler falsche Anweisungen oder die Starterlaubnis bei zu starkem Wind. Der Schüler verunfallt und verletzt sich. Passagierflüge: Siehe unten Biplace-Pilot. Notschirmpacker SHV: Der Fluglehrer packt den Notschirm nicht korrekt. Deswegen löst sich der Notschirm nicht richtig und der Pilot verunfallt schwer. - Handel - Verkauf - Service - Unterhalt - Material in Obhut Garantiesumme: - Fr. 10 Mio. sowie für Schäden an Geräten: - Fr. 15 000. Fr. 360. Sehr sinnvoll für alle Fluglehrer (egal ob selbständig oder angestellt), wenn er Material verkauft oder Service oder Wartungen oder Unterhalt macht oder nicht eigenes Material lagert oder transportiert. Beim Jahrescheck übersieht der Fluglehrer einen wesentlichen Materialfehler. Der Fluglehrer verkauft einen Occasion-Hängegleiter mit einem Materialfehler. Er packt den Notschirm nicht korrekt. Wegen diesem Fehlverhalten verunfallt ein Pilot und verletzt sich. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 4
Fluglehrer (2) Bergung Fluggerät: Kosten der von Fachleuten durchgeführten Bergung des Fluggeräts inkl. Zubehör nach einem Unfall Bis 5 000. pro Fall Fr. 5. pro Gerät Mind. 50. Sinnvoll für selbstständige Fluglehrer, wenn relativ häufig Material ausgeliehen wird. D.h. nicht notwendig, wenn die Flugschule eine Bergungsversicherung hat. Ein Flugschüler landet mit einem Schirm der Flugschule in einem Baum. Für die Bergung sind Fachkräfte erforderlich. Unfallversicherung für Pilot oder Passagier Variante A Variante B Variante C - Heilungskosten zusätzlich zum UVG/KVG, Privatdeckung, 5 Jahre nach dem Unfall: unbegrenzt - Todesfall: Fr. 20 000. - Invalidität: Fr. 40 000. - Invalidität: Fr. 100 000. Wie Variante B Fr. 450. / Person Fr. 710. / Person Fr. 20.--/ pro Flug Siehe oben Biplace-Pilot Rechtsschutz Separat mit Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 5
Flugschule (1) - Schulung - Vermittlung von Passagierflügen - Flugreisen, inkl. andere Sportarten, soweit kein höheres Risiko als das Hängegleiter-Flugrisiko besteht - Notschirmpacker Garantiesumme: - Fr. 3 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Sachschäden Fr. 200. Fr. 340. Sehr sinnvoll und zugeschnitten für alle Flugschulen. Nur dann nicht sinnvoll, wenn ein Fluglehrer selbständig ist (Einzelfirma) und immer alleine schult, d.h. nie mit Unterstützung eines anderen Fluglehrers, und keine Passagierflüge vermittelt. Dann reicht die Fluglehrer-Haftpflicht. Schulung Der Inhaber der Flugschule instruiert den unerfahrenen/nicht ortskundigen Fluglehrer falsch, wählt einen offensichtlich unfähigen Fluglehrer aus oder beauftragt gar eine Person ohne Fluglehrer- Ausweis für die Schulung. Ein Schüler verunfallt und verletzt sich. Vermittlung von Passagierflügen Der Inhaber der Flugschule vermittelt einen Passagierflug an einen Biplace-Piloten, der schwere gesundheitliche Probleme hat oder ist schon einige Jahre nicht mehr geflogen. Der Biplace-Pilot macht einen Unfall und der Passagier verletzt sind. Flugreisen Die Piloten werden nicht oder zu wenig auf die Gefahren im Fluggebiet hingewiesen (bspw. Leitungen, Sperrzonen). Ein Pilot fliegt in eine sehr schwer erkennbare Stromleitung und verletzt sich. Während der Fahrt zum Startplatz verunfallt der Bus. Als Schlechtwetterprogramm wird eine Wanderung durchgeführt, der ortunkundige Führer leitet die Gruppe in schwieriges Gelände, ein Teilnehmer stürzt und verletzt sich erheblich. Hinweis: Ansprüche, die aus Aktivitäten entstehen, die risikoreicher als das Hängegleiten sind, sind nicht gedeckt. Flugschule (2) - Handel - Verkauf - Service - Unterhalt - Material in Obhut Garantiesumme: - Fr. 10 Mio. sowie für Schäden an Geräten: - Fr. 15 000. Fr. 360. Sehr sinnvoll, wenn eine Flugschule Material verkauft oder Service oder Wartungen oder Unterhalt macht oder nicht eigenes Material lagert oder transportiert. Beim Jahrescheck wird ein wesentlicher Materialfehler übersehen. Der ausgeliehene/verkaufte Gleitschirm hat einen Materialfehler. Der Notschirm wurde nicht korrekt gepackt. Wegen diesem Fehlverhalten verunfallt ein Pilot und verletzt sich. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche die während Veranstaltungen (jährliches Fly-In, Jubiläumsanlass etc.) entstehen. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 6
Haftpflicht als Halter von Flug- Material Garantiesumme für Ansprüche von - Dritten: Fr. 10 Mio. - Verletzung von Passagieren: Fr. 200 000. - Gegenstände von Passagieren: Fr. 5 000. Gratis für SHV- Flugschul en. Obligatorische Versicherung für alle, die eigenes Material ausleihen. Mit einem ausgeliehenen Gleitschirm macht der Biplace-Pilot einen Fehler, landet sehr hart und der Passagiert ist schwer verletzt. Mit einem ausgeliehenen Gleitschirm landet ein Flugschüler auf einem Gewächshaus und zerstört Teile davon. Hat der Pilot nicht das notwendige Brevet, besteht keine Deckung. Bergung Fluggerät: Kosten der von Fachleuten durchgeführten Bergung des Fluggeräts inkl. Zubehör nach einem Unfall Bis 5 000. pro Fall Fr. 5. pro Gerät Mind. 50. Sinnvoll, wenn relativ häufig Material ausgeliehen wird. Die Versicherung lohnt sich, wenn innert 20 Jahren eine Bergung notwendig ist. Ein Flugschüler kollidiert mit einem Schirm der Flugschule mit einem Baum. Für die Bergung sind Fachkräfte erforderlich. Rechtsschutz Separat mit Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 7
Club Haftpflichtversicherung für jährlich stattfindende Veranstaltungen (insb. Meisterschaften). Garantiesumme: Fr. 5 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Sachschäden und Schadenvergütungskosten Gratis für SHV- Clubs Weitere Informationen in den Allgemeine Vertragsbedingungen einsehbar. Siehe SHV-Webseite, im geschützten Login-Bereich für Schulen, Clubs, Händler Rechtsschutz Streitigkeiten wegen Mietverträgen von Start- und Landeplätzen Fr. 250 000. pro Schadenfall Selbstbehalt bei gewerbsmässiger Tätigkeit: Fr. 1 500. Gratis für SHV- Clubs Mustervereinbarung für Start- und Landeplätze: einsehbar auf der SHV-Webseite, im geschützten Login-Bereich für Schulen, Clubs, Händler. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 8
Veranstalter von Flugreisen Mitarbeiter des Veranstalters - Schulung - Vermittlung von Passagierflügen - Flugreisen, inkl. andere Sportarten, soweit kein höheres Risiko als das Hängegleiter-Flugrisiko besteht - Notschirmpacker Garantiesumme: - Fr. 3 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Sachschäden Fr. 200. Fr. 340. Sehr sinnvoll. Die Piloten werden nicht oder zu wenig auf die Gefahren im Fluggebiet hingewiesen (bspw. Leitungen, Sperrzonen). Ein Pilot fliegt in eine sehr schwer erkennbare Stromleitung und verletzt sich. Während der Fahrt zum Startplatz verunfallt der Bus. Als Schlechtwetterprogramm wird eine Wanderung durchgeführt, der ortunkundige Führer leitet die Gruppe in schwieriges Gelände, ein Teilnehmer stürzt und verletzt sich erheblich. Hinweis: Ansprüche, die aus Aktivitäten entstehen, die risikoreicher als das Hängegleiten sind, sind nicht gedeckt. Die Versicherung können nur SHV-Mitglieder und Anbieter von Hängegleiter-Flugreisen abschliessen. Mitarbeiter des Veranstalters sind mitversichert. Haftpflicht aus Bustransfer: Primärer Versicherungsschutz via gesetzliche Motorfahrzeug-Haftpflicht. Ist diese nicht ausreichend, deckt diese Betriebshaftpflicht den Restschaden. Notschirmpacker - Handel, - Verkauf, - Service, - Unterhalt - Material in Obhut Garantiesumme für Personen- und Sachschäden: - Fr. 10 Mio. sowie für Schäden an Geräten: - Fr. 15 000. Fr. 360. Sehr sinnvoll für alle Notschirmpacker, sofern nicht eine Fluglehrer- Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Notschirm wird nicht korrekt gepackt. Deswegen löst sich der Notschirm nicht richtig und der Pilot verunfallt. Der beim Packer gelagerte Schirm eines Piloten wird beschädigt/zerstört. Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 9
Händler, Hersteller - Handel - Verkauf - Service - Unterhalt - Material in Obhut Garantiesumme: - Fr. 10 Mio. sowie für Schäden an Geräten: - Fr. 15 000. Fr. 360. Sehr sinnvoll, wenn das Unternehmen Material verkauft oder Service oder Wartungen oder Unterhalt macht oder nicht eigenes Material lagert oder transportiert. Beim Jahrescheck wird ein wesentlicher Materialfehler übersehen. Der ausgeliehene/verkaufte Gleitschirm hat einen Materialfehler. Der Notschirm wurde nicht korrekt gepackt. Wegen diesem Fehlverhalten verunfallt ein Pilot und verletzt sich. Der beim Händler/Hersteller gelagerte Schirm eines Piloten wird beschädigt/zerstört. Die Versicherung können nur SHV-Mitglieder und Anbieter von Hängegleiter-Flugreisen abschliessen. Haftpflicht als Halter von Flug- Material Garantiesumme für Ansprüche von - Dritten: Fr. 10 Mio. - Verletzung von Passagieren: Fr. 200 000. - Gegenstände von Passagieren: Fr. 5 000. Obligatorische Versicherung für alle, die eigenes Material ausleihen. Mit einem ausgeliehenen Gleitschirm landet ein brevetierter Pilot auf einem Gewächshaus und zerstört Teile davon. Mit einem ausgeliehenen Gleitschirm macht der Biplace-Pilot einen Fehler, landet sehr hart und der Passagiert ist schwer verletzt. Hat der Pilot nicht das notwendige Brevet, besteht keine Deckung. Organisator von Schweizer Meisterschaften Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen. Nur in Zusammenarbeit mit dem SHV Garantiesumme: Fr. 5 Mio. Selbstbehalt: Fr. 200. für Sachschäden und Schadenvergütungskosten Gratis Weitere Informationen in den Allgemeine Vertragsbedingungen einsehbar. Siehe SHV-Webseite, im geschützten Login-Bereich für Schulen, Clubs, Händler Helfer eines Fluglehrer Keine Versicherung notwendig. Ist über die Berufshaft des Fluglehrers mitversichert Versicherungen SHV: Übersicht und Empfehlungen V 1.0, 18.06.2015 10
Allgemeine Bemerkungen (ohne Rechtsschutz): Deckungsumfang: Gedeckt sind grundsätzlich bei jeder Versicherung - Personen- und Sachschäden - die eintreten beim Piloten, bei anderen Piloten (Zusammenstoss), bei unbeteiligten Personen am Boden sowie bei Passagieren. - Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz). - Flüge mit diesen Geräten: Gleitschirm, Delta, Miniwing, Speedflying und - sobald bewilligt und Brevet zugelassen - Hängegleiter mit Elektroantrieb sowie Fallschirme Voraussetzungen für eine Deckung - Hängegleiter-Brevet - SHV-Mitglied - Bezahlte Versicherungsprämie - Pflicht zur Zusammenarbeit mit Generali Örtlicher Deckungsumfang - Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt die Versicherung für die ganze Welt. - Für Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt die Versicherung für Schäden in der Schweiz und nur dann im Ausland, wenn der Start oder die Landung in der Schweiz erfolgte. Primäre Deckung durch Unfallversicherung: Personenschäden infolge eines Unfalls werden primär durch die Unfallversicherung des Geschädigten gedeckt. Die Unfallversicherung kann Regress nehmen, insbesondere wenn ein Fehlverhalten vorliegt. Nicht versichert sind die Beschädigung eigenen Materials und Diebstahl. Höhere Leistungen können mit Generali individuell vereinbart werden. Versicherungsausweis: Ist immer mitzuführen.