Betreuungsinfrastruktur - eine Investition in die Zukunft!

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I N F O R M A T I O N

Transkript:

1 Betreuungsinfrastruktur - eine Investition in die Zukunft! Das Betreuungsangebot für Kinder zwischen 0 und 10 Jahren ist in Kronberg im Laufe der Jahre konsequent ausgebaut worden. 1996 war der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eine gesetzliche Verpflichtung, bereits seit 1989 hat sich die Stadt Kronberg mit der Eröffnung von Krabbelgruppen und der Einrichtung des Tagespflegeprojektes die Betreuung von unter 3-Jährigen zur Aufgabe gemacht. Die Nachfrage der Eltern nach Betreuung stieg in all den Jahren beständig an. So gab es immer mehr Nachfrage nach Mittagstischplätzen, längerer Betreuungszeit und nach Betreuung für Kinder unter drei Jahren und während der Grundschulzeit. Mit den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene wird nun der Ausbau der Betreuung unter 3 Jähriger massiv vorangetrieben. Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes im Januar 2005 gibt es einen weichen Rechtsanspruch für berufstätige oder in Ausbildung befindliche Eltern- und Elternteile. Mit dieser Entwicklung einhergehend und, verstärkt durch den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, hat die Erwartungshaltung der Erziehungsberechtigten bzgl. der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 10 Jahren ein sehr viel höheres Niveau erreicht. Tageseinrichtungen sollen Familien weitergehend entlasten, Werte und Bildung vermitteln, Berufstätigkeit ermöglichen und die Unternehmen bei der schnellen Verfügbarkeit der Arbeitskräfte in der Familienphase unterstützen. Die institutionelle Betreuung und Erziehung von Kindern hat längst das veraltete Image einer Ersatzlösung für den Fall, dass die Betreuung nicht in der Familie geleistet werden kann, verlassen. Sie steht nun für die qualitative Förderung der Kinder im Lebensabschnitt zwischen dem Kleinkind- und Grundschulalter. Die institutionelle Betreuung der Kinder wird als Garant gesehen für: die Vermittlung von Normen und Werten die Vermittlung von kulturellen Inhalten eine gelungene Integration von Kindern mit Migrationshintergrund erweiterte Bildungschancen durch frühe Förderung die geschlechtsspezifische Förderung das Heranwachsen von sozialen, teamfähigen Mitmenschen Betreuungsangebote sind also wichtig für die intellektuelle und soziale Bildung unserer Kinder. Sie ermöglichen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Vereinbarkeit ist von dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in unserer Gesellschaft (und gerade auch im Kronberg im Taunus) eine wichtige Aufgabe. Paare sollen sich wieder häufiger für Kinder entscheiden, aber die Eltern und ihre Kinder brauchen hierfür eine Betreuungsinfrastruktur. Kronberg im Taunus, den 20.05.2009 Klaus E. Temmen Bürgermeister

2 1. Anpassung der bestehenden Betreuungsangebote in den städtischen Einrichtungen an die veränderten Bedarfe der Eltern Alle Betreuungsplätze umfassen eine Mittagstischversorgung für Kinder Zielsetzung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, d.h. keine Wartezeit auf Ganztagsbetreuung Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf Familienergänzende Förderung und Integration der Kinder Erweiterung der Hauswirtschafts- und Küchenbereiche baulich und personell Erweiterung der Kindertagesstätten um Ruheräume für die Kinder, Ausbau der Personalräume, Einrichtung von Essensräumen, Neuberechnung der Personalausstattung Nach Kindertagesstätten differenziert, Umsetzung in den folgenden vier Haushaltsjahren. Die neue Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder wurde noch nicht berücksichtigt, da hier noch Ausführungsbestimmungen des Landes erwartet werden. 2009/2010: Kindertagesstätte Schöne Aussicht (116 betreute Kinder) Maßnahme Geschätzte Kosten/Mehreinnahmen in EUR Beschäftigung einer Küchenhilfe mit 19,5 Wochenstunden, jährlich 16.000 Erhöhung der Personalstunden im pädagogischen Bereich, jährlich 116.000 Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen 18.000 Ausbau und Erneuerung der Küche Anbau eines Lagerraums Ausbau der offenen Giebel zum Schlafbereich Ausbau Essensbereich 2010: Kindertagesstätte Pusteblume ( 101 betreute Kinder) Maßnahme Geschätzte Kosten/ Mehreinnahmen in EUR Beschäftigung einer Küchenhilfe mit 19,5 Wochenstunden, jährlich 16.000 Erhöhung der Personalstunden im pädagogischen Bereich, jährlich 125.000 Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen 16.420 Ausbau und Erneuerung der Küche Ausbau Schlafbereich Ausbau Essensbereich 2011: Kindertagesstätte Villa Racker-Acker (106 betreute Kinder) Maßnahme Geschätzte Kosten/ Mehreinnahmen in EUR Beschäftigung einer Küchenhilfe mit 19,5 Wochenstunden, jährlich 16.000 Erhöhung der Personalstunden im pädagogischen Bereich, jährlich 70.000 Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen 5.000 Ausbau und Erneuerung der Küche Anbau eines Lagerraums Ausbau Essensbereich

3 2. Anpassung des bestehenden Betreuungsangebotes des städtischen Tagespflegeprojektes an die veränderten Bedarfe der Eltern Im Einzelfall unterstützt die Stadt Kronberg Eltern bei der Finanzierung eines Tagespflegeplatzes für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit einem Kostenzuschuss von bis zu 200,- pro Monat. Der Zuschuss erfolgt zweckgebunden bei Erfüllung von der Stadt vorgegebener sozialer Kriterien. Der Kriterienkatalog wird der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Zielsetzung: Finanzielle Förderung von Eltern, die aus Kostengründen keinen Tagespflegeplatz für ihre Kinder in Anspruch nehmen können. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, d.h. verringerte Wartezeit auf einen Krabbelplatz Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf Familienergänzende Förderung der Familien Aufstellung des Kriterienkatalogs zur Förderung eines Tagespflegeplatzes. Voraussetzungen sind: die Vermittlung der Tagespflegeperson über das städtische Projekt und ein Nachweis der Kosten über die Höhe des Elternbeitrags für Krabbelplätze hinaus. Der Zuschuss beträgt max. 200,00 EUR pro Monat. Pro Kind im Jahr 2.400 EUR

4 3. Anpassung der bestehenden Betreuungsangebote in den kirchlichen und freien Trägern an die veränderten Bedarfe der Eltern Bereits in der Umsetzung befindliche 1. ev. Kindertagesstätte Rappelkiste, Sanierung und Erweiterung der Einrichtung 2. kath. Kindertagesstätte St. Vitus, Wiedereröffnung der vierten Gruppe als Krabbelgruppe 3. ev. Kindertageseinrichtung Anderland, befristete Umstrukturierung einer Regelkindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe 4. Waldkindergarten, Ausbau des Betreuungsangebotes Zielsetzung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, d.h. keine Wartezeit auf Ganztagsbetreuung Flexibilität beim Wiedereinstieg in den Beruf Familienergänzende Förderung und Integration der Kinder Zu 1. ev. Kindertagesstätte Rappelkiste: Investitionskostenzuschuss zur Sanierung und zum Erweiterungsbau in Höhe von max. 597.000 EUR. Zuschussfähig durch Landesprogramm sind davon 360.000 EUR Zu 2. kath. Kindertagesstätte St. Vitus: Umbau des ehemaligen Bällebades zum Schlaf- /Ruheraum der Kinder unter 3 Jahren. Die Kosten der Maßnahme sind über Landesprogramm zur Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zuschussfähig. Zu 3. ev. Kindertagesstätte Anderland, Oberhöchstadt: Neuberechnung der Personalausstattung, Ergänzung von Mobiliar und Spielmaterial, Vergrößerung eines Fensters Zu 4. Waldkindergarten: Errichtung einer Blockhütte wird bereit seit 2008 vorbereitet, Erhöhung der Betriebskosten durch verlängerte Betreuungszeit und Folgekosten der Mittagstischversorgung : Maßnahmen Geschätzte zusätzliche Kosten/Einnahmen in EUR 1. ev. Kindertagesstätte Rappelkiste Investitionen: 300.000 Sanierung und Erweiterung Betriebskosten 09: 20.000 EUR lfd. Betriebskosten: ca. 160.000 zusätzl. Elternbeitrag pro Jahr: 50.000 2. kath. Kindertagesstätte St. Vitus Investitionen: ca. 14.000 Wiedereröffnung der 4. Gruppe Betriebskosten 2009: 20.000 EUR lfd. Betriebskosten: ca. 80.000 zusätzl. Elternbeitrag pro Jahr: 25.000 3. ev. Kindertagesstätte Anderland, Investitionen: ca. 5.000 EUR lfd. Betriebskosten 2009: weitgehend im befristete Umstrukturierung Rahmen der Betriebskosten zusätzl. Elternbeitrag pro Jahr: 3.600 4. Waldkindergarten, Mittagstischversorgung Investitionen:lfd. Maßnahme seit 2008 lfd. Betriebskosten: ca. 20.000 EUR zusätzl. Elternbeitrag pro Jahr: 8.000

5 4. Neue Formen der Zusammenarbeit mit Trägern von Betreuungseinrichtungen 1. Aufnahme von Gesprächen mit privaten Anbietern von Betreuungsplätzen sowie Information an Unternehmen 2. Festlegung von städtischen Standards für die Zusammenarbeit mit privaten Trägern Zielsetzungen: Erweiterung des Trägerkreises, um wichtige Interessentengruppen (Unternehmen, Berufstätige in Kronberg) besser zu berücksichtigen. Nutzung einer Kapazitätserweiterung durch private Träger bei Verringerung der Kosten pro Betreuungsplatz Förderung der Zusammenarbeit der privaten Träger mit Unternehmen in Kronberg 1. Festlegung der Zielgruppe und der Fördergrundsätze Förderung von ausschließlich Kronberger Familien Der Elternbeitrag der Erziehungsberechtigten soll ca. 6000 EUR pro Jahr betragen bevor eine Förderung eintritt. Der Zuschuss wird individuell mit den Trägern verhandelt, Förderziel 30 Plätze. 1. In 2009 stehen ab dem 01.08.2009 50.000 EUR zur Verfügung 2. In 2010 wird die Förderung wird ganzjährig weitergeführt: 108.000 EUR 3. Ab 2011 Entscheidung des weiteren Förderbedarfs: 108.000 EUR plus 10% je nach Nachfrage, entspricht: 118.800 EUR

6 5. Ausbau von Betreuungszentren an den Kronberger Grundschulen 1. Grundschule Schöne Aussicht: Neubau eines Betreuungszentrums auf dem Gelände des Lehrerwohnhauses 2. Viktoriaschule: Umbau der städtischen Liegenschaften Friedrichstraße 49 und 51 in Schönberg zum Betreuungszentrum 3. Kronthalschule: Erweiterung des bestehenden Betreuungszentrums um eine dritte Gruppe Zielsetzungen: Variable, schulnahe Betreuung der Grundschüler Versorgungsgrad in der Betreuung von Grundschülern von mind. 50% Die Vorgehensweise ist noch nicht mit dem Schulträger abgestimmt, da Förderkriterien des Landes- und Bundesprogramme noch präzisiert werden müssen. Die Umsetzungsschritte beruhen deshalb auf Annahmen. Beantragung von Mitteln aus dem Bundes- und Landesinvestitionsprogramm Alternativ: Vereinbarung mit dem Hochtaunuskreis über Errichtung der Betreuungszentren verbunden mit Investitionskostenpauschalen Investitionskostenpauschale für weitere Betreuungsgruppe an der Kronthalschule Baumaßnahmen an der Grundschule Schöne Aussicht Baumaßnahme in den städt. Liegenschaften 2. Festlegung des Förderumfangs Grundschule Schöne Aussicht: Betreuungszentrum mit zwei Gruppen und weiterhin Angebot der Betreuten Grundschule, Gruppengröße je 20 Plätze Viktoriaschule: Betreuungszentrum mit zwei Gruppen und weiterhin Angebot der Betreuten Grundschule, Gruppengröße je 20 Plätze Mit Konjunkturprogramm (genaue Kriterien stehen noch aus) Landesprogramm für Sonderinvestitionsprogramm für Schulen: Eigenanteil des Schulträgers 1/6 der Tilgung (16,78% des Fördervolumens) Bundesprogramm für Sonderinvestitionsprogramm für Schulen: Eigenanteil des Schulträgers 50% der Tilgung (12,5 % der Fördervolumens) Weitere Konditionen sind noch nicht bekannt Ohne Konjunkturprogramm Grundschule Schöne Aussicht: 500.000 EUR Investitionskostenpauschale pro Betreuungsgruppe, d.h. für 2 Gruppen insgesamt 1 Mio. verteilt auf 5 Jahre, entspricht 200.000 EUR 2010 bis 2015 Viktoriaschule: da städtische Liegenschaften genutzt werden sollen, müssen Konditionen verhandelt werden. Grundschule Schöne Aussicht: jährliche Betriebskosten für ein 2-gruppiges Betreuungszentrum plus 1 Gruppe Betreute Grundschule: 160.000 EUR, Einnahmen ca. 75.000 EUR

7 Viktoriaschule: jährliche Betriebskosten für ein 2-gruppiges Betreuungszentrum plus 1 Gruppe Betreute Grundschule: 160.000 EUR, Einnahmen ca. 75.000 EUR Unabhängig vom Konjunkturprogramm Kronthalschule: Investitionskostenpauschale in Höhe von 500.000 EUR verteilt auf 5 Jahre, Steigerung der jährlichen Betriebskosten 80.000 EUR, Einnahmen ca. 38.000 EUR Eventuelle Auswirkungen: Kath. Kindertagesstätte St. Vitus: Wegfall der Hortgruppe Städtische Kindertagesstätte Villa Racker-Acker: Wegfall der externen Hortgruppe KEK: Wegfall der Hortgruppe, Ausbau der Krabbelplätze 6. Sicherung der Qualität in der Kinderbetreuung Die Stadt Kronberg etabliert ein System zur Sicherstellung der Betreuungsqualität in kommunalen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Qualitätsplakette). Ziel: Gleich hohe Betreuungs- und Förderungsqualität in allen durch die Stadt Kronberg direkt oder indirekt geförderten Tageseinrichtungen.