ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG:

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Transkript:

DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ZT STADTGEMEINDE WEITRA 5. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ERLÄUTERUNG ZU DER GEPLANTEN ÄNDERUNG: Die beabsichtigt die Änderung des derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes in den Katastralgemeinden Weitra, Großwoifgers und Sulz KG. Weitra: 1.) Umwidmung von Grünland-Grüngürtel-Emissionsschutz und Bauland- Industriegebiet in Bauland Betriebsgebiet Betroffene Parz. Nr.: 1181/1, 1182 Im Westen des Stadtgebietes ist östlich des bestehenden Lagerplatzes der Straßenmeisterei Weitra eine geringfügige Vergrößerung des Baulandes vorgesehen. Ein circa 13 m breiter Streifen der Parzelle 1181/1, der sich aktuell im Besitz der befindet, soll an die Straßenmeisterei verkauft werden. Diese wird die derzeit mit Sträuchern bestockte Fläche für eine Erweiterung des langjährig auf Parzelle 1182 bestehenden Lagerplatzes und die Errichtung einer Lagerhalle nutzen. Gemeinsam mit der angrenzenden Parzelle 1182, die derzeit als Bauland- Industriegebiet ausgewiesen ist, soll jener Bereich der Parzelle 1181/1 (derzeit Grünland-Grüngürtel-Emissionsschutz) nunmehr in Bauland-Betriebsgebiet umgewidmet werden. Da keine industrielle Nutzungen stattfinden bzw. geplant sind, erscheint die Ausweisung als Bauland-Betriebsgebiet zweckmäßiger. Durch die Umwidmung des bestehenden Lagerplatzes der Straßenmeisterei von Bauland-Industriegebiet in Bauland-Betriebsgebiet können auch potentielle Emissionen verringert werden. Zum östlich gelegenen Spielplatz und Wohnbauland kann trotz der geringfügigen Reduktion des Emissionsschutzstreifens auch weiterhin ein ausreichend großer Puffer" sichergestellt werden. Die geplante Lagerhalle wird außerdem aufgrund der geplanten Nord-Süd-Erstreckung und der geschlossenen Gebäudefront an der Ostseite selbst die Funktion eines Lärm- und Staubschutzes erfüllen. Auch auf das weiter nördlich der Betriebszone gelegene Erholungsgebiet entlang der Lainsitzniederung werden keine Beeinträchtigungen erwartet. Die Umwidmung steht weiters in keinem Widerspruch zu den Festlegungen im örtlichen Entwicklungskonzept. A-3950 GMÜND, NÖ, STADTPLVTZ 14/1, TEL.: 02852/539 25, FAX: 02852/539 25-39 MOBIL-TEL.: 0664/421 18 57, E-MAIL: PORSCH@RAUMPLa.NER.CO.AT FB NR.: 266928 T, LANDESGERICHT KREMS/DONAU, UID NR.: ATU 6 1 942937 BANK AUSTRIA BLZ 1 2000-44 1.228.608: RAIFFEISENBANK OBERES WALDVIERTEL BLZ 3241 5-6.030.225

DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH v» INGENIEURKONSULENT X FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG ^» STAATL. BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER Auf der Umwidmungsfläche sind gemäß NÖ Atlas und e-boden keine Standortgefahren gem. 15 Abs. 3 und 5 NÖ ROG 1976 (Hochwasser, verminderte Tragfähigkeit, Altlasten, extreme Feuchtlage, etc.)bekannt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Überlagerung mit dem Natura 2000-Schutzgebiet Waldviertel" vorliegt. Gemäß naturschutzfachlicher Untersuchung (Büro Dr. Schön, 2721 Bad Fischau, Dezember 2011) steht die Fläche aber in keinerlei Beziehung zu den Habitatsanforderungen der untersuchten Schutzgüter. Sie ist nicht als Nahrungsgebiet oder sonstiger Lebensraumbestandteil nutzbar. Auch für die weiter entfernt ausgewiesenen Arten ist eine negative AusStrahlungswirkung auszuschließen. Anmerkung: In der Naturverträglichkeitserklärung Büro Dr. Schön, Bad Fischau, betreffen die Ausführungen des Änderungspunktes Nr. 2 diesen Änderungspunkt. (Nunmehr Nummer 1 der 5. Änderung) KG. Großwoifgers: 2. ) Geringfügige Abänderungen rechtskräftiger Widmungsfestlegungen aufgrund einer Straßenvermessung. Ausgehend von einer Neuvermessung des Straßenverlaufes der Landesstraße L8228 im Bereich km 7,0 bis 9,9 (Vermessungsurkunde GZ 32089 C des Amts der NÖ Landesregierung) kommt es zu geringfügigen Anpassungen der Widmungsfestlegungen Grünland-Land- und Forstwirtschaft sowie öffentliche Verkehrsfläche. Baulandflächen werden durch diese Anpassung der Widmungen nicht betroffen. 3. ) Geringfügige Abänderungen rechtskräftiger Widmungsfestlegungen Betroffene Parzellen: 3676/1, 44/1 und 44/2 Durch die Änderung des 4 Zi. 3 des NÖ Straßengesetzes, LGBI. 8500-2, liegt eine öffentliche Gemeindestraße ab deren Widmung im Flächenwidmungsplan vor. Sämtliche Straßen und Wege, die sich nicht im Landes- oder Privateigentum befinden, sondern im Besitz der Gemeinde sind, sollten daher als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen werden. Ausgehend von einer Neuvermessung des Straßenverlaufes der Ortsstraße in Großwoifgers (Teilungsplan Vermessungskanzlei Weißenböck-Morawek, 3950 Gmünd, GZ: 7766) kommt es daher zu einer geringfügigen Anpassung der Widmungsfestlegungen Bauland-Agrargebiet und öffentliche Verkehrsfläche an den neuen Stand der Digitalen Katastralmappe. Dabei wird im westlichen Teil des neu vermessenen Bereichs im geringen Ausmaß Bauland Wohngebiet als öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindestraße) gewidmet. A-3950 GMÜND, NÖ, STADTPLATZ 14/1, TEL.: 02852/539 25, FAX: 02852/539 25-39 MOBIL-TEL.: 0664/421 18 57, E-MAIL PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT FB NR.: 266928 T, LANDESGERICHT KREMS/DONAU, UID NR.: ATU 6 1 942937 BANK AUSTRIA BLZ 1 2000-441.228.608: RAIFFEISENBANK OBERES WALDVIERTEL BLZ 324 1 5-6.030.225

DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ZT Im Bereich der Hauszufahrt und östlich davon wird nun - ebenfalls im geringen Flächenausmaß - öffentliche Verkehrsfläche als Bauland- Agrargebiet ausgewiesen. KG. Sulz: 4.) Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft- Landwirtschaftliche Vorrangfläche in Bauland-Agrargebiet Betroffene Parz. Nr.: 3, 4/1 Im Nordosten des Ortsgebietes ist östlich des auf Parzelle 4/4 bestehenden Einfamilienhauses eine Abrundung des Wohnbaulandes vorgesehen. Analog zur rechtskräftigen Baulandtiefe südlich davon soll das Bauland-Agrargebiet im Ausmaß von ca. 800 m 2 erweitert werden. Der " Grundeigentümer plant hier die Errichtung einer Hackschnitzelheizung für das genannte Wohnhaus. Die beiden Grundstücke sollen vereinigt werden. Die Erschließung des erweiterten Baulandes wird somit über die bestehende Zufahrt des Wohnhauses erfolgen. Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) der trifft für diesen Bereich dahingehend Festlegungen, als nördlich von Grundstück 4/3 eine Siedlungsgrenze festgelegt ist. Weiters ist am östlichen Rand des auf Parzelle 3 gewidmeten Baulandes eine Siedlungsbegrenzung verordnet. Mit der geplanten Umwidmung wird aber weder über die nördliche, noch über die östliche Beschränkung hinausgegangen. Ein Widerspruch zu den Festlegungen des ÖEK ist somit nicht gegeben. Die Umwidmungsfläche weist keine Feuchtlage auf (erst weiter östlich entlang des rund 3 m tiefer gelegenen Sulzerbaches ist eine Feuchtlage in der digitalen Bodenkarte vermerkt) und ist überschwemmungssicher (lt. e-hora, NÖ Atlas). Wasserrechtliche Schutz- oder Schongebiete direkt auf der Fläche oder im unmittelbaren Nahbereich sind nicht vorhanden. Ebenso sind keine problematischen Oberflächenwasser- Abflussverhältnisse bekannt. Gemäß NÖ Atlas bestehen keine Deponien, Ablagerungen, Zwischenlagerungen oder dergleichen am Standort. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Überlagerung mit dem Natura 2000-Schutzgebiet Waldviertel" vorliegt. Gemäß naturschutzfachlicher Untersuchung (Büro Dr. Schön, 2721 Bad Fischau, Dezember 2011) finden die untersuchten Schutzgüter in diesem siedlungsnahen Bereich keinen Lebensraum. (Heidelerche und Neuntöter sind erst in rd. 150 bis 300 m südlicher Richtung zu erwarten, wo geeignete strukturelle Voraussetzungen anzutreffen sind. Eine räumliche Beeinflussung ist jedoch nicht gegeben.) Auch für die anderen Schutzgüter (Schwarzstorch, Raufußkauz, Haselhuhn) ist keine negative Ausstrahlungswirkung erkennbar. A-3950 GMÜND, NÖ, STADTPLATZ 14/1, TEL.: 02852/539 25, FAX: 02852/539 25-39 MOBIL-TEL.: 0664/421 18 57, E-MAIL PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT FB NR.: 266928 T, LANDESGERICHT KREMS/DONAU, UID NR.: ATU 61942937 BANK AUSTRIA BLZ 1 2000-441.228.608; RAIFFEISENBANK OBERES WALDVIERTEL BLZ 324 1 5-6.030.225

DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ZT Anmerkung: In der Naturverträglichkeitserklärung Büro Dr. Schön, Bad Fischau, betreffen die Ausführungen des Änderungspunktes Nr. 3 diesen Änderungspunkt. (Nunmehr Nummer 4 der 5. Änderung) Gmünd, am 04.April 2012 A-3950 GMÜND, NÖ, STADTPLATZ 14/1, TEL.: 02852/539 25, FAX: 02852/539 25-39 MOBIL-TEL.: 0664/421 18 57, E-MAIL PORSCH@RAUMPL4.NER. CO. AT FB NR.: 266928T, LANDESGERICHT KREMS/DONAU, UID NR.: ATU 61 942937 BANK AUSTRIA BLZ 1 2000-441.228.608; RAIFFEISENBANK OBERES WALDVIERTEL BLZ 3241 5-6.030.225

o CN FLÄCHENWIDMUNGSPLAN Katastralgemeinde Weitra 5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes NG. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER U. BEEIDETER ZIVILTECHNIKER A-3950 GMÜND, NÖ STADTPLATZ 14/1 TELEFON: 02852 / 539 25 E-MAIL: PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT

FLÄCHENWIDMUNGSPLAN Katastralgemeinde Großwoifgers 5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Planverfasser: DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER U. BEEIDETER ZIVILTECHNIKER A-3950 GMÜND, NÖ STADTPLATZ 14/1 TELEFON: 02852 / 539 25 E-MAIL: PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT

<\J %-*-'- - FLACHENWIDMUNGSPLAN Katastralgemeinde Großwoifgers 5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes o IO Planverfasser: DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER U. BEEIDETER ZIVILTECHNIKER A-3950 GMÜND, NÖ STADTPLATZ 14/1 TELEFON: 02852 / 539 25 E-MAIL: PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT

FLACHENWIDMUNGSPLAN Katastralgemeinde Großwoifgers 5. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Planverfasser DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER U. BEEIDETER ZIVILTECHNIKER A-3950 GMÜND, NÖ STADTPLATZ 14/1 TELEFON: 02852 / 539 25 E-MAIL: PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT

FLACHENWIDMUNGSPLAN Katastralgemeinde Weitra o CNI 5 Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Planverfasser: DIPL. ING. PORSCH ZT GMBH GF.: DIPL.ING. KARL HEINZ PORSCH INGENIEURKONSULENT FÜR RAUMPLANUNG UND RAUMORDNUNG STAATL. BEFUGTER U. BEEIDETER ZIVILTECHNIKER A-3950 GMÜND, NÖ STADTPLATZ 14/1 TELEFON: 02852 / 539 25 E-MAIL: PORSCH@RAUMPLANER.CO.AT

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