STADTGEMEINDE BADEN. Änderung des Bebauungsplanes. Erläuterungsbericht

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1 STADTGEMEINDE BADEN Änderung des Bebauungsplanes Erläuterungsbericht April 2014 DI LI / DI HA DI Herbert Liske Kaiser Franz Josef-Ring 6/4 A-2500 Baden Tel.: 02252/ Fax: 02252/ DW 4 zt-buero@liske.at

2 1. Gabelsbergerstraße 1 (Plan Nr. 01) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr. 138/32 (T) A.) Lage und räumliche Situation Östlich der Dammgasse und nördlich der Mühlgasse befindet sich die Gabelsbergerstraße, ein rund 300 Meter langer Straßenzug, welcher in Ost-West- Richtung verlaufend überwiegend Aufschließungsfunktion für die vorhandenen Wohnnutzungen erfüllt. B.) Änderungsanlass Im Zuge der parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teil der Parzelle Nr. 138/32, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet in Verkehrsfläche öffentlich umgewidmet. Diese Widmungsänderung soll aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Im gleichen Zuge soll auch die bestehende Freifläche auf o.a. Parzelle geringfügig adaptiert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Darüber hinaus wird auch die bestehende Freifläche auf o.a. Parzelle geringfügig adaptiert.

3 D.) Fotodokumentation Abbildung 1.1: Orthophoto des Bereiches in der Gabelsbergerstraße Abbildung 1.2: Schrägperspektive des Areals in der Gabelsbergerstraße

4 2. Wiener Straße / Grenzgasse (Plan Nr. 02) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr..355,.357, 207/3, 209/1, 209/2, 209/3, 782/2 und 782/3 A.) Lage und räumliche Situation Im äußerst nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Baden nördlich und südlich der Bundesstraße 212 (Wiener Straße) gelegen sind derzeit überwiegend gemischte betriebliche und zu Wohnzwecken genutzte Strukturen vorzufinden. Die Bundesstraße 212, welche Richtung Pfaffstätten führt, stellt dabei eine Hauptverkehrsstraße dar. Die bestehende Nutzungssituation im angegebenen Bereich ist derzeit als sehr heterogen zu charakterisieren. So finden sich im Nordwesten die Trasse der Südbahn bzw. Weingärten, im Osten in der Gemeinde Pfaffstätten herrscht Wohnnutzung vor, welche von einer KFZ-Spenglerei unterbrochen wird. Entlang der Wiener Straße befinden sich zahlreiche Einzelhandelseinrichtungen (Lebensmittelmärkte, Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs) bzw. Wohnnutzungen sowie ebenfalls ein Seniorenheim. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den o.a. Bereich derzeit nicht zuletzt die teilweise Festlegung einer Zentrumszone gemäß 14 Abs. 2 Z. 16 NÖ Raumordnungsgesetz vor, welche sich im Wesentlichen am Verlauf der Wiener Straße und den bestehenden betrieblichen und Sondernutzungen südlich davon orientiert. B.) Änderungsanlass Im Zuge der parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird auf den Parzellen Nr..355,.357, 207/3, 209/1, 209/2, 209/3 und 782/3, KG Leesdorf, die Zusatzbezeichnung Handelseinrichtung festgelegt, in Teilbereichen der Parzellen Nr..355,.357, 207/3, 209/1, 209/3 und 782/3, KG Leesdorf, die festgelegte Zentrumszone ausgeweitet und ein Teil der Parzelle Nr. 782/2, KG Leesdorf, von Bauland Kerngebiet in Verkehrsfläche öffentlich umgewidmet. Diese Widmungsänderungen soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderungen kenntlich gemacht werden.

5 D.) Fotodokumentation Abbildung 2.1: Bereich nördlich der Wiener Straße und östlich der Bahn Abbildung 2.2: -Schrägperspektive des Areals nördlich der Trabrennbahn

6 3. Sandwirtgasse 9 (Plan 03) Betroffene Parzellen KG Rauhenstein: Parz. Nr..329,.707 A.) Lage und räumliche Situation In der Nähe der Kreuzung Sandwirtgasse / Habsburgerstraße befinden sich die Grundstücke Sandwirtgasse 9 und 11. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den o.a. Bereich derzeit die Widmung Bauland Wohngebiet vor. Der Bebauungsplan weist u.a. für das Grundstück eine Schutzzone 02 ( schutzwürdige Objekte ) und für die umgebenden Parzellen eine Schutzzone 04 ( Ortsbildzone ) vor. B.) Änderungsanlass Aufgrund des Umstandes, dass das Gebäude Sandwirtgasse 11 tatsächlich eine Gebäudehöhe von rund 9,50 Meter aufweist, der Bebauungsplan aber nur eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 6-7 Meter vorsieht, soll dies im Zuge der gegenständlichen Abänderung des Bebauungsplanes nicht zuletzt auch im Hinblick auf etwaige bauliche Sanierungsmaßnahmen - insoferne berücksichtigt werden, als dass die höchstzulässige Gebäudehöhe entsprechend geringfügig adaptiert wird. Auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Sandwirtgasse 9 soll künftig weiters eine seitliche Baufluchtlinie in Verlängerung der bestehenden Baufluchtlinie auf den Grundstücken Habsburgerstraße festgelegt werden, um hiermit einen ausreichenden Abstand zu dem als schutzwürdiges Objekt eingestuften Gebäudes an der Adresse Sandwirtgasse 11 insbesondere hinsichtlich Belichtungssituation und Gebäudesituierung zu erzielen, wobei die festgelegte Bebauungsdichte auf Grundstück Sandwirtgasse 9 indes weiterhin garantiert werden kann. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die höchstzulässige Gebäudehöhe auf Grundstück Nr..707, KG Rauhenstein, von derzeit 6-7 Meter auf künftig 8 Meter angehoben und auf Grundstück Nr..329, KG Rauhenstein, eine seitliche Baufluchtlinie im Abstand von 12 Metern zur südlichen Grundgrenze eingeführt wird.

7 D.) Fotodokumentation Abbildung 3.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 3.2: Schrägperspektive des Areals in der Sandwirtgasse

8 4. Rotes Kreuz-Gasse 2-4 (Plan 04) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr. 45 (T), 46 (T), 470 (T), 471 (T), 472/1 (T), 472/2 (T), 473 (T), 474 (T), 475 (T), 476 (T), 477 (T), 478 (T), 479 (T), 480 (T), 481 (T), 482 (T), 483 (T), 484 (T), 485 (T), 486 (T), 509/1 (T), 515 (T), 516/1 (T), 516/2 (T), 517/1 (T), 517/2 (T), 517/3 (T), 517/4 (T), 518 (T), 519 (T), 520 (T), 521 (T), 522/1 (T), 532 (T), 533/4 (T), 533/5 (T), 535/1 (T), 535/26 (T) und 761/2 (T) A.) Lage und räumliche Situation Nördlich des Landeskrankenhauses Baden und südlich der Kanalgasse - im unmittelbaren südlichen Anschluss an die Melkergründe gelegen - befindet sich ein rund 4,5 ha großes Areal, welches derzeit noch größtenteils unbebaut und im aktuell rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden teilweise als Bauland Sondergebiet Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Bildungseinrichtung, Bauland Wohngebiet und Bauland Wohngebiet Aufschließungszone ausgewiesen ist. B.) Änderungsanlass Durch den in den letzten Jahren begonnenen Neubau des Landeskrankenhauses bzw. des Pflegeheimes und der Errichtung einer Dienststelle des Roten Kreuzes soll nunmehr der gesamte nördlich anschließende Bereich widmungsmäßig neu organisiert werden, um hier die Entstehung eines neuen Wohnquartiers zu ermöglichen. Konkret sieht das geplante Nutzungskonzept dafür insgesamt die schrittweise Errichtung von rund 350 Wohneinheiten mit prioritärem Anspruch an Jungfamilien und Mehrgenerationenwohnen vor, wobei im Zuge dessen insbesondere auch eine weitläufige Parkfläche am Standort des derzeit bestehenden Pflegeheimes entstehen soll. Weiters ist die Forcierung umweltfreundlicher Mobilität geplant, was sich nicht zuletzt in einem attraktiven Wegenetz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen widerspiegeln soll. Im Zuge der parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird daher ein Teilbereich der Parzelle Nr. 532, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet mit Wohndichteklasse c in Bauland Kerngebiet mit Wohndichteklasse c (Fläche rd m²), Teilbereiche der Parzellen Nr. 470, 471, 472/1, 472/2, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 509/1, 515, 516/1, 516/2, 517/1, 517/2, 517/3, 517/4, 518, 519, 520, 521, 522/1, 533/4 und 761/2, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet mit Wohndichteklasse c in Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 43 mit Wohndichteklasse c, Teile der Parzellen Nr. 532, 533/4 und 761/2, KG Leesdorf, von

9 Bauland Wohngebiet mit Wohndichteklasse c in Verkehrsfläche öffentlich Rad- und Fußweg, Teile der Parzellen Nr. 470, 471, 472/1, 472/2, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 516/1, 517/1 und 517/2, KG Leesdorf, von Verkehrsfläche öffentlich in Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 40 mit Wohndichteklasse b, Teile der Parzellen Nr. 470, 471, 477, 478, 479, 516/1, 517/1, 517/2 und 533/5, KG Leesdorf, von Verkehrsfläche öffentlich in Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 43 mit Wohndichteklasse c, Teile der Parzellen Nr. 470, 471, 472/1, 472/2, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 516/1, 517/1, 517/2, 521, 533/5 und 761/2, KG Leesdorf, von Verkehrsfläche öffentlich in Verkehrsfläche öffentlich Rad- und Fußweg, Teile der Parzellen Nr. 45 und 46, KG Leesdorf, von Bauland Sondergebiet Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Bildungseinrichtung in Bauland Kerngebiet mit Wohndichteklasse b, Teile der Parzellen Nr. 535/1 und 535/26, KG Leesdorf, von Bauland Sondergebiet Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Bildungseinrichtung in Bauland Kerngebiet mit Wohndichteklasse c, Teile der Parzellen Nr. 535/1 und 535/26, KG Leesdorf, von Bauland Sondergebiet Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Bildungseinrichtung in Grünland - Parkanlagen, Teile der Parzellen Nr. 761/2 und 535/26, KG Leesdorf, von Bauland Sondergebiet Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Bildungseinrichtung in Verkehrsfläche öffentlich, Teile der Parzellen Nr. 533/5 und 535/26, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 40 mit Wohndichteklasse b in Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 43 mit Wohndichteklasse c, Teile der Parzellen Nr. 533/5 und 761/2, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 40 mit Wohndichteklasse b in Verkehrsfläche öffentlich und Teile der Parzellen Nr. 517/2 und 533/5, KG Leesdorf, von Bauland Wohngebiet Aufschließungszone 40 mit Wohndichteklasse b in Verkehrsfläche öffentlich Rad- und Fußweg umgewidmet. Diese Widmungsänderungen sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Hinsichtlich der Umsetzung des vorliegenden Bebauungsvorschlages für das künftige Wohnquartier sollen darüber hinaus folgende Festlegungen im Bebauungsplan getroffen werden: - Innerhalb des neu entstehenden Bereiches mit der Widmung Bauland Kerngebiet (Wohndichteklasse c ) westlich des bestehenden Pflegeheimes soll künftig eine Geschoßflächenzahl von 1,0, die freie Anordnung der Gebäude und als Reaktion auf die westlich anschließende Bebauung eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 7 Meter gelten; zur Wahrung entsprechender Abstandsbereiche zum angrenzenden Park bzw. zur westlich gelegenen Bebauung soll überdies ein 5 Meter tiefer Bauwich festgelegt werden - Innerhalb des neu entstehenden Bereiches mit der Widmung Bauland Kerngebiet (Wohndichteklasse c ) südlich der Kanalgasse und westlich der Rotes Kreuz-Gasse soll künftig eine Geschoßflächenzahl von 2,2, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 13 Meter gelten, wobei die höchstzulässige Gebäudehöhe im Hinblick auf eine Ausführung von begrünten Flachdächern auch den höchsten Punkt des

10 Daches darstellt; zur Wahrung entsprechender Abstandsbereiche Richtung Südosten bzw. zur Kanalgasse hin sollen weiters Baufluchtlinien ausgewiesen werden, wobei an der vorderen Baufluchtlinie zur Rotes Kreuz-Gasse hin aus Gründen der städtebaulichen Zielsetzung (Schließung des Straßenraumes, Bildung einer Raumkante) eine Anbauverpflichtung festgelegt wird - Innerhalb des neu entstehenden Bereiches mit der Widmung Bauland Kerngebiet (Wohndichteklasse c ) östlich des bestehenden Pflegeheimes und östlich der Rotes Kreuz-Dienststelle soll künftig eine Geschoßflächenzahl von 1,8, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 13 Meter gelten, wobei auch hier die höchstzulässige Gebäudehöhe im Hinblick auf eine Ausführung von begrünten Flachdächern den höchsten Punkt des Daches darstellt; zur Wahrung entsprechender Abstandsbereiche zum angrenzenden Park bzw. zur östlich gelegenen Rotes Kreuz-Dienststelle hin soll überdies Bauwich von 2 bzw. 3 Meter Tiefe festgelegt werden - Innerhalb des neu entstehenden Bereiches mit der Widmung Bauland Kerngebiet (Wohndichteklasse c ) südlich der Kanalgasse, nördlich der Rotes Kreuz-Dienststelle und westlich der Meixnerstraße soll künftig eine Geschoßflächenzahl von 1,4, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 13 Meter gelten, wobei ebenfalls die höchstzulässige Gebäudehöhe im Hinblick auf eine Ausführung von begrünten Flachdächern auch den höchsten Punkt des Daches darstellt; zur Wahrung entsprechender Abstandsbereiche nach Westen bzw. Norden hin sollen weiters Baufluchtlinien ausgewiesen werden, wobei an der vorderen Baufluchtlinie zur Kanalgasse hin bzw. an der Straßenfluchtlinie Richtung Osten und Süden hin ebenfalls aus o.a. Gründen eine Anbauverpflichtung festgelegt wird - Entsprechend dem neuen Verlauf des öffentlichen Rad- und Fußweges in ostwestlicher Richtung (im Bereich der Baublöcke Meixnerstraße / Kanalgasse / verlängerte Dr. Julius Hahn-Straße) sollen die bestehenden Baufluchtlinien im Abstand von 3 Meter zur Straßenfluchtlinie entsprechend adaptiert werden Zu guter Letzt soll auch die Schutzzonenabgrenzung nordwestlich des bestehenden Pflegeheimes entsprechend der Adaptierung der Widmungsgrenzen geringfügig angepasst werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus werden auch die o.a. Festlegungen künftig im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen bzw. adaptiert.

11 D.) Fotodokumentation Abbildung 4.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 4.2: Schrägperspektive des Areals in der Rotes Kreuz-Gasse

12 5. Flamminggasse / Mautner Markhof-Straße (Plan 05) Betroffene Parzellen KG Mitterberg: Parz. Nr. 884/2 (T) A.) Lage und räumliche Situation Im Kreuzungsbereich der Mautner Markhof-Straße mit der Flamminggasse befindet sich das Grundstück Trostgasse 23, welches im aktuell rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden als Bauland Sondergebiet Fremdenverkehr gewidmet ist und die Rheuma-Sonderkrankenanstalt Baden beheimatet. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teilbereich der Parzelle Nr. 884/2, KG Mitterberg, von Bauland Sondergebiet Fremdenverkehr in Verkehrsfläche öffentlich umgewidmet. Diese Widmungsänderung soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Im gleichen Zuge soll auch die bestehende Schutzzonenabgrenzung entsprechend adaptiert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Weiters wird die Abgrenzung der Schutzzone V02/MI/595 geringfügig adaptiert.

13 D.) Fotodokumentation Abbildung 5.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 5.2: Schrägperspektive des Areals in der Flamminggasse

14 6. Helenenstraße / Sauerhofstraße (Plan 06) Betroffene Parzellen KG Weikersdorf: Parz. Nr..40 (T),.65/1,.65/2, 53/1 (T), 53/2 (T), 54 (T), 55/1 (T), 55/2 (T) und 55/3 (T) A.) Lage und räumliche Situation Südlich der Helenenstraße, westlich der Pelzgasse und östlich der Doblhoffgasse befindet sich ein Baublock, welcher überwiegend villenartige Einfamilienhausbebauung bzw. ein derzeit als Parkplatz genutztes Areal aufweist. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für diesen Bereich derzeit die Widmung Bauland Wohngebiet mit einer festgelegten Wohndichteklasse c vor. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden werden Teilbereiche der Parzellen Nr. 40,.65/1,.65/2, 53/1, 53/2, 54, 55/1, 55/2 und 55/3, KG Weikersdorf, von Bauland - Wohngebiet und Wohndichteklasse c in Bauland Wohngebiet und Wohndichteklasse a umgewidmet. Diese Widmungsänderungen sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Aufgrund der geplanten künftigen Nachnutzung des bestehenden Parkplatzes auf Grundstück Nr. 55/2, KG Weikersdorf, sollen darüber hinaus Bebauungsplanfestlegungen getroffen werden, welche sich grundsätzlich an den bestehenden Bebauungsstrukturen im Baublock orientieren. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderungen kenntlich gemacht werden. Weiters soll auf Grundstück Nr. 55/2, KG Weikersdorf, die bestehende Freifläche F1 zur Wahrung des siedlungsstrukturellen Charakters in diesem Bereich ausgeweitet und ein seitlicher Bauwich zur Pelzgasse hin von 15 Meter festgelegt werden. Als Bebauungsbestimmungen sollen künftig 20% Bebauungsdichte, die offene Bebauungsweise und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 4-6 Meter gelten.

15 D.) Fotodokumentation Abbildung 6.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 6.2: Schrägperspektive des Areals in der Helenenstraße

16 7. Waltersdorfer Straße 30 (Plan 07) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr..228 (T),.229,.230,.231, 786/9 und 786/10 A.) Lage und räumliche Situation Südlich der Kreuzung Augasse / Waltersdorfer Straße befindet sich ein als Bauland Betriebsgebiet gewidmetes Areal, welches unter anderem einen Autohändler beheimatet. Der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für diesen Bereich derzeit ein Geschoßflächenzahl von 0,9, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 10 Meter vor. B.) Änderungsanlass Aufgrund der Tatsache, dass die bestehenden Gebäude im Bereich Waltersdorfer Straße in geschlossener Bebauungsweise bis an die seitlichen Grundgrenzen errichtet sind, sollen die Bebauungsbestimmungen entsprechend abgeändert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die festgelegte Bebauungsweise f auf f* ( Für Bereiche mit der Bebauungsweise f* gilt, dass die Gebäude an die Grundstücksgrenzen angebaut werden dürfen, sofern der freie Lichteinfall unter 45 auf die Hauptfenster bestehender Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird. ) abgeändert wird.

17 D.) Fotodokumentation Abbildung 7.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 7.2: Schrägperspektive des Areals in der Waltersdorfer Straße

18 8. Halsriegelstraße (Plan 08) Betroffene Parzellen KG Braiten: Parz. Nr. 208/4, 209/5, 209/8, 209/9, 209/10, 209/11, 209/12 und 209/13 A.) Lage und räumliche Situation Nördlich der Umfahrungsstraße B210 und östlich der Bahn befindet sich ein Abschnitt der Halsriegelstraße, welcher durch weitgehend agrarische Nutzungen, einem Verkehrsübungsplatz sowie den nördlich angrenzenden Stadtpfarrfriedhof bzw. südlich angrenzenden Jüdischen Friedhof geprägt ist. Der rechtsgültige Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden sieht für den o.a. Bereich derzeit die Widmungen Grünland Land- und Forstwirtschaft, Grünland Friedhof, Bauland Betriebsgebiet und Verkehrsfläche öffentlich vor. B.) Änderungsanlass Im Zuge der parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden werden die Parzellen Nr. 209/5, 209/8, 209/9, 209/10, 209/11, 209/12 und 209/13, KG Braiten, von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Sondergebiet - Ausstellung und die Parzelle Nr. 208/4, KG Braiten, von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland Grüngürtel - Immissionsschutz umgewidmet. Diese Widmungsänderungen sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Im Hinblick auf die künftig geplante Bebauung, welche teilweise auch in den Hang integriert werden soll, sollen für diese Bereiche auch entsprechende Bebauungsbestimmungen festgelegt werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderungen kenntlich gemacht werden. Für das neu gewidmete Bauland Sondergebiet Ausstellung wird im nördlichen Bereich 35% Bebauungsdichte, die freie Anordnung der Gebäude und eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 6 Meter, wobei die höchstzulässige Gebäudehöhe auch den höchsten Punkt des Daches darstellt, sowie für den südlichen Bereich 25% Bebauungsdichte, die freie Anordnung der Gebäude und

19 eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 7 Meter, wobei hier ebenfalls die höchstzulässige Gebäudehöhe auch den höchsten Punkt des Daches darstellt, festgelegt. D.) Fotodokumentation Abbildung 8.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 8.2: Schrägperspektive des Areals in der Halsriegelstraße

20 9. Gutenbrunner Straße (Plan 09) Betroffene Parzellen KG Baden: Parz. Nr. 468 (T) A.) Lage und räumliche Situation In der Nähe der Kreuzung der Gutenbrunner Straße mit der Rollettgasse befinden sich die Grundstücke Gutenbrunner Straße 13-15, welche im aktuell rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Baden als Bauland Kerngebiet gewidmet sind. B.) Änderungsanlass Im Zuge einer parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teilbereich der Parzelle Nr. 468, KG Baden, von Bauland Kerngebiet in Verkehrsfläche öffentlich umgewidmet. Diese Widmungsänderung soll nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Im gleichen Zuge soll auch die bestehende Schutzzonenabgrenzung entsprechend adaptiert werden. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderung kenntlich gemacht wird. Weiters wird die Abgrenzung der Schutzzone Z02/BA/502 geringfügig adaptiert.

21 D.) Fotodokumentation Abbildung 9.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 9.2: Schrägperspektive des Areals in der Gutenbrunner Straße

22 10. Haidhofstraße 78 (Plan 10) Betroffene Parzellen KG Leesdorf: Parz. Nr. 611/3 (T), 611/7 (T), 611/11, 724/1 (T), 724/54 und 724/58 (T) A.) Lage und räumliche Situation In der Haidhofstraße in unmittelbarer Nähe der A2 Südautobahn gelegen befindet sich der Lorenzteich. Das Gebiet rund um diesen Teich wird derzeit einerseits von einer Badesiedlung, andererseits von weitläufigen Flächen für die Pferdehaltung und die Sportfischerei dominiert. Die als Badesiedlung genutzten Flächen sind im aktuell rechtsgültigen Flächenwidmungsplan als Bauland Sondergebiet Badesiedlung ausgewiesen, die Flächen für den Pferdehaltung und die Sportfischerei als Grünland Land- und Forstwirtschaft bzw. Grünland Sportstätten. B.) Änderungsanlass Im Zuge der parallel laufenden Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Baden wird ein Teilbereich der Parzellen Nr. 724/1 und 724/58, KG Leesdorf, von Grünland - Wasserfläche in Bauland Sondergebiet - Badesiedlung, die Parzelle Nr. 724/54, KG Leesdorf, von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Sondergebiet Badesiedlung, Teile der Parzellen Nr. 611/3 und 611/7, KG Leesdorf, von Grünland Wasserfläche in Grünland Sportstätten Sportfischerei und die Parzelle Nr. 611/11, KG Leesdorf, von Grünland Sportstätten Sportfischerei in Grünland Sportstätten umgewidmet. Diese Widmungsänderungen sollen nun aufgrund der Bestimmung des 73 Abs. 1 der NÖ Bauordnung im Bebauungsplan kenntlich gemacht werden. Für das neu entstehende Bauland Sondergebiet Badesiedlung werden darüber hinaus Bebauungsbestimmungen analog zu den nördlich und östlich angrenzenden Bereichen festgelegt. C.) Abänderung der Regelung der Bebauung O.a. Ausführungen folgend soll der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Baden daher insoferne abgeändert werden, als dass die Widmungsänderungen kenntlich gemacht werden. Für das neu entstehende Bauland Sondergebiet Badesiedlung wird darüber hinaus 20% Bebauungsdichte, die Bebauungsweise e* (Anm.: Gebäude dürfen

23 wahlweise an eine der beiden seitlichen Grundstücksgrenzen angebaut werden, sofern der freie Lichteinfall unter 45 auf die Hauptfenster bestehender Gebäude auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird, an der anderen seitlichen Grundstücksgrenze ist ein Bauwich sinngemäß 50 NÖ BO einzuhalten) und Bauklasse I festgelegt.

24 D.) Fotodokumentation Abbildung 10.1: Orthofoto des gegenständlichen Bereiches Abbildung 10.2: Schrägperspektive des Areals am Lorenzteich

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